Altlast O36: Fural Metalldecken

Am Altstandort „Fural Metalldecken“ waren an mehreren Schadenherden massive Kontaminationen des Untergrundes durch CKW (insbes. Tetrachlorethen) gegeben. Die Kontaminationen reichten zum Teil bis nahe an den Grundwasserschwankungsbereich und waren Ursache einer erheblichen Verunreinigung des Grundwassers. Die Schadstofffahne im Grundwasser war im Zeitraum bis in das Jahr 2003 bis zu 500 m lang.

Im Zeitraum von Juli 2004 bis April 2011 wurde die ungesättigte Zone am Standort durch Bodenluftabsaugung weitgehend dekontaminiert und rund 750 kg CKW aus dem Untergrund entfernt. Bereits im Zuge der Installation der Bodenluftabsaugung war ein Schacht mit CKW-Schlämmen entdeckt und gemeinsam mit umgebendem hoch kontaminiertem Untergrundmaterial ausgehoben worden. Die Masse der insgesamt durch die Maßnahmen zur Dekontamination entfernten CKW-Menge kann mit einer Größenordnung von mehr als 1.000 kg abgeschätzt werden.

Untersuchungen im Frühjahr 2015 zeigten, dass es ausgehend von hoch belasteten Bereichen in der Umgebung mehrerer ehemaliger Eintragsstellen zu einer neuerlichen Ausbreitung von Tetrachlorethen in der ungesättigten Zone über die Gasphase gekommen ist.  Durch die bis 2011 durchgeführten Maßnahmen zur Dekontamination durch Bodenluftabsaugung wurden das Schadstoffpotenzial und die verunreinigte Fläche um rund 75 % reduziert. 

Die Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung zeigten ab dem Jahr 2008 bis 2012, dass die CKW-Verunreinigungen des Grundwassers auf Grund der durchgeführten Maßnahmen auf eine tolerierbare Intensität vermindert worden waren. Der Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser war über einen Zeitraum von rund 5 Jahren im notwendigen Ausmaß vermindert. Seit Beginn des Jahres 2013 ist eine neuerliche Verunreinigung des Grundwassers durch Tetrachlorethen zu beobachten. Da eine neuerliche Ausbreitung von Schadstoffen im Grundwassers gegeben ist,  ist die Altlast O36 „Fural Metalldecken“ zur Zeit nicht als „gesichert“ zu bewerten. Die Einstufung  in Prioritätenklasse 2 trifft weiterhin zu.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Gmunden,
Gmunden,
Schlagen,
18/1, .118
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Metallverarbeitung
Fläche Altlast (m²): 7.000 m²
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 16.02.1998
Datum der Prioritätenfestlegung: 28.08.2001
Priorität: 2
Datum Ausweisung gesichert: 01.11.2012
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Sicherung
Sanierungsverfahren: Pneumatische Maßnahmen (Bodenluftabsaugung),
Räumung (Teilräumung)
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 15.07.2016

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten

Der Altstandort wird seit dem Jahr 1949 durch einen metallverarbeitenden Betrieb genutzt. Ursprünglich wurden Aluminiumdächer produziert. Im Jahr 1960 wurde die Produktion von Metalldecken aufgenommen. Im Zeitraum von 1963 bis 1976 kam es wiederholt zu Erweiterung des Betriebes, so dass sich die überbaute Fläche von rund 1.400 m² auf etwa 7.500 m² vergrößert hat.

Ab dem Jahr 1960 wurden Entfettungsanlagen zur Oberflächenreinigung der erzeugten Metallwaren betrieben. Im Laufe der Zeit waren in insgesamt 4 unterschiedlichen Betriebsbereichen Entfettungsanlagen aufgestellt.

Übersicht zum Betrieb von CKW-Anlagen:

Betriebsbereich Anlage Betriebszeitraum Lösungsmittel Verbrauchte Mengen
Östliche Halle Entfettung I 1960 - 1963 PCE 3.900 kg/Jahr
Östliche Halle Entfettung II1 1963 - 1974 PCE; 1,1,1-TCA 14.000 kg/Jahr
Westliche Halle Entfettung III 1974 - 1995 1,1,1-TCA 19.000 kg/Jahr
Westliche Halle Entfettung IV 1976 - 1995 1,1,1-TCA 19.000 kg/Jahr

1 Im Jahr 1973 wurde Tetrachlorethen (PCE) durch 1,1,1-Trichlorethan (1,1,1-TCA) ersetzt

Darüber hinaus wurden die zur Entfettung verwendeten Lösungsmittel in unterschiedlichsten Bereichen gelagert bzw. wurden Metalloberflächen zeitweise auch händisch gereinigt bzw. entfettet. Es wurden allgemein leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) und dabei insbesondere Tetrachlorethen (Perchlorethylen; PCE) sowie 1,1,1-Trichlorethan (1,1,1-TCA) als Lösungsmittel eingesetzt. Ein Überblick zum Betrieb der CKW-Anlagen ist in oben angeführter Tabelle enthalten. Im Jahr 1995 wurde die Oberflächenreinigung der produzierten Metallwaren auf eine alkalische Entfettung umgestellt.

Zwischen dem östlichen Betriebsgebäude und einem nahegelegenen südlichen Nachbargebäude befindet sich ein befestigter Parkplatz.

Untergrundverhältnisse

Der Untergrundaufbau im Bereich des Altstandortes wird generell von eiszeitlichen Sedimenten des Trauntales geprägt und befindet sich im Übergangsbereich zwischen einer Endmoräne und einer Niederterrasse. Der Altstandort befindet sich im Bereich der Endmoräne auf einer Geländehöhe von rund 475 m ü.A.

Oberflächennah steht generell eine Deckschicht feinkörniger, schluffig-sandiger Sedimente mit einer Mächtigkeit von bis zu 11 m an. In diese Deckschicht sind kleinräumig wechselnd in unterschiedlichen Tiefen auch sandig-kiesige Sedimente eingelagert. In Teilbereichen kann es dadurch zur Ausbildung von Stauwasserhorizonten kommen. Ab 11 m unter Gelände bis rund 50 m Tiefe stehen gut durchlässige Schotter der Endmoräne an, in die zum Teil auch blockige Gesteine eingelagert sind. An der Basis der Moränenschotter stehen feinkörnige, schluffig-tonige Sedimente (Flysch) an.

Die Grundwasserströmungsrichtung im Bereich des Altstandortes ist generell nach Nordwesten gerichtet. Kleinräumig sind jedoch stärkere Abweichungen von der generellen Grundwasserströmungsrichtung zu beobachten, so dass in Teilbereichen auch Fließrichtungen nach Westen bzw. nach Norden gegeben sind. Die Durchlässigkeit der Moränensedimente zeigt ebenfalls kleinräumig stärker wechselnde Verhältnisse. Die Durchlässigkeitsbeiwerte schwanken allgemein zwischen rund 2,4x10-3 m/s und 5,5*10-5 m/s. In Abhängigkeit der Durchlässigkeit der Moränensedimente können lokal zum Teil gespannte Grundwasserverhältnisse ausgebildet sein.

Der Flurabstand des Grundwassers im Bereich des Altstandortes beträgt rund 35 m bzw. bei gespannten Grundwasserverhältnissen bis zu 45 m. Unmittelbar im Abstrom der Altlast ist eine deutliche Erhöhung des Gefälles des Grundwasserspiegels zu beobachten, so dass der Flurabstand rund 100 m nordwestlich des Altstandortes rund 46 m beträgt. Die Mächtigkeit des Grundwassers schwankt zwischen 4 bis maximal 12 m.

Im weiteren Abstrom speist das Grundwasser der Endmoräne in den Grundwasserkörper der Niederterrasse der Traun ein. Die Strömungsrichtung ist in diesem Bereich generell nach Norden gerichtet.

Schutzgüter und Nutzungen

Der Altstandort befindet sich im aufgelockerten Ortsgebiet im Norden der Stadt Gmunden. Unmittelbar nördlich und östlich des Standortes befinden sich weitere Gewerbebetriebe, westlich des Standortes ein Siedlungsgebiet und südlich das Schloss Cumberland samt Parkanlagen.

Das Grundwasser im Nahbereich des Altstandortes ist vereinzelt durch Brunnen erschlossen. In einer Entfernung von rund 1.200 m nordwestlich des Standortes befinden sich zwei Brunnen einer Trinkwasserversorgungsanlage (Wasserwerk Au) der Stadt Gmunden.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Zur Produktion von Metalldecken wurden von der Firma Fural von 1960 bis 1995 mehrere Entfettungsanlagen zur Oberflächenbehandlung metallischer Werkstücke betrieben. Die betrieblichen Aufzeichnungen zeigen, dass ab dem Jahr 1963 ein sehr großer Verbrauch an Lösungsmitteln (bis 1973 Tetrachlorethen) gegeben war.

Bei Untersuchungen im Oktober 1997 wurden Belastungen der wasserungesättigten Bodenzone mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) festgestellt. Die Hauptkomponente der Verunreinigung war Tetrachlorethen. In weiterer Folge wurden an 16 Probenahmepunkten Bodenluftproben aus Tiefen zwischen 2 und 3 m entnommen und auf leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) analysiert. Die Ergebnisse der Analysen sind mit Bezug zu relevanten Anlagenstandorten in folgender Tabelle dargestellt.

Zusammenfassung der Analysenergebnisse der Bodenluftuntersuchungen auf chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) – Schadenszentren:

Parameter Einheit Entfettung I Entfettung II Entfettung III Entfettung IV Parkplatz MSW
Tetrachlorethen mg/m³ 19.000 1.700 170 120 830 10
Trichlorethen mg/m³ 1,2 5,3 0,1 0,1 6,5 10
1,1,1-Trichlorethan mg/m³ 3 22 1,7 0,6 0,5 10
Summe CKW mg/m³ 19.004 1.727 172 121 837 10

1,1,1-TCA … 1,1,1-Trichlorethan MSW … Maßnahmenschwellenwert ÖNORM S 2088-1

Zur Abgrenzung der CKW-Verunreinigungen des Untergrundes wurden im Zeitraum von Februar 2000 bis Februar 2001 tiefengestaffelte Bodenluftprobenahmen an 20 weiteren Probenahmepunkten durchgeführt, 11 stationäre Bodenluftsonden errichtet und an bis drei Terminen beprobt sowie vier Bodenluftabsaugversuche durchgeführt. Einen Überblick zu festgestellten Schadensherden und der lateralen Abgrenzung der CKW-Verunreinigung gibt folgende Abbildung. Die Ergebnisse bestätigten insbesondere die Verunreinigung durch Tetrachlorethen. Oberflächennah wurde ein Höchstwert von 2.300 mg/m³ nachgewiesen.

Im Zuge der Probenahmen an den stationären Bodenluftsonden wurden im Bereich der Schadensherde bei den ehemaligen Entfettungsanlagen I und II Gehalte bis zu maximal 16.000 mg/m³ beobachtet. Die höchsten Belastungen zeigten sich dabei in Tiefen zwischen 6 und 12 m unter Gelände. In rund 20 m Tiefe unter Gelände konnte für Tetrachlorethen ein maximaler Gehalt von 800 mg/m³ beobachtet werden. Für 1,1,1-Trichlorethan konnten lediglich an einem Messpunkt im Bereich der Entfettung II oberflächennah ein erhöhter Gehalt (80 mg/m³) festgestellt werden. Für die Parameter Trichlorethen und 1,2-Dichlorethen wurden bei den Probenahmen an den stationären Bodenluftsonden generell Konzentrationen bis in die Größenordnung von maximal 45 mg/m³ nachgewiesen. Vinylchlorid war an keiner Bodenluftprobe nachweisbar.

Im Bereich der Entfettungsanlagen III und IV waren an den Bodenluftproben aus geringeren Tiefen (bis 3,5 m) im Allgemeinen geringere Belastungen durch Tetrachlorethen (max. 410 mg/m³) festzustellen, als an den Bodenluftproben aus größerer Tiefe (max. 970 mg/m³).

Auf Grund der beschriebenen Untersuchungen zeigte sich, dass fünf Schadensherde unterschiedlicher Intensität gegeben waren. Der Ergebnisse von vier 24-stündigen Bodenluftabsaugversuchen, die Schadstofffrachten zwischen 0,1 und 1 kg PCE je Tag erzielten, bestätigten diese Einschätzung. Insgesamt wurden die CKW-Verunreinigungen in der ungesättigten Bodenzone auf einer Fläche von etwa 150 x 50 m nachgewiesen. Die Kontamination der wasserungesättigten Bodenzone reichte lateral zum Teil über die Betriebsgebäude der Fa. Fural hinaus. Vor allem südlich des Betriebsgebäudes erstreckten sich die Verunreinigungen bis in den Bereich eines benachbarten Gewerbebetriebes. Im östlichen Bereich nahe zum Standort der Entfettungsanlage I waren auch noch in 20 m Tiefe stark erhöhte CKW- bzw. Tetrachlorethenbelastungen zu beobachten.

Nach Errichtung von sieben Grundwassersonden wurden im Zeitraum von April 2000 bis Jänner 2001 an bis zu 11 Sonden und Brunnen insgesamt sechs Probenahmen zur Grundwasserbeweissicherung durchgeführt und Verunreinigungen durch Tetrachlorethen festgestellt.

Grundwasserbereich PCE [µg/l] (min. - max.) Probenanzahl [n] Bezeichnung Messstellen
Anstrom n.n.  -   0,9 8 1001, 1006
Begleitstrom nördl. n.n.  -   5,7 8 Cumb. Remise, Br. Hering
Begleitstrom südl. 5,0   -   12 7 Br. Cumberland Schloß
Abstrom Schadstofffahne 5,8   -  209 17 1002, 1005, So 103
Abstrom Randbereich 0,3   -   6,6 14 1003, 1004, 1007
Wasserwerk Au 0,2   -   1,1 5 So I, So II, So III, So 101

PCE … Tetrachlorethen (Maßnahmenschwellenwert ÖNORM S 2088-1: 10 µg/l)

Insbesondere an den Proben der Grundwassersonde 1005 im nahen Abstrombereich der Schadensherde im Bereich der Entfettungsanlagen I und II wurden für Tetrachlorethen Gehalte zwischen 47 und 209 µg/l nachgewiesen. An den Proben aus einer Grundwassersonde etwa 150 m im Abstrom des Altstandortes waren stärker variierende Gehalte für Tetrachlorethen zwischen 5,8 und 139 µg/l zu beobachten. Darüber hinaus konnten auch 1,1,1-Trichlorethan und Trichlorethen in geringen Konzentrationen (< 1 µg/l) nachgewiesen werden.

Auf Grund der Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung war davon auszugehen, dass die Verunreinigungen des Untergrundes durch Tetrachlorethen insbesondere im Bereich der Schadensherde an den Entfettungsanlagen I und II deutlich über 20 m Tiefe hinaus bis nahe an den Grundwasserschwankungsbereich reichten. Die Belastungen des Grundwassers zeigten eine starke Variation, die vermutlich auf jahreszeitlich bedingte Schwankungen durch Sickerwassereintrag aus der ungesättigten Bodenzone sowie des Grundwasserspiegels bedingt war. Die Schadstofffracht für Tetrachlorethen im nahen Abstrom war im Mittel 42,9 g/d (min. 4,4 g/d bis max. 157 g/d). Die Länge der Fahne konnte mit einer Größenordnung von bis zu 500 m abgeschätzt werden. Eine Gefährdung des Wasserwerkes Au war nicht gegeben.

Zusammenfassend zeigten die Untersuchungsergebnisse, dass eine erhebliche Verunreinigung des Untergrundes durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) bzw. insbesondere Tetrachlorethen gegeben war, die im Grundwasser eine ausgedehnte Schadstofffahne verursachte. Insgesamt waren die festgestellten Verunreinigungen am Altstandort „Fural Metalldecken“ als erhebliche Gefahr für das Schutzgut Grundwasser zu beurteilen und hatten bereits auch einen Grundwasserschaden verursacht.

MASSNAHMEN IM ZEITRAUM 2002 - 2015

Ziel der Maßnahmen

Ziel der Maßnahmen war es, den Eintrag von Schadstoffen aus der ungesättigten Bodenzone in das Grundwasser mittelfristig so weit zu reduzieren, dass die Ausbreitung der Schadstofffahne im Grundwasser minimiert wird, um damit dauerhaft einen Zustand herzustellen, bei dem eine uneingeschränkte Nutzung des Grundwassers möglich ist. Für die Maßnahmen waren dabei in Zusammenhang mit den hydrogeologischen, hydrologischen und wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten am Standort folgender Zielwert für das Grundwasser maßgeblich:

  • Abschluss der Maßnahmen: Summe CKW 10 µg/l

Unter Berücksichtigung der hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Standortverhältnisse sowie der festgestellten Verteilung der Kontaminationen des Untergrundes (sh. Gefährdungsabschätzung) wurde zur Kontrolle der Wirksamkeit und des Fortschrittes der Maßnahmen festgelegt, dass die Verunreinigungen des Grundwassers durch Tetrachlorethen innerhalb von 2 Jahren auf maximal 20 µg/l vermindert werden sollte.

Beschreibung der Maßnahmen (2004 -2011)

Die Maßnahmen zur Sicherung des Altstandortes umfassten:

  • Dekontamination der ungesättigten Bodenzone in überbauten Bereichen durch Bodenluftabsaugung und Reinigung der Abluft

  • Dekontamination eines Schadenherdes im Bereich des Parkplatzes durch Aushub sowie Entsorgung und Behandlung kontaminierter Schlämme und Aushubmaterialien

  • Grundwasserbeweissicherung - Probenahmen an bis zu 13 Probenahmestellen

Der Zielwert für die Einstellung der Bodenluftabsaugung wurde für Summe CKW mit 10 mg/m³ festgelegt. Darüber hinaus wurde in Hinblick auf den Sanierungsfortschritt, d.h. die Entwicklung der Verunreinigungen des Grundwassers festgelegt, dass 2 Jahre nach Beginn der Bodenluftabsaugung die erste Überprüfung der Maßnahmen („Maßnahmenaudit“) durchzuführen ist und die Intensität der CKW-Verunreinigung des Grundwassers zu diesem Zeitpunkt mit weniger als 20 µg/l bereits weitgehend reduziert sein sollte. Bei Überschreitung dieses Kontrollkriteriums wäre zur rascheren Minimierung der Schadstofffahne die Durchführung von hydraulischen Maßnahmen notwendig gewesen.

Beurteilung der Maßnahmen (Mai 2004 – April 2011)

Durch die Bodenluftabsaugung wurden die Verunreinigungen des Untergrundes im Bereich der festgestellten Schadensherde so weit vermindert, dass in Zusammenhang mit der weitgehenden Versiegelung der Oberflächen durch die bestehende Bebauung eine Mobilisierung mit dem Sickerwasser weitgehend minimiert werden konnte.

Von Juli bis Dezember 2009 war die Bodenluftabsaugung eingestellt. Bei der Wiederinbetriebnahme von 2 Bodenluftabsauganlagen im Dezember 2009 bzw. Jänner 2010 zeigten Kontrolluntersuchungen, dass die über 6 Bodenluftsonden abgesaugte Bodenluft Tetrachlorethengehalte zwischen 17 und 220 mg/m³ hatte. Im Dezember 2010 wurden an Bodenluftsonden, die zu diesem Zeitpunkt nicht abgesaugt wurden, und an Unterdruckmessstellen Photometer-Messungen durchgeführt.  Dabei wurden an 11 Messstellen Tetrachlorethengehalte von mehr als 20 mg/m³ (max. 100 mg/m³) gemessen. Im Vergleich mit den Maximalwerten von Bodenluftuntersuchungen im Zeitraum vor Beginn der Bodenluftabsaugung im Juli 2004 zeigt sich damit für oberflächennahe Schichten eine Reduktion des leicht mobilisierbaren Anteils der Verunreinigung um mehr als 98 %.

Die Grundwassersonde 1005 wurde von Oktober 2006 bis März 2008 für eine Bodenluftabsaugung im Intervallbetrieb herangezogen sowie in weiterer Folge auch für Probenahmen zur Beweissicherung der Tetrachlorethengehalte der Bodenluft in größerer Tiefe bzw. im Grundwasserschwankungsbereich. Bei Kontrolluntersuchungen der abgesaugten Bodenluft im Zeitraum bis März 2008 und den nachfolgenden Probenahmen wurden Gehalte von maximal 20 mg/m³ Tetrachlorethen nachgewiesen. Im Vergleich mit den Maximalwerten bei Beginn der Bodenluftabsaugung zeigt sich damit für tieferliegende Schichten der ungesättigten Bodenzone eine Reduktion des leicht mobilisierbaren Anteils der Verunreinigung um mehr als 90 %.

Den Ergebnissen der Grundwasserbeweissicherung im Zeitraum Juli 2008 bis Juni 2011 entsprechend ergab die Abschätzung der Schadstofffracht im Grundwasser, dass im Abstrom des Altstandortes bei Tetrachlorethen im Mittel etwa 3 g/d gegeben waren und vereinzelt 5 g/d überschritten wurden. Im Vergleich mit der Situation vor Beginn der Maßnahmen war die Schadstofffracht im Grundwasser um mehr als 95 % reduziert worden und generell nur mehr als gering einzustufen.

Da die Größenordnungen der Verminderung der Intensität und des Ausmaßes der Verunreinigungen in der ungesättigten Bodenzone in guter Übereinstimmung mit der Verminderung der Intensität und des Ausmaßes der Verunreinigungen im Grundwasser war und der Zielwert im Grundwasser dauerhaft (mehr als 3 Jahre) unterschritten wurde, war der notwendige Nachweis für die Wirksamkeit der Maßnahmen gegeben. 

Da auf Grund der Restbelastungen weiterhin ein erhebliches Schadstoffpotenzial gegeben war, wurde die Altlast O 36 „FURAL Metalldecken“ als „gesichert“ eingestuft. Zur Kontrolle der dauerhaften Wirksamkeit wurden die Maßnahmen auf die Fortführung der Grundwasserbeweissicherung eingeschränkt.

Beurteilung der Kontrolluntersuchungen (2012 – 2015)

Bei der Altlast O36 „FURAL Metalldecken“ bestehen im Bereich des östlichen Betriebsgebäudes bei mehreren ehemaligen Eintragsstellen weiterhin Kontaminationen hoher Intensität („hot-spots“).

Auf Grund der Ergebnisse der Erkundung der ungesättigten Zone im Frühjahr 2015 ist anzunehmen, dass es nach der endgültigen Einstellung der Bodenluftabsaugung im April 2011 ausgehend von Schadenszentren im Bereich ehemaliger Eintragsstellen zu einer mittelfristigen Ausbreitung und Verteilung von Tetrachlorethen in der ungesättigten Zone gekommen ist. Insbesondere im Vergleich der Auswertungen von Bodenluftabsaugversuchen im Jahr 2009 sowie der Entwicklung des Schadstoffaustrags bis Ende April 2011 mit den Ergebnissen der Bodenluftabsaugversuche im Jahr 2015  zeigt sich, dass sich die Menge leicht mobilisierbarer Schadstoffe innerhalb von 4 Jahren in der Größenordnung des Faktors 10 erhöht hat.

Seit Dezember 2012, d.h. ungefähr 1,5 Jahre nach Einstellung der Maßnahmen zur Dekontamination durch Bodenluftabsaugung sind über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren neuerlich erhebliche Verunreinigungen des Grundwassers nachgewiesen. Damit ist der notwendige Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen nicht mehr gegeben.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: groß

Bis zum Beginn der Maßnahmen zur Dekontamination waren in 2 Teilbereichen auf einer Fläche von insgesamt rund 7.000 m² erhebliche Kontaminationen des Untergrundes gegeben. Im östlichen Teilbereich (rd. 4.800 m²) waren stark erhöhte Belastungen durch Tetrachlorethen über die Deckschicht feinkörniger, schluffig-sandiger Sediment hinaus, bis in Tiefen von etwa 20 m nachgewiesen. Die Verunreinigung hatte wahrscheinlich ein Bodenvolumen in der Größenordnung von etwa 100.000 m³ betroffen. Bei Inbetriebnahme der Bodenluftabsaugung im Juli 2004 war für Tetrachlorethen ein täglicher Austrag in der Größenordnung von mehr als 5 kg gegeben. Das Schadstoffpotenzial war damit vor Beginn der Maßnahmen als äußerst groß zu bewerten.

Durch die Maßnahmen im Zeitraum 2004 bis 2011 wurde insgesamt eine Schadstoffmasse in der Größenordnung von rund 1 t CKW (Tetrachlorethen) entfernt und der erheblich kontaminierte Bereich um rund 75 % auf eine Fläche in der Größe von etwa 1.900 m² eingeschränkt. Die Verunreinigungen der ungesättigten Zone beschränken sich aktuell weitgehend auf die feinkörnige Decksicht bis etwa 11 m Tiefe, so dass die Größenordnung des erheblich verunreinigten Bodenvolumens um rund 80 % reduziert wurde und mit bis zu 20.000 m³ abgeschätzt werden kann.

Im Vergleich der Austragsraten vor Einstellung der Bodenluftabsaugung im Jahr 2011 (bei Dauerbetrieb < 20 g CKW/Tag) und der Ergebnisse der Bodenluftabsaugversuche im Jahr 2015 (> 100 g CKW/Tag) ist zu erwarten, dass über die gesamte verunreinigte Fläche aktuell der tägliche Austrag in einer Größenordnung mit bis zu 250 g CKW/Tag begrenzt wäre. Im Vergleich mit dem täglichen Schadstoffaustrag bei Beginn der Dekontamination durch Bodenluftabsaugung im Jahr 2004 ist der Anteil der leicht mobilisierbaren Schadstoffe deutlich vermindert und beträgt aktuell weniger als 5 %. Das aktuell vorhandene Schadstoffpotenzial ist als groß zu bewerten.

Schadstoffausbreitung im Grundwasser: begrenzt

Vor Durchführung der Maßnahmen zur Dekontamination war im Grundwasserabstrom in rund 100 m Entfernung bei Tetrachlorethen im Mittel eine Schadstofffracht von rund 40 g/d (max. 157 g/d) zu beobachten. Die Länge der Schadstofffahne wurde mit bis zu 500 m abgeschätzt. Die Schadstoffausbreitung im Grundwasser wurde daher mit ausgedehnt bewertet. Im Zeitraum seit Jänner 2013 ist im unmittelbaren Grundwasserabstrom ein signifikanter Wiederanstieg der Verunreinigung durch Tetrachloethen zu beobachten. Die tägliche Schadstofffracht für den Grundwasserabstrom in rund 100 m Entfernung kann für den Zeitraum Sommer 2014 bis Herbst 2015 mit rund 6,5 g/d (max. 11,5 g/d) abgeschätzt werden, die Länge der Schadstofffahne mit bis zu 200 m. Die aktuelle Schadstoffausbreitung ist daher als begrenzt zu bewerten.  

Nutzung des Grundwassers am Standort und in der Umgebung: gut nutzbar

Das Grundwasser aus dem Bereich des Altstandortes speist in ein ergiebiges Grundwasservorkommen ein, das in größerer Entfernung (rund 1.200 m) durch Brunnen einer kommunalen Trinkwasserversorgungsanlage genutzt wird. Das Grundwasser ist als gut nutzbar zu klassifizieren.

Einstufung Prioritätenklasse: 2

Entsprechend der Bewertung der voranstehenden Gefährdungsabschätzung, der Beurteilung der bisher durchgeführten Maßnahmen sowie der Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen ergibt sich  in Bezug auf die im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien die Einstufung in Prioritätenklasse 2.

 

Datum der letzten Textüberarbeitung:    November 2015