* Die Altablagerungen "Filterstaubablagerung Bergla" und "Schlackenhalde Böhler Kapfenberg - Teerölablagerungen" sowie der Altstandort "ELG Tanklager Lannach" wurden vorab in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
** Für die Altlast ST38 "Binder Magnete" wurde vorab die Prioritätenklasse 2 im Altlastenverzeichnis eingetragen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
*** Aufgrund von Ergebnissen zusätzlicher Untersuchungen ergeben sich für die Altlast ST14 "Chemische Reinigung Rath" keine Änderung der Prioritätenklasse, aber es ergeben sich Änderungen der Grenze der Altlast. Eine rechtsverbindliche Ausweisung dieser Aktualisierung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.