Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)

Das seit 1989 bestehende Bundesgesetz zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung (ALSAG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Erhebung sowie Finanzierung und Durchführung der Sicherung und Sanierung von Altlasten in Österreich.
Durch die mit 1. Jänner 2025 in Kraft getretene Novelle ergeben sich wesentliche Änderungen.

Eigenständiges Verfahren

Bisher wurden Maßnahmen zur Sicherung oder Sanierung von Altlasten gemäß dem Wasserrechtsgesetz 1959, der Gewerbeordnung 1994 und dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 beauftragt und bewilligt. Nunmehr wurden in das ALSAG eigenständige materien- sowie verfahrensrechtliche Bestimmungen aufgenommen.

Berücksichtigung von standort- und nutzungsspezifischen Faktoren

Bei der Abschätzung des von einer Altablagerung oder einem Altstandort ausgehenden Risikos als auch bei der Festlegung der Sanierungsziele für Altlastenmaßnahmen werden nunmehr im Sinne des Reparaturprinzips standort- und nutzungsspezifische Faktoren berücksichtigt.

Gesteigerte Transparenz durch Digitalisierung

Künftig werden Altlasten anstatt in Form von Form von Grundstücksnummern durch eine planerische Darstellung der Altlast in einer GIS-basierten Online-Karte im Internet dargestellt. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch reduziert, da nicht jede Änderung von Grundstücksnummern zu Änderungen in der Altlastenatlas-VO führt.

Verdachtsfächenkataster geht offline – öffentliche Abfrage wird erweitert

Ab 2025 gibt es – neben Altlasten – eine öffentliche Abfrage für Altablagerungen und Altstandorte (vgl. § 18 Abs. 4 iVm § 14 Abs. 1 und 3 ALSAG). Der im Altlastenportal abrufbare Verdachtsfächenkataster geht offline.

Damit sollen Unsicherheiten z.B. zu gesundheitlichen und kaufmännischen Risiken minimiert werden und Informationen zu Altablagerungen und Altstandorten für Privatpersonen und Investoren umfassend im Altlastenportal zur Verfügung gestellt werden.

Mobilisierung gewerblich/industriell vorgenutzter Brachflächen

Mit der ALSAG-Novelle wurde eine neue Förderschiene für „Altablagerungen und Altstandorte – Brachflächen“ als maßgeblicher Beitrag zur Reduktion des Flächenneuverbrauches in Österreich geschaffen. Damit wird die Wiedereingliederung jener Altablagerungen und Altstandorte, welche die Schwelle einer Altlast nicht erreichen, in den Wirtschaftskreislauf gefördert.

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