Kärnten

Verzeichnis der Altlasten in Kärnten. Die Altlasten sind chronologisch nummeriert, wobei die Nummer 1 jene Altlast ist, die in diesem Bundesland als erste ausgewiesen wurde. Altlasten, die als saniert oder gesichert beurteilt sind, werden in der Altlastenatlasverordnung als saniert beziehungsweise als gesichert ausgewiesen. 

K1: Deponie Sankt Veit an der Glan gesichert
K2: Hörtendorf Altlast
K3: Tauschitz-Gründe dekontaminiert
K4: Flatschacherstraße-Lastenstraße dekontaminiert
K5: Donau Chemie Brückl Altlast
K6: BBU Blei- und Zinkhütte Arnoldstein gesichert
K7: Deponie Roßwiese Altlast
K8: ÖMV-Tanklager St. Peterstraße dekontaminiert
K9: Deponie Orterlache dekontaminiert
K10: Schüttbach gesichert/dekontaminiert
K11: ECO Wärmetauscher dekontaminiert
K12: Philips Haushaltgerätewerk gesichert
K13: ÖCW Weißenstein** gesichert/dekontaminiert
K14: Tauerngold dekontaminiert
K15: BBU Schlackendeponie neu gesichert
K16: Raiffeisenstraße 114 - Klagenfurt Altlast
K17: Filterwerk Knecht dekontaminiert
K18: Deponie Hart gesichert
K19: ELAN-Tanklager Raiffeisenstraße dekontaminiert
K20: Kalkdeponie Brückl I/II Altlast
K21: Betriebsdeponie Heraklithwerke Ferndorf gesichert
K22: Lederfabrik Neuner Altlast
K23: Pale* dekontaminiert
K24: BP-Tanklager Flatschacherstraße Altlast
K25: Deponie Tschinowitsch gesichert
K26: Holzimprägnierung Leitgeb gesichert
K27: Katz & Klumpp Altlast
K28: Jungfer Akkumulatorenfabrik gesichert
K29: BBU Miniumfabrik Saag Altlast
K30: Deponie Kautscheleweg - Mageregger Straße Altlast
K31: Faserplattenwerk Leitgeb Altlast
K32: Perboratanlage Treibach-Althofen Altlast
K33: Deponie Auenpark Altlast
K34: Deponie Asbestschieferwerk Wietersdorfer Altlast
K35: Deponie Sittenberg Altlast
K36: Betriebsdeponie Wietersdorfer Zementwerke Altlast

 

* Die Altlast K23 "Pale" wurde vorab als saniert in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

** Die Altlast K13 "ÖCW Weißenstein" wurde vorab als gesichert/saniert in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.