Bei einer Dekontamination wird die Ursache für die erheblichen Risiken, die Schadstoffquelle, (weitgehend) beseitigt. Bei einer Sicherung wird eine Ausbreitung von Schadstoffen und damit Auswirkungen auf die Umwelt dauerhaft verhindert. In der Altlastenbeurteilungsverordnung sind Zielwerte (Sanierungszielwerte und Kontrollwerte) für Altlastenmaßnahmen festgelegt.
Grundsätzlich können bei Altlasten drei Arten von Maßnahmen unterschieden werden:
Dekontamination
Bei einer Dekontamination wird die Schadstoffquelle entweder entfernt oder die Verunreinigungen soweit reduziert, dass nur mehr geringe Kontaminationen verbleiben.
Dekontaminationsmaßnahmen sind zum Beispiel:
- Aushub der Abfälle beziehungsweise der verunreinigten Untergrundbereiche und Behandlung des Aushubmaterials in geeigneten Anlagen
- Absaugung der Bodenluft bei leichtflüchtigen Schadstoffen und Reinigung der abgesaugten Bodenluft (eventuell mit vorangehender, die Schadstoffverflüchtigung beschleunigender thermischen Behandlung des Untergrunds)
- Chemische Zerstörung von Schadstoffen im Untergrund („in-situ“) durch Zugabe von Oxidations- oder Reduktionsmitteln
- Mikrobiologischer Abbau organischer Schadstoffe im Untergrund („in-situ“)
Sicherung
Bei einer Sicherung bleibt die Schadstoffquelle weitgehend unverändert. Durch Sicherungsmaßnahmen wird eine Ausbreitung von Schadstoffen aus der Altlast in die Umgebung dauerhaft verhindert. Bei einer Sicherung sind laufende Kontrollen der Wirksamkeit der Maßnahmen erforderlich.
Sicherungsmaßnahmen sind zum Beispiel
- „Umschließung“ einer Altlast mit einer Dichtwand (eventuell in Verbindung mit Filterelementen, in denen Schadstoffe adsorbiert oder umgewandelt werden)
- Betrieb von „Sperrbrunnen“
- Oberflächenabdichtung zur Verhinderung der Bildung von Sickerwasser
- Belüftung von organischen Abfallablagerungen (zum Beispiel Hausmülldeponien) zur Reduktion der Deponiegasbildung
Eine Zusammenstellung innovativer Sanierungsmethoden findet sich in der Publikation "Technologie-Quickscan über In-situ-Sanierungsmethoden".
Beobachtung
Bei Altlasten der Prioritätenklasse 3 sind keine Sanierungsmaßnahmen notwendig, es sind aber jedenfalls Beobachtungsmaßnahmen durchzuführen. Bei einer Beobachtung bleibt die Altlast unverändert. Durch laufende Kontrollen wird der Zustand der Altlast, die mögliche Ausbreitung von Schadstoffen und die Nutzung der Altlast überwacht. Es ist nachzuweisen, dass es zu keiner nachteiligen Veränderung des Umweltzustandes in der Umgebung der Altlast kommt und sich für die Konzentrationen relevanter Schadstoffe in der Umgebung der Altlast kein signifikant anhaltend steigender Trend ergibt.
Beurteilung von Altlastenmaßnahmen
Nach der Durchführung von Altlastenmaßnahmen wird vom Umweltbundesamt beurteilt, ob die Maßnahmen ausreichend wirksam sind und die Sanierungszielwerte entsprechend der Altlastenbeurteilungsverordnung oder die Kontrollwerte erreicht wurden. Bei dieser Beurteilung werden folgende Punkte berücksichtigt, wobei im Einzelfall (zum Beispiel Sanierung, Sicherung oder Beobachtung) nicht alle Punkte relevant sind:
- Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen
- Art und Umfang der durchgeführten Kontrolluntersuchungen
- Verringerung der Verunreinigungen im Untergrund und im Grundwasser
- Ausmaß von verbleibenden Verunreinigungen
- Verringerung der Ausbreitung von Schadstoffen und Deponiegas
- Verringerung der Möglichkeiten zur Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen
- Prognose der Auswirkungen von verbleibenden Verunreinigungen auf die Umwelt
Bestehen nach der Durchführung von Maßnahmen keine erheblichen Kontaminationen oder keine erheblichen Risiken für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt, wird die Altlast im Altlastenatlas als dekontaminiert oder gesichert gekennzeichnet. Bei gesicherten Altlasten wird die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen regelmäßig auf Basis der Beurteilung von Kontrolluntersuchungen überprüft. Wird bei Altlasten, an denen Beobachtungsmaßnahmen durchgeführt werden, dauerhaft keine nachteilige Veränderung des Umweltzustandes und auch kein steigender Trend der Konzentrationen relevanter Schadstoffe in der Umgebung der Altlast festgestellt, wird die Beobachtung abgeschlossen und dieser Status im Altlastenatlas vermerkt.