Erstabschätzung
Als erste Beurteilung wird bei einer Erstabschätzung aufgrund von Informationen über die Nutzungsgeschichte beurteilt, ob von einer Altablagerung oder einem Altstandort erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen können. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:
Art der abgelagerten Abfälle (zum Beispiel Hausmüll, gewerbliche Abfälle)
Ablagerungszeiträume
Art der Anlagen (zum Beispiel Heizöltank, Entfettungsanlage)
Art der verwendeten Stoffe (zum Beispiel Mineralölprodukte, chlorierte Kohlenwasserstoffe)
Betriebszeiträume
Möglichkeiten für die Ausbreitung von Schadstoffen
Nutzungen im Bereich einer Altablagerung oder eines Altstandortes und in der Umgebung (zum Beispiel Wohngebäude, Brunnen)
Bei Erstabschätzungen liegen in der Regel keine Ergebnisse von Untersuchungen vor. Es kann daher nicht beurteilt werden, ob ein Standort tatsächlich verunreinigt ist, sondern nur die Möglichkeit von Verunreinigungen. Altablagerungen und Altstandorte, bei denen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen können, werden in den Verdachtsflächenkataster eingetragen.
Bisher wurden vom Umweltbundesamt für insgesamt rund 25.000 Altablagerungen und Altstandorte Erstabschätzungen durchgeführt. Derzeit sind rund 1.500 Altablagerungen und Altstandorte im Verdachtsflächenkataster eingetragen (500 Altablagerungen, 1.000 Altstandorte).
Gefährdungsabschätzung
Bei einer Gefährdungsabschätzung wird beurteilt, ob von einer Altablagerung oder einem Altstandort erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen. Eine Gefährdungsabschätzung basiert im Unterschied zu einer Erstabschätzung immer auf Ergebnissen von Untersuchungen und umfasst folgende Punkte, wobei im Einzelfall (zum Beispiel Altablagerung oder Altstandorte) nicht alle Punkte relevant sind:
Art der abgelagerten Abfälle (zum Beispiel Hausmüll, gewerbliche Abfälle)
Art der Schadstoffe, die im Bereich einer Altablagerung oder eines Altstandortes angetroffen wurden (zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, Metalle)
Schadstoffkonzentrationen in Abfällen und im Untergrund
Deponiegasbildung bei Altablagerungen
Fläche und Volumen von Abfällen, die einen erheblichen Schadstoffgehalt eine erhebliche Deponiegasbildung aufweisen
Fläche und Volumen erhebliche verunreinigter Untergrundbereiche
Ausbreitung von Schadstoffen im Untergrund und im Grundwasser
Ausbreitung von Deponiegas bei Altablagerungen
Möglichkeiten zur Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen
Auswirkungen von Schadstoffemissionen in der Umwelt
Altablagerungen und Altstandorte, von denen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen, werden als Altlasten in der Altlastenatlasverordnung ausgewiesen. Bisher wurden vom Umweltbundesamt für rund 1.500 Altablagerungen und Altstandorte Gefährdungsabschätzungen durchgeführt und 341 Altlasten in der Altlastenatlasverordnung ausgewiesen.
Prioritätenklassifizierung
Für eine Altlast wird in Abhängigkeit des Gefährdungsgrades sowie der Dinglichkeit der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen eine Prioritätenklasse festgelegt. Es gibt drei Prioritätenklassen (1, 2, 3), wobei Prioritätenklasse 1 die Klasse mit der höchsten Priorität ist.
Im Altlastensanierungsgesetz sind für die Prioritätenklassifizierung folgende Kriterien festgelegt:
festgestellte Schadstoffausbreitung und Verunreinigung sowie deren Ausmaß
Nutzung gefährdeter Objekte und Nutzungsbeschränkungen
Möglichkeiten der Schadstoffausbreitung
Eigenschaften der abgelagerten Abfälle und das Ausmaß der Kontamination
vorhandene Schutzeinrichtungen zur Verhinderung einer möglichen Schadstoffausbreitung