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Der Verdachtsflächenkataster wird vom Umweltbundesamt geführt und beinhaltet jene Altablagerungen und Altstandorte, für die der Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung aufgrund früherer Nutzungsformen ausreichend begründet ist. Die Eintragung einer Liegenschaft in den Verdachtsflächenkataster dokumentiert keinesfalls, dass von der Liegenschaft tatsächlich eine erhebliche Gefahr ausgeht. Ob von einer Verdachtsfläche tatsächlich eine erhebliche Gefahr ausgeht, muss durch entsprechende Untersuchungen (zum Beispiel Boden- und Grundwasseruntersuchungen) nachgewiesen werden.
Liegen zu einer Altablagerung oder einem Altstandort zu wenig Informationen betreffend die Nutzungsgeschichte vor, wird die Altablagerung oder der Altstandort vorläufig nicht in den Verdachtsflächenkataster aufgenommen. Nach Vorliegen ausreichender Informationen wird geprüft ("Erstabschätzung"), ob eine Altablagerung oder ein Altstandort in den Verdachtsflächenkataster aufgenommen wird.
Die österreichweite Erfassung von Verdachtsflächen ist noch nicht abgeschlossen. Es sind daher noch nicht alle Verdachtsflächen im Verdachtsflächenkataster enthalten.