Gesicherte Altlast N39: Sportplatz Wiener Neudorf

Im Bereich der Altlast N39 „Sportplatz Wiener Neudorf“ wurden im Zeitraum von 1963 bis ca. 1970 auf einer Fläche von etwa 10 ha rund 770.000 m³ Abraummaterial, Bauschutt, organisches Material sowie untergeordnet Baustellenabfälle und Hausmüll abgelagert. Im Bereich der Altablagerung wurde eine intensive Deponiegasproduktion festgestellt. Im Abstrom der Altablagerung war das Grundwasser belastet.

Es wurde eine Umschließung der Altablagerung mit Wasserhaltung und Oberflächenabdeckung durchgeführt sowie eine Bodenluftabsaugung zur Verringerung der Deponiegaskonzentrationen betrieben. Im Grundwasserabstrom der Altlast konnte nach der Umschließung eine Verbesserung der Grundwasserqualität beobachtet werden. Es kann angenommen werden, dass von der umschlossenen Altablagerung keine erheblichen Schadstoffemissionen in das Grundwasser mehr ausgehen. Die Bodenluftabsaugung hat eine deutliche Reduktion der Deponiegaskonzentrationen im Ablagerungsbereich ergeben. Die Altablagerung wird als gesichert bewertet.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Mödling,
Wiener Neudorf,
Wiener Neudorf,
436/17, 436/19, 448/8, 448/11, 448/12, 448/13, 448/14, 448/15, 448/18, 448/20, 448/22, 448/23, 448/31
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Kommunale Deponie
Art der Ablagerungen: Aushubmaterial/Abraum,
Bauschutt,
Hausmüll
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination,
erhebliches Risiko Deponiegas
Fläche Altlast (m²): 100.000 m²
Volumen Altlast (m³): 770.000 m³
Schadstoff(e) Deponiegas (Kohlendioxid, Methan)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 13.04.2000
Datum der Prioritätenfestlegung: 21.06.2000
Priorität: 2
Datum Ausweisung gesichert: 01.08.2014
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Sicherung
Sanierungsverfahren: Vertikale Dichtelemente (Umschließung),
Deponiegasmaßnahmen (Deponieentgasung (aktiv))
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 01.07.2018

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Beschreibung der Altablagerung

Die Altablagerung „Sportplatz Wiener Neudorf“ liegt im Norden von Wiener Neudorf unmittelbar an der Bundesstraße B 17.

Bei der Altablagerung „Sportplatz Wiener Neudorf“ handelt es sich um eine wiederverfüllte ehemalige Kiesgrube. Die Altablagerung hat eine Fläche von etwa 10 ha und wurde ab 1963 bis ca. 1970 mit Abraummaterial, Bauschutt, organischem Material sowie untergeordnet mit Baustellenabfällen und Hausmüll verfüllt. Das Volumen der abgelagerten Abfälle kann mit rund 770.000 m³ abgeschätzt werden. Die Sohle der Altablagerung liegt zum Teil im Grundwasser. Die Deponie wurde ohne Basisabdichtung, Sickerwassererfassung oder Deponiegaserfassung errichtet und nach Abschluss der Ablagerungen abgedeckt und rekultiviert.

Untergrundverhältnisse

Die Altablagerung befindet sich im südlichen Wiener Becken und liegt auf etwa 202 bis 204 m ü. A. Westlich der Altablagerung wird der Untergrund aus ca. 6,5 m mächtigen sandigen Kiesen und östlich bis südöstlich der Altablagerung aus bis zu 9 m mächtigen sandigen Kiesen aufgebaut. Diese Sedimente werden von Schluffen, in die geringmächtige Feinsandlagen eingeschaltet sein können, unterlagert. Im nördlichen Bereich liegt die übliche Abfolge von Mutterboden, Terrassenschotter und unterlagerndem Tegel vor, wobei der Kieshorizont von Norden nach Süden an Mächtigkeit abnimmt und in Verbindung damit die Staueroberkante ansteigt. Unmittelbar südlich der Altablagerung wird der Untergrund ausschließlich aus Schluffen mit Einschaltungen von Feinsandlagen aufgebaut.

Die sandigen Kiese können als Grundwasserleiter angesprochen werden. Der Grundwasser-spiegel liegt auf etwa 197 bis 198 m ü. A. Südöstlich der ehemaligen Deponie wurde gespanntes Grundwasser angetroffen, wobei der freie Grundwasserspiegel auf etwa 198 m ü. A. liegt. Die Grundwasserströmung ist generell nach Osten gerichtet. Die Durchlässigkeit des Grundwasserleiters kann mit rund 10-3 m/s angegeben werden. Das Grundwasserspiegelgefälle liegt zwischen 0,5 und 2 %.

Schutzgüter und Nutzungen

Die ehemalige Deponie wird als Sport- und Freizeitzentrum genutzt. Auf der Altablagerung befinden sich Tennisplätze, eine Halle, ein Hockeyplatz, Trainingsplätze, ein Fußballfeld mit Tribüne, ein Parkplatz, ein Freizeitzentrum mit Kantine und Klubräume. Weiters befindet sich auf der Altablagerung ein Verwaltungsgebäude und ein Wohnhaus. Östlich und südöstlich grenzen die Palmersstraße bzw. der Eumigweg an die Altablagerung. Westlich der ehemaligen
Deponie verläuft die Trasse der Badner Bahn. Unmittelbar nördlich schließt an die Altablagerung „Sportplatz Wiener Neudorf“ die sanierte Altlast N37 „Deponie Wiener Neudorf“.

Im Abstrom der Altlast existieren Haus- bzw. Nutzwasserbrunnen. Die nächstgelegenen Oberflächengewässer sind die Mödling 500 m südlich und der Krottenbach ca. 900 m nördlich.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Bei der Altablagerung handelt es sich um eine etwa 10 ha große ehemalige Kiesgrube, die ab 1963 bis etwa 1970 mit Aushubmaterial, Bauschutt, organischem Material (z.B. Strauchschnitt, Bauholz) und untergeordnet Baustellenabfällen und Hausmüll verfüllt wurde. Das Volumen der abgelagerten Abfälle kann mit rund 770.000 m³ abgeschätzt werden. Die Deponie wurde ohne technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers betrieben.

Die im Bereich der Altablagerung durchgeführten temporären Deponiegasuntersuchungen ergaben, dass in Teilbereichen der Altablagerung eine intensive Deponiegasproduktion stattfand. Am Westrand des Fußballfeldes bzw. östlich der Tribüne wurden Methankonzentrationen bis 58,4 Vol.-% gemessen. Im nördlichen und östlichen Abschnitt der ehemaligen Deponie wurden lokal erhöhte Werte für Methan (max. 22,1 Vol.-%) detektiert. Die Kohlendioxidgehalte lagen im gesamten Bereich der Altablagerung zwischen 1 und 20 Vol.-%. Absaugversuche, die im Bereich des Fußballfeldes und des Trainingsplatzes durchgeführt wurden zeigten, dass in Teilbereichen der Altablagerung eine anhaltende Deponiegasproduktion gegeben war.

Durch Raumluftmessungen in den Gebäuden des Freizeitzentrums konnte nachgewiesen werden, dass lokal Deponiegas durch schadhafte Bodenplatten bzw. Gebäudedehnfugen in Kellerräume eindrang. In einzelnen Räumen wurden Spuren an Methan (max. 0,002 Vol.-%) und
Kohlendioxid (max. 0,1 Vol.-%) festgestellt. Bei Direktabsaugungen aus Bodenabläufen oder Fugen bzw. Öffnungen wurden geringe Deponiegaskonzentrationen gemessen
(Methan: 0,3 Vol.-%, Kohlendioxid: < 0,1 Vol.-%).

Aufgrund des Alters, der Mächtigkeit und der Zusammensetzung der anthropogenen Ablagerungen und der Ergebnisse der Deponiegasuntersuchungen war davon auszugehen, dass die Deponiegasproduktion insgesamt im Abklingen war. In Teilbereichen der Altablagerung fand allerdings weiterhin ein intensiver anaerober Abbau organischer Abfälle statt. Für diese Bereiche musste davon ausgegangen werden, dass sich im Deponiekörper ein Deponiegasüberdruck ausbildet und dadurch anhaltende Migrationen in Gebäude stattfinden können. Die in den Kellerräumen der Anlagen des Freizeitzentrums gemessenen Methankonzentrationen lagen allerdings deutlich unter der unteren Explosionsgrenze von 5 Vol.-%, die Kohlendioxidkonzentrationen deutlich unter dem MAK-Wert von 0,5 Vol.-%.

Die Ergebnisse der Abfalluntersuchungen bestätigten, dass zum Teil Abfälle mit erhöhtem organischen Anteil abgelagert wurden. Zusätzlich wurden an einzelnen Proben auffällige Metallgehalte sowie KW- und PAK-Gehalte festgestellt. Die Ergebnisse der Eluatanalysen ließen darauf schließen, dass die Sickerwässer vor allem Belastungen durch den Abbau organischer Abfälle sowie Belastungen durch Kohlenwasserstoffe, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und aromatische Kohlenwasserstoffe aufwiesen. Die Sohle der Deponie liegt zum Teil im Grundwasser und das Sickerwasser kann ungehindert ins Grundwasser gelangen. Zusätzlich werden aus den im Grundwasser abgelagerten Abfällen organische und anorganische Stoffe gelöst, die eine Veränderung der Grundwasserqualität verursachen.

Die Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung zeigten im Abstrom der Altablagerung eine Erhöhung der Gesamtmineralisation sowie teilweise einen reduzierten Grundwasserchemismus mit niedrigen Sauerstoffkonzentrationen bei gleichzeitig erhöhten Ammoniumgehalten. Zusätzlich konnten erhöhte DOC- und Borkonzentrationen sowie an einer Messstelle eine erhöhte Kohlenwasserstoffkonzentration beobachtet werden. Die an den Probenahmeterminen festgestellten PAK-Konzentrationen konnten nicht ausschließlich auf die ehemalige Deponie zurückgeführt werden, da auch im Anstrom erhöhte Konzentrationen nachgewiesen wurden. Insgesamt zeigten die Grundwasseranalysenergebnisse eine Veränderung der Beschaffenheit des Grundwassers im Abstrom der Altablagerung.

Zusammenfassend ergab sich, dass im Bereich der Altablagerung unter anderem Aushub, Bauschutt, organische Abfälle und untergeordnet Baustellenabfälle und Hausmüll abgelagert wurden. Es fand ein Eintrag von Deponiesickerwasser ins Grundwasser statt, sodass im unmittelbaren Abstrom der ehemaligen Deponie eine Verunreinigung des Grundwassers gegeben war. Das Grundwasservorkommen hat eine geringe wasserwirtschaftliche Bedeutung. Eine weiterreichende Ausbreitung der Grundwasserverunreinigung war aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse nicht zu erwarten. Durch den anaeroben Abbau organischer Abfälle war in Teilbereichen eine anhaltende Deponiegasproduktion gegeben. Bei Raumluftmessungen in Kellerräumen der Gebäude, die sich auf der Altablagerung befinden, konnten Deponiegasmigrationen nachgewiesen werden.

Die Altablagerung „Sportplatz Wiener Neudorf“ stellte eine erhebliche Gefährdung für das Schutzgut Luft und für das Grundwasser dar.

 

SICHERUNGSMASSNAHMEN

Ziel der Sicherungsmaßnahmen war es, die Ausbreitung von Deponiegas sowie die Verunreinigung des Grundwassers aus der Altablagerung so zu unterbinden, dass auch langfristig keine Gefährdung durch Deponiegas sowie des Grundwassers zu erwarten ist.

Grundwasser:

Als Sicherungssystem wurde zum Schutz des Grundwassers eine Umschließung der Altab-lagerung mittels Dichtwand gewählt. Es wurden folgende Sicherungsmaßnahmen ausgeführt:

  • Die vertikale Abdichtung erfolgt mittels Schlitzdichtwand im Einphasen-Verfahren mit einer Wandstärke von 60 cm. Als stabilisierendes Element der Schlitzwandherstellung wurde eine sogenannte Leitwand aus Beton beidseitig des geplanten Schlitzes errichtet.
  • Es erfolgte eine Abdichtung der Oberflächen im Bereich von Asphalt- und Grünflächen.
  • Die Oberflächen- und Sickerwässer werden über Drainageleitungen und –gräben abgeleitet. Die Wassersammlung erfolgt in Becken, die mit Pumpen entleert werden bzw. werden die Wässer teilweise in Versickerungsmulden abgeleitet.
  • Herstellung von 7 Pegelpaaren (14 Grundwassermessstellen) und 6 Absenkbrunnen sowie diverser Kontrollpegel innerhalb und außerhalb der Umschließung.

Um die dauerhafte Wirksamkeit der Grundwassersicherung zu gewährleisten und zu kontrollieren werden seit Fertigstellung der Sicherungsanlagen laufend folgende betriebliche Maßnahmen durchgeführt:

  • kontinuierliche Überwachung der Wasserstände in den 7 Pegelpaaren (jeweils innerhalb bzw. außerhalb der Umschließung). Diese Wasserstandsüberwachung erfolgt durch fix installierte Drucksonden in den Pegeln.
  • kontinuierliche Aufzeichnung der geförderten und eingeleiteten Pumpwassermengen
  • halbjährliche (2007 und 2008) bzw. jährliche (ab 2009) qualitative Grundwasserbeweis-sicherung. Die Beweissicherung erfolgt sowohl an Abstrom- als auch Anstrommesstellen sowie Messstellen und Absenkbrunnen innerhalb der Umschließung

Bodenluft:

Zur Erfassung von Deponiegas wurde eine Absauganlage installiert. Insgesamt wurden folgende Anlagen errichtet:

  • Absaugstation mit Gassammler, Verdichterstation und Biofilteranlage
  • horizontale, flächige Drainagematten sowie Entlüftungslanzen

Um die dauerhafte Wirksamkeit der Absaugeinrichtungen zu gewährleisten und zu kontrollieren werden folgende betriebliche Maßnahmen durchgeführt:

  • kontinuierliche Überwachung der Deponiegasqualität
  • Aufzeichnung der abgesaugten Luftmengen
  • Überwachung der Luftqualität nach dem Biofilter

In der nebenstehenden Abbildung ist die Nutzung im Bereich der Altablagerung ersichtlich sowie die errichtete Dichtwand und Oberflächenabdichtung.

Beschreibung der Sicherungsmaßnahmen

Im Jahr 2004 wurde die Altlast N39 "Sportplatz Wiener Neudorf" mit einer Dichtwand inkl. Grundwasserhaltung, Oberflächenversiegelung und aktiver Entgasung mit nachgeschaltetem Biofilter gesichert. Die einzelnen dafür errichteten Anlagenteile werden nachfolgend beschrieben.

Dichtwand:

Als stabilisierendes Element der Schlitzwandherstellung wurde eine Leitwand aus Beton beidseitig des geplanten Schlitzes mit einer Tiefe von 0,7 bis 1,2 m errichtet. Die Errichtung der Dichtwand erfolgte als gegreiferte Schlitzdichtwand im Einphasen-Verfahren mit einer Wandstärke von 60 cm. Die maximale Tiefe betrug 11,5 m. Die Schlitzwand wurde einen Meter in den Grundwasserstauer eingebunden.

In Ergänzung zur vertikalen Barriere wurde versucht ein hydraulisches Gefälle von außen nach innen herzustellen. Die erforderliche Spiegeldifferenz soll durch eine Grundwasserabsenkung mittels 6 Absenkbrunnen erreicht werden. Die Kontrolle und Steuerung der Pumpen erfolgt über Pegelpaare, welche automatisch über die ermittelten Grundwasserstände die Differenzen errechnen und den Pumpvorgang bei Unterschreiten des vorgegebenen Wertes auslösen. Es wurde generell eine Spiegeldifferenz von einem Meter angestrebt. Von Beginn (2004) der Absenkung bis 2010 wurden die Pumpwässer über eine Vorreinigungsanlage (Sandfang und Aktivkohlefilter) geführt und dann in den Regenwassersammler (Vorfluterkanal) in der Tennisstraße eingeleitet. Ab 2010 konnten die Pumpwässer ohne Vorreinigung in die Schmutzwasserkanal (Reinigung in der Kläranlage Mödling) eingeleitet werden. In den Jahren 2005 bis 2010 konnte eine Gesamtwassermenge von durchschnittlich 20.000 m³/Jahr in den Vorfluter abgeleitet werden. Ab 2010 wurde durch die Deaktivierung der Vorreinigungsanlage ein deutlich stabilerer Pumpbetrieb mit einer Ableitungsmenge von ca. 60.000 m³/Jahr erreicht. Die durchschnittliche Absenkung innerhalb der Umschließung wird in den Jahren 2009 bis 2011 mit 0,4 bis 0,7 m angegeben.

Oberflächenabdichtung:

Eine Oberflächenabdichtung inkl. einer entsprechenden Entwässerung wurde in folgenden Bereichen durchgeführt: nördlich der Tennisstraße, Modellfahrzeugplatz, Kindertrainingsplatz, Aufwärmplatz, Regenspeicherbecken, Wählamt, Tennisanlagen, Hockeyplatz und Randbereiche des Freizeitzentrums.

Auf Asphaltflächen wurde die Abdichtung folgendermaßen aufgebaut: auf den anstehenden Boden Gasdrainagerohre PE DA 63 mm, Frostkoffer 30 cm, mechanisch stabilisierte Tragschicht 10 cm, bituminöse Tragschicht 10 cm und Asphaltbeton 4 cm.

Auf Grünflächen wurde die Abdichtung folgendermaßen aufgebaut: auf den anstehenden Boden Sandausgleichsschicht 5 cm, Gasdrainagematten 10 cm, Drainagerohre PE DA 63 mm, HDPE-Folie 1,5 mm, Drainagematte 20 mm, Drainagerohre PE DN 200 in Kiesdamm und Humusschichte >22 cm.

Entgasungsmaßnahmen:

Die Deponiegasabsaugung innerhalb der Dichtwand erfolgt durch horizontale, flächig angeordnete Drainagematten, die über gelochte Ansaugrohre (PE, DA 63 mm) entlüftet werden. Zusätzlich erfolgt die Absaugung auch über Entlüftungslanzen, die um Gebäude angeordnet sind, als Objektschutz. Die Sammelleitungen werden einer Gassammelstation zugeführt. Der Transport der erfassten Gasmengen erfolgt über eine Verdichterstation in eine Biofilteranlage, von wo aus die Abluft mittels Unterstützungsgebläse in die Atmosphäre abgegeben wird. Die gesamte Anlage zur aktiven Entgasung ist in 10 Abschnitte eingeteilt, von denen 4 den Lanzen zugeordnet werden und 6 durch die flächig angeordneten Ansaugstrecken abgedeckt werden. Zunächst wurden die Entlüftungslanzen permanent, die Flächendrainagen alternierend abgesaugt. Mit dem Jahr 2011 wurde die Absauganlage auf intermittierenden Betrieb (2 Monate Stillstand – 1 Monat Absaugung) umgestellt.

Beurteilung der Sicherungsmaßnahmen und der Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen

Durch die Abdichtung und Versiegelung der Altlablagerung soll die Bildung von Sickerwässern und durch die Umschließung der Austritt von Sickerwässern aus der Altablagerung bzw. eine Durchströmung der Deponiesohle und damit ein Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser unterbunden werden. Durch die aktive Entgasung sollen die Deponiegaskonzentrationen im Ablagerungsbereich und die Möglichkeit einer Deponiegasmigration in unterirdische Räume reduziert werden.

Das Deponiegas wurde zu Beginn der Sicherung im gesamten Bereich der Altablagerung kontinuierlich abgesaugt. Ab dem Jahr 2011 wurde auf einen intermittierenden Betrieb umgestellt. Die Deponiegaskonzentrationen werden viertelstündlich gemessen und aufgezeichnet. Die Ent-gasungsanlage hat entsprechend der Dokumentation eine deutliche Reduktion der Deponiegaskonzentrationen im Bereich der Altablagerung ergeben. Im Zuge der Raumluftmessungen wurde in unterirdischen Räumen innerhalb der Umschließung Deponiegas festgestellt, daher ist die Beibehaltung der Deponiegasabsaugung weiterhin erforderlich.

Mittels einer kontinuierlichen Wasserstandsaufzeichnung der Pegel innerhalb und außerhalb des Dichtwandbauwerkes wird der Betrieb der Wasserhaltung dokumentiert. Bei der Abwasseraufbereitungsanlage wurden die Filter durch Eisenschlamm blockiert und durch den Druckanstieg versagten Anlagenteile. Aufgrund der Betriebsprobleme konnte das von der Behörde geforderte Absenkziel von 1 m nicht immer erreicht werden. Nach der Stilllegung der Abwasseraufbereitung und Entsorgung der Abwässer über die öffentliche Kanalisation konnte in den Jahren 2009 bis 2011 eine durchschnittliche Absenkung von rund 0,4 bis 0,7 m erreicht werden. Es ist daher davon auszugehen, dass keine erheblichen Wassermengen aus dem umschlossenen Bereich in die Umgebung gelangt.

Das aus der Umschließung gepumpte Wasser zeigt noch deutliche Hinweise auf Belastungen durch die Altablagerung. Es wurden erhöhte Konzentrationen bei den Metallen, Kohlenwasserstoffen und den für Hausmüllschüttungen typischen Parametern Ammonium und Bor bestimmt. Aus dem Vergleich der Grundwasserproben aus den An- und Abstrommessstellen ist kein erheblicher Schadstoffaustrag aus der gesicherten Altablagerung in das Grundwasser zu erkennen. Die Parameter Leitfähigkeit, Magnesium, Natrium und Chlorid weisen auf einen deutlichen
anthropogenen Einfluss auf das Grundwasser außerhalb der Umschließung hin.

Die Überwachungsergebnisse der Wasserhaltung zusammen mit den Ergebnissen der qualitativen Grundwasserbeweissicherung zeigen, dass nach Errichtung der Sicherungsanlagen die Grundwasserbelastung im Abstrombereich gesunken ist. Bei ordnungsgemäßem Betrieb ist auch weiterhin mit keinem nennenswerten Eintrag von Sickerwasser in das Grundwasser zu rechnen. Durch den Betrieb der Deponiegasabsauganlage wurde eine Reduktion der Deponiegas-konzentrationen erzielt. Damit ergibt sich, dass die Sicherungsziele, Gefahren in Zusammenhang mit einem Transfer von Deponiesickerwasser in das Grundwasser und eine Ausbreitung von Deponiegas zu unterbinden, erreicht wurden und die Altlast als gesichert zu bewerten ist.

 

Datum der Texterstellung: Juli 2013