Altlast ST30: Lederfabrik Schmidt

Auf dem Altstandort „Lederfabrik Schmidt“ wurde von 1874 bis 1982 eine Gerberei betrieben. Nördlich des Altstandortes wurden rund 6.000 m³ mit Bauschutt und Bodenaushub vermischte Gerbereiabfälle abgelagert (Altablagerung „Lederfabrik Schmidt“). Vor allem im Bereich der Altablagerung ist der Untergrund stark mit Chrom verunreinigt. Die Verunreinigungen weisen aber ein geringes Mobilisierungspotential auf, sodass weder der Altstandort noch die Altablagerung eine erhebliche Gefährdung für das Grundwasser darstellen.

In den unversiegelten Bereichen der Altablagerung, die teilweise zu Freizeit- und Erholungszwecken genutzt werden, ist auf einer Fläche von rund 1.500 m² eine erhebliche Chromkontamination des oberflächennahen Bodens nachzuweisen, sodass der Boden dort in seiner Lebensraumfunktion erheblich beeinträchtigt ist. Diese Bereiche der Altablagerung „Lederfabrik Schmidt“ stellen eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Es wird die Einstufung in die Prioritätenklasse 3 vorgeschlagen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Leibnitz,
Leibnitz,
Leibnitz,
138
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Betriebsdeponie
Art der Ablagerungen: Industrie-/Gewerbemüll,
Bauschutt,
Aushubmaterial/Abraum
Ergebnis Beurteilung: erhebliches Risiko Schadstoffaufnahme
Fläche Altlast (m²): 2.100 m²
Volumen Altlast (m³): 1.500 m³
Schadstoff(e) Metalle (Chrom)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.01.2014
Datum der Prioritätenfestlegung: 01.01.2014
Priorität: 3
Status Maßnahme: in Planung
Art der Maßnahme: Dekontamination

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten sowie Ablagerungen

Auf dem rund 11.000 m² großen Altstandort wurde von 1874 bis 1982 eine Gerberei betrieben, in der aus Rohhäuten Pelze und Leder für die Möbel- und Schuhindustrie hergestellt wurden. In den 1970er-Jahren war auf dem Standort zudem ein kunststoffverarbeitender Betrieb angesiedelt, in dem u.a. Kunststofffenster und –türen produziert wurden.

Beide Betriebsstätten waren in einer Reihe von Hallen untergebracht, die im Laufe der Zeit mehrmals umgebaut bzw. aufgestockt wurden, wobei über die betrieblichen Anlagen und Tätigkeiten vor dem Jahr 1970 keine detaillierten Aufzeichnungen vorliegen. Die südlichen Hallen dienten in den 1970er-Jahren vorwiegend der Lederproduktion, während in den nördlichen Hallen die Kunststofffensterproduktion bzw. ‑lagerung („Extruderhalle“, „Halle Nord“) untergebracht war.

Im südwestlichen Teil der Bebauung befanden sich ein Kesselhaus sowie Räume zur Lagerung von flüssigen Brennstoffen. In Summe wurden dort etwa 100.000 Liter Schwer- und Mittelöl gelagert. Auf dem Gelände war auch eine Kläranlage zur Reinigung betriebsinterner Abwässer vorhanden. Im Jahr 1978 wurde die Extruderhalle durch eine viergeschoßige neue Gerbereihalle ersetzt und die gesamte Kunststofffensterproduktion an einen anderen Standort verlegt. Vier Jahre später wurde auch die Lederproduktion stillgelegt.

Auf dem jetzigen Standort der „Halle Nord“ sowie im nördlich angrenzenden Bereich wurden auf einer Fläche von rund 2.900 m² Leder-, Kunststoff- und Metallabfälle vermischt mit Baurestmassen (Ziegel, Holz, Glas) und Bodenaushub abgelagert (Altablagerung „Lederfabrik Schmidt“). Bei einer Ablagerungstiefe von durchschnittlich 2 m kann das abgelagerte Volumen mit etwa 5.800 m³ abgeschätzt werden.

Untergrundverhältnisse

Im südlichen und mittleren Bereich des Altstandortes wurde eine durchschnittlich 2 m und maximal etwa 3,2 m mächtige Anschüttung aus Bauschutt und Aushubmaterial erkundet. Im nördlichen Bereich („Halle Nord“ und nördlich davon) sind diese Anschüttungen mit Leder-, Kunststoff- und Metallabfällen vermischt.

Der natürliche Untergrund wird aus quartären, fluviatilen, sandig-kiesigen Sedimenten des Leibnitzer Feldes aufgebaut. Diese Sedimente weisen im Bereich des Altstandortes eine Mächtigkeit von rund 3 m auf. Darunter folgen ab einer Tiefe von rund 6 m unter GOK schluffig-tonige, z. T. kiesige tertiäre Sedimente, die den Grundwasserstauer bilden.

In den fluviatilen Sedimenten ist ein ca. 2,5 m mächtiger Grundwasserkörper ausgebildet, dessen Flurabstand rund 3,3 m bis 3,6 m beträgt.

Die Grundwasserströmungsrichtung verläuft nach S bis SSW. Die hydraulische Durchlässigkeit (kf-Wert aus Kurzpumpversuchen) bewegt sich zwischen 2E-04 m/s bis 7E-04 m/s. Das hydraulische Gefälle beträgt rund 0,2 %.

Bei Annahme einer mittleren hydraulischen Durchlässigkeit von 5E-04 m/s, eines mittleren Gefälles von 0,2 % und einer mittleren Grundwassermächtigkeit von 2,5 m kann die spezifische hydraulische Fracht im Abstrom des Altstandortes mit rund 0,2 m³ pro Tag und Querschnittsmeter abgeschätzt werden. Bei einer Abstrombreite von rund 80 m lässt sich daraus ein Grundwasserdurchfluss von etwa 20 m³ pro Tag abschätzen.

Die Grundwasserneubildung im unversiegelten Bereich der Altablagerung kann gemäß „Arbeitshilfe zur Abschätzung von Sickerwasserbelastungen an kontaminierten Standorten“ mit 200 mm pro Jahr (entspricht etwa 20 % des Jahresniederschlages von rund 900 mm oder 1 m³ pro Tag) abgeschätzt werden. Das Verdünnungspotential durch das Grundwasser beträgt daher rund 20:1.

Schutzgüter und Nutzungen

Die ehemalige Lederfabrik befindet sich im Stadtzentrum von Leibnitz, rund 150 m westlich des Hauptplatzes.

Seit dem Jahr 1990 wird nach diversen Umbauten auf dem Standort ein Einkaufszentrum betrieben. Die oberen Stockwerke des Gebäudes werden zum Teil als Wohnungen genutzt. Das Gebäude ist mit Ausnahme zweier kleiner Bereiche nicht unterkellert.

Der Altstandort wird im Süden von der Rudolf-Hans-Bartsch-Gasse begrenzt, daran anschließend befinden sich ein Kloster mit Gartenanlage sowie Parkplätze. Im Westen wurden im Anschluss an den Parkplatz des Einkaufszentrums kürzlich Tennisplätze errichtet. Davor wurde dieses Areal als Übungsgelände von einer Fahrschule benutzt. Den Bereich nördlich des Einkaufszentrums, d.h. den Bereich der Altablagerung, nimmt das sogenannte „Augebiet“ ein – ein Jungwald mit einer ca. 400 m² großen Lichtung sowie als Grünland genutzte Flächen. Das „Augebiet“ wird von der lokalen Bevölkerung als Freizeit- und Erholungsgebiet genutzt. Die Lichtung diente in den letzten Jahren als Grillplatz, auf dem sich auch spielende Kinder aufhielten. Die Bereiche östlich des Standortes werden als Wohn- und Gewerbegebiet genutzt.

Der gesamte Bereich ist mit Ausnahme des „Augebiets“ vollständig bebaut bzw. versiegelt.

Der Altstandort und die Altablagerung „Lederfabrik Schmidt“ befinden sich im Bereich des Grundwasserkörpers „Leibnitzer Feld“, der etwa 1,7 km südöstlich sowie 1,5 km nordöstlich des Standortes durch Trinkwasserversorgungsanlagen erschlossen wird.

Im Bereich des Altstandortes befinden sich zwei ehemalige Betriebsbrunnen, die aber mittlerweile überbaut wurden und nicht mehr zugänglich sind. Rund 100 m abstromig der ehemaligen Lederfabrik liegt ein Hausbrunnen, dessen Wasser zurzeit nicht genutzt wird. In einem Abstand zwischen etwa 400 m und 500 m abstromig des Standortes befinden sich weitere 5 Hausbrunnen.

Etwa 250 m westlich des Standortes fließt der Ledererbach, ein ausgeleiteter Seitenarm der Sulm.

 

UNTERSUCHUNGEN

Untersuchungen vor dem Jahr 2006

Hinweise auf Abfallablagerungen im Bereich der jetzigen Halle Nord sowie nördlich davon existieren seit den 1970er-Jahren.

Im Jahre 1989 wurden aus den ehemaligen Betriebsbrunnen sowie aus einem „Versuchsbrunnen“ der Leibnitzer Wasserversorgungsgesellschaft (Messstelle GW5; siehe Abbildung 8) Grundwasserproben gezogen, die keinen Hinweis auf eine Verunreinigung oder Beeinflussung durch Abfallablagerungen ergaben.

Fünf Jahre später wurden bei Grabungsarbeiten für eine Künette nördlich der Halle Nord in etwa 1 m Tiefe Leder-, Kunststoff- und Metallabfälle sowie Kabel vorgefunden. Die Untersuchung einer Sickerwasserprobe und mehrerer Abfallproben ergaben Hinweise auf das Vorhandensein hochsiedender Kohlenwasserstoffe, schwerlöslicher Farbstoffe und Chrom (Lederabfälle). Im Bereich der Künettensohle wurden in der Luft 5 ppm bis 10 ppm Ammoniak semiquantitativ nachgewiesen, die Kohlendioxidkonzentration lag unter 0,5 Vol.-%. Schwefelwasserstoff war nicht nachzuweisen. Im Jahre 1996 wurden in diesem Bereich acht Schürfe bis in maximal 2 m Tiefe angelegt. In den Schürfen wurden teilweise die oben beschriebenen Abfälle in geringen Mengen angetroffen. Das ausgehobene Material wurde z. T. als „faulig-modrig“ riechend und „übelriechend“ beschrieben.

Ergänzende Untersuchungen gemäß §13 ALSAG

In den Jahren 2009 bis 2011 wurden folgende Untersuchungen durchgeführt bzw. Messstellen errichtet:

  • Abteufung von 30 Trockenkernbohrungen (Mai und Juni 2009)
  • Entnahme und Untersuchung von 89 Feststoffproben aus den Bohrungen
  • Messung der Bodenluftzusammensetzung in 21 Bohrungen
  • Errichtung von 3 Grundwassermessstellen; Entnahme und Analyse einer Feststoffprobe, Durchführung eines Säulenversuches (Februar 2011)
  • Entnahme und Analyse von Grundwasserproben aus den 3 neu errichteten Messstellen sowie aus 2 bestehenden Brunnen (März, Mai, August und Oktober 2011)
  • Entnahme und Analyse von Bodenproben (Mai 2011)

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Auf dem rund 11.000 m² großen Altstandort wurde von 1874 bis 1982 eine Gerberei betrieben, in der aus Rohhäuten Pelze und Leder hergestellt wurden. In den 1970er-Jahren war auf dem Standort zudem ein kunststoffverarbeitender Betrieb angesiedelt, in dem u. a. Kunststofffenster und –türen produziert wurden.

Auf dem jetzigen Standort der „Halle Nord“ sowie im nördlich angrenzenden Bereich wurden auf einer Fläche von rund 2.900 m² Leder-, Kunststoff- und Metallabfälle vermischt mit Baurestmassen (Ziegel, Holz, Glas) und Bodenaushub abgelagert (Altablagerung „Lederfabrik Schmidt“). Bei einer Ablagerungstiefe von durchschnittlich 2 m kann das abgelagerte Volumen mit etwa 5.800 m³ abgeschätzt werden.

Den natürlichen Untergrund bilden rund 3 m mächtige sandig-kiesige Sedimente des Leibnitzer Feldes. In diesen Sedimenten ist ein ca. 2,5 m mächtiger Grundwasserkörper ausgebildet, dessen Flurabstand rund 3,3 m bis 3,6 m beträgt. Den Grundwasserstauer bilden in einer Tiefe von rund 6 m schluffig-tonige Sedimente. Die Grundwasserströmungsrichtung verläuft nach S bis SSW. Die hydraulische Durchlässigkeit bewegt sich zwischen 2E-04 m/s bis 7E-04 m/s. Das hydraulische Gefälle beträgt rund 0,2 %. Der Grundwasserdurchfluss kann mit rund 20 m³ pro Tag abgeschätzt werden. Im weiteren Grundwasserabstrom des Altstandortes (1 km) befinden sich keine Trinkwassernutzungen.

Derzeit wird auf dem ehemaligen Standort der Lederfabrik ein Einkaufszentrum betrieben. Den Bereich nördlich des Einkaufszentrums, d.h. den Bereich der Altablagerung nimmt ein Jungwald mit einer ca. 400 m² großen Lichtung ein, die bis vor kurzem als Freizeit- und Erholungsgebiet genutzt wurde.

In den Jahren 2009 bis 2011 wurden auf dem Altstandort und der Altablagerung 30 Trockenkernbohrungen abgeteuft, und aus diesen 89 Feststoffproben entnommen und analysiert sowie die Bodenluftzusammensetzung gemessen. Weiters wurden 3 Grundwassermessstellen errichtet und aus diesen sowie weiteren 2 bestehenden Brunnen an vier Terminen Grundwasserproben entnommen und analysiert. Im Bereich der Altablagerung wurden zudem Bodenproben gezogen und analysiert.

Schutzgut Grundwasser

Die Untersuchungen des Untergrundes ergaben für den Altstandort „Lederfabrik Schmidt“ eine vergleichsweise geringe Schadstoffbelastung, hauptsächlich durch Chrom. Im Bereich der Altablagerung „Lederfabrik Schmidt“ waren hingegen fast flächendeckend bis in eine Tiefe von maximal 3 m Chromkonzentrationen > 1.000 mg/kg nachzuweisen (Prüfwert der ÖNORM S 2088-1: 100 mg/kg).

Die Chromverunreinigungen erwiesen sich als vergleichsweise immobil, Überschreitungen des Maßnahmenschwellenwerts der ÖNORM S 2088-1 für Eluate waren an 15 % der Proben um maximal den Faktor 6 nachzuweisen. Bei der nachgewiesenen Chromspezies handelte es sich nicht um das sechswertige Chrom (Chrom-VI).

In den Grundwasseruntersuchungen war Chrom nur in sehr geringen Mengen nachweisbar, der Prüfwert der ÖNORM S 2088-1 wurde durchwegs um den Faktor 10 unterschritten. Chrom-VI konnte nicht nachgewiesen werden. Im Bereich der Altablagerung und in ihrem nahen Abstrom war eine geringfügige Beeinflussung des Grundwassers nachzuweisen, die sich in erhöhten Ammoniumgehalten sowie niederer Sauerstoffsättigung und niederem Redoxpotential manifestierte. Dies deutet auf Sauerstoffzehrung in Verbindung mit Abbauprozessen im Deponiekörper hin. Die im Abstrom im Grundwasser transportierten Ammoniumfrachten sind als sehr gering (10 g pro Tag) einzustufen.

Eine geringe mikrobielle Aktivität im Deponiekörper konnte auch durch die Ergebnisse der Bodenluftuntersuchungen bestätigt werden (Methan: 1 Vol.-% bis 3 Vol.-%; Kohlendioxid: 1 Vol.‑% bis 8 Vol.-%).

Im weiteren Bereich des Altstandortes und der Altablagerung war eine Grundwasserbelastung durch Tetrachlorethen unterhalb des Prüfwerts der ÖNORM S 2088-1 festzustellen, die bereits im Anstrom vorhanden war. Eine Quelle für diese Belastung ist nicht bekannt, ein Zusammenhang mit der Altablagerung oder dem Altstandort ist auszuschließen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass weder der Altstandort „Lederfabrik Schmidt“ noch die Altablagerung „Lederfabrik Schmidt“ eine erhebliche Gefährdung für das Schutzgut Grundwasser darstellen. Aufgrund des vorherrschenden physikalisch-chemischen Milieus (pH‑Werte > 7, Sauerstoffzehrung im Grundwasser sowie Redoxpotential um 100 mV) ist zukünftig mit keiner verstärkten Mobilisierung von Chrom oder dem Auftreten der Chrom-VI-Spezies im Grundwasser zu rechnen.

Schutzgut Boden

Untersuchungen des oberflächennahen Bodens (0-10 cm Tiefe) ergaben, dass im gesamten unversiegelten Bereich der Altablagerung (etwa 1.500 m²) eine erhebliche Kontamination durch Chrom gegeben ist (> 100 mg/kg Chrom). Auf etwa 2/3 der Fläche der Altablagerung, insbesondere auch im Bereich der Lichtung, waren z. T. über 500 mg/kg Chrom nachzuweisen.

Aufgrund der Nutzung der Altablagerung, im Besonderen der Lichtung als Grillplatz, auf dem sich in der Vergangenheit immer wieder auch spielende Kinder aufhielten, kann eine orale Aufnahme von chromverunreinigtem Boden nicht ausgeschlossen werden. Die nachgewiesenen Konzentrationen von rund 500 mg/kg in diesem Bereich überschreiten den entsprechenden Maßnahmenschwellenwert der ÖNORM S 2088-2 von 250 mg/kg in etwa um den Faktor 2. Nachdem im unversiegelten Teil der Altablagerung derzeit jedoch fast flächendeckend eine geschlossene Vegetationsdecke (Wiese oder Wald) vorliegt und sich zudem der Aufenthalt von Menschen auf dem Gelände auf wenige Tage pro Jahr beschränkte, ist nicht von einer erhöhten Schadstoffexposition durch orale Aufnahme von chrombelastetem Boden durch Menschen auszugehen. Weiters ist aufgrund der Versiegelung bzw. des Bewuchses der Altablagerung keine Verlagerung von Bodenmaterial mit dem Wind (Staub) und damit auch keine erhöhte Schadstoffexposition durch Inhalation von kontaminiertem Staub zu erwarten.

Die Ergebnisse der Ammoniumnitratextraktionen belegen die prinzipielle Möglichkeit einer erhöhten Aufnahme von Chrom durch Pflanzen. Der Bereich der Altablagerung wird derzeit jedoch nicht als Anbaufläche für z. B. Futterpflanzen genutzt.

Die erhöhten Chromkonzentrationen im Bereich der Referenzfläche (rund 70 mg/kg) sind wahrscheinlich auf eine Verschleppung von Untergrundmaterial über einen unbefestigten Zufahrtsweg im Zuge von Bautätigkeiten in den 1980er-Jahren zurückzuführen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass aufgrund der bisherigen Nutzung des Geländes eine Schadstoffaufnahme durch Menschen zwar nicht ausgeschlossen werden kann, eine sich daraus ergebende relevante Schadstoffaufnahme aber entsprechend der sporadischen Nutzung sowie der Versiegelung bzw. dem Vorhandensein einer fast geschlossenen Vegetationsdecke nicht zu erwarten ist. Das Schutzgut Boden ist aber in den unversiegelten und unverbauten Bereichen der Altablagerung („erheblich kontaminierter Bereich“) in seiner Lebensraumfunktion erheblich beeinträchtigt. Diese Bereiche der Altablagerung „Lederfabrik Schmidt“ stellen eine erhebliche Gefährdung für die Umwelt dar.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist der Boden. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: erheblich

Im unversiegelten und unverbauten Bereich der Altablagerung ist der oberflächennahe Boden erheblich mit Chrom kontaminiert (bis zu über 500 mg/kg). Chrom stellt einen Schadstoff mit hoher Stoffgefährlichkeit dar, der nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit von Menschen haben kann. Der erheblich kontaminierte Bereich ist mit einer Fläche von ca. 1.500 m² vergleichsweise klein, so dass das Schadstoffpotenzial insgesamt als erheblich zu bewerten ist.

Schadstoffaufnahme: gering

Aufgrund der Nutzung der Altablagerung für Freizeitaktivitäten kann eine orale Aufnahme von chromverunreinigtem Boden durch Menschen nicht ausgeschlossen werden. Eine sich daraus ergebende relevante Schadstoffaufnahme ist entsprechend der sporadischen Nutzung des Geländes sowie der Versiegelung bzw. dem Vorhandensein einer fast geschlossenen Vegetationsdecke nicht zu erwarten. Die Schadstoffaufnahme durch Menschen ist als gering zu beurteilen.

Bedeutung des Schutzgutes: gut nutzbar

Der Bereich der Altablagerung wird für Freizeit- und Erholungszwecke genutzt und war bis vor kurzem öffentlich zugänglich. Aufgrund dieser Nutzungsverhältnisse ist das Schutzgut Boden als gut nutzbar zu beurteilen.

Vorschlag Prioritätenklasse: 3

Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der voranstehenden Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umweltbundesamt die Einstufung in die Prioritätenklasse 3 vor.

 

Datum der Texterstellung: Dezember 2012