Sanierte Altlast ST8: Bildröhrenwerk Lebring

Das Werksgelände des Bildröhrenwerkes Philips befindet sich in der Gemeinde Lebring im Leibnitzerfeld. Die Produktion von Farbbildröhren an diesem Standort erfolgt seit 1974. Im Produktionsprozeß wird das Lösungsmittel Perchlorethylen zur Metallentfettung eingesetzt.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Leibnitz,
Lebring-Sankt Margarethen,
Lebring,
187/1, 187/2, 191/1, 191/3, 191/4
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Herstellung elektronischer Bauteile oder Geräte
Fläche Altlast (m²): 100.000 m²
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (chlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 04.11.1992
Datum der Prioritätenfestlegung: 10.01.1994
Priorität: 2
Datum Ausweisung dekontaminiert: 01.04.1996
Status Maßnahme: abgeschlossen
Art der Maßnahme: Dekontamination
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 01.07.2018

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Der Betriebsstandort befindet sich auf der würmeiszeitlichen Niederterrasse des Leibnitzerfeldes, die durch sandige Fein- bis Grobkiese mit Mächtigkeiten bis zu 10 m aufgebaut wird. Im Liegenden sind Feinsande, sandige Schluffe bzw. Sandsteine und Tonmergel anzutreffen.

Der Flurabstand des Grundwassers beträgt bei MGW etwa 5 m. Der erste Grundwasserhorizont ist im Durchschnitt bis zu 3 m mächtig. Bei Durchlässigkeitsbeiwerten von etwa kf = 10-3 bis 10-4 m/s sind Grundwasserabstandsgeschwindigkeiten bis zu 5 m/d zu erwarten. Die Strömungsrichtung ist generell gegen Südosten gerichtet.

Der Altstandort befindet sich im weiteren Schongebiet "Westliches Leibnitzer-Feld". Die Trinkwasserbrunnen von Lebring befinden sich in einer Entfernung von ca. 2 km im Grundwasserabstrom. In der unmittelbaren Umgebung des Standortes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Gefährdungsabschätzung

Im Bereich der Entfettungsanlage des Bildröhrenwerkes wurden in der Bodenluft der wasserungesättigten Bodenzone in 1 m Tiefe stark erhöhte Konzentrationen an Perchlorethylen (bis 70.000 mg/m³) festgestellt. Gemäß den Richtlinien des Bayrischen Wasserwirtschaftsamtes werden CKW-Konzentrationen über 50 mg/m³ als stark belastet und sanierungsbedürftig bezeichnet. In der CKW-Anlagenverordnung (BGBl. 27/90) wird ein Sanierungsrichtwert für CKW von 10 mg/m³ Bodenluft angegeben. Dieser Richtwert wurde in allen 13 Meßpunkten im Bereich der Entfettungsanlage überschritten.

Die Untersuchung von Bodenluftproben aus unterschiedlichen Tiefen mit Gasprüfröhrchen zeigte außerdem, daß die Perchlorethylengehalte in der wasserungesättigten Bodenzone mit der Tiefe abnehmen. Im Kontaminationszentrum im Bereich der Entfettungsanlage wurde für die Bodenluft in 3 m Tiefe eine maximale Perchlorethylenkonzentration von 700 mg/m³ beobachtet. Die gemessene Perkonzentration war damit etwa um den Faktor 100 kleiner als in 1 m Tiefe.

Die Ergebnisse der vorliegenden Grundwasseruntersuchungen der örtlichen Beweissicherung und der Erhebung der Grundwassergüte gemäß Wassergüte-Erhebungsverordnung (BGBl. 338/91) zeigen, daß im lokalen Grundwasservorkommen keine Hintergrundbelastungen oder örtliche Vorbelastungen durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe gegeben sind.

Im Grundwasserabstrom des Altstandortes konnte an 3 Probenahmestellen Perchlorethylen in Konzentrationen zwischen 1,0 und 6,0 µg/l und an einer Probenahmestelle 1,1,1-Trichlorethan in einer Konzentration bis zu 7,9 µg/l beobachtet werden. Diese Untersuchungsergebnisse zeigen, daß durch die Bodenverunreinigung im Bereich der Entfettungsanlage eine Beeinflussung der Grundwasserqualität mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen gegeben ist.

Gemäß Kapitel B 1 des Österreichischem Lebensmittelbuches ist die zulässige Höchstkonzentration für Perchlorethylen 10 µg/l bzw. für die Summe leichtflüchtiger halogenierter Kohlenwasserstoffe 30 µg/l. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstkonzentrationen für Trinkwasser wurde in den untersuchten Grundwasserproben nicht festgestellt.

Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse zeigen, daß durch die im Bereich der Entfettungsanlage festgestellte Verunreinigung der wasserungesättigten Bodenzone eine erhebliche Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser im Bereich eines geschützten Grundwasservorkommens gegeben ist.

Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen

Die Sanierungsmaßnahmen wurden im Zeitraum von September 1993 bis Februar 1995 durchgeführt. Die wasserungesättigte Bodenzone wurde mittels einer Bodenluftabsaugung dekontaminiert. Als Sanierungsziel wurde ein CKW- bzw. Perchlorethylengehalt von 10 mg/m³ Bodenluft als maßgeblich angesehen. Begleitend zu den Sanierungsmaßnahmen erfolgte eine Kontrolle der Qualität des Grundwassers im An- und Abstrom des Altstandortes.

Zur Durchführung der Bodenluftabsaugung wurden insgesamt 6 Absaugpegel errichtet. Die Absaugpegel wurden als Rammpegel ausgeführt und bis in 2,3 m Tiefe (Filterstrecke von 1,3 bis 2,3 m unter Gelände) abgeteuft. Die abgesaugte Bodenluft wurde über einen regenerierbaren Aktivkohlefilter gereinigt. Die Absaugung der Bodenluft erfolgte intermittierend. Das Verhältnis von Laufzeit der Bodenluftabsaugung zum Gesamtbetriebszeitraum beträgt rund 2/3. Insgesamt wurden innerhalb von 17,5 Monaten ca. 8 kg leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe aus der wasserungesättigten Bodenzone entfernt. Dabei waren innerhalb der ersten fünf Monate rund 5,5 kg LHKW entfernt worden.

Nach Abschaltung der Bodenluftabsaugung Ende Februar 1995 wurden Ende März 1995 neuerlich Bodenluftproben gezogen. Die Analysenergebnisse dieser Bodenluftproben zeigen, daß durch die Absaugung der Bodenluft eine Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone das Sanierungsziel von 10 mg CKW/m³ Bodenluft erfolgt ist und somit der notwendige Sanierungserfolg erreicht wurde.

Datum der Texterstellung:    März 1996