Altlastenbeurteilungs-Verordnung

Mit der neuen Verordnung werden nähere Bestimmungen für die Beurteilung ob eine Altablagerung/ein Altstandort erheblich kontaminiert ist festgelegt. Weiters wird auch beurteilt, ob von diesen Flächen ein erhebliches Risiko für Mensch und Umwelt ausgeht. Dafür wurden Zielwerte festgelegt.

Mit der neuen Verordnung sollen nähere Bestimmungen festgelegt werden

  • für die Beurteilung, ob eine Altablagerung oder ein Altstandort erheblich kontaminiert ist,  insbesondere Richtwerte für Schadstoffe,
  • für die Beurteilung, ob von Altablagerungen und Altstandorten ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt ausgeht,
  • zur Risikoabschätzung und
  • für die Festlegung von Zielwerten (Sanierungszielwerte oder Kontrollwerte)
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