* Die Verdachtsfläche "Sportzentrum Vösendorf" wurden vorab in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
** Die Altlast N58 "Heferlbach" wurde vorab als gesichert in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.