Altlast O80: Blindenedergrube

Bei der Altablagerung „Blindenedergrube“ handelt es sich um die Verfüllung einer ehemaligen Lehmgrube. Im Zeitraum von vermutlich 1967 bis ca. 1972 wurden auf einer Fläche von ca. 9.200 m2 Hausmüll, gewerbliche Abfälle, Aushubmaterial und Bauschutt ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz abgelagert. Die Ablagerungen haben ein Volumen in der Größenordnung von 50.000 bis 70.000 m3. Das Deponiegasbildungspotenzial der Altablagerung ist als erheblich zu beurteilen.

Es wurden mineralölkontaminierte Ablagerungen festgestellt, die zumindest ein Volumen von 5.000 m3 aufweisen. Aufgrund der hydrogeologischen Standortverhältnisse ist die Schadstoffausbreitung im Grundwasser gering. Die Altablagerung „Blindenedergrube“ stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Es wird eine Einstufung in die Prioritätenklasse 3 vorgeschlagen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Ried im Innkreis,
Tumeltsham,
Tumeltsham,
352, 353, 354, 355
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Kommunale Deponie
Art der Ablagerungen: Hausmüll,
Industrie-/Gewerbemüll,
Aushubmaterial/Abraum,
Bauschutt
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 9.500 m²
Volumen Altlast (m³): 60.000 m³
Schadstoff(e) Mineralölkohlenwasserstoffe
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.07.2018
Datum der Prioritätenfestlegung: 01.07.2018
Priorität: 3
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Beobachtung

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die Altablagerung „Blindenedergrube“ befindet sich ca. 600 m nordöstlich des Ortzentrums von Tumeltsham. Im Zeitraum von vermutlich 1967 bis 1972 wurde eine ehemalige Lehmgrube mit Hausmüll, Bauschutt und Aushub sowie zum Teil auch mit gewerblichen Abfällen wiederverfüllt. Bei einer Fläche von ca. 9.200 m² und einer Mächtigkeit des Deponiekörpers von bis zu 13 m kann das Volumen der Altablagerung mit einer Größenordnung von 50.000 bis 70.000 m³ abgeschätzt werden. Die Ablagerungen erfolgten ohne technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers. Die Altablagerung ist vollständig rekultiviert, mit 0,1 bis 0,2 m Humus abgedeckt und wird landwirtschaftlich genutzt.

Untergrundverhältnisse

Die Altablagerung befindet sich im Bereich der Molassezone auf einem etwa mit 10 Grad nach Südwesten abfallenden Hang. Der Untergrundaufbau wird durch feinkörnige tertiäre Sedimente (Schlier, tonige Schluffe mit unterschiedlichem Feinsandanteil) geprägt. Im Schlier sind in größerer Tiefe (> 15 m) Klüfte ausgebildet. Aufgrund seiner Korngrößenzusammensetzung ist der Schlier generell als minder wasserdurchlässig bis dicht anzusehen. Innerhalb des Schliers können wasserführende Feinsandlagen auftreten. Dementsprechend sind oberflächennah lokal begrenzte Schichtwasserhorizonte ausgebildet. In größerer Tiefe stellt der geklüftete Schlier einen Grundwassergeringleiter dar. Lokal können auch Lößsedimente in unterschiedlicher Mächtigkeit den Schlier überlagern. Die wasserführenden Sandlinsen weisen einen kf-Wert von 3*10-6 bis 2*10-5 m/s auf. Das Grundwasser liegt gespannt vor. Pumpversuche im Bereich des geklüfteten Schliers ergaben einen kf-Wert von ca. 7*10-6 m/s. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Grundwasser Richtung Süden fließt. Die Druckwasserspiegellagen, die im Zuge der Grundwasserprobenahmetermine ermittelt wurden, lagen zwischen 14 und 24 m unter GOK.

Schutzgüter und Nutzungen

Die Altablagerung sowie deren Umfeld wird landwirtschaftlich genutzt.

Grundwassernutzungen in Form von Hausbrunnen existieren in einer Entfernung von ca. 250 bis 400 m südwestlich sowie nordöstlich der Altablagerung. Ein Brunnen, der in der Vergangenheit für die Wasserversorgung der Gemeinde Tumeltsham verwendet wurde, befindet sich ca. 410 m nordnordöstlich der Altablagerung. Bis auf einen seichteren Schachtbrunnen (Brunnen B8) sind die Brunnen als Tiefbohrungen ausgeführt. Die Brunnen werden zum überwiegenden Teil für Nutzwasserzwecke verwendet.

Ca. 200 m östlich der Kirche von Tumeltsham befindet sich am Fuß einer natürlichen Geländestufe eine Quelle mit einer Gesamtschüttung von etwa 1,5 l/s (Quelle Zwingler – B1).

Der Antiesenbach fließt ca. 600 m südwestlich der Altablagerung.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Bei der Altablagerung „Blindenedergrube“ handelt es sich um die Verfüllung einer ehemaligen Lehmgrube, in der zwischen 1967 und ca. 1972 Hausmüll, gewerbliche Abfälle, Aushubmaterial und Bauschutt abgelagert wurden. Teilweise sind die Ablagerungen mit Mineralöl verunreinigt. Bei einer Fläche von ca. 9.200 m² und einer Mächtigkeit der Ablagerungen von bis zu 13 m kann das Volumen der abgelagerten Abfälle mit einer Größenordnung von ca. 50.000 bis 70.000 m³ abgeschätzt werden.

Aus den Ergebnissen der Deponiegasuntersuchungen ergaben sich Hinweise auf einen Abbau organischer bzw. hausmüllähnlicher Abfälle. Sowohl die Methangehalte als auch die Kohlendioxidkonzentrationen waren an einigen Messpunkten erhöht. Im Deponiesimulationsreaktor (DSR) konnte unter optimierten Bedingungen beobachtet werden, dass sich nach wenigen Wochen auch deutlich erhöhte Methankonzentrationen einstellten. Das deutet gemeinsam mit den vergleichsweise hohen Ammonium- und CSB-Werten im Sickerwasser des DSR darauf hin, dass die Ablagerungen bei entsprechendem Wasserangebot ein erhöhtes Reaktionspotenzial aufweisen. Es ist weiterhin mit einer erhöhten Deponiegasbildung und Sickerwasserbelastungen zu rechnen.

Bei der Untersuchung der Feststoffproben konnten wiederholt erhöhte Konzentrationen bei den Metallen im Gesamtgehalt festgestellt werden. Weiters waren die Feststoffproben auffällig in Bezug auf PAK und BTEX. Aufgrund der mineralölkontaminierten Ablagerungen konnten zum Teil stark erhöhte KW-Konzentrationen analysiert werden. Das Ausmaß der mineralölkontaminierten Ablagerungen kann mit einem Volumen von mindestens 5.000 m3 abgeschätzt werden. Bei den Eluaten wurden ein erhöhter DOC sowie erhöhte Ammoniumkonzentrationen analysiert.

Die Altablagerung liegt im Bereich des Rieder Schliers, der einen Grundwassergeringleiter darstellt und dessen Festigkeit mit der Tiefe zunimmt. Innerhalb des Schliers treten wasserführende Feinsandlinsen auf bzw. ist lokal ein Kluftaquifer ausgebildet. Organische Schadstoffe (KW, BTEX) und Schwermetalle lagen im Grundwasser im Nahbereich der Altablagerung zeitweise in erhöhten Konzentrationen vor. An einem Termin wurde bei einem Hausbrunnen eine erhöhte KW-Konzentration festgestellt. Erhöhte Ammoniumkonzentrationen, die vermutlich geogen bedingt sind, wurden ebenfalls festgestellt.

Nach einem größerem Regenereignis Ende Mai 2014 wurden beim Trinkwasser der Gemeinde Tumeltsham geruchliche und geschmackliche Auffälligkeiten festgestellt. Untersuchungen des Grundwassers aus dem Brunnen ergaben Verunreinigungen mit Pestiziden sowie Bakterien.

Bei nachfolgenden Untersuchungen wurden Pestizide in Grundwassermessstellen im Nahbereich der Altablagerung, in mehreren Hausbrunnen und in einem Oberflächengewässer festgestellt. Der Brunnen der Gemeinde Tumeltsham liegt ca. 400 m nordnordöstlich der Altablagerung. Entsprechend der Ergebnisse geophysikalischer Untersuchungen wird von einer lokalen Grundwasserströmung Richtung Süden ausgegangen. Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse und unter Berücksichtigung der Entfernung von 400 m ist eine Beeinflussung der Grundwasserqualität im Bereich des Gemeindebrunnens durch Sickerwasser aus der Altablagerung auszuschließen. Die Pestizidbelastungen sind auf die landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen. Lokale Versickerungen von Niederschlagswässern im Bereich des Gemeindebrunnens können nicht ausgeschlossen werden.

Bei der Untersuchung des Gemeindebrunnens waren die Konzentrationen der untersuchten
Parameter, mit Ausnahme der Pestizide, unauffällig.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Bereich der Altablagerung überwiegend Hausmüll und Aushubmaterial mit einem Volumen in der Größenordnung von ca. 50.000 bis 70.000 m3 vorhanden ist. Das Deponiegasbildungspotenzial und die Schadstoffmenge der Altablagerung sind als erheblich zu beurteilen. Es wurden mineralölkontaminierte Ablagerungen festgestellt, die zumindest ein Volumen von 5.000 m3 aufweisen. Aufgrund der hydrogeologischen Standortverhältnisse ist die Schadstoffausbreitung im Grundwasser gering. Die Altablagerung „Blindenedergrube“ stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: groß

Die Altablagerung hat ein Volumen in der Größenordnung von 50.000 bis 70.000 m³. Der Ablagerungsanteil mit erhöhtem Reaktionspotenzials wird mit > 25.000 m³ angenommen. Mindestens 5.000 m³ sind erheblich mit Mineralöl verunreinigt. Das Schadstoffpotenzial ist insgesamt als groß zu bewerten.  

Ausbreitung der Schadstoffe: lokal

Im Grundwasser wurden zeitweise Verunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe festgestellt. Der Grundwasserdurchfluss ist entsprechend den hydrogeologischen Standortverhältnissen (Schichtwasserhorizonte, klüftiger Geringleiter) gering. Es ist keine dauerhafte Schadstofffahne im Grundwasser ausgebildet. Die mit dem Grundwasser transportierte Fracht an gelösten Schadstoffen ist gering. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch eine Ausbreitung von Schadstoffen im Grundwasser bestehende Nutzungen des Grundwassers beeinträchtigt werden. Insgesamt ist die Schadstoffausbreitung als lokal zu klassifizieren.  

Bedeutung des Schutzgutes: nutzbar

Das Grundwasser wird in einem Umkreis von 150 m nicht für Trinkwasserzwecke genutzt. Das Grundwasser ist im Bereich der Altablagerung gering ergiebig. Aufgrund der Nutzung und der Ergiebigkeit wird das Schutzgut Grundwasser als nutzbar eingestuft.  

Vorschlag Prioritätenklasse: 3

Entsprechend der Beurteilung der Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umweltbundesamt vor, die Altablagerung "Blindenedergrube" in die Prioritätenklasse 3 einzustufen.

 

Datum der Texterstellung:    Januar 2017