Gesicherte Altlast ST5: Rösslergrube

Im Zeitraum von 1973 bis 1978 wurden auf einer Fläche von etwa 1,2 ha rund 45.000 m³ Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt und gewerbliche Abfälle ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz abgelagert. Es konnte ein Eintrag von Sickerwasser aus der ehemaligen Deponie in das Grundwasser nachgewiesen werden. Die Altablagerung stellte eine erhebliche Gefahr für das Grundwasser dar.

Ab Juni 2003 erfolgte die Errichtung einer Oberflächenabdichtung und Umschließung der Altablagerung. Die Grundwasseruntersuchungen zeigen, dass derzeit kein erheblicher Schadstoffaustrag aus der umschlossenen Altlast in das Grundwasser stattfindet. Bei Weiterbetrieb und Instandhaltung aller Sicherungsmaßnahmen ist auch in Zukunft mit keinem erheblichen Eintrag von Sickerwasser in das Grundwasser zu rechnen. Die Altablagerung ist als gesichert zu bewerten.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Leibnitz,
Lang,
Jöss,
780, 783
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Kommunale Deponie
Art der Ablagerungen: Hausmüll,
Bauschutt,
Industrie-/Gewerbemüll
Fläche Altlast (m²): 12.000 m²
Volumen Altlast (m³): 45.000 m³
Schadstoff(e) Deponiesickerwasser
Datum Eintrag Altlastenatlas: 18.11.1991
Datum der Prioritätenfestlegung: 20.04.1992
Priorität: 2
Datum Ausweisung gesichert: 15.02.2015
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Sicherung
Sanierungsverfahren: Abdeckungen (Oberflächenabdichtung),
Vertikale Dichtelemente (Umschließung)
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 04.08.1993

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

In einem Teilbereich einer Schottergrube wurde von 1973 bis 1978 von der Stadtgemeinde Leibnitz eine Hausmülldeponie betrieben. Die Altablagerung befindet sich im westlichen Leibnitzerfeld, ca. 5 km nordwestlich vom Stadtgebiet von Leibnitz. Auf einer Fläche von ca. 1,2 ha wurden bei einer durchschnittlichen Mächtigkeit der Schüttung von 4 m etwa 45.000 m³ Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt und gewerbliche Abfälle (z.B. Gerbereiabfälle) ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz abgelagert. Die Deponiesohle liegt im Grundwasserschwankungsbereich.

Untergrundverhältnisse

Die Altablagerung liegt im Bereich der würmeiszeitlichen Niederterrasse des Leibnitzerfeldes auf etwa 280 m ü.A. Der Untergrund wird im Bereich der Altablagerung aus sandigen Fein- bis Grobkiesen mit Mächtigkeiten zwischen 10 und 13 m aufgebaut. Diese Sedimente stellen den Grundwasserleiter dar. Im Liegenden sind Feinsande und sandige Schluffe anzutreffen, die als Grundwasserstauer angesprochen werden können.  

Der erste Grundwasserhorizont ist durchschnittlich 6 m mächtig. Die Durchlässigkeit des Grundwasserleiters kann mit 10-3 m/s angegeben werden. Die Grundwasserströmung ist generell nach Süden gerichtet, wird jedoch durch die Wasserstände der etwa 400 m westlich fließenden Laßnitz beeinflusst.

Schutzgüter und Nutzungen

Die ehemalige Deponie wurde abgedeckt und rekultiviert bzw. zum Teil wieder aufgeforstet. Im Umfeld befinden sich land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Altablagerung liegt im Grundwasserschongebiet „Westliches Leibnitzerfeld“ etwa 5 km nordwestlich der Brunnen der Wasserversorgungsgesellschaft Leibnitzer Feld.

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Auf der ehemaligen Deponie der Stadtgemeinde Leibnitz wurden Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle in einer ehemaligen Schottergrube ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz abgelagert. Die Deponiesohle befindet sich im Grundwasserschwankungsbereich. Es konnte ein Eintrag von Sickerwasser aus der ehemaligen Deponie in das Grundwasser nachgewiesen werden.

Die Altablagerung befindet sich in einem Grundwasserschongebiet. Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen zeigten, dass im unmittelbaren Abstrom die Grundwasserqualität beeinträchtigt war. Die Analysenergebnisse von Grundwasserproben aus weiter entfernten Grundwassermessstellen ließen keine Beeinflussung durch die ehemalige Deponie erkennen. Im weiteren Abstrom (> 1 km) bestehen Hausbrunnen bzw. die Brunnen einer Trinkwasserversorgungsanlage (5 km).

Aufgrund der Beeinträchtigung der Grundwasserqualität stellte die Altablagerung eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.

SICHERUNGSMASSNAHMEN

Im Bereich der Altlast wurden im Zeitraum von März 2003 bis Juni 2005 folgende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt:

  • Umschließung mittels Dichtwand
  • Oberflächenabdichtung aus Lehm sowie Aufbringen einer Rekultivierungsschicht
  • Ableitung der Sickerwässer in den öffentlichen Kanal des Abwasserverbandes Leibnitz-Wagna-Kaindorf und Reinigung der Sickerwässer in der Verbandskläranlage
  • Passive Entgasung

Um die dauerhafte Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen zu gewährleisten und zu kontrollieren, werden seit Fertigstellung der Umschließung laufend folgende betriebliche Maßnahmen durchgeführt:

  • Überwachung der Wasserstände innerhalb und außerhalb der Altablagerung
  • Aufzeichnung der geförderten Pumpmengen
  • Vierteljährliche (2005 bis 2011) bzw. jährliche (ab 2012) qualitative Sickerwasser- und Grundwasseruntersuchungen
  • Pflege und Instandhaltung der Oberflächenabdichtung

Beurteilung des Sicherungserfolges

Durch die Oberflächenabdichtung soll die Bildung von Sickerwasser reduziert werden und durch die Umschließung soll der Austritt von Sickerwasser aus der Altablagerung und damit der Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser unterbunden werden.  

Durch die Wasserstandsmessungen an den Grundwassermessstellen innerhalb und außerhalb der Altablagerung wird der Betrieb der Wasserhaltung dokumentiert. Die Aufzeichnungen zeigen, dass die Wasserspiegeldifferenz von mindestens 0,3 m eingehalten wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass keine erheblichen Wassermengen aus dem umschlossenen Bereich in die Umgebung gelangen. Das abgepumpte Sickerwasser zeigt noch Hinweise auf Belastungen durch die Altablagerung. Es wurde eine erhöhte Mineralisation, erhöhte Ammoniumkonzentrationen und zeitweise erhöhte Arsenkonzentrationen gemessen.

Im Vergleich mit den Grundwasserproben aus dem An- und Abstrom der Altablagerung ist kein erheblicher Schadstoffaustrag aus der gesicherten Altablagerung in das Grundwasser erkennbar. Bei Weiterbetrieb und Instandhaltung aller Sicherungsmaßnahmen ist auch in Zukunft mit keinem erheblichen Eintrag von Sickerwasser in das Grundwasser zu rechnen. Die Altlast „Rösslergrube“ ist daher als gesichert zu bewerten.

Texterstellung:    Februar 2014