Erstabschätzung
Als erste Beurteilung wird bei einer Erstabschätzung aufgrund von Informationen über die Nutzungsgeschichte beurteilt, ob von einer Altablagerung oder einem Altstandort erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen können. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:
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Art der abgelagerten Abfälle (zum Beispiel Hausmüll, gewerbliche Abfälle)
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Ablagerungszeiträume
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Art der Anlagen (zum Beispiel Heizöltank, Entfettungsanlage)
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Art der verwendeten Stoffe (zum Beispiel Mineralölprodukte, chlorierte Kohlenwasserstoffe)
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Betriebszeiträume
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Möglichkeiten für die Ausbreitung von Schadstoffen
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Nutzungen im Bereich einer Altablagerung oder eines Altstandortes und in der Umgebung (zum Beispiel Wohngebäude, Brunnen)
Bei Erstabschätzungen liegen in der Regel keine Ergebnisse von Untersuchungen vor. Es kann daher nicht beurteilt werden, ob ein Standort tatsächlich verunreinigt ist, sondern nur die Möglichkeit von Verunreinigungen. Altablagerungen und Altstandorte, bei denen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen können, werden in den Verdachtsflächenkataster eingetragen.
Bisher wurden vom Umweltbundesamt für insgesamt rund 30.000 Altablagerungen und Altstandorte Erstabschätzungen durchgeführt. Derzeit sind rund 1.400 Altablagerungen und Altstandorte im Verdachtsflächenkataster eingetragen (400 Altablagerungen, 1.000 Altstandorte).
Gefährdungsabschätzung
Bei einer Gefährdungsabschätzung wird beurteilt, ob von einer Altablagerung oder einem Altstandort erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen. Eine Gefährdungsabschätzung basiert im Unterschied zu einer Erstabschätzung immer auf Ergebnissen von Untersuchungen und umfasst folgende Punkte, wobei im Einzelfall (zum Beispiel Altablagerung oder Altstandorte) nicht alle Punkte relevant sind:
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Art der abgelagerten Abfälle (zum Beispiel Hausmüll, gewerbliche Abfälle)
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Art der Schadstoffe, die im Bereich einer Altablagerung oder eines Altstandortes angetroffen wurden (zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, Metalle)
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Schadstoffkonzentrationen in Abfällen und im Untergrund
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Deponiegasbildung bei Altablagerungen
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Fläche und Volumen von Abfällen, die einen erheblichen Schadstoffgehalt eine erhebliche Deponiegasbildung aufweisen
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Fläche und Volumen erhebliche verunreinigter Untergrundbereiche
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Ausbreitung von Schadstoffen im Untergrund und im Grundwasser
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Ausbreitung von Deponiegas bei Altablagerungen
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Möglichkeiten zur Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen
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Auswirkungen von Schadstoffemissionen in der Umwelt
Altablagerungen und Altstandorte, von denen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen, werden als Altlasten in der Altlastenatlasverordnung ausgewiesen. Bisher wurden vom Umweltbundesamt für rund 1.600 Altablagerungen und Altstandorte Gefährdungsabschätzungen durchgeführt und 344 Altlasten in der Altlastenatlasverordnung ausgewiesen.
Prioritätenklassifizierung
Für eine Altlast wird in Abhängigkeit des Gefährdungsgrades sowie der Dinglichkeit der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen eine Prioritätenklasse festgelegt. Es gibt drei Prioritätenklassen (1, 2, 3), wobei Prioritätenklasse 1 die Klasse mit der höchsten Priorität ist.
Im Altlastensanierungsgesetz sind für die Prioritätenklassifizierung folgende Kriterien festgelegt:
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festgestellte Schadstoffausbreitung und Verunreinigung sowie deren Ausmaß
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Nutzung gefährdeter Objekte und Nutzungsbeschränkungen
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Möglichkeiten der Schadstoffausbreitung
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Eigenschaften der abgelagerten Abfälle und das Ausmaß der Kontamination
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vorhandene Schutzeinrichtungen zur Verhinderung einer möglichen Schadstoffausbreitung