Mit Hilfe von Untersuchungen soll festgestellt werden, ob im Bereich eines Altstandortes erhebliche Untergrundkontaminationen vorhanden sind oder welche Qualität Abfälle im Bereich von Altablagerungen aufweisen. Ausgehend von der Art und dem Ausmaß der festgestellten Kontaminationen wird die Wirkung auf die Umwelt untersucht, zum Beispiel, ob das Grundwasser verunreinigt ist oder ob eine Ausbreitung von Deponiegas stattfindet. In Abhängigkeit von der Nutzung des Standortes und seiner Umgebung wird geprüft, ob ein erhebliches Risiko für die Gesundheit des Menschen besteht (zum Beispiel bei Wohngebäuden auf dem Standort oder Trinkwasserbrunnen in der unmittelbaren Umgebung).
Vom Umweltbundesamt werden für Altablagerungen und Altstandorte, bei denen auf Basis einer Erstabschätzung eine erhebliche Kontamination oder erhebliche Risiken für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt erwartet werden, Untersuchungsprogramme erstellt. Diese Untersuchungen werden für jeden Standort entsprechend seiner Nutzungsgeschichte und den Standortverhältnissen geplant. Die häufigsten Untersuchungsmethoden sind Feststoffuntersuchungen (Boden, Untergrund, Abfall) sowie Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen. Die Art und der Umfang der Untersuchungen hängen von der Art der zu erwartenden Schadstoffe, der Größe des Standortes, den Möglichkeiten zur Ausbreitung von Schadstoffen sowie den Nutzungsverhältnissen ab.
Vom BMLUK können Untersuchungen gemäß §13 oder §14 Altlastensanierungsgesetz veranlasst werden. Diese Untersuchungen werden von den Ämtern der Landesregierungen ausgeschrieben und an geeignete Unternehmen (Ingenieurbüros, Bohrunternehmen, Labore) vergeben. Auf Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen wird vom Umweltbundesamt beurteilt, ob im Bereich einer Altablagerung oder eines Altstandortes eine erhebliche Kontamination vorliegt oder ein erhebliches Risiko für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt besteht. Altablagerungen oder Altstandorte, bei denen eine erhebliche Kontamination vorliegt oder erhebliche Risiken für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt bestehen, werden als Altlasten in der Altlastenatlasverordnung ausgewiesen.