Altablagerungen
Altablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die befugt oder unbefugt durchgeführt wurden.
Altlasten
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte sowie durch diese kontaminierte Böden und Grundwasserkörper, von denen – nach den Ergebnissen einer Gefährdungsabschätzung – erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen. Ausgenommen sind Kontaminationen, die durch Emissionen in die Luft verursacht wurden.
Altlastenatlas (Altlastenatlasverordnung, BGBl. II Nr. 232/2004 i.d.g.F.)
Verordnung des BMK, in der jene Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten und deren Einstufung in Prioritätenklassen ausgewiesen werden, die aufgrund einer Gefährdungsabschätzung als sanierungsbedürftig bewertet wurden. In der Altlastenatlasverordnung werden auch jene Altlasten, bei denen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, als gesichert oder saniert gekennzeichnet.
Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)
299. Bundesgesetz vom 7. Juni 1989 (in der jeweils geltenden Fassung) zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung.
Altstandorte
Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten
Beurteilung des Risikos einer Beeinträchtigung der Umwelt oder des bereits vorhandenen Ausmaßes einer Umweltbeeinträchtigung ausgehend von einer Altablagerung oder einem Altstandort. Eine Beurteilung kann auf Basis von Informationen unterschiedlicher Art und Genauigkeit durchgeführt werden (Erstabschätzung, Gefährdungsabschätzung und Prioritätenklassifizierung).
Ergänzende Untersuchungen
Untersuchungen zur Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Verdachtsflächen und Altlasten. Die Untersuchungen werden vom BMK durch die Landeshauptleute veranlasst. Die Finanzierung der ergänzenden Untersuchungen erfolgt aus zweckgebundenen Altlastenbeiträgen vom BMK.
Erstabschätzung
Beurteilung aller zu einer Altablagerung oder einem Altstandort vorliegenden Informationen im Hinblick auf die Möglichkeit, dass von der Altablagerung oder dem Altstandort eine erhebliche Umweltgefährdung ausgeht. Aufgrund des Ergebnisses der Erstabschätzung wird entschieden, ob eine Altablagerung oder ein Altstandort in den Verdachtsflächenkataster aufgenommen wird.
Gefährdungsabschätzung
Die Gefährdungsabschätzung ist die Beurteilung, ob eine Verdachtsfläche eine erhebliche Umweltbeeinträchtigung verursacht oder eine erhebliche Umweltgefährdung darstellt. Grundlage für die Beurteilung sind die Ergebnisse von Untersuchungen. Im Falle einer erheblichen Umweltbeeinträchtigung oder -gefährdung wird die Verdachtsfläche als Altlast im Altlastenatlas ausgewiesen.
Kontamination; Verunreinigung
Anthropogene Veränderung der natürlichen Zusammensetzung des Untergrundes, von Bauwerken/Baulichkeiten, des Wassers oder der Luft durch Materialien oder Stoffe, die mittelbar oder unmittelbar schädliche Auswirkungen auf den Menschen oder die Umwelt haben können.
Prioritätenklassifizierung
Bewertung der Dringlichkeit der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Es werden drei Prioritätenklassen unterschieden. Eine Einstufung in die Prioritätenklasse 1 bedeutet die höchste Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen.
Sanierung
Beseitigung der Ursache der Gefährdung sowie die Beseitigung der Kontamination im Umfeld.
Sicherung
Verhindern von Umweltgefährdungen, insbesondere der Ausbreitung von gesundheits- und umweltgefährdenden Schadstoffen aus Altlasten.
Verdachtsflächen
Verdachtsflächen sind abgrenzbare Bereiche von Altablagerungen und Altstandorten, von denen aufgrund früherer Nutzungsformen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Verdachtsflächenkataster
Verzeichnis sämtlicher entsprechend den Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte, die aufgrund einer Erstabschätzung des Gefährdungspotenzials als Verdachtsflächen bewertet wurden. Der Verdachtsflächenkataster wird vom Umweltbundesamt geführt.