Steiermark

Verzeichnis der Altlasten in der Steiermark. Die Altlasten sind chronologisch nummeriert, wobei die Nummer 1 jene Altlast ist, die in diesem Bundesland als erste ausgewiesen wurde. Altlasten, die als saniert oder gesichert beurteilt sind, werden in der Altlastenatlasverordnung als saniert beziehungsweise als gesichert ausgewiesen.  

ST1: Teerfabrik Lederer-Mellitzer saniert
ST2: Glasfabrik Gösting Altlast
ST3: Schlackenhalde Judenburg gesichert
ST4: Rigips-Deponie Eselsbach gesichert
ST5: Rösslergrube gesichert
ST6: Deponie Steirische Montanwerke AG Altlast
ST7: Gärtnerei Thianich saniert
ST8: Bildröhrenwerk Lebring saniert
ST9: AGIP St. Michael saniert
ST10: Halde Donawitz gesichert
ST11: Deponie Alois-Gerstl-Weg saniert 
ST12: Putzerei Pammer Altlast
ST13: Putzerei Andrea Altlast
ST14: Chemische Reinigung Rath Altlast
ST15: Alte Gemeindedeponie Frohnleiten saniert
ST16: Schwellenimprägnierung Stainach Altlast
ST17: Frachtenbahnhof Mürzzuschlag gesichert
ST18: Putzerei Scherf Altlast
ST19: Gerbereideponie Schmidt gesichert
ST20: Gaswerk Rudersdorf saniert
ST21: Putzerei Hlatky Altlast
ST22: Ventrex Altlast
ST23: Alpenteer gesichert
ST24: Tankstelle Lorenzoni Altlast
ST25: Putzerei Plachy Altlast
ST26: Deponie Schotthof Brucknerstraße Altlast
ST27: Schlackenhalde Münichthal Altlast
ST28: Gaswerk Jakomini Altlast
ST29: Deponie Schwarzl Altlast
ST30: Lederfabrik Schmidt Altlast
ST31: Holzimprägnierwerk Rütgers St. Marein Altlast
ST32: Halde Schrems** gesichert
ST33: Teerteiche Trieben Altlast
ST34: Schlackenhalde Blei-Silber-Hütte Deutschfeistritz Altlast
ST35: Halde Pyrit- und Kupferkiesbergbau Walchen Altlast
ST36: Teergrube Mürzzuschlag* Altlast
ST37: Feuerwehrschule Lebring* Altlast

 

* Die Verdachtsflächen "Teergrube Mürzzuschlag" und "Feuerwehrschule Lebring"  wurden vorab in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

** Die Altlast ST32 "Halde Schrems" wurde vorab als gesichert in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.