Finanzierung
Die Bereitstellung von Geldmittel für Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt über einen zweckgebundenen Altlastenbeitrag. Damit werden Untersuchungen bei Altablagerungen und Altstandorten sowie Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten finanziert.
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Altlastenbeitrag
Die Finanzierung erforderlicher Maßnahmen zur Umsetzung eines umfassenden Altlastenmanagementprogramms in Österreich basiert auf der Einhebung eines dafür zweckgebundenen Altlastenbeitrages (zweckgebunden in erster Linie für die Erfassung, Beurteilung und Sanierung von Altlasten).
Die Einhebung des Altlastenbeitrages erfolgt durch das Zollamt Österreich.
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Förderung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen an Altlasten
Ziel der Förderung ist der Schutz der Umwelt durch die Sanierung von Altlasten mit dem größtmöglichen ökologischen Nutzen unter gesamtwirtschaftlich vertretbarem Kostenaufwand oder die Sicherung von Altlasten, wenn diese unter Bedachtnahme auf die Gefährdung vertretbar und eine Sanierung derzeit nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand durchführbar ist.
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Maßnahmen des Bundes
Gemäß § 18 ALSAG hat der Bund als Träger von Privatrechten die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an Altlasten, für die niemand verpflichtet werden kann, nach Maßgabe der Prioritätenklassifizierung (PK) durchzuführen, wobei keine über den Ertrag der Altlastenbeiträge hinausgehende finanzielle Belastung entstehen darf.
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Ergänzende Untersuchungen
Zur Erkundung, ob eine Verdachtsfläche eine erhebliche Umweltgefährdung verursacht oder welches Ausmaß die Umweltgefährdung einer Altlast aufweist („Dringlichkeit einer Sanierung“), sind Untersuchungen erforderlich. Diese Untersuchungen können gemäß § 13 ALSAG für Verdachtsflächen (Voruntersuchungen) und gemäß § 14 ALSAG für Altlasten (Detailuntersuchungen) vom BMK veranlasst werden.
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