Altlastenatlas-Verordnung

Die lagemäßige Darstellung von Altlasten wird mit Inkrafttreten der AltlastenatlasVO 2025 anstatt in Form von Grundstücksnummern durch eine planliche Darstellung der Altlast in einer GIS-basierten online-Karte im Altlastenportal erfolgen.

Die Altlasten sind aufgrund des von ihnen ausgehenden Risikos für Mensch oder Umwelt in die in den Anhängen 1 bis 9 angeführten Prioritätenklassen eingestuft. Altlasten, bei denen die jeweiligen Sanierungs- oder Beobachtungsmaßnahmen abgeschlossen wurden, sind in den Anhängen 1 bis 9 durch Änderung der Prioritätenklasse mit „dekontaminiert“, „gesichert“ oder „Beobachtung abgeschlossen“ gekennzeichnet.

Die bei einer Altlast angeführten Links führen zu Polygonen auf der Webseite www.altlasten.gv.at, welche die jeweiligen Flächen zum Zeitpunkt der Ausweisung der Altlast oder zum angegebenen Datum der Prioritätenklassifizierung abgrenzen. Mit den zugehörigen Hash-Werten wird die Geometrie der Altlast unveränderbar, eindeutig und überprüfbar kryptografisch dargestellt (am Beispiel der Altlast S23).

Die zugehörigen Hash-Werte stellen sicher, dass die Polygone eindeutig und unveränderbar sind.

   

ALTLAST S23: Flughafen Salzburg – Feuerlöschübungsgelände

Bezirk:

Gemeinde:

Katastralgemeinde:

Link:

Hash-Wert:

Salzburg

Salzburg

Maxglan (56531)

https://altlasten.umweltbundesamt.at/altlasten/gis/VO2025-1/S23 

CYVn4wQU6BdnEJWiGVBe1kFXcSXv3RqPHvP2BQHCcB8=

Art der Altlast:

Altstandort

Datum der Altlastausweisung:

15.12.2022

Prioritätenklasse:

1

Datum der Prioritätenklassifizierung:

15.12.2022