Altlasten-Atlasverordnung

Die lagemäßige Darstellung von Altlasten wird mit Inkrafttreten der AltlastenatlasVO 2025 anstatt in Form von Grundstücksnummern durch eine planliche Darstellung der Altlast in einer GIS-basierten online-Karte im Altlastenportal erfolgen.

Der Altlastenatlas ist als Verordnung (VO) zu qualifizieren. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgte im Bundesgesetzblatt. Die Altlastenatlasverordnung ist mit 1. Juli 2004 in Kraft getreten und wird laufend - entsprechend den Ergebnissen der Untersuchungen - aktualisiert. Die geltende Fassung steht hier zum Download bereit.

Die bei einer Altlast angeführten Links führen zu Polygonen auf der Webseite www.altlasten.gv.at, welche die jeweiligen Flächen zum Zeitpunkt der Ausweisung der Altlast oder zum angegebenen Datum der Prioritätenklassifizierung abgrenzen. Die zugehörigen Hash-Werte stellen sicher, dass die Polygone eindeutig und unveränderbar sind.

In der Altlastenatlasverordnung werden zudem jene Altlasten ausgewiesen, bei denen Altlastenmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen wurden. Diese Altlasten werden als „gesichert“, „dekontaminiert“ oder mit dem Status "Beobachtung abgeschlossen" gekennzeichnet.