* Die Verdachtsflächen "Teergrube Mürzzuschlag" und "Feuerwehrschule Lebring" wurden vorab in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
** Die Altlast ST32 "Halde Schrems" wurde vorab als gesichert in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.