Altlast V8: Verzinkerei Zimmermann

Auf dem Altstandort „Verzinkerei Zimmermann Dornbirn“, der eine Fläche von rd. 7.500 m² umfasst, wurden ab 1881 über einen Zeitraum von 95 Jahren Metallbeschichtungen durch Feuerverzinken durchgeführt. Zur betrieblichen Energieversorgung wurde in den 1960er Jahren ein bereits am Standort befindliches, ursprünglich von einem Mineralölkonzern betriebenes und stillgelegtes Mineralöllager zugekauft.

Im Bereich des ehemaligen Verzinkerei-Gebäudes sind geringe Verunreinigungen durch Schwermetalle und im Bereich des ehemaligen Mineralöllagers erhebliche Verunreinigungen durch verschiedene Mineralölprodukte vorhanden. Das Ausmaß der erheblichen Mineralölverunreinigungen wird mit 4.000-4.500 m³ abgeschätzt, wobei auf einer Fläche von zumindest 500 m² im Grundwasserschwankungsbereich Mineralölphase am Korngerüst vorhanden ist. Vermutlich bedingt durch mikrobiellen Abbau des Mineralöls sind im Untergrund teilweise hohe Methan-Gehalte vorhanden. Eine Migration von Methan ins Untergeschoß einer angrenzenden Wohnhausanlage ist aufgrund vorhandener bautechnischer Maßnahmen nicht anzunehmen. Im Abstrombereich der Untergrundverunreinigungen bzw. des Altstandortes sind die Belastungen des Grundwassers gering. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung ergibt sich für den erheblich verunreinigten Bereich des Altstandortes die Priorität 3.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Dornbirn,
Dornbirn,
Dornbirn,
8832/5, 8866, .1954, .3762
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Feuerveredelung
Fläche Altlast (m²): 1.400 m²
Volumen Altlast (m³): 4.000 m³
Schadstoff(e) Mineralölkohlenwasserstoffe (Diesel/Heizöl, Schmierstoffe/Hydrauliköle)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 15.01.2024
Datum der Prioritätenfestlegung: 15.01.2024
Priorität: 3

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten

Der Altstandort „Verzinkerei Zimmermann Dornbirn“ befindet sich in zentraler Lage im Stadtgebiet von Dornbirn und umfasst eine Fläche von etwa 7.500 m².

Auf dem Standort wurden im Zeitraum von 1881 bis 1976 Metallbeschichtungen durch Feuerverzinken durchgeführt. Die angelieferten Blechwaren – Wassereimer, Wannen, Töpfe, Kessel und ähnliches – wurden mit verdünnter Salzsäure gereinigt und entrostet, und anschließend in flüssiges Zink getaucht. Hinweise auf einen Einsatz von chlorierten Lösungsmitteln zur Entfettung (CKW) oder von fluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Säurebad liegen nicht vor. Die verbrauchte Salzsäure wurde anfänglich vermutlich in einen angrenzenden Bach, später in die Kanalisation abgeleitet.

Zur betrieblichen Energieversorgung mit Heizöl wurde in den 1960er Jahren ein bereits am Standort befindliches, ursprünglich von einem Mineralölkonzern betriebenes und stillgelegtes Mineralöllager zugekauft. Zur Befüllung des Tanklagers bestand eine Ölleitung durch eine Bahnunterführung zum „Ölgleis“ am Bahnhof Dornbirn. Der genaue Leitungsverlauf, die Ausführung der Tanks, die Lagerkapazität und die Art des gelagerten Mineralöls sind nicht bekannt. Das Mineralöllager wird im südöstlichen Standortbereich vermutet. Im Nahbereich der Straße bestand zudem bis in die 1960er Jahre eine Tankstelle.

Nach der Schließung der Verzinkerei wurde der Standort mehrere Jahre durch Textilbetriebe genutzt (Papier- und Stofflager, untergeordnet Textildruck; Lager einer Strickwarenfabrik). In den 1980er Jahren kam es zu einem Großbrand am Standort. Die Produktionsgebäude der Verzinkerei wurden in der 2. Hälfte der 1980er Jahre abgerissen.

Untergrundverhältnisse

Das Gelände des Altstandortes befindet sich auf 424-426 m ü. A. und weist ein geringes Gefälle in nordwestlicher Richtung auf. Der Standort ist etwa zur Hälfte bebaut bzw. versiegelt.

Der Standort befindet sich im Bereich des Schwemmfächers der Dornbirner Ache, der von feinkörnigen Sedimenten des verlandeten Rheintalsees überlagert wird. Unter der Oberflächenversiegelung oder der Humusauflage stehen zumeist mineralische Anschüttungen mit Mächtigkeit zwischen 0,5 m und 2,5 m an. Die ursprüngliche Deckschicht, die am Standort ganz oder teilweise durch die Anschüttungen ersetzt ist, tritt als toniger Schluff bis in Tiefen von 1,5 m bis 3,5 m unter GOK auf. Darunter folgen bis zumindest 10 m Tiefe Kiese mit variierenden Anteilen an Sand und Schluff.

Das Grundwasser wird in Tiefen von 2,5-3 m unter GOK angetroffen. Lokal liegen gespannte Grundwasserverhältnisse vor. Die Grundwasserströmung erfolgt bei einem Gefälle von etwa 0,6 % nach Nordnordwest. Die hydraulische Durchlässigkeit in den grundwasserführenden Kiesschichten wird in einer Größenordnung von 1×10-4 m/s abgeschätzt. Die spezifische hydraulische Fracht der obersten 5 m der wassergesättigten Zone wird mit max. 0,5 m³ pro Tag je Querschnittsmeter abgeschätzt.

Das Niederschlagswasser im nordwestlichen Teil des Standorts wird vermutlich in die Kanalisation eingeleitet. Im südöstlichen Teil des Standorts ist von einer Versickerung in den unversiegelten Bereichen auszugehen. Die Sickerwassermenge kann in einer Größenordnung von 15-20 m³ pro Tag abgeschätzt werden.

Schutzgüter und Nutzungen

Der nordwestliche Teil des Altstandorts wird durch einen Kfz-Reifenhandel gewerblich genutzt, der Rest liegt brach. Die vorhandenen Gebäude sind nicht unterkellert. Nördlich angrenzend befindet sich ein weiterer Gewerbebetrieb. Südöstlich befindet sich der Bahnhof Dornbirn. Die Flächen südwestlich und westlich werden als Wohngebiet genutzt.

Der Standort liegt im Grundwasserkörper „Rheintal“ (GK 100149) und befindet sich in keinem Grundwasserschutz- oder Grundwasserschongebiet.

Etwa 40 m nördlich bzw. abstromig des Altstandortes befinden sich zwei Nutzwasserbrunnen zum Betrieb von Wärmepumpen. Im weiteren Umfeld des Altstandortes sind zahlreiche weitere Nutzwasserbrunnen vorhanden. Trinkwassernutzungen sind im Umfeld des Standorts bis 500 m Entfernung nicht bekannt.

Unmittelbar westlich des Standorts fließt der Müllerbach in nordöstliche Richtung.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Auf dem Altstandort „Verzinkerei Zimmermann Dornbirn“, der eine Fläche von rd. 7.500 m² aufweist, wurden ab 1881 über einen Zeitraum von 95 Jahren Metallbeschichtungen durch Feuerverzinken durchgeführt. Die angelieferten Blechwaren – Wassereimer, Wannen, Töpfe, Kessel und ähnliches – wurden mit verdünnter Salzsäure gereinigt und entrostet, und anschließend in flüssiges Zink getaucht. Zur betrieblichen Energieversorgung wurde in den 1960er Jahren ein bereits am Standort befindliches, ursprünglich von einem Mineralölkonzern betriebenes und stillgelegtes Mineralöllager zugekauft. Das Mineralöllager befand sich vermutlich im Südosten des Standorts.

In den 1990er Jahren wurden bei Grabungsarbeiten im Nahbereich südöstlich des Standorts entlang eines Abwasserkanals und einer Wasserleitung Mineralölverunreinigungen festgestellt. Der verunreinigte Untergrund wurde ausgehoben und entsorgt. Im Jahr 2014 wurden im Zuge der Errichtung einer Wohnhausanlage südlich des ehemaligen Mineralöllagers weitere Mineralölverunreinigungen angetroffen. Ein Teil der Verunreinigungen, der außerhalb einer Dichtwandumschließung der Baugrube lag, verblieb im Untergrund.

Die Ergebnisse der Untergrunderkundung in den Jahren 2019 und 2020 zeigen im Bereich des Mineralöllagers in der ungesättigten Zone – stellenweise nur wenige Dezimeter unter der Geländeoberfläche beginnend – und im Grundwasserschwankungsbereich Verunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) mit Gesamtgehalten des KW-Index bis rd. 3.200 mg/kg TS bzw. bis zum ca. 30-fachen des Prüfwerts der ÖNORM S 2088-1. Der Richtwert für erhebliche Mineralölverunreinigungen gemäß [1] von 500 mg/kg TS wird an mehreren Stellen überschritten. Die Verunreinigungen sind vorwiegend durch MKW aus dem Mitteldestillatbereich und untergeordnet aus dem Schmierölbereich bedingt. Es ist davon auszugehen, dass im Untergrund eine Mischkontamination aus Diesel sowie Heizöl Leicht und/oder Schmierölen vorliegt. Die Mitteldestillatfraktion weist deutliche Anzeichen eines mikrobiellen Abbaus auf.

Die Fläche des erheblich verunreinigten Untergrundbereiches wird mit etwa 1.400 m² abgeschätzt. Bei einer durchschnittlichen Mächtigkeit des erheblich verunreinigten Untergrundbereiches von 3 m ist dessen Ausmaß in einer Größenordnung von 4.000-4.500 m³ anzunehmen. Innerhalb dieses Bereiches ist auf einer Fläche von zumindest 500 m² im Grundwasserschwankungsbereich eine Mineralölphase am Korngerüst festzustellen.

Aufgrund der Art der Mineralölprodukte, des Schadensalters, des mikrobiellen Abbaus, des Schadstoffrückhaltevermögens des Feinkornanteils im Untergrund und der teilweise gespannten Grundwasserverhältnisse ist von einer geringen Mobilität der MKW auszugehen. Lediglich an der Grundwasseroberfläche im Schadensherd sind erhöhte MKW-Gehalte und teilweise Ölschlieren vorhanden. Im unmittelbaren Abstrom des Schadensherdes ist bei den Stichtagsuntersuchungen und einem Pumpversuch MKW-Geruch in den Grundwasserproben wahrnehmbar, die Konzentration der Parameter KW-Index und BTEX liegt jedoch im Regelfall unter der Bestimmungsgrenze. Die abströmende MKW-Fracht ist als gering zu beurteilen.

Vermutlich bedingt durch den mikrobiellen Abbau der MKW liegen vor allem im Bereich des Mineralöllagers erhöhte Kohlendioxid-Gehalte und hohe Methan-Gehalte vor. Die Methan-Gehalte mit einem Höchstwert von 66 Vol.-% überschreiten dabei stellenweise die untere, teilweise auch die obere Explosionsgrenze, sodass lokal explosionsfähige Gasgemische bei Sauerstoffzutritt entstehen können.

Auch im Bereich der Lagerflächen nordöstlich des Mineralöllagers liegen stellenweise erhöhte Methan- und Kohlendioxid-Gehalte vor. Die Feststoffuntersuchungen in diesem Bereich zeigen allerdings nur geringe MKW-Verunreinigungen. Die erhöhten Methan- und Kohlendioxid-Gehalte können daher auf lokale Verunreinigungen durch Mineralöl hinweisen oder durch die örtlich festgestellten Torfanteile im natürlichen Untergrund bedingt sein. In den Anschüttungen am Standort sind weder Hausmüll noch andere Abfälle mit (Deponie)Gasbildungspotential vorhanden.

Eine Migration von Methan und Kohlendioxid in das Untergeschoß der südlich angrenzenden Wohnhausanlage ist aufgrund der Dichtwandumschließung und der vermutlich dichten Bauweise („weiße Wanne“) nicht anzunehmen.

Im Bereich des ehemaligen Produktionsgebäudes der Verzinkerei sind im Boden und im Untergrund bis zumindest 2 m Tiefe erhöhte Schwermetallgehalte vorhanden, im Wesentlichen Zink, untergeordnet auch Blei, Cadmium und Kupfer. Aufgrund der stichprobenartig durchgeführten Eluat-Untersuchungen ist die Mobilität der Schwermetalle als gering einzuschätzen. Die Richtwerte für erhebliche Schwermetallverunreinigungen gemäß [1] werden deutlich unterschritten. Im Grundwasser sind die Konzentrationen an Zink, Antimon und Arsen gegenüber dem Anstrom zwar signifikant erhöht, die Prüfwerte der ÖNORM S 2088-1 werden jedoch deutlich unterschritten. Die abströmenden Metallfrachten sind sehr gering. 

Hinsichtlich der Metallverunreinigungen der obersten Bodenschicht (0-20 cm) in den unversiegelten Bereichen werden die Richtwerte der ÖNORM S 2088-2 für die am Standort maßgebliche Nutzungsklasse „Industrie, Gewerbe und Verkehr“ deutlich unterschritten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf dem Altstandort im Bereich des ehemaligen Produktionsgebäudes der Verzinkerei geringe Verunreinigungen durch Schwermetalle und im Bereich des ehemaligen Mineralöllagers erhebliche Verunreinigungen durch verschiedene Mineralölprodukte vorhanden sind. Das Ausmaß der erheblichen Mineralölverunreinigungen wird mit 4.000-4.500 m³ abgeschätzt, wobei auf einer Fläche von zumindest 500 m² im Grundwasserschwankungsbereich Mineralölphase am Korngerüst vorhanden ist. Vermutlich bedingt durch mikrobiellen Abbau des Mineralöls sind im Untergrund teilweise hohe Methan-Gehalte vorhanden. Eine Migration von Methan ins Untergeschoß einer angrenzenden Wohnhausanlage ist aufgrund vorhandener bautechnischer Maßnahmen nicht anzunehmen. Im Abstrombereich der Untergrundverunreinigungen bzw. des Altstandortes sind die Belastungen des Grundwassers gering.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: erheblich
Auf einer Fläche von etwa 1.400 m² ist der Untergrund in der ungesättigten Zone und im Grundwasserschwankungsbereich erheblich mit Mineralölkohlenwasserstoffen verunreinigt. Dabei handelt es sich vermutlich um Diesel und in geringerem Umfang um Heizöl Leicht und/oder Schmieröl. Das Volumen des erheblich verunreinigten Untergrundbereiches kann mit 4.000-4.500 m³ abgeschätzt werden, wobei auf einer Fläche von zumindest 500 m² Mineralölphase im Grundwasserschwankungsbereich vorliegt. Diesel weist aufgrund der stofflichen Eigenschaften ein hohes Gefährdungspotential für das Grundwasser auf und ist als schädlich einzustufen. Unter Berücksichtigung der Art der Schadstoffe und des Ausmaßes der Verunreinigungen ergibt sich insgesamt ein erhebliches Schadstoffpotential.

Schadstoffausbreitung: lokal
Aufgrund der Untergrundverhältnisse und der Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen kann die Länge der Schadstofffahne mit weniger als 50 m abgeschätzt werden. Die mit dem Grundwasser abströmende Fracht an Mineralölkohlenwasserstoffen ist als gering einzuschätzen. Die Schadstoffausbreitung ist daher insgesamt als lokal zu beurteilen. Eine weitere Schadstoffausbreitung ist mittel- und langfristig nicht zu erwarten.

Schutzgut: nutzbar
Der Altstandort und der Bereich mit erheblicher Mineralölbelastung befinden sich in keinem wasserwirtschaftlich besonders geschützten Gebiet. Im Umfeld bis 500 m Entfernung befinden sich mehrere Nutzwasserbrunnen. Trinkwassernutzungen sind im Umfeld des Standorts nicht bekannt. Eine Gefährdung bestehender Nutzungen zu Wasserversorgungszwecken ist nicht gegeben. Das Grundwasserdargebot ist als mäßig ergiebig zu beurteilen.

Prioritätenklasse: Vorschlag: 3
Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich die Prioritätenklasse 3.

 

 

Datum der Texterstellung: März 2023

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