Gesicherte Altlast O48: Spattgrube

Im Zeitraum von 1953 bis ca. 1977 wurde eine etwa 6,2 ha große Schottergrube am Rand des Stadtgebietes von Enns mit Abfällen im Ausmaß von rund 450.000 m³ verfüllt. Bei den abgelagerten Abfällen handelte es sich um Bauschutt und Aushubmaterialien, gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Siedlungs- und Fäkalabfälle. Die bei Untersuchungen im Jahr 1998 generell festgestellte geringe Deponiegasproduktion bestätigte, dass nur in geringem Ausmaß abbaubare Abfälle abgelagert sind.

Bei Untergrundaufschlüssen wurden im Bereich des heute bestehenden Gewerbegebiets sowie des südlich anschließenden, aufgelassenen Lagerplatzes stark erhöhte Anteile an gewerblichen und industriellen Abfällen festgestellt. Die Altlast „Spattgrube“ betrifft eine Fläche von etwa 4,5 ha. Als Abfälle mit stark erhöhten Schadstoffgehalten überwiegen Teer- bzw. PAK-belastete Abfälle. Darüber hinaus sind auch Abfälle aus der Pflanzenschutzmittelproduktion nachgewiesen. Für den Bereich der Altlast kann das Volumen mit rund 210.000 m³, der Anteil der stark kontaminierten Abfälle mit einer Größenordnung von mehr als 100.000 m³ abgeschätzt werden.

Im Herbst 2013 wurde im Grundwasserabstrom nördlich und östlich entlang der Altlast „Spattgrube“ eine durchströmte Reinigungswand errichtet. Die Filterfenster sind mit Aktivkohle befüllt. Damit ist eine Verunreinigung des Grundwassers durch PAK oder Pflanzenschutzmittel dauerhaft ausgeschlossen. Die Altlast wird als gesichert bewertet.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Linz-Land,
Enns,
Enns,
1149/1, 1149/6, 1149/7, 1149/8, 1149/9, 1149/10, 1149/12, 1149/13, 1149/61, 1149/62, 1149/63, 1149/64, 1149/65, 1149/66, 1149/67, 1149/68, 1149/69, 1149/70, 1149/71, 1149/72, 1149/73
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Betriebsdeponie
Art der Ablagerungen: Industrie-/Gewerbemüll,
Aushubmaterial/Abraum,
gefährliche Abfälle
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 45.000 m²
Volumen Altlast (m³): 450.000 m³
Schadstoff(e)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 21.12.2000
Datum der Prioritätenfestlegung: 28.08.2001
Priorität: 2
Datum Ausweisung gesichert: 01.07.2017
Status Maßnahme: abgeschlossen
Art der Maßnahme: Sicherung
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 01.07.2017

BETRIEBLICHE ANLAGEN UND TÄTIGKEITEN

Beschreibung der Altablagerung

Die Altablagerung befindet sich am westlichen Rand des Stadtgebiets von Enns unmittelbar südlich der Bundesstraße B1. Rund 2 km nördlich fließt die Donau und ca. 1,5 km östlich fließt die Enns. Bei der Altablagerung handelt es sich um die Verfüllung einer ehemaligen Schottergrube. Auf einer Fläche von ca. 62.000 m² wurden von 1953 bis etwa 1988 um Bauschutt und Aushubmaterialien, gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Siedlungs- und Fäkalabfälle abgelagert.

Die Mächtigkeit der Ablagerungen beträgt im Mittel etwa 7,5 m bzw. maximal bis zu 11 m. Das gesamte Ablagerungsvolumen kann mit rund 450.000 m³ abgeschätzt werden.

Die Altablagerung kann in folgende Bereiche unterteilt werden:

  • Gewerbegebiet im Norden (Fläche ca. 3,1 ha)
  • ehemaliger Lagerplatz der Fa. Spatt (Fläche ca. 1,4 ha)
  • Wohngebiet „Bereich Freiheitstraße“ (Fläche ca. 1,7 ha)

Die Verfüllung der Schottergrube erfolgte generell dem Fortschritt des Schotterabbaus folgend, der im Weset begonnen hatte und sich nach Nordosten fortsetzte. Der „Bereich Freiheitsstraße“ wurde etwa von 1953 bis 1961 verfüllt. Daran anschließend erfolgte die weitere Ablagerung von Abfällen bis 1975 vor allem im westlichen Teil des Gewerbegebietes. Der östliche Teil des Gewerbegebietes und der Bereich des ehemaligen Lagerplatzes wurden in weiterer Folge bis 1988 vollständig verfüllt.

Die Ablagerung der Abfälle in der ehemaligen Schottergrube erfolgte ohne technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers. Die Sohle der Altablagerung liegt in Teilbereichen (rund 10 % der Fläche) im Grundwasserschwankungsbereich.

Untergrundverhältnisse

Die Altablagerung befindet sich im Bereich einer Niederterrasse entlang der Donau und liegt auf etwa 252 bis 254 m ü.A. Der Untergrund wird im Wesentlichen aus gut durchlässigen, quartären Schottern gebildet, die vor allem aus kristallinen und kalkalpinen Komponenten bestehen. Die Mächtigkeit der Schotterlagen kann mit ca. 17 bis 23 m angegeben werden. An der Basis des Schotters steht tertiärer Schlier (Schluff, tonig, feinsandig) an.

In den quartären Schottern ist der erste Grundwasserhorizont ausgebildet. Der Flurabstand des Grundwassers schwankt zwischen 9 und 12 m (241 bis 244 m ü.A.). Die Fließrichtung des Grundwassers ist allgemein nach Nordosten gerichtet. Der spezifische Durchfluss lässt sich mit ca. 1 m³/d abschätzen. Die Durchlässigkeit wurde mit kf-Werten zwischen ca. 10-3 bis 10-4 m/s bestimmt.

Die Oberfläche im Bereich der Altablagerung ist auf etwa der Hälfte der Fläche, insbesondere im Bereich des Gewerbegebietes bebaut oder befestigt Für die unbefestigten Flächen der Altablagerung kann davon ausgegangen werden, dass rund 20% des Jahresniederschlages versickern. Bei einem Jahresniederschlag von 750 mm und unter Berücksichtigung der beschriebenen hydrogeologischen Verhältnisse ergibt sich ein Verdünnungsfaktor von rund 1:20.

Schutzgüter und Nutzungen

Die Altablagerung kann in Bezug auf Flächenwidmung und Nutzung in 3 Bereiche unterteilt werden. Der nördliche Bereich wird seit mehr als 20 Jahren als Gewerbe- und Industriegebiet genutzt. Südlich anschließend befindet sich eine früher als Lagerplatz genutzte und als Gewerbemischgebiet gewidmete Fläche, die entlang des westlichen Randes aktuell bereits durch gewerbliche Objekte genutzt wird, die als Garagen und Lager vermietet werden.

Westlich anschließend befindet sich ein als Wohngebiet gewidmeter Bereich („Bereich Freiheitsstraße“) der im nördlichen Teil bereits vor mehr als 20 Jahren mit Einfamilienhäusern bebaut wurde. Die Bebauung und Nachnutzung bestehender Freiflächen durch Errichtung weiterer Einfamilienhäuser hat im Jahr 2015 begonnen.

Im Abstrom der Altablagerung existieren Haus- und Nutzwasserbrunnen sowie in einer Entfernung von ca. 1.000 m ein Brunnen der Wasserversorgungsanlage Enns. Die nächstgelegenen Oberflächengewässer sind die Donau 2000 m nördlich und der Enns ca. 1500 m östlich der Altablagerung.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Im Bereich einer 6,2 ha großen Altablagerung wurden auf einer Teilfläche von rund 4,5 ha in hohem Ausmaß Abfälle mit stark erhöhten Schadstoffgehalten abgelagert. Die Altlast „Spattgrube“ betrifft das seit den 1990er Jahren bestehende Gewerbegebiet sowie den südlich anschließenden, ehemaligen Lagerplatz. Im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes und dabei vor allem im westlichen, bis etwa Mitte der 70er Jahre wiederverfüllten Teil setzt sich der Deponiekörper zu einem hohen Anteil aus stark PAK-belasteten Abfälle, aber auch Abfällen aus der Pflanzenschutzmittelproduktion zusammen. Das Volumen des Deponiekörpers der Altlast „Spattgrube“ kann mit rund 210.000 m³ abgeschätzt werden. Da mehr als 100.000 m³ der abgelagerten Abfälle einen erhöhten mobilisierbaren Schadstoffanteil zeigten, war das Risiko einer erheblichen Verunreinigung des Grundwassers und der Ausbreitung von Schadstoffen im Bereich eines genutzten Grundwasservorkommens gegeben.

 

MASSNAHMEN ZUR SICHERUNG

Ziel der Maßnahmen

Ziel der Maßnahmen ist es, das Risiko einer Verunreinigung des Grundwassers durch eine unkontrollierte Mobilisierung von Stoffen mit besonders schädlichen Eigenschaften dauerhaft zu minimieren. Dadurch sind die Erhaltung der Qualität des Grundwassers im Abstrom der Altlast und eine uneingeschränkte Möglichkeit zur Nutzung langfristig gewährleistet.

Für die Kontrolle der Qualität des Grundwassers im Abstrom der Altlast sind dabei in Bezug auf relevante Stoffe insbesondere folgende Zielwerte maßgeblich:

  • Naphthalin: 1,0 µg/l
  • polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK15): 0,5 µg/l
  • Summe Pestizide (Phenoxyalkancarbonsäure)

                           - für jede Einzelsubstanz: 0,1 µg/l

                           - für die Summe der Einzelsubstanzen: 0,5 µg/l

Beschreibung der Maßnahmen

Im Zeitraum von September 2013 bis März 2016 wurden folgende Maßnahmen ausgeführt:

-       Errichtung von Grundwassermessstellen (Jänner 2013)

-       Errichtung und Inbetriebnahme einer durchströmten Reinigungswand (September 2013 bis Jänner 2014)

-       Kontrolluntersuchungen Grundwasser (Jänner 2013 bis Jänner 2016)

Errichtung von Grundwassermessstellen

Im Jänner 2013 wurden insgesamt 12 Grundwassermessstellen errichtet. Dabei erfolgte innerhalb sowie außerhalb der geplanten durchströmten Reinigungswand, konkret jeweils im Anstrom bzw. im Abstrom der 5 Filterfenster, die Herstellung von insgesamt 10 Grundwassermessstellen als Pegelpaare. Darüber hinaus wurden 2 Grundwassermessstellen an den Endpunkten der Reinigungswand situiert, um die Möglichkeit einer Umströmung der Filterwand zu kontrollieren.

Errichtung durchströmte Reinigungswand

Die Reinigungswand wurde als Teilumschließung nördlich und östlich entlang der Abgrenzung der Altlast errichtet. Die gesamte Länge der vertikalen Abdichtung beträgt rund 400 m. Die Errichtung erfolgte als Schlitzdichtwand im Einphasen-Verfahren mit einer Wandstärke von 60 cm. Als stabilisierendes Element der Schlitzwandherstellung wurde eine Leitwand aus Beton beidseitig des geplanten Schlitzes mit einer Tiefe von ca. 1,2 m errichtet. Die maximale Aushubtiefe betrug 18 bis 25 m. Die Schlitzwand wurde ca. 1,5 m in den Schlier (Grundwasserstauer) eingebunden. Nordseitig der Altlast wurde die Schlitzwand mit einer Länge von 220 m sowie ostseitig mit einer Länge von 183 m ausgeführt.

In die Reinigungswand wurden insgesamt 5 Filterfenster (Breite 1 m; Höhe 10 bis 12 m) integriert. Dabei befinden sich je 2 Filterfenster im nördlichen und östlichen Bereich der Dichtwand. Ein Filterfenster befindet sich am Eckpunkt der Teilumschließung.

Die Filterfenster wurden im Februar 2014 mit Aktivkohle (insgesamt 42 m³) befüllt. Für die ausgewählte Aktivkohle war im Zuge von Vorversuchen nachgewiesen worden, dass die erforderliche Eignung zur Adsorption der relevanten Schadstoffe, d.h. insbesondere PAK und Pestizide gegeben ist. Die Verweilzeit für das durch die Filterfenster strömende Grundwasser kann mit 1 Stunde abgeschätzt werden.

Beurteilung der Sicherungsmaßnahmen und der Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen

Anhand der kontinuierlichen Aufzeichnung der Lage des Grundwasserspiegels im Umfeld der Altlast sowie innerhalb und außerhalb der als Dichtwand errichteten durchströmten Reinigungswand sind die Funktionsfähigkeit und Durchströmung der fünf Filterfenster dokumentiert sowie eine relevante Umströmung ausgeschlossen. Die Befüllung der Filterfenster erfolgte mit Aktivkohle und ist dazu geeignet, bei unkontrollierter Mobilisierung die Adsorption und damit den Rückhalt von Stoffen mit besonders schädlichen Eigenschaften, konkret insbesondere auch PAK und Pestizide, zu gewährleisten.

Die Ergebnisse von Kontrolluntersuchungen bis Jänner 2016 zeigen vor allem im Bereich der Altlast Verunreinigungen des Grundwassers geringer Intensität. Ein Vergleich und Auswertungen von Messergebnissen aus dem An- und Abstrom zeigen keine Hinweise auf eine signifikante Veränderung der Qualität des Grundwassers.

Durch die durchströmte Reinigungswand ist das Risiko einer Verunreinigung des Grundwassers im Abstrom der Altlast „Spattgrube“ dauerhaft minimiert, so dass die Altlast als gesichert zu bewerten ist.

 

Datum der Texterstellung:    Juni 2016