Recht
Durch die Novelle zum Altlastensanierungsgesetz 2024 ergeben sich Änderungen in anderen Rechtsmaterien, wie Umweltförderungsgesetz, AltlastenatlasVO und AltlastenbeurteilungsVO.
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Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)
Das seit 1989 bestehende Bundesgesetz zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung (ALSAG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Erhebung sowie Finanzierung und Durchführung der Sicherung und Sanierung von Altlasten in Österreich.
Durch die mit 1. Jänner 2025 in Kraft getretene Novelle ergeben sich wesentliche Änderungen.© Thomas Hansen - Fotolia.com -
Altlasten-Atlasverordnung
Die lagemäßige Darstellung von Altlasten wird mit Inkrafttreten der AltlastenatlasVO 2025 anstatt in Form von Grundstücksnummern durch eine planliche Darstellung der Altlast in einer GIS-basierten online-Karte im Altlastenportal erfolgen.
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Altlastenbeurteilungs-Verordnung
Mit der neuen Verordnung werden nähere Bestimmungen für die Beurteilung ob eine Altablagerung/ein Altstandort erheblich kontaminiert ist festgelegt. Weiters wird auch beurteilt, ob von diesen Flächen ein erhebliches Risiko für Mensch und Umwelt ausgeht. Dafür wurden Zielwerte festgelegt.
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Umweltförderungsgesetz (UFG)/Förderungsrichtlinien
Das Umweltförderungsgesetz, BGBl. Nr. 185/1993 idgF regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung der Altlastensanierung- und Sicherung.