FAQ

Beantwortung häufig gestellter Fragen rund um das Thema Altlasten.

Ich möchte ein Grundstück entwickeln. Worauf muss ich achten?

Es sollte jedenfalls überprüft werden, ob und in welchem Ausmaß der Untergrund verunreinigt ist. Hilfreich ist dabei eine möglichst genaue Kenntnis der Art und Lage der Anlagen, die auf diesem Grundstück betrieben wurden.

Ich möchte ein Grundstück untersuchen lassen. Kann ich die Untersuchungskosten gefördert bekommen?

Derzeit ist eine nachträgliche Förderung von Untersuchungskosten im Rahmen der Umweltförderung nur dann möglich, wenn aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchungen das Grundstück als Altlast ausgewiesen wird und Sanierungsmaßnahmen gefördert werden.

Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen, somit auch Vorleistungen für Erkundung und Planung. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen, wobei Vorleistungen ausgenommen sind. Weitere Information und Voraussetzung zum Förderungs-Prozess sind bei der Kommunalkredit Public Consulting abrufbar.

Ich möchte ein Grundstück untersuchen lassen. Wie muss ich dieses untersuchen damit es als Verdachtsfläche gestrichen werden kann?

Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen eine Beurteilung, ob das Grundstück erheblich verunreinigt ist und erhebliche Gefahren für die Umwelt ausgehen, ermöglichen. Es ist empfehlenswert, die geplanten Untersuchungen mit der Abteilung Altlasten des Umweltbundesamtes abzustimmen.

Wie lange dauert es bis die von mir übermittelten Dokumente, Nachweise, Untersuchungen geprüft und mein Grundstück beurteilt (zum Beispiel gestrichen) wird?

Der Aufwand für eine Beurteilung von Unterlagen kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Eine Beurteilung innerhalb eines Monats sollte im Regelfall möglich sein.

Falls mein Grundstück kontaminiert sein sollte, kann ich die Sanierungskosten gefördert bekommen?

Voraussetzung für eine Förderung von Sanierungskosten ist, dass das Grundstück als Altlast ausgewiesen ist. Zu beachten ist, dass nicht jedes kontaminierte Grundstück als Altlast ausgewiesen wird. Es werden nur Liegenschaften als Altlast ausgewiesen, von denen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen.

Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen, wobei Vorleistungen ausgenommen sind. Weitere Information und Voraussetzung zum Förderungs-Prozess sind bei der Kommunalkredit Public Consulting abrufbar.

Wie kann ich feststellen, ob auf einem Grundstück Verunreinigungen vorliegen beziehungsweise ob ein Verdacht auf diese besteht?

Im Altlastenportal kann überprüft werden, ob ein Grundstück im Verdachtsflächenkataster oder im Altlastenatlas eingetragen ist (siehe Link zur Abfrage). Ist ein Grundstück im Verdachtsflächenkataster eingetragen, besteht der Verdacht, dass es erhebliche Verunreinigungen auf dem Grundstück gibt. Ist ein Grundstück im Altlastenatlas ausgewiesen, wurden auf diesem Grundstück erhebliche Verunreinigungen festgestellt. Ist ein Grundstück weder im Verdachtsflächenkataster noch im Altlastenatlas eingetragen, ist anhand der Nutzungsgeschichte des Grundstückes zu prüfen, ob ein Verdacht auf Verunreinigungen besteht beziehungsweise auf Basis von Untersuchungen zu prüfen, ob das Grundstück verunreinigt ist.

In meiner Nachbarschaft befindet sich ein Grundstück, das vermutlich verunreinigt ist. Ich möchte, dass diesem Sachverhalt nachgegangen wird. An wen kann ich mich wenden?

Informationen zu Verunreinigungen, die durch das Ablagern von Abfällen oder den Betrieb von Anlagen vor 1989 entstanden sind, können an die entsprechende Fachabteilung des Amtes der Landesregierung, an die Abteilung Altlasten des Umweltbundesamtes oder an die Abteilung V/3 des BMK übermittelt werden.

Was bedeutet es, wenn ein Grundstück als Teil einer Altlast ausgewiesen wurde?

Das bedeutet, dass auf dem Grundstück erhebliche Verunreinigungen vorhanden sind und Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.

Kann ich davon ausgehen, dass ein Grundstück nicht kontaminiert ist, wenn es nicht im Verdachtsflächenkataster steht?

Nein, keinesfalls, es gibt einige Gründe, warum ein kontaminiertes Grundstück nicht im Verdachtsflächenkataster eingetragen ist, zum Beispiel

  • Grundstücke, die untersucht wurden und aufgrund des begrenzten Ausmaßes der Verunreinigungen nicht als Altlast ausgewiesen wurden, sind auch nicht im Verdachtsflächenkataster verzeichnet.
  • Es gibt in Österreich rund 70.000 Altablagerungen und Altstandorte. Für viele dieser Standorte liegen bisher keine Informationen über den Zustand des Untergrundes vor. Es ist daher nicht für alle Standorte bekannt, ob und in welchem Ausmaß diese Standorte kontaminiert sind.
  • Im Verdachtsflächenkataster sind Standorte verzeichnet, die aufgrund von Abfallablagerungen oder den Betrieb von Anlagen vor 1989 kontaminiert sein können. Grundstücke können auch aufgrund aktueller Nutzung oder anderer historischer Nutzung kontaminiert sein.