Förderung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen an Altlasten

Ziel der Förderung ist der Schutz der Umwelt durch die Sanierung von Altlasten mit dem größtmöglichen ökologischen Nutzen unter gesamtwirtschaftlich vertretbarem Kostenaufwand oder die Sicherung von Altlasten, wenn diese unter Bedachtnahme auf die Gefährdung vertretbar und eine Sanierung derzeit nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand durchführbar ist.

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:

- Die rechtskräftige Ausweisung der Fläche inklusive Prioritätenklassifizierung in der Altlastenatlasverordnung.

- Der Förderungsantrag ist vor Beginn der Maßnahmen (ausgenommen Erkundungen und Planungen) zu stellen.

- Die Altlast ist durch Kontaminationen vor dem 01.07.1989 entstanden.

Vom BMK wurden bislang (Stand 31.12.2022) 420 Förderungsprojekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund € 1.439 Mio. genehmigt und Förderungen in der Höhe von rund € 1.155 Mio. zugesichert.

Förderungsvolumen für Altlasten – Gesamt:

Investitionsvolumen: € 1.439 Mio. 
Förderungszusicherungen: € 1.155 Mio.
Förderungsauszahlungen: € 960 (für Sanierung/Sicherung + Forschung/Studien + Sofortmaßnahmen)


Die Förderungszusicherungen von rund € 1.155 Mio. verteilen sich auf:
•    369 Altlastenprojekte in der Höhe von rund € 1.110 Mio. 
•    48 Forschungsprojekte in der Höhe von rund € 21 Mio. sowie auf die
•    3 Sofortmaßnahmen in der Höhe von rund € 24 Mio.

Vom BMK wurde für die Förderungsabwicklung die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) beauftragt.

Förderungsgegenstand sind vor allem Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen (Investitionskosten), laufende Sicherungs-/Sanierungsmaßnahmen für fünf Jahre (Betriebskosten) sowie Planungs- und Bauaufsichtsmaßnahmen.

Die Abwicklung der Förderung für Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Altlastensanierung erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH.