Altlast ST37: Feuerwehrschule Lebring*

Im zentralen Teil des Areals der „Feuerwehrschule Lebring“ ist es durch die jahrzehntelange Verwendung von Feuerlöschschäumen im Rahmen von Löschübungen zu einer erheblichen Kontamination des Untergrundes mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), vornehmlich Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), gekommen.

Der erheblich kontaminierte Untergrundbereich umfasst ein Volumen von maximal 200.000 m³. Ausgehend von dieser Untergrundkontamination hat sich eine mehr als 5 km lange Schadstofffahne im Grundwasserabstrom ausgebildet. Die im Grundwasser transportierte PFAS-Fracht ist als sehr groß zu beurteilen. Aufgrund der Eigenschaften der Schadstoffgruppe der PFAS und der (hydro-)geologischen Rahmenbedingungen ist mittelfristig weder mit einer Verringerung des Schadstoffeintrags aus der Quelle noch mit einer Rückbildung der Schadstofffahne zu rechnen. Von der Grundwasserverunreinigung sind kommunale und private Trinkwassernutzungen betroffen. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung ergibt sich für den Altstandort die Priorität 1.

* Die Verdachtsfläche "Feuerwehrschule Lebring" wurde vorab in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Leibnitz,
Lebring-Sankt Margarethen,
Lebring,
839/4, 839/7, 839/8, 839/10, 839/11, 839/12, 839/13, 839/16, 839/17, 839/18, 839/19, 839/22, 839/23, 839/24, 839/25, 839/26, 839/31, 839/32, 839/34, 868/4
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Feuerwehrlöschübungsplatz
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination,
erhebliches Risiko Grundwasser
Fläche Altlast (m²): 68.000 m²
Volumen Altlast (m³): 200.000 m³
Schadstoff(e) Schwer abbaubare organische Schadstoffe (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen)

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Der Altstandort „Feuerwehrschule Lebring“ befindet sich südlich des Ortszentrums von Lebring am rechten Ufer der Mur. Zwischen dem Altstandort und der Mur befindet sich ein rund 2 m hoher Hochwasserschutzdamm. Die Seehöhe des Areals liegt mit Ausnahme einiger künstlicher Erhöhungen bei rund 284 m. ü. A.

Auf dem Altstandort befindet sich die „Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark“ des Landesfeuerwehrverbandes, welche ab 1973 auf einer davor vollständig bewaldeten Fläche entlang der Mur errichtet wurde. Zu den ersten Bauwerken zählten die Atemschutzwerkstätte, die Atemschutzübungsanlagen, das Trümmerhaus, der Trümmerkegel, kombinierte Übungsstationen, Brandübungsstationen und der Löschübungsplatz. Bis in die 1980er-Jahre erfolgten weitere Zubauten. Der auch heute noch benutzte Löschübungsplatz, der sich auf einer Lichtung im bewaldeten, zentralen Teil des Areals befindet, war zumindest bis 1990 weitgehend unbefestigt.

Seit der Fertigstellung der Feuerwehrschule im Jahr 1975 wurden zahlreiche Kurse und Schulungen – zuletzt jährlich rund 600 – abgehalten, an denen in den letzten Jahren im Schnitt etwa 14.500 Teilnehmer pro Jahr von Feuerwehren und anderen Einsatzorganisationen sowie Unternehmen und Schulen teilnahmen. Bei den Löschübungen wurden u. a. synthetische Löschschäume, sogenannte Aqueous Film Forming Foams (AFFF) eingesetzt, die einen wasserhaltigen Film zwischen Schaum und brennbarer bzw. brennender Flüssigkeit ausbilden. Diese Löschschäume enthielten per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), wobei in der Vergangenheit Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) in den meisten dieser Löschschäume die Hauptkomponente darstellte (bis zu 10 g/l).

Löschschäume kommen derzeit nur auf dem befestigten Übungsplatz zum Einsatz, der über einen Kanal an ein Auffangbecken angeschlossen ist, dessen Inhalt extern entsorgt wird. Aufgrund der fehlenden Versiegelung bis zumindest 1990 konnten jedoch im zentralen Teil des Altstandortes in den 1970er- und 1980er-Jahren auch Wässer mit Löschschäumen direkt im Untergrund versickern.

Untergrundverhältnisse

Der Altstandort „Feuerwehrschule Lebring“ befindet sich in der uferbegleitenden Auzone der Mur, auf der pleistozänen Niederterrasse (Würm) des Leibnitzerfeldes, die im Bereich des Altstandortes durch sandige Fein- bis Grobkiese mit Mächtigkeiten bis etwa 7 m aufgebaut wird. Diese Sedimente bilden den Grundwasserleiter. Im Liegenden sind als Grundwasserstauer feinsandige Schluffe anzutreffen.

Der mittlere Grundwasserspiegel liegt zwischen 279,5 m. ü. A. und 281,5 m. ü. A. Der Grundwasserflurabstand beträgt im Mittel ca. 3 m und die Mächtigkeit des Grundwassers 3 m bis 4 m. Die Fließrichtung des Grundwassers verläuft generell von NNW nach SSE. Im weiteren Abstrom bzw. bei höheren Wasserständen wird das Grundwasser von der Mur infiltriert. Im Grundwasseranstrom ist aufgrund einer ca. 800 m flussaufwärts gelegenen Kraftwerk-Staustufe ein ausgeprägtes NW-SE-Gefälle vorhanden.

Die hydraulische Durchlässigkeit wurde auf Basis von Kurzpumpversuchen mit durchschnittlich 2,0E‑03 m/s ermittelt. Das hydraulische Gefälle beträgt rund 0,2 %. Unter Annahme einer mittleren Grundwassermächtigkeit von 3,5 m kann daraus der spezifische Grundwasserdurchfluss im Bereich des Altstandortes mit 1,2 m³ pro Tag und Querschnittsmeter abgeschätzt werden. Bei einer Abstrombreite von 250 m ergibt sich eine hydraulische Fracht von rund 300 m³ pro Tag. Das Verdünnungspotential des Grundwasserstroms gegenüber dem Sickerwasser im Bereich von nicht versiegelten oder bebauten Flächen kann unter Berücksichtigung der lokalen meteorologischen Verhältnisse und der Waldbedeckung grob mit einem Faktor von rund 7 abgeschätzt werden.

Schutzgüter und Nutzungen

Der nördliche Teil des Altstandortes, auf dem sich die Gebäude befinden, ist überwiegend versiegelt bzw. bebaut. Im Süden befindet sich entlang der Mur ein ausgedehntes Waldgebiet.

 

Das Areal des Altstandortes wird im Norden, im Westen und im Süden von Siedlungsflächen begrenzt. Etwa 450 m westlich des Standortes befindet sich ein Industriegebiet. Direkt im Süden angrenzend befindet sich ein Kinderspielplatz, im Osten grenzt die Mur unmittelbar an den Standort.

Der Altstandort liegt im Grundwasserkörper „Leibnitzerfeld“ (GK 100098), der eine Gesamtfläche von ca. 103 km² umfasst und im näheren und weiteren Grundwasserabstrom des Altstandortes in den Gemeinden Lebring-St. Margarethen, Tillmitsch, Lang, Gralla und Leibnitz als Trinkwasserreservoir genutzt wird. In diesem Bereich befinden sich zahlreiche kommunale und private Trinkwasserbrunnen. Der zu untersuchende Altstandort befindet sich in einem Grundwasserschongebiet.

Aufgrund der festgestellten Verunreinigung des Grundwassers mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen wurden im Frühjahr 2021 in der Gemeinde Lebring-Sankt Margarethen zwei kommunale Trinkwasserbrunnen vom Netz genommen.

Im weiteren Grundwasserabstrom des Altstandortes befinden sich mehrere grundwassergespeiste Teiche, die z. T. als Badeseen und Fischgewässer genutzt werden.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Der Altstandort „Feuerwehrschule Lebring“ befindet sich südlich des Ortszentrums von Lebring am rechten Ufer der Mur. Auf dem Altstandort befindet sich die „Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark“ des Landesfeuerwehrverbandes, welche ab 1973 auf einer davor vollständig bewaldeten Fläche entlang der Mur errichtet wurde. Der auch heute noch benutzte Löschübungsplatz, der sich auf einer Lichtung im bewaldeten, zentralen Teil des Areals befindet, war zumindest bis 1990 weitgehend unbefestigt.

Seit der Fertigstellung der Feuerwehrschule wurden auf dem Areal regelmäßig zahlreiche Löschübungen durchgeführt, bei denen u. a. synthetische Löschschäume, sogenannte Aqueous Film Forming Foams (AFFF) eingesetzt. Diese Löschschäume enthielten per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), wobei in der Vergangenheit Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) in den meisten dieser Löschschäume die Hauptkomponente darstellte. Löschschäume kommen derzeit nur auf dem befestigten Übungsplatz zum Einsatz, welcher über einen Kanal an ein Auffangbecken angeschlossen ist, dessen Inhalt extern entsorgt wird. Aufgrund der fehlenden Versiegelung bis zumindest 1990 konnten jedoch im zentralen Teil des Altstandortes in den 1970er- und 1980er-Jahren auch Wässer mit Löschschäumen direkt im Untergrund versickern.

Der Altstandort liegt im Grundwasserkörper „Leibnitzerfeld“, der im näheren und weiteren Grundwasserabstrom des Altstandortes in den Gemeinden Lebring-St. Margarethen, Tillmitsch, Lang, Gralla und Leibnitz als Trinkwasserreservoir genutzt wird. In diesem Bereich befinden sich zahlreiche kommunale und private Trinkwasserbrunnen.

Im Rahmen der Trinkwasser-Überwachung wurden im Leibnitzer Feld erhöhte Konzentrationen an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasserleitungssystem der Gemeinde Lebring-Sankt Margareten sowie in zwei Trinkwasserbrunnen der Gemeinde Leibnitz festgestellt. Überwiegend handelte es sich dabei um den Stoff Perfluoroctansulfonsäure (PFOS). Die Konzentrationen (Σ PFAS) lagen z. T. über dem Parameterwert der Trinkwasserverordnung (TWV) von 0,1 µg/l. Zur Eingrenzung der Belastungssituation wurden im Jahr 2020 weitere etwa 20 Proben aus Trink-, Grund- und Tränkwassermessstellen analysiert. Demnach hatte die PFAS-Verunreinigung ihren Ursprung im Ortsgebiet von Lebring und reichte bis in das Gemeindegebiet von Leibnitz. Aufgrund der festgestellten Verunreinigung des Grundwassers wurden im Frühjahr 2021 in der Gemeinde Lebring-Sankt Margarethen zwei kommunale Trinkwasserbrunnen vom Netz genommen.

In den Jahren 2021/2022 wurden an bis zu und 80 Grundwassermessstellen und Brunnen im Bereich zwischen Lebring und Leibnitz in vier Durchgängen Grundwasserproben entnommen und auf PFAS untersucht. Auf Basis dieser Untersuchungen ließ sich die Grundwasserverunreinigung in den Bereich des Altstandortes „Feuerwehrschule Lebring“ zurückverfolgen. Von der Verunreinigung waren zahlreiche Brunnen und Messstellen sowie grundwassergespeiste Teiche betroffen. Der Bereich mit PFAS-Belastungen über 0,1 µg/l reichte mehr als 5 km nach Süden.

In den Jahren 2022 und 2023 wurden im Bereich des Altstandortes „Feuerwehrschule Lebring“ rund 60 Rammkernsondierungen und Schürfe hergestellt und dabei zahlreiche Untergrund und Grundwasserproben entnommen und vor allem in Hinblick auf PFAS analysiert. Darüber hinaus wurden 19 Grundwassermessstellen in zwei Abstromebenen errichtet, die an drei Terminen beprobt wurden, sowie Untersuchungen an Lebensmitteln (Gemüse, Obst, Fische) durchgeführt.

Die Untergrunduntersuchungen ergaben in jenem zentralen Bereich des Areals, in dem seit Mitte der 1970er-Jahre zahlreiche Feuerlöschübungen durchgeführt wurden, eine massive Belastung durch PFAS. In dem am höchsten belasteten Bereich, der etwa 5.000 m² umfasst, waren in den 2:1-Eluaten Konzentrationen von bis zu 220 µg/l (Prüfwert: 0,1 µg/l) und Gesamtgehalte von bis zu 1.600 µg/kg nachzuweisen. Südlich davon ist ein weiterer Bereich mit Eluatgehalten bis 20 µg/l und Gesamtgehalten bis 160 µg/kg vorhanden. Rund um diese Hotspots waren in zahlreichen weiteren Proben erhöhte PFAS-Konzentrationen festzustellen, wobei in der überwiegenden Anzahl der Proben PFOS die relevante Einzelsubstanz war. Der erheblich kontaminierte Untergrundbereich umfasst eine Fläche von rund 70.000 m² und ein Volumen von grob geschätzt maximal 200.000 m³ und beschränkt sich auf die ungesättigte Zone und den Grundwasserschwankungsbereich, d. h. auf eine Tiefe von durchschnittlich 3 m.

Während im Grundwasseranstrom des Altstandortes eine moderate PFAS-Grundbelastung in der Größenordnung von 0,01 µg/l bis 0,04 µg/l vorlag, war in beiden Abstromebenen eine massive Grundwasserbelastung durch PFAS von durchwegs 1 µg/l bis maximal 6 µg/l festzustellen, die um mindestens eine Zehnerpotenz über dem Parameterwert der Trinkwasserverordnung (TWV) von 0,1 µg/l liegt. Grundwasserkonzentrationen über diesem Wert konnten bis zu mehr als 5 km Entfernung vom Schadensherd in zahlreichen Messstellen festgestellt werden. Dadurch sind auch zahlreiche Brunnen betroffen, die der kommunalen oder privaten Trinkwasserversorgung dienen. Maßgeblicher Schadstoff war über die gesamte Fahnenlänge PFOS, gefolgt von PFHxS. Im Nahbereich der Schadstoffquelle waren zudem PFPeA und PFHxA in erhöhten Konzentrationen zu detektieren. Unter Heranziehung der hydraulischen Parameter sowie bei Annahme einer schadstoffbelasteten Grundwassermächtigkeit von 3 m und einer Abstrombreite von rund 250 m kann die im unmittelbaren Abstrom des Hotspots-Bereiches transportierte PFAS-Fracht im Grundwasser grob mit im Mittel 0,6 g pro Tag und maximal 2 g pro Tag abgeschätzt werden. PFAS-Frachten in dieser Größenordnung sind als sehr groß zu beurteilen.

Untersuchungen von Gemüse- und Fischproben aus dem Bereich der Schadstofffahne zeigen stark erhöhte PFOS-Konzentrationen von bis zu 170 μg/kg in allen Fischproben aus den grundwassergespeisten Teichen und in Einzelfällen auch erhöhte PFOA-Konzentrationen von bis zu 1,9 μg/kg in den Gemüseproben. Die erhöhten Werte für die Gemüseproben korrelieren mit erhöhten PFAS-Werten in den jeweiligen Brunnen, deren Wasser zum Gießen verwendet wird.

Neben PFAS waren auf dem Altstandort Untergrundverunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe festzustellen, die aber nur kleinräumig mit geringer Intensität auftraten. Im Grundwasser lagen die Konzentrationen anderer Schadstoffe, wie chlorierte, aromatische oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe durchwegs unter den jeweiligen Prüfwerten, in den meisten Fällen auch unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es im zentralen Teil des Areals der „Feuerwehrschule Lebring“ durch die jahrzehntelange Verwendung von Feuerlöschschäumen im Rahmen von Löschübungen zu einer erheblichen Kontamination des Untergrundes mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), vornehmlich Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), gekommen ist. Ausgehend von dieser Untergrundkontamination hat sich eine mehr als 5 km lange Schadstofffahne im Grundwasserabstrom ausgebildet. Die im Grundwasser transportierte PFAS-Fracht ist als sehr groß zu beurteilen. Aufgrund der Eigenschaften der Schadstoffgruppe der PFAS und der (hydro-)geologischen Rahmenbedingungen ist mittelfristig weder mit einer Verringerung des Schadstoffeintrags aus der Quelle noch mit einer Rückbildung der Schadstofffahne zu rechnen. Von der Grundwasserverunreinigung sind kommunale und private Trinkwassernutzungen betroffen.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: äußerst groß

In einem für Feuerlöschübungszwecke genutzten Teil der Feuerwehrschule Lebring ist es durch die jahrzehntelange Verwendung von Löschschäumen zu einer erheblichen Kontamination des Untergrundes mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) gekommen. Der erheblich kontaminierte Untergrund umfasst ein Volumen von maximal 200.000 m³. Leitparameter für die Verunreinigungen ist Perfluoroctansulfonsäure (PFOS). Aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften weist PFOS ein hohes Gefährdungspotential für das Grundwasser auf.

Schadstoffausbreitung: weitreichend

Ausgehend von der Untergrundkontamination hat sich eine mehr als 5 km lange Schadstofffahne im Grundwasserabstrom ausgebildet. Die im Grundwasser transportierte PFAS-Fracht ist als sehr groß zu beurteilen. Aufgrund der Eigenschaften der Schadstoffgruppe der PFAS und der (hydro-)geologischen Rahmenbedingungen ist mittelfristig weder mit einer Verringerung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser noch mit einer Rückbildung der Schadstofffahne zu rechnen.

Schutzgut: hochwertig

Der betroffene Grundwasserstrom ist ergiebig. Im Grundwasserabstrom des Altstandortes sind zahlreiche Brunnen vorhanden, die der kommunalen und privaten Trinkwasserversorgung dienen, und die von der Grundwasserverunreinigung durch PFAS betroffen sind. Im Jahr 2021 wurden aufgrund der PFAS-Belastung zwei kommunale Trinkwasserbrunnen vom Netz genommen.

Prioritätenklasse – Vorschlag: 1

Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im § 14 Altlastensanierungsgesetz festgelegten Kriterien ergibt sich die Prioritätenklasse 1.

 

Datum der Texterstellung: April 2024

 

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