Altlast N80: Flammgrube

Eine etwa 48.000 m² große ehemalige Schottergrube wurde von 1971 bis 1980 mit rund 550.000 m³ Hausmüll und Bauschutt sowie untergeordnet Bodenaushubmaterial ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz und ohne Deponiegaserfassung verfüllt. Die Deponiesohle liegt über dem Grundwasserspiegel. Die Ablagerung weist ein hohes Deponiegasbildungspotenzial und aufgrund des großen Volumens insgesamt eine große Schadstoffmenge auf. Die aktuelle Deponiegasbildung ist hoch.

Aufgrund der Nutzungssituation  ergeben sich durch das Deponiegas keine unmittelbaren Gefahren. Durch Sickerwasser aus dem Ablagerungsbereich kommt es zu einem Schadstoffeintrag in das Grundwasser. Die Schadstofffrachten im Grundwasser sind gering, die Schadstoffausbreitung ist begrenzt (ca. 100 m). Die Altablagerung stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Es wird eine Einstufung in Prioritätenklasse 3 vorgeschlagen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Bruck an der Leitha,
Schwechat,
Mannswörth,
659
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Kommunale Deponie
Art der Ablagerungen: Hausmüll,
Aushubmaterial/Abraum,
Bauschutt
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 51.000 m²
Volumen Altlast (m³): 550.000 m³
Schadstoff(e) Deponiegas (Kohlendioxid, Methan)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.07.2017
Datum der Prioritätenfestlegung: 01.07.2017
Priorität: 3
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Beobachtung

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die Altablagerung „Flammgrube“ befindet sich unmittelbar angrenzend an die Bundesstraße B9 zwischen der Raffinerie Schwechat und dem Flughafen Wien Schwechat.

Bei der Altablagerung handelt es sich um die Verfüllung einer ehemaligen Schottergrube. Die Schottergewinnung erfolgte von 1939 bis 1974. Von 1939 bis 1955 wurde auf dem Standort auch ein Betonwerk betrieben. Auf einer Fläche von ca. 48.000 m² wurden von 1971 bis 1980 Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle mit teilweise sehr hohen Anteilen an Plastikfolien, Laub- und Grünschnittabfälle, Bauschutt sowie untergeordnet Bodenaushubmaterial verfüllt. Lokal wurden auch geringe Mengen an Tierkadaverreste, Kleingebinde wie Motorölkanister, Autoreifen und Kunststoffabfälle (Granulate aus Filteranlagen) abgelagert.

Die Mächtigkeit der Ablagerungen beträgt im Mittel etwa 11,5 m. Die maximale Ablagerungstiefe wurde mit 15,5 m festgestellt. Das Ablagerungsvolumen kann mit rund 550.000 m³ abgeschätzt werden. Der Anteil an Hausmüllschüttungen kann mit ca. 350.000 m³ abgeschätzt werden.

Die ehemalige Grube wurde ohne technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers verfüllt, die Ablagerungen liegen über dem Grundwasserschwankungsbereich.

Untergrundverhältnisse

Die Altablagerung befindet sich aus geologischer Sicht auf der „Schwechater Scholle“, im Randbereich zur südlich anschließenden „Rauchenwarther Platte“. Die Altablagerung liegt innerhalb der so genannten Flughafenterrasse, einer Donau begleitenden Hochterrasse, die mit der Oberkante etwa 15 – 20 m über der rezenten Donautalniederung liegt.

Die mittlere Geländehöhe kann am Nordrand im Bereich der Bundesstraße B9 mit ca. 168 m.ü.A. angenommen werden und steigt Richtung Süden bis auf 172 m.ü.A. an. Generell wird ein ca. 20 m mächtiger Schotterkörper angetroffen, der lokal von Sand- oder Schluffschichten unterbrochen wird. Grundwasser wird in den untersten Metern des Schotterkörpers in einer Mächtigkeit von 1 bis 5 m angetroffen. Die Basis dieses Schotterkörpers wird aus Tegel gebildet, der in dieser Form bis in größere Tiefen reicht. Im östlichen Bereich der Altablagerung befindet sich in 10 m Tiefe eine gering durchlässige Schicht, über der sich ein gering mächtiger Sickerwasserhorizont ausgebildet hat.

Der Grundwasserleiter wird durch quartäre Terrassenschotter der Donau sowie voreiszeitlichem pannonem Schotter (Kiese, sandige Kiese, kiesige Sande, teilweise mit Konglomerateinlagen) gebildet.

Die Grundwasserströmung ist generell von Süd nach Nord gerichtet. Das Grundwasserspiegelgefälle kann mit ca. 0,6 ‰ angegeben werden und der Flurabstand zum mittleren Grundwasserstand beträgt etwa 18 bis 20 m. Lokale Verschwenkungen der Grundwasserfließrichtung nach Nord-Nordwest sind durch die kommunale und industrielle Grundwassernutzung möglich. Aus dem Sickerwasserhorizont im östlichen Bereich der Altablagerung wird Sickerwasser in das Grundwasser eingetragen.

Der Abstand der Deponiesohle zum höchsten Grundwasserstand (HGW 152,99) kann mit ca. 1 bis 3 m angenommen werden. Abschätzungen der Durchlässigkeit des Grundwasserleiters ergaben einen lokalen kf Wert in der Größenordnung zwischen ca. 1*10-2 m/s bis 6*10-4 m/s. Die Menge des im Bereich der Altablagerung versickernden Niederschlags kann grob mit 25 m³/d abgeschätzt werden. Eine Abschätzung des Grundwasserdurchflusses im Bereich der Altablagerung ist aufgrund der sehr heterogenen hydrogeologischen Standortverhältnisse nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass versickerndes Niederschlagswasser im Grundwasser nur in einem geringen Ausmaß verdünnt wird.

Schutzgüter und Nutzungen

Das gesamte Gelände wird aktuell landwirtschaftlich zum Anbau von Getreide oder Feldfrüchten genutzt. Im Norden grenzt die Altablagerung unmittelbar an die Bundesstraße B9 an. In der näheren Umgebung befinden sich mehrere Altablagerungen.

Auf der südlichen Grundstückshälfte der Altablagerung befindet sich ein ca. 16 m tiefer Schacht mit ca. 1,5 m Durchmesser.

Am nördlichen Grundstücksrand verlaufen Versorgungsleitungen der OMV.

Die Altablagerung liegt im Anstrombereich eines wasserwirtschaftlich bedeutenden Grundwasservorkommens und eines ca. 1,5 bis 2,5 km entfernten Grundwasserschutzgebiets mit Trinkwasserentnahmestellen.

500 m nordöstlich der Altablagerung fließt die Schwechat.

 

UNTERSUCHUNGEN

1996 wurden an 86 Messpunkten (Raster 30 x 30 m) Deponiegasmessungen durchgeführt.

In den Jahren 2006 bis 2012 wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • 65 Rammkernsondierungen mit 64 temporäre Deponiegasmessungen
  • Abteufen von 20 Greiferbohrungen
  • Entnahme von 98 Feststoffproben (Analyse von 45 Proben und 53 Rückstellproben)
  • Errichtung von 4 Grundwassermessstellen im Bereich der Altablagerung
  • Entnahme und Analyse von Grundwasserproben an vier Terminen

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Bei der Altablagerung „Flammgrube“ handelt es sich um die Verfüllung einer ehemaligen Schottergrube. Auf einer Fläche von ca. 48.000 m² wurden von 1971 bis 1980 Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle mit teilweise sehr hohen Anteilen an Plastikfolien, Laub- und Grünschnittabfälle, Bauschutt sowie untergeordnet Bodenaushubmaterial ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz und ohne Deponiegaserfassung verfüllt. Entsprechend der augenscheinlichen Beurteilung der Ablagerungen kann der Hausmüllanteil insgesamt auf über 50 % abgeschätzt werden. Die Mächtigkeit der Ablagerungen beträgt im Mittel etwa 11,5 m, das Ablagerungsvolumen kann mit rund 550.000 m³ abgeschätzt werden.

In größeren Bereichen der Altablagerung findet eine hohe Deponiegasproduktion statt. Entsprechend der Zusammensetzung des gemessenen Deponiegases (Methan bis 65 Vol%) und dem Alter der Ablagerungen ist mit einer anhaltenden, hohen Deponiegasproduktion zu rechnen. Die Bereiche mit hoher Deponiegasproduktion können grob mit ca. 25.000 m² bzw. ca. 270.000 m³  abgeschätzt werden. Die reaktivsten Bereiche befinden sich im zentralen Teil der Altablagerung.

Deponiegasmigration auf benachbarte Grundstücke wurde nur in unmittelbar angrenzenden Bereichen festgestellt. Im Bereich der Altablagerung befindet sich ein Schacht, dessen Funktion unbekannt ist. In diesem Schacht ist mit hohen Deponiegaskonzentrationen zu rechnen. Andere unterirdische, begehbare Einbauten wie Keller oder Schächte gibt es im Bereich der Altablagerung und im näheren Umfeld nicht.

In den Ablagerungen wurden häufig erhöhte Kohlenwasserstoff und PAK-Gehalte festgestellt. Diese können auf den hohen Hausmüllanteil (Organisches Material, Asche und Kunststoffe) in der Ablagerung zurückgeführt werden. Teilweise wurden erhöhte Metallgehalte festgestellt (Blei, Cadmium, Kupfer und Zink). Obwohl in der Altablagerung keine größeren Ablagerungsmengen mit hohen Schadstoffkonzentrationen festgestellt wurden, weist die Altablagerung aufgrund des großen Volumens insgesamt eine große Schadstoffmenge auf.

Im Anstrom der Altablagerung ist für die Grundwasserqualität ein deutlicher Unterschied zwischen Grundwasser vom Süden und Osten ersichtlich. Das Grundwasser östlich der Altablagerung ist deutlich höher mineralisiert und weist Belastungen mit Ammonium, Bor und Metallen sowie Spuren von organischen Schadstoffen auf. Ca. 100 m östlich der „Flammgrube“ befindet sich eine weitere Altablagerung. Es ist daher davon auszugehen, dass die Grundwasserbelastungen östlich der „Flammgrube“ durch Schadstoffemissionen aus dieser Altablagerung verursacht werden. Die Grundwasserqualität im Süden der Altablagerung zeigt nur bei den Parametern Magnesium, Nitrit und Nitrat eine geringfügige Überschreitung der Prüfwerte. Diese sind vermutlich auf die landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen.

Der Grundwasserabstrom der Flammgrube weist eine ähnliche Grundwasserqualität auf wie der östliche Anstrombereich. Im Bereich der Flammgrube mischt sich das Grundwasser aus dem östlich gelegenen, geringmächtigen Sickerwasserhorizont mit einem tiefer liegenden, ergiebigeren Grundwasserhorizont. Aufgrund der in etwa gleichbleibenden Konzentrationen bei höherem Grundwasserdurchfluss im Grundwasserabstrom ist daher davon auszugehen, dass es zu einem Schadstoffeintrag aus der Flammgrube in das Grundwasser kommt. Die Grundwasserdurchflüsse im Anstrombereich und im Abstrombereich der Flammgrube sind aufgrund der heterogenen Untergrundverhältnisse nicht quantifizierbar und nur relativ zueinander vergleichbar. Die Schadstofffrachten, die aus der Flammgrube in das Grundwasser gelangen, sind als gering abschätzbar.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Altablagerung ein großes Deponiegasbildungspotenzial aufweist. Aufgrund der Nutzungssituation ergeben sich durch das Deponiegas keine unmittelbaren Gefahren. Entsprechend dem großen Ablagerungsvolumen weist die Altablagerung eine große Schadstoffmenge auf. Durch Sickerwasser aus dem Ablagerungsbereich kommt es zu einem Schadstoffeintrag in das Grundwasser. Die Altablagerung stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: groß

Die Altablagerung hat ein Volumen von rund 550.000 m³, der Hausmüllanteil liegt über 50 %. Hausmüllablagerungen weisen grundsätzlich eine begrenzte Stoffgefährlichkeit auf. Unter Berücksichtigung des großen Volumens der Hausmüllablagerungen ergibt sich ein großes Schadstoffpotenzial.

Ausbreitung der Schadstoffe: lokal

Sickerwasser aus der Hausmüllablagerung verunreinigt das  Grundwasser. Es ist anzunehmen, dass die Beeinflussung der Grundwasserqualität nicht über 100 m im Abstrom reicht. Aufgrund des geringen Grundwasserdurchflusses sind die Stofffrachten im Grundwasser gering. Aufgrund der Größe der Altablagerung ist mittelfristig mit keiner Änderung der Sickerwasseremissionen zu rechnen. Die Schadstoffausbreitung ist als lokal zu beurteilen.

Bedeutung des Schutzgutes: nutzbar

Der von der Altablagerung beeinträchtigte Grundwasserhorizont weist im Bereich der Altablagerung eine geringe Ergiebigkeit auf und ist erst ab dem Abstrombereich quantitativ nutzbar. Es kann weitgehend ausgeschlossen werden, dass das ergiebige Grundwasservorkommen im Donautal in einer Entfernung von wenigen hundert Metern durch die Altablagerung beeinträchtigt wird. Grundwassernutzungen sind von den Grundwasserverunreinigungen nicht betroffen.

Vorschlag Prioritätenklasse: 3

Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der voranstehenden Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umweltbundesamt vor, die Altablagerung "Flammgrube" in die Prioritätenklasse 3 einzustufen.

 

Datum der letzten Textüberarbeitung: März 2016