Altlastenatlas-Verordnung

Verordnung des BMK, in der jene Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten und deren Einstufung in Prioritätenklassen ausgewiesen werden, die aufgrund einer Gefährdungsabschätzung als sanierungsbedürftig bewertet wurden. In der Altlastenatlasverordnung werden auch jene Altlasten, bei denen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, als gesichert oder saniert gekennzeichnet.

In der Altlastenatlasverordnung werden für jedes Bundesland die Altlasten angezeigt, wobei in den Anhängen 1 bis 9 folgende Informationen zu jeder Altlast angeführt sind (am Beispiel der Altlast B1 „Anschüttung Schilfbereich“):

 

ALTLAST B1: Anschüttung Schilfbereich

Bezirk:

Gemeinde:

Katastralgemeinde:

Grundstücksnummern:

Rust

Rust

Rust (30018)

613/1, 613/135, 613/174, 618/3, 618/4, 618/7, 618/8, 618/9, 618/10, 626/11, 4078/2, 4078/4, 4078/13, 4078/14, 4079/6, 4080/1, 4080/2, 4080/3, 4080/4, 4080/5, 4080/6, 4080/7, 4080/8, 4080/9

Art der Altlast: Altablagerung
Datum der Altlastausweisung: 7.3.1991
Prioritätenklasse: saniert
Datum der Prioritätenklassifizierung: 24.2.2004