Im Zeitraum September 2009 bis Jänner 2011 wurden die Verunreinigungen der ungesättigten Zone am Standort durch den Betrieb einer Bodenluftabsaugung so weit vermindert, dass in Zusammenhang mit der bestehenden Bebauung und Oberflächenbefestigung kein erheblicher Eintrag von CKW in das Grundwasser mehr stattfindet.
Die Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung bestätigen, dass durch die getroffenen Maßnahmen der Zustand des Grundwassers verbessert wurde. Die Altlast O62 „Putzerei Schwab-Norge“ ist als gesichert zu bewerten.
Bezirk:
Gemeinde: Katastralgemeinde: Grundstücksnummern: |
Linz,
Linz, Urfahr, 1016 |
Lage der Altlast : | Altlast im GIS anzeigen |
Art der Fläche: | Altstandort |
Branche: | chemische Reinigung |
Fläche Altlast (m²): | 220 m² |
Schadstoff(e) | Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
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Datum Eintrag Altlastenatlas: | 10.09.2003 |
Datum der Prioritätenfestlegung: | 15.09.2004 |
Priorität: | 1 |
Datum Ausweisung gesichert: | 01.01.2014 |
Status Maßnahme: | in Durchführung |
Art der Maßnahme: | Sicherung |
BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE
Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten
Es handelte sich um den Standort einer ehemaligen Wäscherei. Im Zeitraum von 1972 bis 1982 wurden auch Maschinen zur chemischen Reinigung von Textilien betrieben. Als Reinigungsmittel wurde Tetrachlorethen (Perchlorethylen, kurz: PCE) eingesetzt. Das Geschäftslokal war etwa 140 m² groß und nicht unterkellert.
Untergrundverhältnisse
Der Untergrund im Bereich des Altstandortes wird von gut durchlässigen, quartären Schottern der Donau geprägt. Das Gelände ist eben und befindet sich etwa auf 262 bis 263 m ü.A. An der Geländeoberfläche stehen künstliche Anschüttungen an. Diese etwa 0,5 bis 2 m mächtige Schicht wird in Teilbereichen von feinkörnigen Sedimenten (Ausande bzw. Aulehme) unterlagert. Ab einer Tiefe von 2 bis 2,5 m bis in etwa 18 bis 20 m Tiefe stehen sehr gut durchlässige sandige Kiese an. Es sind Durchlässigkeitsbeiwerte zwischen 10-2 und 10-3 m/s gegeben. An der Basis der Kiese befinden sich gering durchlässige tertiäre Sedimente (Schlier).
Der Grundwasserspiegel befindet sich bei mittleren Grundwasserständen etwa 11 m unter Gelände bei etwa 251 m ü.A. Die Strömungsrichtung des Grundwassers ist lokal im Bereich des Altstandortes nach Nordnordosten gerichtet. Das Gefälle des Grundwasserspiegels kann mit rund 1,2 ‰ angegeben werden. Die Mächtigkeit des Grundwassers beträgt ca. 10 m.
Schutzgüter und Nutzungen
Der Standort befindet sich im städtischen Gebiet in Linz Urfahr etwa 700 m nördlich der Donau an der Freistädterstraße. Der Standort ist bebaut. Das Geschäftslokal der ehemaligen Putzerei wird aktuell als Blumenmarkt genutzt.
In einer Entfernung von etwa 200 m nördlich des Standortes befindet sich die Grenze des weiteren Schutzgebietes des Wasserwerkes Heilham. Die Brunnen des Wasserwerkes befinden sich etwa in einer Entfernung von 1,2 km. Es handelt sich um eine Trinkwasserversorgungsanlage für die Stadt Linz. Es besteht ein wasserrechtlicher Konsens zur Entnahme von Grundwasser im Ausmaß von 120 l/s. Für das Einzugsgebiet des Wasserwerkes sind seit dem Jahr 2004 neun CKW-kontaminierte Standorte als Altlasten ausgewiesen.
Im Jahr 1983 war festgestellt worden, dass das aus den Brunnen geförderte Grundwasser durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW – insbesondere Tetrachlorethen) kontaminiert war. Das Wasserwerk war daraufhin weitgehend stillgelegt bzw. in den folgenden Jahren nur zur Abdeckung des Spitzenbedarfes genutzt worden. In weiterer Folge wurde zeitgleich mit Beginn der Sanierung an den Standorten O11 „Putzerei Gassl“ und O19 „Spenglerei Aumayr“ im Oktober 1997 auch die kontinuierliche Entnahme von Grundwasser im Wasserwerk Heilham wieder aufgenommen. Seit Oktober 2007 wird das entnommene Grundwasser (durchschnittlich 50 bis 60 l/s) wieder zu Trinkwasserzwecken genutzt.
GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
Am Altstandort „Putzerei Schwab Norge“ war etwa 10 Jahre Tetrachlorethen als Reinigungsmittel eingesetzt worden. Durch Manipulationsverluste und unzureichende Schutzvorkehrungen beim Betrieb der Reinigungsmaschinen konnte Tetrachlorethen in den Untergrund gelangen.
Erste Hinweise auf Verunreinigungen der wasserungesättigten Bodenzone durch Tetrachlorethen ergaben sich bei Bodenluftuntersuchungen im Jahr 1998. Dabei wurde an einem Probenahmepunkt ein Tetrachlorethengehalt von 140 mg/m³ festgestellt. Die Ergebnisse von Bodenluftuntersuchungen in den Jahren 2002 und 2003 bestätigten, dass ausgehend vom ehemaligen Aufstellungsbereich der Reinigungsanlagen eine erhebliche Verunreinigung des Untergrundes gegeben war. Eine Bodenluftprobe aus 3 m Tiefe zeigte einen Tetrachlorethengehalt von 719 mg/m³ (Maßnahmenschwellenwert ÖNORM S 2088-1: 10 mg/m³).
In weiterer Folge hatten auch Probenahmen an stationären Bodenluftsonden und die Ergebnisse eines Bodenluftabsaugversuches bestätigt, dass Verunreinigungen des Untergrundes (Tetrachlorethen bis max. 62,7 mg/m³) gegeben waren. An einzelnen Bodenluftproben in der Nähe des Schadensherdes konnten Trichlorethen und cis-1,2-Dichlorethen in relativ geringen Konzentrationen (< 2 mg/m³) nachgewiesen werden. Vinylchlorid konnte in der Bodenluft nicht nachgewiesen werden.
Insgesamt waren damit auch im Bereich des Zentrums der Verunreinigungen keine relevanten Abbauprozesse zu beobachten. Der Vergleich der Messergebnisse für Bodenluftproben aus dem Bereich der gut durchlässigen, sandigen Kiese zeigte einen mit der Tiefe abnehmenden Trend der CKW-Belastung.
Insgesamt zeigten die Untersuchungsergebnisse für die wasserungesättigte Bodenzone, dass im Bereich des Schadensherdes insbesondere die feinkörnige Deckschicht aber auch die gut durchlässigen, sandig-kiesigen Sedimente unmittelbar unterhalb der Deckschicht mit Tetrachlorethen verunreinigt waren. Mit zunehmender Entfernung vom Schadenszentrum war sowohl vertikal als auch lateral eine Abnahme der Tetrachlorethenbelastungen zu beobachten. Die Ausdehnung des kontaminierten Bereiches wurde mit einer Größenordnung von etwa 600 m² abgeschätzt.
Bereits im Jahr 2001 waren im Grundwasserabstrom des Altstandortes Immissionspumpversuche durchgeführt worden. Die Auswertung der Ergebnisse der Immissionspumpversuche hatte gezeigt, dass eine Schadstofffahne mit einer Schadstofffracht in der Größenordnung von 5 g/d ausgebildet war.
Untersuchungen zur Grundwasserbeweissicherung im Jahr 2003 zeigten in weiterer Folge, dass im nahen Anstrom nur relativ geringe Verunreinigungen durch Tetrachlorethen (max. 3,0 µg/l) gegeben waren. Gleichzeitig bestätigte sich für den Grundwasserabstrom des Altstandortes mit Tetrachlorethengehalten von 37 bis 57 µg/l (Maßnahmenschwellenwert 10 µg/l), dass zum Teil sehr hohe Verunreinigungen des Grundwassers zu beobachten waren. Damit war nachgewiesen, dass am Standort der „Putzerei Schwab Norge“ ein erheblicher Eintrag von CKW bzw. insbesondere Tetrachlorethen ins Grundwasser erfolgte und eine mehr als 500 m lange Schadstofffahne verursacht wurde, die bis in das engere Schutzgebiet des Wasserwerkes Heilham reichte.
Der durch den Altstandort „Putzerei Schwab Norge“ verursachte Grundwasserschaden war im Vergleich mit anderen Standorten nur in untergeordnetem Ausmaß Ursache für die CKW-Verunreinigungen im Bereich des Brunnenfeldes Heilham.
MASSNAHMEN ZUR SICHERUNG
Ziel der Maßnahmen
Ziel der Maßnahmen war es, den Eintrag von Schadstoffen aus der ungesättigten Bodenzone in das Grundwasser so weit zu reduzieren, dass die Ausbreitung der Schadstofffahne im Grundwasser minimiert wird, um damit dauerhaft einen Zustand herzustellen, bei dem eine uneingeschränkte Nutzung des Grundwassers möglich ist.
Für die Maßnahmen war dabei in Zusammenhang mit den hydrogeologischen, hydrologischen und wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten am Standort folgender Zielwert für das Grundwasser maßgeblich:
- Abschluss der Maßnahmen: Summe CKW 10 µg/l
Für den Nachweis der Wirksamkeit und des Erfolges der Maßnahmen war es notwendig, dass der Sanierungszielwert über den Zeitraum eines halbes Jahres, d.h. bei drei aufeinander folgenden Probenahmen zur Grundwasserbeweissicherung unterschritten wird.
Beschreibung der Maßnahmen
Die Maßnahmen zur Sicherung des Altstandortes umfassten:
- Dekontamination der ungesättigten Bodenzone in überbauten Bereichen durch Bodenluftabsaugung und Reinigung der Abluft
- Hydraulische Maßnahmen im Abstrom
- Betrieb eines Sperrbrunnens im Abstrom, Reinigung des abgepumpten Grundwassers und Wiederversickerung des gereinigten Wassers
- Grundwasserbeweissicherung - Probenahmen an bis zu 6 Probenahmestellen
Der Zielwert für die Einstellung der Bodenluftabsaugung wurde für Summe CKW mit 10 mg/m³ festgelegt. Der Grenzwert für die Wiederversickerung des gereinigten Wassers war für Summe CKW 1 µg/l.
Beurteilung der Maßnahmen
Durch die Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone mittels Bodenluftabsaugung wurden die Verunreinigungen des Untergrundes im Bereich der Schadensherdes innerhalb eines halben Jahres so weit vermindert, dass kein erheblicher Eintrag von CKW in das Grundwasser mehr gegeben war. Nach Einstellung der Bodenluftabsaugung wurden im Schadenszentrum in der Bodenluft weiterhin CKW-Verunreinigungen von mehr als 10 mg/m³ nachgewiesen. Die Ergebnisse der Überwachung der Bodenluftabsaugung sowie die Ergebnisse der Bodenluftabsaugversuche zeigten jedoch, dass die tägliche CKW-Fracht der Absauganlage bei Dauerbetrieb von rund 220 g/d, bei Beginn der Absaugung im September 2009, um mehr als 90 % auf weniger als 15 g/d reduziert wurde. Auch bei intermittierendem Betrieb der Absauganlage war maximal nur mehr ein CKW-Austrag in der Größenordnung von 50 g/d möglich.
Die Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung bestätigten, dass sich ein Rückgang der CKW-Fracht im Abstrom des Altstandortes um mehr als 70 % auf eine Größenordnung von 0,7 bis 1,5 g/d eingestellt hat. In weiterer Folge zeigte sich nach Einstellung der Bodenluftabsaugung, dass die CKW-Verunreinigungen des Grundwassers generell auf weniger als 3 µg/l sowie die CKW-Fracht im Abstrom auf rund 0,5 g/d vermindert werden konnten. Insgesamt wurden die Verunreinigungen des Grundwassers damit um mehr als 90 % verringert. Der Zielwert im Grundwasser wurde im Betriebszeitraum von September 2009 bis September 2012 generell nicht überschritten.
Zusammenfassend ergibt sich, dass im Abstrom des Altstandortes unter Voraussetzung der aktuellen Nutzungssituation (bebaut) keine mehr als geringfügigen Verunreinigungen des Grundwassers zu erwarten sind und die Altlast O 62 „Putzerei Schwab-Norge“ daher als „gesichert“ zu bewerten ist.
Datum der Texterstellung: Dezember 2012