Finanzierung
Die Bereitstellung von Geldmittel für Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt über einen zweckgebundenen Altlastenbeitrag. Damit werden Untersuchungen bei Altablagerungen und Altstandorten sowie Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten finanziert.
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Altlastenbeitrag
Die Finanzierung erforderlicher Maßnahmen zur Umsetzung eines umfassenden Altlastenmanagementprogramms in Österreich basiert auf der Einhebung eines dafür zweckgebundenen Altlastenbeitrages (zweckgebunden in erster Linie für die Erfassung, Beurteilung und Sanierung von Altlasten).
Die Einhebung des Altlastenbeitrages erfolgt durch das Zollamt Österreich.
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Förderungen
Ziel der Förderung ist der Schutz der Umwelt durch die Sanierung von Altlasten mit dem größtmöglichen ökologischen Nutzen unter gesamtwirtschaftlich vertretbarem Kostenaufwand oder die Sicherung von Altlasten, wenn diese unter Bedachtnahme auf die Gefährdung vertretbar und eine Sanierung derzeit nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand durchführbar ist.
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Maßnahmen des Bundes
Altlastenmaßnahmen an Altlasten, für die niemand verpflichtet werden kann, können vom Bund als Träger von Privatrechten nach Maßgabe der Prioritätenklassifizierung (PK) gemäß § 29 ALSAG durchgeführt werden, wobei keine über den Ertrag der Alt-lastenbeiträge hinausgehende finanzielle Belastung entstehen darf.
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Untersuchungen gemäß §§ 13, 14, 16 ALSAG idgF 2025
Untersuchungen können gemäß §§ 13, 14 ALSAG für Altstandorte und Altablagerungen (Erfassung und Beurteilung) und gemäß § 16 ALSAG für Altlasten (Risikoabschätzung und Prioritätenklassifizierung) vom BMK veranlasst werden.
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