Sanierte Altlast ST1: Teerfabrik Lederer-Mellitzer

Auf dem Standort der ehemaligen Teerfabrik „Lederer-Mellitzer“ kam es in den 1940er-Jahren durch Lagerung von Teer und Teerprodukten, wie z. B. Teerölen in Betonbecken, sowie unsachgemäßem Umgang mit diesen Stoffen auf einer Fläche von etwa 1.000 m² zu einer Kontamination des Untergrundes. Ausgehend von dieser Kontamination war eine erhebliche Gefahr für das Schutzgut Grundwasser gegeben.

Im Jahre 2011 wurde der kontaminierte Untergrund größtenteils ausgehoben und entsorgt (rund 7.000 t). In zwei grundbautechnisch sensiblen Bereichen (Wasserkraftwerk, Trans-Austria-Gasleitung) konnte der kontaminierte Untergrund nicht zur Gänze ausgehoben werden, sodass eine Masse von etwa 250 t kontaminierten Untergrundmaterials vor Ort verblieb.

Die Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung zeigen, dass im Grundwasserabstrom des Standortes keine Verunreinigungen des Grundwassers gegeben sind. Die Altlast ST1 „Teerfabrik Lederer-Mellitzer“ ist als saniert zu bewerten.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Leibnitz,
Wildon,
Sukdull,
812/4, 812/11, .37/1
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Verarbeitung von Teer und Teerprodukten und bituminösen Produkten
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 2.900 m²
Schadstoff(e) Teeröl (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 25.07.1990
Datum der Prioritätenfestlegung: 10.05.1994
Priorität: 2
Datum Ausweisung dekontaminiert: 01.05.2013
Status Maßnahme: abgeschlossen
Art der Maßnahme: Dekontamination
Sanierungsverfahren: Räumung (vollständige Räumung)
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 30.05.1996

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten

Auf dem Standort wurden von ca. 1945 bis 1950 Anlagen zur Verarbeitung teerhaltiger Produkte betrieben. Südlich des Fabriksgebäudes befanden sich im Bereich eines ehemaligen Mühlganges ein offener Keller und drei Teerbecken mit betonierter Sohle zur Lagerung von Teer und Teerprodukten. Die Lagerbehälter und der Keller wurden im Zuge des kurzen Betriebes mit mindestens 400 t Braunkohleteer befüllt, in den 1960er- und 1970er-Jahren im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen in wahrscheinlich geringem Umfang entleert und mit Erdmaterial verfüllt.

Auch außerhalb der beschriebenen Bereiche wurden teerhaltige Produkte (zwischen)gelagert. Zudem wurden über eine im Bereich des Kellers vorhandene Sickergrube sowie einen Brunnen teerhaltige Wässer versickert.

Untergrundverhältnisse

Im Bereich des Altstandortes liegen durchschnittlich 3 m mächtige anthropogene Anschüttungen auf dem gewachsenen Untergrund, der von quartären Sand- und Kiesablagerungen gebildet wird, die etwa 3 m bis 4 m mächtig sind. Den Grundwasserstauer bilden tertiäre Tonmergellagen in ca. 5 m bis 7 m Tiefe.

Die Grundwasserströmungsrichtung verläuft im Bereich des Altstandortes grundsätzlich Richtung SE bis S. Der mittlere Grundwasserspiegel liegt auf einer Seehöhe von 293,5 m ü. A. bis 294,0 m ü. A, der Schwankungsbereich beträgt wahrscheinlich bis zu 3 m. Das Strömungsregime wird in Abhängigkeit von der Grundwasserspiegellage vom nördlich des Altstandortes liegenden Kleinwasserkraftwerk lokal beeinflusst. Die hydraulische Durchlässigkeit des Aquifers beträgt rund 1,0E-04 m/s, das hydraulische Gefälle rund 3,5 ‰ bis 4,0 ‰.

Schutzgüter und Nutzungen

Das etwa 3.000 m² große Areal des Altstandortes befindet sich etwa 15 km südlich von Graz und liegt etwa 1 km nordwestlich des geschlossenen Siedlungsgebietes von Wildon sowie rund 400 m nördlich der Mur.

Unmittelbar südlich angrenzend befindet sich ein Seitenarm der Mur („Weissenegger Mühlgang“), der im Bereich des Standortes durch ein Kleinwasserkraftwerk energetisch genutzt wird.

Das auf dem Areal bestehende Wohnhaus wird derzeit nicht genutzt.

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Die im Jahre 1993 gemäß §13 ALSAG durchgeführten Untersuchungen ergaben eine auf Lagerung und Manipulation von Braunkohleteer und anderen Teerprodukten zurückführende massive Kontamination des wasserungesättigten und wassergesättigten Untergrundes auf einer Fläche von rund 1.000 m². Entsprechend der Zusammensetzung der Teerprodukte konnten insbesondere polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Phenole und Arsen in hohen Konzentrationen nachgewiesen werden. Im Grundwasserabstrom des Altstandortes konnten in 100 m bis 450 m entfernt gelegenen Hausbrunnen reduzierende Grundwasserverhältnisse mit darauf zurückzuführenden hohen Gehalten an Eisen, Mangan und Ammonium sowie erhöhte Werte hinsichtlich des Parameters Phenol-Index nachgewiesen werden. An einer im unmittelbaren Abstrom gelegenen Messstelle wurde ein Phenol-Index von über 5.000 µg/l analysiert. PAK konnten in keiner Messstelle und in keinem Brunnen detektiert werden.

Im Zuge der Planung der Sanierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2009 das Schadensbild der Altlast ST1 im Detail untersucht. Die Untergrunduntersuchungen bestätigten im Wesentlichen das bekannte Schadensbild. Im Detail konnte die teerspezifische Kontamination des Untergrundes in der ungesättigten Zone gemäß nebenstehender Abbildung  abgegrenzt werden. Die Kontamination war vornehmlich auf die anthropogenen Anschüttungen beschränkt, bereichsweise aber auch im gewachsenen Untergrund bis zum Grundwasserstauer ausgebildet. Maßgebliche Parameter waren PAK, Kohlenwasserstoff-Index und untergeordnet Arsen. Das erheblich kontaminierte Untergrundvolumen konnte mit etwa 4.000 m³ abgeschätzt werden.

Davonausgehend war eine Verunreinigung des Grundwassers nachweisbar, die sich aber auf die unmittelbare Umgebung des schadstoffverunreinigten Untergrundes beschränkte und, mit Ausnahme von Arsen, nur in geringem Ausmaß im Abstrom nachweisbar war. Beim Parameter Arsen wurde der Maßnahmenschwellenwert zeitweise an einigen Messstellen im Abstrom überschritten.

Der Altstandort stellte eine erhebliche Gefahr für das Schutzgut Grundwasser dar.

MASSNAHMEN ZUR SANIERUNG

Ziel der Maßnahmen

Übergeordnetes Ziel der Sanierung im Sinne der ÖNORM S 2089 war eine dauerhafte Verbesserung des Umweltzustandes, d. h. den Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser so weit zu reduzieren, sodass eine uneingeschränkte Nutzung des Grundwassers möglich ist.

Für die Maßnahmen waren dabei in Zusammenhang mit den hydrogeologischen, hydrologischen und wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten am Standort insbesondere folgende Zielwerte für das Grundwasser maßgeblich:

  • Summe PAK-15 (entspricht Summe PAK-16 gem. US EPA abzüglich Naphthalin): 1 µg/l
  • Naphthalin: 2 µg/l
  • Kohlenwasserstoff-Index: 100 µg/l

Für den Untergrund waren insbesondere folgende Zielwerte maßgeblich:

  • Summe PAK-16 (gem. US EPA): 30 mg/kg
  • Kohlenwasserstoff-Index: 1.000 mg/kg

Beschreibung der Maßnahmen

Der Altstandort wurde durch Aushubmaßnahmen dekontaminiert. Dabei kamen zwei unterschiedliche Arten von Aushub zum Einsatz:

  •  Dekontamination der wasserungesättigten Zone durch Baggeraushub

  • Dekontamination der wasserungesättigten und der wassergesättigten Zone durch Austauschbohrungen

Das entnommene Material wurde nach Zwischenlagerung auf dem Standort entsorgt (etwa 7.000 Tonnen). Ein Teil des Aushubmaterials wurde nach entsprechender Eignungsprüfung zur Wiederverfüllung verwendet (rund 2.000 Tonnen).

Parallel zum Aushub erfolgte eine Beweissicherung der Aushubsohle. Das Grundwasser wurde vor, während und nach den Aushubarbeiten beweisgesichert.

Beurteilung der Maßnahmen

Durch die Aushubmaßnahmen wurde ein Großteil des kontaminierten Untergrundes entfernt. In den beiden grundbautechnisch sensiblen Bereichen Kraftwerk und Trans-Austria-Gasleitung konnte der kontaminierte Untergrund nicht zur Gänze ausgehoben werden. Dabei handelt es sich um die Bereiche zwischen den Flächen „AB I“ und Gasleitung sowie „AB III“ und Kraftwerk. Das Volumen des in diesen Bereichen noch vorhandenen kontaminierten Untergrundes kann grob mit 150 m³ abgeschätzt werden und beträgt maximal 5 % des ursprünglich auf dem Standort vorhandenen kontaminierten Volumens.

Die Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung zeigen, dass im Grundwasserabstrom des Standortes keine Verunreinigungen des Grundwassers gegeben sind. Die Altlast ST1 „Teerfabrik Lederer-Mellitzer“ ist daher als saniert zu bewerten.

Texterstellung:    November 2012