Gesicherte Altlast O16: Putzerei Wasserbauer

Durch CKW-Kontaminationen des Untergrundes im Bereich der „Putzerei Wasserbauer“ wurde eine weitreichende Grundwasserverunreinigung eines ergiebigen Grundwasservorkommens, das auch durch Hausbrunnen zu Trinkwasserzwecken genutzt wurde, verursacht. Dementsprechend war die Altlast in Prioritätenklasse 1 eingestuft worden.

Im Zeitraum von 1997 bis 2002 wurden Maßnahmen zur Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone und des Grundwassers (Bodenluftabsaugung und Grundwassersanierung) durchgeführt. Das mobilisierbare Schadstoffpotenzial am Altstandort und die Schadstoffausbreitung im Grundwasser wurden deutlich reduziert, so dass nur mehr eine lokal begrenzte Verunreinigung eines gering ergiebigen Kluftgrundwasservorkommens besteht. Der Altstandort „Putzerei Wasserbauer“ ist als „gesichert“ zu bewerten.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Gmunden,
Vorchdorf,
Vorchdorf,
.38/3
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: chemische Reinigung
Fläche Altlast (m²): 180 m²
Schadstoff(e)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 22.03.1994
Datum der Prioritätenfestlegung: 24.01.1995
Priorität: 1
Datum Ausweisung gesichert: 01.03.2006
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Sicherung
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 24.11.1997

BESCHREIBUNG DES ALTSTANDORTES

Der ehemalige Standort der Putzerei befindet sich im Ortszentrum von Vorchdorf am Schloßplatz. Die Putzerei bestand von 1973 bis 1992. Es wurde eine Reinigungsmaschine betrieben. Als Reinigungsmittel wurde Perchlorethylen verwendet.

Beschreibung der Untergrundverhältnisse

Das Gemeindegebiet von Vorchdorf befindet sich am südlichen Rand der Oberösterreichischen Molassezone nahe der Flyschzone. Der Altstandort befindet sich auf etwa 411 m ü.A. im Übergangsbereich zwischen der Austufe der Dürren Laudach und einer östlich anschließenden Niederterrasse. Der Untergrundaufbau wird sowohl im Bereich der Niederterrasse als auch der Austufe durch quartäre Sedimente geprägt, die von tertiären Schichten (Schlier) unterlagert werden.

Die Niederterrassenschotter (sandig-schluffige Kiese) am Standort der Putzerei zeigen etwa eine Mächtigkeit von 10 m. Der Schlier (tonig-feinsandige Schluffe) wird von einer bis zu 1,5 m mächtigen Umlagerungsschicht (tonig-schluffige Feinsande) überlagert und befindet sich etwa in einer Tiefe zwischen 11 m unter Gelände (400 m ü.A.). Die Schlieroberkante fällt nach Westen in Richtung der Dürren Laudach steil ab. Im Bereich der Austufe stehen bis zu 25 m mächtige quartäre Schotter (sandige Kiese) an.

Unmittelbar am Altstandort befindet sich der erste Grundwasserhorizont innerhalb des tertiären Schliers. Es handelt sich um ein leicht gespanntes, wenig ergiebiges Kluftgrundwasservorkommen. Der Flurabstand des Druckausgleichspiegels liegt zwischen 10 und 12 m unter Gelände. Die generelle Fließrichtung des Kluftgrundwassers im Bereich der Niederterrasse ist gegen Norden gerichtet. Lokal sind Schwankungen der generellen Strömung in Richtung zwischen Westen bis Nordosten möglich.

In der Austufe der Dürren Laudach westlich des Altstandortes ist in den quartären Kiesen ein bis zu 12 m mächtiges, ergiebiges Porengrundwasservorkommen vorhanden. Die großräumige Strömungsrichtung dieses Grundwassers ist nach Norden gerichtet. Der Grundwasserspiegel befindet sich rund 6 m tiefer als im Bereich der Niederterrasse. Zwischen dem Kluftgrundwasser der Niederterrasse und dem Porengrundwasser der Austufe besteht ein hydraulischer Zusammenhang, der jedoch nicht näher beschrieben werden kann.

Beschreibung der Schutzgüter und Nutzungen

Der Altstandort liegt in einem aufgelockerten Siedlungsgebiet. Etwa 130 m südöstlich befindet sich die „Putzerei Kirchmair“. Diese Putzerei ist seit 1973 in Betrieb. Im Abstrom des Standortes, im Gemeindegebiet von Vorchdorf, wurde bis 1995 das Grundwasser durch Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung genutzt. Das Gemeindegebiet von Vorchdorf befindet sich außerdem innerhalb des Widmungsgebietes der wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutz regionalen Grundwasservorkommens im Almtal. In einer Entfernung von ca. 2 km im weiteren Grundwasserabstrom des Altstandortes war die Errichtung eines Brunnens zur regionalen Trinkwasserversorgung für ca. 100.000 Einwohner im Raum Wels geplant. Die Errichtung dieses Brunnens wurde mittelfristig zurückgestellt.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Am Standort der „Putzerei Wasserbauer“ wurde von 1973 bis 1992 Tetrachlorethen als Reinigungsmittel eingesetzt. Aufgrund von Manipulationsverlusten und unzureichenden Schutzvorkehrungen beim Betrieb einer Reinigungsmaschine und durch Ableitung verunreinigter Wässer in einen Straßenentwässerungskanal konnte Tetrachlorethen in den Untergrund gelangen.

Zur Untersuchung der Verunreinigung der wasserungesättigten Bodenzone wurden an 24 Probenahmepunkten im Bereich der Putzerei Bodenluftproben aus unterschiedlichen Tiefen entnommen. Der Maßnahmenschwellenwert nach ÖNORM S 2088-1 (10 mg/m³) wurde an 11 Messpunkten überschritten. An sechs Bodenluftproben aus verschiedenen Tiefen bis 5 m unter Gelände waren dabei CKW- bzw. Tetrachlorethengehalte von mehr als 100 mg/m³ feststellbar. Die höchsten CKW- bzw. Tetrachlorethenkonzentrationen (max. 7.550 bzw. 7.500 mg/m³) waren unmittelbar östlich bzw. südlich des Altstandortes entlang des Straßenentwässerungskanals nachweisbar. In der wasserungesättigten Bodenzone war eine Fläche von etwa 700 m² von der Untergrundverunreinigung betroffen.

Entlang des westlich an der Putzerei vorbeiführenden Entwässerungskanals wurden in einer Entfernung von ca. 50 m südwestlich des Altstandortes an fünf Messpunkten Bodenluftproben entnommen. Der Maßnahmenschwellenwert für CKW (10 mg/m³) wurde an vier Messpunkten überschritten, wobei an zwei Messpunkten CKW-Gehalte von mehr als 50 mg/m³ zu beobachten waren.

Bei Grundwasseruntersuchungen in den Jahren 1993 und 1994 waren im Grundwasseranstrom des Altstandortes Vorbelastungen des Grundwassers zu beobachten. Im Bereich des Kluftgrundwasservorkommens der Niederterrasse waren im Anstrom Vorbelastungen des Grundwassers mit Tetrachlorethen (bis zu 86 µg/l) gegeben, die durch den Altstandort „Putzerei Kirchmair“ verursacht wurden. Im Bereich des Porengrundwasservorkommens der Austufe der Dürren Laudach waren im Anstrom Vorbelastungen des Grundwassers mit 1,1,1-Trichlorethan (max. 46 µg/l) und 1,1-Dichlorethen (max. 7,0 µg/l) zu beobachten. Diese Vorbelastungen waren dem etwa 1,2 km südlich gelegenen Altstandort „Acamp“ zuzuordnen.

Unmittelbar am Standort der „Putzerei Wasserbauer“ konnten im Grundwasser Belastungen mit Tetrachlorethen von bis zu 1.300 µg/l (ÖNORM S 2088-1 – Maßnahmenschwellenwert: 10 µg/l)  nachgewiesen werden. Die gemessenen Konzentrationen waren damit insgesamt deutlich höher als im Grundwasseranstrom. Im Abstrom des Altstandortes waren bis in eine Entfernung von etwa 50 m Belastungen durch Tetrachlorethen gegeben.

Im Bereich des Porengrundwasservorkommens der Austufe der Dürren Laudach waren im Anstrom keine Vorbelastungen durch Tetrachlorethen vorhanden. Im Grundwasserabstrom waren bis zu maximal 500 m nördlich des Altstandortes deutliche Belastungen des Grundwassers durch CKW (> 10 µg/l) zu beobachten. Dabei zeigten sich auch deutliche Anteile an Tetrachlorethen, die vor allem auf den Altstandort „Putzerei Wasserbauer“ zurückzuführen waren.

Die zusammenfassende Beurteilung des dreidimensionalen Schadensbildes ergab, dass durch eine Verunreinigung der Untergrundes mit Tetrachlorethen im Bereich der „Putzerei Wasserbauer“ eine Beeinträchtigung eines gering ergiebigen Kluftgrundwasservorkommens sowie eines ergiebigen, durch Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung genutzten Porengrundwasservorkommens verursacht wurde. Im Grundwasser hatte sich eine lange Schadstofffahne ausgebildet, die im Bereich des Porengrundwasservorkommens auch durch die Schadstoffahne des Altstandortes „Acamp“ überlagert wurde.

 

BEURTEILUNG DER SICHERUNGSMAßNAHMEN

Ziel der Maßnahmen war die Ausbreitung der Schadstoffe kleinräumig auf den Kluftgrundwasserkörper zu beschränken und damit dauerhaft einen Zustand herzustellen, bei dem eine uneingeschränkte Nutzung des Grundwassers im Bereich des ergiebigen Porengrundwasservorkommens im Bereich der Niederterrasse der Laudach möglich ist. Zu diesem Zweck wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone im Bereich des Altstandortes durch Betrieb einer Bodenluftabsauganlage sowie Reinigung der abgesaugten Bodenluft
  • Dekontamination der Grundwassers im Bereich des Altstandortes sowie Reinigung des abgepumpten Grundwassers
  • Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte im Rahmen eines Projektes, kombiniert mit Maßnahmen zur Sanierung der Altstandortes „Putzerei Kirchmair“. Für die Sanierung sind dabei standortspezifisch folgende Sanierungszielwerte maßgeblich:
  • wasserungesättigte Bodenzone (bzw. Bodenluft): Summe CKW 20 mg/m³
  • Porengrundwasservorkommen: Summe CKW 10 µg/l, Tetrachlorethen 6 µg/l

Zusammenfassende Bewertung der Sicherungsmaßnahmen

Zusammenfassend ergibt sich, dass durch die durchgeführten Maßnahmen

die Verunreinigung des Untergrundes mit Tetrachlorethen und insbesondere das mobilisierbare Schadstoffpotential im Bereich der „Putzerei Wasserbauer“ deutlich reduziert wurde,

  • in der Bodenluft in der wasserungesättigten Bodenzone am Altstandort weiterhin deutliche CKW-Belastungen gegeben sind, die standortspezifischen Sanierungszielwerte jedoch unterschritten wurden,
  • im Grundwasser des Kluftgrundwasservorkommens weiterhin zum Teil sehr hohe CKW-Belastungen zu beobachten sind, jedoch
  • im Grundwasser des Porengrundwasservorkommens die Sanierungszielwerte dauerhaft unterschritten werden.

In Bezug auf die zukünftige Entwicklung des Schadensbildes kann davon ausgegangen werden, dass keine weitere Ausbreitung der Schadstofffahne zu erwarten ist und die Restbelastungen im Bereich des Kluftgrundwasservorkommens auf eine Entfernung von max. 100 m vom Altstandort beschränkt bleiben. Für den Bereich des Porengrundwasservorkommens konnte damit sein Zustand hergestellt werden, bei dem eine weitgehende Wiederherstellung der natürlichen Beschaffenheit des Grundwassers gegeben ist und eine multifunktionale Nutzung des Grundwassers dauerhaft gewährleistet ist. Eine weitere Gefährdung des Grundwassers im Bereich des Porengrundwasservorkommens kann ausgeschlossen werden.

Da die Durchführung zusätzlicher Maßnahmen (z.B. Aushub, thermisch unterstützte Sanierung) auf Grund der spezifischen Standortsituation nicht verhältnismäßig wäre, eine weitergehende Dekontamination des Standortes weder wirksam noch nachhaltig möglich war (sh. Abschnitte 6.4 und 6.5), jedoch das Sanierungsziel einer kleinräumigen Begrenzung der Ausbreitung der Schadstoffe im Grundwasser erreicht wurde, ist der Altstandort „Putzerei Wasserbauer“ als „gesichert“ zu bewerten.

 

Datum der Aktualisierung: September 2005