Umweltförderungsgesetz (UFG)/Förderungsrichtlinien

Das Umweltförderungsgesetz, BGBl. Nr. 185/1993 idgF regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung der Altlastensanierung- und Sicherung.

Auf Grundlage dieses Gesetzes werden konkrete Förderungsrichtlinien für die Altlastensanierung oder –sicherung erlassen. Mit 1. Jänner 2025 traten die Förderungsrichtlinien für die Altlastenmaßnahmen und Maßnahmen bei Altlablagerungen und Altstandorten gemäß § 30 Z 1 in Kraft.

Beihilfen für die Altlastensanierung fallen grundsätzlich auch in den Geltungsbereich der EU-Gruppenfreistellungsverordnung, Verordnung (EU) Nummer 651/2015 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Die Förderungsabwicklung der Umweltförderungen im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) wird von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) durchgeführt.

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