Altlast ST34: Schlackenhalde Blei-Silber-Hütte Deutschfeistritz

Im Bereich der Altablagerung „Schlackenhalde Blei-Silber-Hütte Deutschfeistritz“ sind, aufgeteilt auf zwei Teilflächen, sowohl der Untergrund als auch der Oberboden auf einer Fläche von insgesamt rund 9.400 m² sehr hoch mit Blei und Zink, sowie teilweise mit Cadmium und Quecksilber verunreinigt. Das von der Untergrundkontamination betroffene Volumen beträgt in Summe rund 25.000 m³.

Ausgehend von der Untergrundkontamination ist auch das Grundwasser signifikant mit Blei verunreinigt. Die im Grundwasser transportierte Bleifracht ist jedoch als nicht erheblich einzustufen. In einem naheliegenden kommunalen Trinkwasserbrunnen ist keine Belastung festzustellen. Aufgrund der hydrogeochemischen Eigenschaften von Blei und der lokalen Grundwassersituation ist mit keiner weiteren Ausbreitung von Blei im Grundwasser und mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserbrunnens zu rechnen. Von den sehr hohen Schwermetallkonzentrationen im Oberboden geht jedoch entsprechend der aktuellen Nutzung der Altablagerung ein erhöhtes Risiko in Hinblick auf eine Schadstoffaufnahme durch Menschen und Pflanzen aus, sodass die Altablagerung eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen und die Umwelt darstellt. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung ergibt sich die Prioritätenklasse 2.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Graz-Umgebung,
Deutschfeistritz,
Deutschfeistritz,
741/6, 743/6, 743/8, 756/2, 757/1, 757/2, 794/1, .92/3, .92/5, .274
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Betriebsdeponie
Art der Ablagerungen: Industrie-/Gewerbemüll
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination,
erhebliches Risiko Schadstoffaufnahme
Fläche Altlast (m²): 9.300 m²
Volumen Altlast (m³): 25.000 m³
Schadstoff(e) Metalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Zink)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.08.2023
Datum der Prioritätenfestlegung: 01.08.2023
Priorität: 2

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die Altablagerung „Schlackenhalde Blei-Silber-Hütte Deutschfeistritz“ befindet sich etwa 600 m westlich des Ortszentrums von Deutschfeistritz am orographisch linken Ufer des Übelbaches.

In diesem Bereich wurde von 1775 bis Anfang des 19. Jahrhunderts eine Schmelzhütte betrieben („Ötschelberg Schmelze“). In der Hütte wurde u. a. aus Erzen, die über den an der südlichen Talflanke des Übelbaches, ca. 200 m östlich der Altablagerung liegenden „Friedrichstollen“ gefördert wurden, Blei, Zink und Silber gewonnen. Die beim Betrieb der Schmelzanlage angefallenen Schlacken wurden wahrscheinlich großteils über den Übelbach entsorgt, ein Teil wurde auf dem Areal selbst abgelagert. Bei den Schlacken handelt es sich um silikatisches Material, in das metallische und sulfidische Erzphasen, wie Galenit (Bleiglanz – PbS) sowie silber- und cadmiumreicher Sphalerit (Zinkblende – ZnS), eingeschlossen sind.

Im westlichen Teil des untersuchten Areals, d. h. im unmittelbaren Umfeld der ehemaligen Schmelzhütte, liegen die Schlackenablagerungen unter einer Humusauflage bzw. Bodenbedeckung von 15 cm bis 20 cm. Entlang des Übelbaches, in Bereichen, die von Überflutungen betroffen sind, kann diese Überlagerung auch mächtiger sein (30 cm bis 40 cm). Der hauptsächlich aus Schlacken bestehende Horizont umfasst in diesem Teil der Altablagerung etwa 3.600 m² und ist bis zu 2 m, teilweise auch bis zu 3 m mächtig („Teilfläche West“). Die Schlacken sind z. T. mit Bauschutt aus dem Abbruch der Schmelzanlagen vermischt. Das Volumen der „Teilfläche West“ kann mit mindestens 5.000 m³ abgeschätzt werden.

Etwa 150 m östlich befindet sich - getrennt durch das versiegelte Betriebsareal eines Sägewerks (Altstandort „Sägewerk Zechner“) - ein weiterer Ablagerungsbereich, der in Zusammenhang mit der ehemaligen Schmelzhütte steht. Gemäß dem Franziszeischen Kataster aus den 1820er-Jahren dürften sich in diesem Bereich ebenfalls zur Schmelzhütte gehörende Gebäude befunden haben. Auch in diesem Teil reichen die anthropogenen Ablagerungen bis nahe an die Oberfläche, die Schlackenführung ist jedoch deutlich geringer und der Anteil an Abbruchmaterialien höher („Teilfläche Ost“). Die „Teilfläche Ost“ umfasst etwa 5.800 m² und ein Volumen von maximal 20.000 m³.

Untergrundverhältnisse

Im Bereich der Talsohle des Übelbaches befinden sich quartäre Lockersedimente, die von Schichtgliedern des Grazer Paläozoikums unterlagert werden. Die quartäre Talfüllung des Übelbachtales weist im Bereich der Altablagerung eine Mächtigkeit von knapp über 10 m auf und besteht aus Sanden und Kiesen mit einem erheblichen Ton-Schluff-Anteil und Blöcken (ab ca. 2 m Tiefe). Bei den Gesteinen des Grazer Paläozoikums handelt es sich um Kalke sowie Schwarz- und Grünschiefer. Vor allem die Schwarzschiefer sind zum Teil erzführend (v. a. Bleiglanz, silberführende Zinkblende und andere komplexere Kiesvererzungen sowie Baryt) und wurden unweit der Altablagerung abgebaut.

In der quartären Talfüllung ist ein etwa nach ESE gerichteter Grundwasserstrom ausgebildet, dessen Flurabstand rund 2 m beträgt. Auf Basis von Pumpversuchen in neu errichteten Grundwassermessstellen kann der lokale kf-Wert mit rund 2,5 E -04 m/s abgeschätzt werden. Das Grundwassergefälle beträgt lokal ca. 15 ‰. Bei Annahme einer durchschnittlichen Grundwassermächtigkeit von 8 m lässt sich daraus ein spezifischer Grundwasserdurchfluss von rund 3 m³ pro Tag und Querschnittsmeter abschätzen.

Nutzungen

Der westliche Bereich der „Teilfläche West“ wird von einem benachbarten Reitsportverein als Pferdekoppel genutzt. Der östlich daran anschließende Bereich wird großteils von einer Wiesenfläche eingenommen, auf der sich ein kleines Gebäude befindet. Das Gebäude wird als Hühnerstall verwendet, die umgebende Wiese dient als Freilauffläche für die Hühner.

Unmittelbar östlich der „Teilfläche West“ wurde ab Mitte des 19. Jahrhunderts bis Anfang des 20. Jahrhunderts ein kleines Hammerwerk („Quetschhammer“) betrieben, in dem vermutlich Sensen u. ä. hergestellt wurden. Seither ist auf dem Areal ein Sägewerk ansässig (Altstandort „Sägewerk Zechner“).

Östlich an das Sägewerk anschließend befinden sich im nördlichen Bereich der „Teilfläche Ost“ drei Wohnhäuser mit umgebenden Gartenflächen, der südliche Bereich wird von einer Grünfläche eingenommen.

Beide Teilflächen der Altablagerung sind mit Ausnahme von den Gebäudeflächen und teils asphaltierten Zufahrtswegen zur Gänze unbefestigt.

Die Flächen nördlich der Altablagerung werden landwirtschaftlich genutzt (Acker und Grünland). Zwischen einem Reitplatz westlich und Tennisplätzen östlich der Ablagerung fließt der Übelbach, der die Ablagerung im Westen, Süden und Osten begrenzt und rund 1 km weiter östlich in die Mur mündet.

Rund 50 m nördlich der „Teilfläche Ost“ liegt der „Kinkbrunnen“ („Brunnen 1“), der der Ortswasserversorgung von Deutschfeistritz dient und dessen Konsensentnahmemenge 1,5 l/s beträgt.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Die Altablagerung „Schlackenhalde Blei-Silber-Hütte Deutschfeistritz“ befindet sich etwa 600 m westlich des Ortszentrums von Deutschfeistritz am orographisch linken Ufer des Übelbaches. Im Bereich der Altablagerung wurde von 1775 bis Anfang des 19. Jahrhunderts eine Schmelzhütte betrieben, in der aus lokal abgebauten Erzen Blei, Zink und Silber gewonnen wurde. Die beim Betrieb der Schmelzanlage angefallenen Schlacken wurden wahrscheinlich großteils über den Übelbach entsorgt, ein Teil wurde auf dem Areal selbst abgelagert. Entsprechend der Zusammensetzung der Erze weisen die Schlacken großteils sehr hohe Blei-, Zink-, Cadmium- und Quecksilbergehalte auf. Die Altablagerung besteht aus zwei Teilflächen, zwischen denen ein vollständig versiegeltes Betriebsareal liegt. Zum Teil sind sie mit Bauschutt aus dem Abbruch der Schmelzanlagen vermischt. In der etwa 3.600 m² umfassenden „Teilfläche West“ ist der Schlackenanteil generell höher und der Bauschuttanteil geringer als in der rund 5.800 m² großen „Teilfläche Ost“.

Der Untergrund der Altablagerung wird von quartären Lockersedimenten gebildet, die im Bereich der Altablagerung aus Sanden und Kiesen mit einem erheblichen Ton-Schluff-Anteil zusammengesetzt sind und eine Mächtigkeit von knapp über 10 m aufweisen. Darunter stehen Festgesteine an (Kalke, Grünschiefer sowie erzführende Schwarzschiefer). In der quartären Talfüllung ist ein etwa nach ESE gerichteter Grundwasserstrom ausgebildet, dessen Flurabstand rund 2 m beträgt. Auf Basis von Pumpversuchen kann der lokale kf-Wert mit rund 2,5 E -04 m/s abgeschätzt werden.

Der westliche Teil der „Teilfläche West“ wird von einem benachbarten Reitsportverein als Pferdekoppel genutzt. Der östliche Teil wird großteils von einer Wiesenfläche eingenommen, auf der sich ein kleines Gebäude befindet, das als Hühnerstall verwendet wird. Die umgebende Wiese dient als Freilauffläche für die Hühner. Im nördlichen Bereich der „Teilfläche Ost“ befinden sich drei Wohnhäuser mit umgebenden Gartenflächen, der südliche Bereich wird von einer Grünfläche eingenommen. Beide Teilflächen der Altablagerung sind mit Ausnahme von Gebäudeflächen und teils asphaltierten Zufahrtswegen zur Gänze unbefestigt. Etwa 50 m nördlich der „Teilfläche Ost“ liegt der „Kinkbrunnen“, der der Ortswasserversorgung von Deutschfeistritz dient und dessen Konsensentnahmemenge 1,5 l/s beträgt.

Die Altablagerung wurde 2018 im Rahmen einer geologisch-geochemischen Kartierung abgegrenzt und ihre oberflächennahen Bereiche mittels eines mobilen Röntgenfluoreszenzgerätes semiquantitativ in Hinblick auf Metalle und Halbmetalle analysiert. Darauf aufbauend wurden von 2019 bis 2021 im Bereich der Altablagerung und ihrer Umgebung zahlreiche Oberboden-, Untergrund-, Grundwasser-, Oberflächenwasser- und Bachsedimentproben entnommen und analysiert. Desweiteren wurden Pflanzenproben und Hühnereier untersucht.

Die Feststoffuntersuchungen ergaben im Bereich der Altablagerung, insbesondere in der östlichen Hälfte der „Teilfläche West“, eine massive Kontamination durch Blei und Zink. Die stark schlackenführenden Horizonte reichten bis in 2 m, teilweise auch bis in 3 m Tiefe und wiesen Bleigehalte von durchwegs über 10.000 mg/kg, meist sogar über 20.000 mg/kg auf. Der Maximalgehalt lag bei rund 75.000 mg/kg (Prüfwert der ÖNORM S 2088-1: 100 mg/kg). Die damit korrespondierenden Zinkkonzentrationen lagen großteils ebenfalls über 10.000 mg/kg (Maximum: 37.000 mg/kg; Prüfwert: 500 mg/kg). In der „Teilfläche Ost“ waren generell niedrigere Bleikonzentrationen nachzuweisen (Maximum: 4.600 mg/kg), die Zinkkonzentrationen lagen mit maximal 19.000 mg/kg Zink in einer vergleichbaren Größenordnung mit der „Teilfläche West“. Auf beiden Teilflächen waren in den Proben mit sehr hohen Blei- und Zinkgehalten punktuell auch sehr hohe Cadmium- und Quecksilberkonzentrationen nachzuweisen. In Hinblick auf andere Metalle und Halbmetalle ergaben sich Prüfwertüberschreitungen nur in geringfügigem Ausmaß. Die Bleigehalte im 2:1-Eluat lagen fast durchwegs sehr deutlich über dem Prüfwert der ÖNORM S 2088-1 von 0,01 mg/l, die Maximalgehalte zwischen 0,2 mg/l und 0,25 mg/l.

Im „Teilbereich West“ umfassen die Schlackenhorizonte eine Fläche von rund 3.600 m². Das Volumen der Schlackenablagerungen inklusive des von den Ablagerungen beeinflussten, massiv durch Blei und Zink kontaminierten Untergrundes kann mit mindestens 5.000 m³ abgeschätzt werden. Aufgrund der Größe des betroffenen Untergrundvolumens und der Intensität der Verunreinigung von bis zu 75.000 mg/kg Blei ist die „Teilfläche West“ und der von ihr beeinflusste Teil des Untergrundes als erhebliche Kontamination zu beurteilen. Im Bereich der oberflächennah etwa 5.800 m² großen „Teilfläche Ost“ ist ein Untergrundvolumen von maximal 20.000 m³ von der Kontamination betroffen. Aufgrund der vergleichsweise geringeren Bleigehalte von durchwegs unter 5.000 mg/kg ist dieser Bereich nicht als erhebliche Kontamination des Untergrundes einzustufen.

Ausgehend von den Untergrundkontaminationen war auch das Grundwasser im Abstrom mit Blei verunreinigt. Während die Bleikonzentrationen im Anstrom der Ablagerungen deutlich unter dem Prüfwert der ÖNORM S 2088-1 von 0,006 mg/l lagen, überschritten die Konzentrationen im Bereich der „Teilfläche West“ und im Abstrom der „Teilfläche Ost“ den Prüfwert. Die maximalen Konzentrationen lagen mit 0,027 mg/l etwa um den Faktor 5 über dem Prüfwert. Im Falle von Cadmium lag die Konzentration im Abstrom der „Teilfläche Ost“ im Bereich des Prüfwerts. Alle anderen Metall- und Halbmetallkonzentrationen lagen unter dem jeweiligen Prüfwert. Im „Kinkbrunnen“ waren keine erhöhten Metall- oder Halbmetallkonzentrationen festzustellen.

Unter Heranziehung der hydraulischen Parameter sowie bei Annahme einer schadstoffbelasteten Grundwassermächtigkeit von 2 m, einer Abstrombreite von 100 m und einer maximalen Bleikonzentration von 0,03 mg/l kann die im Grundwasser transportierte Bleifracht grob mit 2,5 g/d abgeschätzt werden. Dieser Wert liegt um den Faktor 2 unter der als erheblich zu bewertenden Fracht von 5 g/d.

In der Bodenbedeckung der Altablagerung lagen die Bleigehalte z. T. deutlich über 10.000 mg/kg („Teilfläche West“) bzw. 1.000 mg/kg („Teilfläche Ost“). Sie überschritten damit den ermittelten Referenzwert umliegender Böden von rund 200 mg/kg um mehr als den Faktor 50 bzw. 5. Wie im Falle des Untergrundes gehen auch im Oberboden die hohen Bleigehalte mit hohen Zink-, Cadmium- und Quecksilberkonzentrationen einher. Insbesondere auf der „Teilfläche Ost“ wurden die Referenzwerte sowohl für Cadmium als auch für Quecksilber um mehr als den Faktor 10 überschritten.

Entsprechend der aktuellen Nutzung der „Teilfläche West“ – einerseits als Pferdekoppel (westlicher Teil), andererseits als Freilauffläche für Hühner (östlicher Teil) – ist für eine Risikobewertung insbesondere der Schadstofftransfer in Pflanzen relevant. Der Grasaufwuchs auf der Fläche wies Bleikonzentrationen auf, die im Mittel etwa um den Faktor 5 über der zulässigen Höchstkonzentration für Grünfutter liegen. Auch die Cadmium- und Quecksilbergehalte lagen über bzw. im Bereich der zulässigen Höchstkonzentrationen. Die in Hühnereiern ermittelten Metallgehalte hingegen unterschritten die in Österreich festgelegten Aktionswerte für Blei und Cadmium.

Im nördlichen Bereich der „Teilfläche Ost“ befinden sich drei Wohnhäuser, deren umliegende Hausgärten für Freizeitzwecke genutzt werden. Die im Oberboden nachgewiesenen mittleren Bleikonzentrationen liegen etwa um den Faktor 3 über dem in der ÖNORM S 2088-2 festgelegten Richtwert von 500 mg/kg für die Aktivität „Gartenarbeit“ in der Nutzungsklasse „Wohnen“. Darüber hinaus überschritten die mittleren Cadmiumkonzentrationen den Prüfwert von 2 mg/kg etwa um den Faktor 7. Aktuell wird in den Gärten Gemüse ausschließlich in Hochbeeten angebaut.

Bachabwärts der Altablagerung waren sowohl im Bachsediment des Übelbaches als auch in der Bodenbedeckung von Überschwemmungsflächen entlang des Übelbaches Bleibelastungen von 1.000 mg/kg bis 2.000 mg/kg festzustellen, die deutlich über den bachaufwärts ermittelten Referenzwerten lagen.

In der fließenden Welle des Übelbaches lagen die Blei- und Zinkgehalte im Bereich der in der „Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer“ festgelegten Umweltqualitätsnormen, überschritten diese jedoch nicht.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Bereich der Altablagerung „Schlackenhalde Blei-Silber-Hütte Deutschfeistritz“, aufgeteilt auf zwei Teilflächen, ein Untergrundvolumen von in Summe rund 25.000 m³ mit Blei und Zink, sowie lokal auch mit Cadmium und Quecksilber, verunreinigt ist. Ausgehend von der Untergrundkontamination ist auch das Grundwasser signifikant mit Blei verunreinigt. Die im Grundwasser transportierte Bleifracht ist jedoch als nicht erheblich einzustufen. In einem naheliegenden kommunalen Trinkwasserbrunnen ist keine Belastung festzustellen. Aufgrund der hydrogeochemischen Eigenschaften von Blei und der lokalen Grundwassersituation ist mit keiner weiteren Ausbreitung von Blei im Grundwasser und mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserbrunnens zu rechnen. Im Bereich der beiden Teilflächen ist auch der Oberboden auf einer Fläche von insgesamt 9.400 m² sehr hoch mit Blei und Zink, sowie teilweise mit Cadmium und Quecksilber verunreinigt. Auf der „Teilfläche Ost“ befinden sich u. a. Hausgärten, die für Freizeitzwecke genutzt werden. In diesem Bereich liegen die Cadmium- und Bleigehalte deutlich über den einschlägigen Richtwerten. Die „Teilfläche West“ wird aktuell als Pferdekoppel und Freilauffläche für Hühner genutzt. In diesem Bereich findet ein erhöhter Schadstofftransfer in Pflanzen statt. Der Grasbewuchs weist eine hohe Bleibelastung auf, die deutlich über den zulässigen Höchstkonzentrationen für Futtermittel liegt. Von den sehr hohen Schwermetallkonzentrationen im Oberboden geht daher auf beiden Teilflächen entsprechend der aktuellen Nutzung der Altablagerung ein erhöhtes Risiko in Hinblick auf eine Schadstoffaufnahme durch Menschen oder Pflanzen aus.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist der Boden. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: groß

Der Boden im Bereich der Altablagerung ist, aufgeteilt auf zwei Teilflächen („Teilfläche West“ und „Teilfläche Ost“), flächendeckend mit Blei und Zink sowie teilweise mit Cadmium und Quecksilber belastet. Vor allem die Bleibelastung ist mit Maximalgehalten bis zu 20.000 mg/kg als sehr hoch zu bewerten. Darüber hinaus wurde ein hoher Transfer von Blei aus den belasteten Böden in den Grasbewuchs nachgewiesen. Insgesamt umfasst der Bereich, der hoch mit Blei belastet ist, rund 9.400 m². Für die maßgeblichen Schadstoffe ergibt sich aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften, der nachgewiesenen Pflanzenverfügbarkeit und der Ausdehnung der verunreinigten unversiegelten Bodenbereiche insgesamt ein großes Schadstoffpotenzial.

Schadstoffaufnahme durch Menschen und Pflanzen: erhöht

Auf der „Teilfläche Ost“ befinden sich u. a. Hausgärten, die für Freizeitzwecke genutzt werden. In diesem Bereich liegen die Cadmium- und Bleigehalte deutlich über den einschlägigen Richtwerten, sodass die Gefahr einer Schadstoffaufnahme durch Menschen als erhöht zu beurteilen ist. Die „Teilfläche West“ wird aktuell als Pferdekoppel und Freilauffläche für Hühner genutzt. Der Grasbewuchs in diesem Bereich weist eine hohe Bleibelastung auf, die deutlich über den zulässigen Höchstkonzentrationen für Futtermittel liegt. Von den sehr hohen Schwermetallkonzentrationen im Oberboden geht daher entsprechend der aktuellen Nutzung auf beiden Teilflächen ein erhöhtes Risiko in Hinblick auf eine Schadstoffaufnahme durch Menschen oder Pflanzen aus.

Bedeutung des Schutzgutes: sensibel

Das Areal der Altablagerung wird derzeit für Freizeitzwecke (Gärten) sowie als Pferdekoppel und Freilauffläche für Hühner genutzt. In Hinblick auf diese Nutzungen ist der Boden im Bereich der Altablagerung aufgrund der Metallbelastungen in seiner Lebensraum- und Produktionsfunktion erheblich beeinträchtigt.

Prioritätenklasse – Vorschlag: 2

Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den in § 14 Altlastensanierungsgesetz festgelegten Kriterien ergibt sich für die Altablagerung „Schlackenhalde Blei-Silber-Hütte Deutschfeistritz“ die Prioritätenklasse 2.

 

Datum der Texterstellung: Oktober 2022

BMK-Partner