Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.altlasten.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
In der Seiten-Navigation zum Blättern zwischen den Suchergebnisseiten sind die Links auf die letzte Seite beziehungsweise auf die erste Seite per Tastatur (Tab-Taste) nicht fokussierbar (WCAG 2.4.1 Tastatur und 2.4.3 Fokus-Reihenfolge). An der Behebung des Problems wird gearbeitet.
Die Farbkontraste des Bedienelements für die Suche entspricht nicht vollständig den Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum).
An der Behebung der Probleme wird gearbeitet.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Eine Alternative Darstellung der teilweise sehr komplexen Karteninhalte stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. Eine korrekte und fassbare Beschreibung der Aussagen ohne Karteninhalte ist hier nicht möglich.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreadern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Im Verzeichnis der Altlasten sind alle Standorte beschrieben. Diese Beschreibungen bieten wir zusätzlich auch als PDF zum Download an. Auf Anfrage stellen wir diese auch in barrierefreier Form zur Verfügung.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Zusätzliche Informationen
Web-Redakteur:innen, die an den Inhalten dieser Webseite arbeiten, werden laufend in Schulungen über die Anforderungen an barrierefreies Formatieren und Texten informiert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 7. Dezember 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite, eine Bereichsseite, eine Artikel-Übersichtsseite, eine Artikelseite.
Letzte Aktualisierung: 30. Jänner 2024
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an altlasten@umweltbundesamt.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website Altlastenportal". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
Umweltbundesamt
Team Altlasten
E-Mail: altlasten@umweltbundesamt.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.