Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:
- Die rechtskräftige Ausweisung der Fläche inklusive Prioritätenklassifizierung in der Altlastenatlasverordnung.
- Der Förderungsantrag ist vor Beginn der Maßnahmen (ausgenommen Erkundungen und Planungen) zu stellen.
- Die Altlast ist durch Kontaminationen vor dem 01.07.1989 entstanden.
Vom BMK wurden bislang (Stand 31.12.2022) 420 Förderungsprojekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund € 1.439 Mio. genehmigt und Förderungen in der Höhe von rund € 1.155 Mio. zugesichert.
Förderungsvolumen für Altlasten – Gesamt:
Investitionsvolumen: € 1.439 Mio.
Förderungszusicherungen: € 1.155 Mio.
Förderungsauszahlungen: € 960 (für Sanierung/Sicherung + Forschung/Studien + Sofortmaßnahmen)
Die Förderungszusicherungen von rund € 1.155 Mio. verteilen sich auf:
• 369 Altlastenprojekte in der Höhe von rund € 1.110 Mio.
• 48 Forschungsprojekte in der Höhe von rund € 21 Mio. sowie auf die
• 3 Sofortmaßnahmen in der Höhe von rund € 24 Mio.
Vom BMK wurde für die Förderungsabwicklung die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) beauftragt.
Förderungsgegenstand sind vor allem Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen (Investitionskosten), laufende Sicherungs-/Sanierungsmaßnahmen für fünf Jahre (Betriebskosten) sowie Planungs- und Bauaufsichtsmaßnahmen.
Die Abwicklung der Förderung für Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Altlastensanierung erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH.