Darüber hinaus kooperieren das österreichische Umweltbundesamt und der Österreichischen Verein für Altlastenmanagement (ÖVA) im Rahmen der jährlichen großen Konferenzen in unseren Nachbarländern:
- ITVA Altlastensymposium
- Symposium Altlasten Schweiz
- Symposium Strategien zur Boden- und Grundwassersanierung
Management kontaminierter Standorte in Deutschland
Das Thema Altlasten wird durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten - BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geregelt.
Die Erfassung von Altlasten ist im Aufgabenbereich der 16 deutschen Bundesländer. Generell ist zu beachten, dass im Unterschied zum Altlastensanierungsgesetz in Österreich keine Regelungen zur Finanzierung (Förderung) von Sanierungsprojekten bestehen und Pflichten zur Sanierung bei Feststellung von „schädlichen Bodenveränderungen“ unabhängig vom Zeitpunkt der Kontamination bestehen.
Relevante fachliche Informationen werden bundesweit durch den Ingenieurtechnischen Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA) sowie durch die Landesumweltämtern bereitgestellt.
Bearbeitung belasteter Standorte in der Schweiz
In der Schweiz ergeben sich aus dem Umweltschutzgesetz und dem Gewässerschutzgesetz der allgemeinen rechtlichen Rahmen, der durch die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) konkretisiert wird.
Die Altlastenbearbeitung ist Aufgabe der Kantone. Die Förderung von Sanierungsprojekten aus öffentlichen Mitteln ist auf Altablagerungen und Schiessanlagen beschränkt und wird über eine Abgabe auf Abfälle finanziert. Die ca. 4.000 bestehenden Schiessanlagen sind im europäischen Vergleich eine Besonderheit, für die ein eigenes Programm zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung gibt.
Aktuelle und relevante fachliche Informationen werden durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bereitgestellt.