Altlast S21: CKW-Kontamination Schattauergasse Altenmarkt

Auf dem Altstandort „Strickwarenfabrik Steffner“ werden seit rd. 90 Jahren (Sport-)Strickwaren hergestellt. Ab 1976 wurde über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren eine chemische Reinigung zur innerbetrieblichen Nutzung betrieben. Als Reinigungsmittel kam Tetrachlorethen zum Einsatz. Durch die Einleitung von Kontaktwasser der betrieblichen chemischen Reinigung ins Abwasser gelangte bis 1985 Tetrachlorethen in die Kanalisation.

Etwa 170 m nördlich des Altstandortes – vermutlich an undichten Stellen im Kanal – sickerte Tetrachlorethen in den Untergrund und führte zu erheblichen Verunreinigungen der ungesättigten und gesättigten Zone. Die Verunreinigungen führen zu erhöhten Konzentrationen an Tetrachlorethen bzw. CKW im Grundwasser. Die mit dem Grundwasser abströmende CKW-Fracht ist als erheblich zu beurteilen. Im unmittelbaren Bereich des Altstandortes sind keine Hinweise auf erhebliche Untergrundverunreinigungen vorhanden.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Sankt Johann im Pongau,
Altenmarkt im Pongau,
Altenmarkt,
576/1, 582
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Textilienerzeugung
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 210 m²
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (chlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 15.10.2021
Datum der Prioritätenfestlegung: 15.10.2021
Priorität: 2

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten

Der Altstandort „Strickwarenfabrik Steffner“ befindet sich südlich des Zentrums von Altenmarkt und umfasst eine Fläche von etwa 4.400 m².

Auf dem Standort werden seit 1928 (Sport-)Strickwaren hergestellt. Ausgehend vom nordwestlichen Standortbereich erfolgte in den 1950er oder 1960er Jahren eine Erweiterung in südliche Richtung (Altbestand). Im Jahr 1976 wurde östlich an den Altbestand angrenzend ein vollständig unterkellertes Produktionsgebäude errichtet und die Produktion in dieses neue Gebäude verlegt. Im Erdgeschoß waren Strickautomaten, Näh- und Kettelmaschinen untergebracht. Im Bereich der Büglerei wurde von 1976 bis vermutlich 1988 eine Chemisch-Reinigungsanlage zur innerbetrieblichen Nutzung betrieben (nachfolgend war die Anlage an einem anderen Betriebsstandort aufgestellt).

In der chemischen Reinigung kam als Reinigungsmittel Tetrachlorethen (PER) zum Einsatz. Bis 1983 wurde eine Reinigungsmaschine betrieben, die vermutlich im offenen System arbeitete, danach eine Maschine mit integrierter Tieftemperaturkühlung (geschlossenes System). Die Abluft wurde horizontal im Nordwesten des Gebäudes ausgeblasen.

Die Abwässer der chemischen Reinigung (Kontaktwasser, Kühlwasser, etc.) wurden in die Kanalisation eingeleitet. Die Einleitung von Kontaktwasser erfolgte bis 1985.

Im Untergeschoß befanden sich eine Werkstatt, Lagerräume, Garagen sowie die Energieversorgung (Heizraum, Dampfkesselanlage). In einem Tankraum war ein Kastentank zur Lagerung von Heizöl Leicht aufgestellt (48.000 Liter). Die Lagerung der Reinigungsmittel und der PER-haltigen Abfälle (z.B. Destillationsrückstände, Flusen) erfolgte in einem Garagenraum.

Untergrundverhältnisse

Das Gelände des Altstandortes befindet sich auf etwa 840 m ü. A. und ist weitestgehend eben. Der Altstandort ist fast vollständig bebaut bzw. versiegelt.

Der Standort befindet sich im Bereich des Schwemmfächers des Zauchenbachs. Der Schwemmfächer verzahnt nach Norden hin mit den fluvioglazialen Schottern der Enns.

Unter der Oberflächenversiegelung und lokal einer geringmächtigen mineralischen Anschüttung von max. 1 m Mächtigkeit stehen am Standort bis ca. 4 m Tiefe vorwiegend Feinsande und Schluffe mit geringem Kiesanteil an. Darunter folgen feinsandige Fein- bis Grobkiese. Weiter nördlich, im Bereich des Marktplatzes von Altenmarkt, liegen diese grobkörnigen Sedimente mit eingeschalteten Sand- und Schlufflinsen bis zumindest 30 m Tiefe vor und bilden einen durchgehenden Porengrundwasserleiter.

Das Grundwasser strömt im Altstandortbereich in nordöstliche Richtung und schwenkt in den nach Ostsüdost gerichteten Grundwasserbegleitstrom der Enns ein. Der Flurabstand beträgt am Standort zumindest 6 m, beim Marktplatz etwa 4 m. Die hydraulische Durchlässigkeit kf wird in der Größenordnung von 5·10-4 m/s bis 5·10-3 m/s abgeschätzt. Das Gefälle des Ennsbegleitstroms beträgt rd. 0,4 %. Die spezifische hydraulische Fracht der obersten 10 m der wassergesättigten Zone wird mit 2-3 m³ pro Tag je Querschnittsmeter abgeschätzt.

Das Niederschlagswasser bzw. die Dachwässer werden vermutlich in die Kanalisation abgeleitet. Versickerungen von Niederschlagswasser sind im Wesentlichen auf schmale Grünstreifen in den Randbereichen beschränkt. Die Sickerwassermenge im Bereich des Altstandortes ist insgesamt als sehr gering anzunehmen.

Schutzgüter und Nutzungen

Im Untergeschoß befanden sich eine Werkstatt, Lagerräume, Garagen sowie die Energieversorgung (Heizraum, Dampfkesselanlage). In einem Tankraum war ein Kastentank zur Lagerung von Heizöl Leicht aufgestellt (48.000 Liter). Die Lagerung der Reinigungsmittel und der PER-haltigen Abfälle (z.B. Destillationsrückstände, Flusen) erfolgte in einem Garagenraum.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Auf dem Altstandort „Strickwarenfabrik Steffner“ werden seit rd. 90 Jahren (Sport-)Strickwaren hergestellt. Ab 1976 wurde über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren eine chemische Reinigung zur innerbetrieblichen Nutzung betrieben. Als Reinigungsmittel kam Tetrachlorethen (PER) zum Einsatz. Der Aufstellungsbereich der Reinigungsanlage bzw. das gesamte Betriebsgebäude sind unterkellert. Die Lagerung von PER und PER-haltigen Abfällen (z.B. Destillationsrückstände, Flusen) erfolgte im Untergeschoß. Die Abwässer der chemischen Reinigung (Kontaktwasser, Kühlwasser, etc.) wurden in die Kanalisation eingeleitet. Die Einleitung von Kontaktwasser erfolgte bis 1985.

Der vom Altstandort betroffene Bereich umfasst etwa 4.400 m² und ist fast vollständig bebaut bzw. versiegelt.

Die Ergebnisse von Bodenluft- und Feststoffuntersuchungen, welche am Standort im Bereich der Lagerung von PER und PER-haltigen Abfällen, im Bereich der Abluftausleitung und im Bereich eines Abwasserschachts durchgeführt wurden, liefern keinen Hinweis auf Untergrundverunreinigungen durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) bzw. Tetrachlorethen. Hinweise auf Verunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe bzw. Heizöl, welches zur Energieversorgung genutzt wurde, sind nicht vorhanden und aufgrund der Anordnung der Anlagen (oberirdisch aufgestellter Lagertank neben dem Heizraum) auch nicht zu erwarten.

Die Ergebnisse der Untersuchungen an Abwasserproben im Jahr 1985 zeigen, dass stark PER-haltige Abwässer aus der chemischen Reinigung in die Kanalisation gelangt sind.

Die Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen im Jahr 1985 an mehr als 70 Brunnen in Altenmarkt zeigen eine Tetrachlorethen-Verunreinigung, die sich zum damaligen Zeitpunkt mehr als 500 m entlang der Grundwasserfließrichtung ausgebreitet hatte. Der Ausgangspunkt dieser Verunreinigung liegt etwa 170 m nördlich des Altstandortes im Bereich des Marktplatzes an der Kreuzung Schattauergasse-Brunnbauerngasse (Schadensherd). Es ist anzunehmen, dass in diesem Bereich PER-haltige Abwässer an einer oder mehreren undichten Stellen (z.B. Muffen, Risse) des in diesem Bereich als Betonrohr ausgeführten Kanals in den Untergrund gelangt sind. Aufgrund der Ergebnisse einer Kernbohrung im Nahbereich des Schadensherdes und der lokalen Untergrundverhältnisse ist anzunehmen, dass Tetrachlorethen mehrere Meter tief in die gesättigte Zone eingedrungen ist und in den feinkörnigen Untergrundschichten mit erhöhtem Schadstoffrückhaltevermögen (Feinsand, Schluff) der ungesättigten und gesättigten Zone in hohen Konzentrationen vorliegt.

 Die aktuellen Grundwasseruntersuchungen bestätigen das Vorliegen einer Verunreinigung durch Tetrachlorethen. Im weiteren Abstrom des Schadensherdes liegen erhöhte Konzentrationen an Tetrachlorethen vor, die den Prüfwert der ÖNORM S 2088-1 (6 µg/l) bis zum 10-fachen überschreiten. Die Schadstofffahne weist aktuell eine Länge von 400-500 m auf. Im Vergleich zu 1985 ist ein rückläufiger Trend zu erkennen.

Ein mikrobieller Abbau von Tetrachlorethen findet unter den vorherrschenden, vorwiegend schwach oxidierenden Redox-Bedingungen nur in geringem Ausmaß statt. Dementsprechend ist das Abbauprodukt Trichlorethen nur fallweise in geringer Konzentration vorhanden, die Abbauprodukte cis-Dichlorethen und Vinylchlorid sind durchwegs nicht nachweisbar.

Die Schadstofffahne erreicht in Entfernungen von etwa 120 m bzw. 250 m vom Schadensherd eine Breite von etwa 50 m bzw. 100 m. Die Mächtigkeit der Fahne kann ausgehend vom Befund an einer Kernbohrung für den unmittelbaren Abstrom des Schadensherdes mit zumindest 4 m angenommen werden (maximal 17 m). Aufgrund von Schadstoffverteilungsprozessen (insbesondere Dispersion) ist von einer Zunahme der Fahnenmächtigkeit um mehrere Meter entlang der Fließstrecke auszugehen. Die vom Schadensherd abströmende und in der Fahne transportierte CKW- bzw. Tetrachlorethen-Fracht wird mit >5 g pro Tag abgeschätzt und ist als erheblich zu beurteilen.

Im Bereich des Marktplatzes und unmittelbar südlich des Altstandortes „Strickwarenfabrik Steffner“ befinden sich weitere Altstandorte: eine ehemalige Tischlerei, ein ehemaliges Lager der Feuerwehr für chemische Bindemittel und eine seit 1982 in Betrieb befindliche Druckerei. Etwa 1 km südlich des Altstandortes „Strickwarenfabrik Steffner“ befinden sich ein Säge- und Holzimprägnierungswerk und ein Transportunternehmen. Bei diesen Altstandorten sind eine Lagerung und Verwendung von CKW bzw. CKW-Emissionen in die Kanalisation nicht anzunehmen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass im unmittelbaren Bereich des Altstandortes keine Hinweise auf erhebliche Untergrundverunreinigungen vorhanden sind. Mit dem Kontaktwasser im Abwasser der betrieblichen chemischen Reinigung gelangte Tetrachlorethen in die Kanalisation. Etwa 170 m nördlich des Altstandortes – vermutlich an undichten Stellen im Kanal – sickerte Tetrachlorethen in den Untergrund und führte zu erheblichen Verunreinigungen der ungesättigten und gesättigten Zone. Die Verunreinigungen führen auch aktuell zu erhöhten Konzentrationen an Tetrachlorethen bzw. CKW im Grundwasser. Die mit dem Grundwasser abströmende CKW-Fracht ist als erheblich zu beurteilen.

   

PRIORITÄTENKLASSIFIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: groß

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse und der Grundwasserbelastung durch CKW bzw. vorwiegend Tetra-chlorethen ist im Bereich des Schadensherdes, der sich etwa 170 m nördlich des Altstandortes befindet, von einer kleinräumigen Untergrundverunreinigung mit hoher Quellstärke auszugehen. Das Volumen des erheblich verunreinigten Untergrundbereiches kann mit weit unter 5.000 m³ abgeschätzt werden und ist als klein einzustufen. CKW zeigen eine hohe Mobilität, und das im Untergrund vorhandene Tetrachlorethen ist als sehr schädlich einzustufen.

Schadstoffausbreitung: begrenzt

Ausgehend vom Schadensherd findet ein Schadstofftransport im Porengrundwasser statt. Die mit dem Grundwasser transportierten Schadstofffrachten sind als erheblich zu beurteilen. Die Länge der Schadstofffahne liegt aktuell zwischen 400 m und 500 m. Mittel- und langfristig ist von einem Rückgang der Fahnenlänge auszugehen.

Schutzgut: gut nutzbar

Der Altstandort befindet sich in keinem wasserwirtschaftlich besonders geschützten Gebiet. Im Umfeld des Altstandortes und der CKW-Verunreinigung bestehen mehrere Hausbrunnen. Das Grundwasserdargebot ist als groß zu beurteilen und die anthropogene Vorbelastung des zum Schadensherd anströmenden Grundwassers ist als gering anzunehmen. Aufgrund der bestehenden zentralen Trinkwasserversorgung der Gemeinde (Schon- und Schutzgebiet südwestlich des Ortsgebietes) ist nicht von einem hohen Nutzungsinteresse des von Verunreinigungen betroffenen Grundwasservorkommens auszugehen.

Prioritätenklasse – Vorschlag: 2

Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich die Prioritätenklasse 2.

 

Datum der Texterstellung:  Dezember 2020