Altlast O19: Spenglerei Aumayr

Der Altstandort befindet sich in Linz-Urfahr im Stadtteil Steg. Am Standort wurde im südlichen Bereich von etwa 1940 bis 1970 die Wäscherei "Schöllhammer" sowie im nördlichen Bereich von etwa 1958 bis 1980 die Wäscherei "Gstöttenmayr" betrieben.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Linz,
Linz,
Katzbach,
220/1, .25/3, .25/4, .25/5
Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Linz,
Linz,
Urfahr,
676/2, .1586
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: chemische Reinigung,
Metallverarbeitung
Fläche Altlast (m²): 5.300 m²
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 16.06.1994
Datum der Prioritätenfestlegung: 24.08.1994
Priorität: 1
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Dekontamination
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 24.11.1997

BESCHREIBUNG DER ALTLAST

Zwischen den beiden Betriebsbereichen wurde der Altstandort früher durch eine Ausleitung des westlich gelegenen Höllmühlbaches gequert. Bei beiden Betrieben wurde vermutlich ab etwa Ende der 50er Jahre auch chemisch gereinigt. Die beiden Wäschereien verwendeten Perchlorethylen zur chemischen Reinigung von Textilien. Betriebliche Abfälle wurden vermutlich auf unbefestigten Flächen ab- bzw. zwischengelagert. Betriebliche Abwässer wurden in die Kanalisation und Kühlwässer in die Ausleitung des Höllmühlbaches eingeleitet.

Nach 1970 bzw. nach 1980 wurden die Grundstücke von dem Spenglereibetrieb "Aumayr" übernommen. Die Betriebsgebäude der Wäschereien wurden zum Teil entfernt und neue Betriebs- und Werkstättengebäude errichtet. Im Keller eines der Betriebsgebäude war eine Entfettungsanlage (Tauchbad) aufgestellt. Die Spenglerei wurde bis 1993 betrieben. Die zur Heißentfettung metallischer Teile eingesetzten Lösungsmittel sind nicht genau bekannt.

Im Umfeld befinden sich ein Siedlungsgebiet und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Unmittelbar nordwestlich angrenzend an den Altstandort liegt die Altlast "Putzerei Gassl". Es handelt sich um eine Verunreinigung des Untergrundes mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW – v.a. Perchlorethylen).

Der Altstandort befindet sich im Urfahrer Becken. Im Bereich des Urfahrer Beckens wird das kristalline Grundgebirge des Mühlviertels von tertiären und quartären Sedimenten überlagert. Der Übergang der grundwasserführenden kiesigen Sedimente des oberflächennahen Grundwasserhorizontes zu den unterlagernden, wasserstauenden schluffigen Tonen wird von einem Rinnensystem entlang alter Flußläufe geprägt, sodaß teilweise eine ausgeprägte Reliefierung der Staueroberkante gegeben ist.

Die Geländeoberfläche unmittelbar am Standort ist eben und befindet sich auf etwa 260 m ü.A. Unterhalb einer 2 m mächtigen lehmig-sandigen Deckschicht befinden sich sandig-kiesige Sedimente. Der wasserstauende Schlier befindet sich in Tiefen von 19 bis 20 m unter Gelände (ca. 240 bis 241 m ü.A.). Der Grundwasserspiegel befindet sich etwa 10 m unter Gelände (ca. 250 bis 249 m ü.A.). Die lokale Grundwasserströmungsrichtung ist gegen Südost gerichtet. Das Grundwasserspiegelgefälle beträgt etwa 1%o.

Der Grundwasserhaushalt und die Grundwasserströmungsverhältnisse im Urfahrer Becken werden maßgeblich durch anthrophogene Einflüsse (Wasserentnahmen, Untergrunddichtungen, Drainagen etc.) bestimmt. Grundsätzlich wird das Grundwasservorkommen durch Uferfiltrat der Donau, die Versickerung von Wasser der Mühlviertler Bäche und die autochtone Grundwasserneubildung gespeist.

Die Einspeisung von Donauwasser in das Grundwasser erfolgt unmittelbar im Bereich von Urfahr. Stromab von Urfahr ist die Kommunikation der Donau mit dem Grundwasservorkommen durch Untergrunddichtungen entlang der Donau unterbrochen. Die generelle Grundwasserströmungsrichtung in Urfahr ist gegen Nordost gerichtet und verschwenkt in weiterer Folge im Bereich Heilham-Steg, parallel zum Linzer Donaubogen, auf Südost.

Etwa 400 bis 600 m südwestlich des Standortes befindet sich die Brunnenreihe des Wasserwerkes Heilham der Stadtbetriebe Linz. Für die 6 Brunnen der Trinkwasserversorgungsanlage besteht ein wasserrechtlicher Konsens zur Entnahme von 120 l/s. Da bei Betrieb des Wasserwerkes Grundwasser aus dem Bereich des Betriebsstandortes eingezogen wird, wurde das Wasserwerk weitgehend stillgelegt bzw. wird nur noch zur Abdeckung des Spitzenbedarfes Wasser in das Leitungsnetz von Linz zugespeist.

Werden die Brunnen des Wasserwerkes nicht betrieben, befindet sich das Wasserwerk nicht im Grundwasserabstrom des Altstandortes.

Am südöstlichen Ende des Altstandortes wird seit 1984 ein Sperrbrunnen mit einer Entnahmemenge von 26 l/s betrieben. Etwa 2 km südöstlich des Altstandortes, im großräumigen Grundwasserabstrom, befindet sich das Wasserwerk Plesching der Stadtbetriebe Linz. Für die Trinkwasserversorgungsanlage besteht ein wasserrechtlicher Konsens zur Entnahme von 300 l/s.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Während des Betriebes zweier Wäschereien mit angeschlossenen chemischen Reinigungen von 1940 bis 1980 und beim Betrieb einer Spenglerei von 1970 bis 1993 wurden CKW-hältige Reinigungs- bzw. Lösungsmittel eingesetzt. Infolge unzureichender Schutzvorkehrungen in Zusammenhang mit dem Betrieb von Reinigungsmaschinen bzw. einer Entfettungsanlage gelangten leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) in den Untergrund.

Im Bereich der Betriebsgebäude der Fa. Aumayr und der ehemaligen Betriebsgebäude der Fa. Gstöttenmayr wurden durch Bodenluftuntersuchungen Kontaminationszentren einer Verunreinigung der wasserungesättigten Bodenzone mit CKW festgestellt. Hauptkomponenten der Verunreinigung sind die chlorierten Kohlenwasserstoffe Perchlorethylen und Trichlorethen. Der Richtwert der CKW-Anlagenverordnung (BGBl. 27/1990) für CKW in der Bodenluft beträgt 10 mg/m³. Der Richtwert des Bayrischen Wasserwirtschaftsamtes für CKW in der Bodenluft beträgt 50 mg/m³.

Im Bereich der "Spenglerei Aumayr" (ehemals "Wäscherei Schöllhammer") zeigen Analysenergebnisse von 10 Bodenluftproben (CKW 22 bis 5.845 mg/m³) aus verschiedenen Probenahmetiefen (2 bis 9 m u. GOK) Überschreitungen des Richtwertes der CKW-Anlagenverordnung (10 mg/m³). Bei 9 dieser Proben wurde auch der Richtwert des Bayrischen Wasserwirtschaftsamtes (50 mg/m³) überschritten. Im Kontaminationszentrum wird der Richtwert des Bayrischen Wasserwirtschaftsamtes in 5 m u. GOK um mehr als das 100-fache und in 9 m u. GOK um das 40-fache überschritten.

Im Bereich der "Wäscherei Gstöttenmayr" (unmittelbar nördlich der "Spenglerei Aumayr") zeigen Analysenergebnisse von 15 Bodenluftproben (CKW 19 bis 1.501 mg/m³) aus 2 Probenahmetiefen (2 und 5 m u. GOK) Überschreitungen des Richtwertes der CKW-Anlagenverordnung (10 mg/m³). Bei 10 dieser Proben wird auch der Richtwert des Bayrischen Wasserwirtschaftsamtes (50 mg/m³) überschritten. Im Kontaminationszentrum wird der Richtwert des Bayrischen Wasserwirtschaftsamtes in 5 m u. GOK um das 40-fache überschritten.

Nördlich des Bereiches der "Wäscherei Gstöttenmayr" im Bereich der Höllmühlbachstraße zeigen 5 Analysenergebnisse (CKW 12 bis 21 mg/m³) von Bodenluftproben aus 5 m u. GOK Überschreitungen des Richtwertes der CKW-Anlagenverordnung (10 mg/m³). In 2 m Tiefe konnte nur an einem Meßpunkt CKW in einer Konzentration von 0,8 mg/m³ nachgewiesen werden.

Dem derzeitigen Kenntnisstand entsprechend, ist ausgehend von den beiden Kontaminationszentren ("Aumayr", "Gstöttenmayr") etwa eine Fläche von 500 m² von der Untergrund-verunreinigung betroffen. Die CKW-Verunreinigungen reichen bis in die wassergesättigte Bodenzone. Getrennt von den Kontaminationszentren sind entlang der Höllmühlbachstraße auf einer Fläche von ca. 150 m² CKW-Verunreinigungen der wasserungesättigten Boden-zone (5 m u. GOK) feststellbar. Diese Verunreinigung kann keiner Ursache eindeutig zuge-ordnet werden.

In der Umgebung des Altstandortes wurden bereits im Jahr 1983 Verunreinigungen des Grundwassers durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (v.a. Perchlorethylen) festgestellt. Ab dem Jahr 1984 wurde am südwestlichen Ende des Altstandortes ein Sperrbrunnen betrieben. Durch den Sperrbrunnen wird eine Ausbreitung der CKW-Verunreinigung des Grundwassers in Richtung des Wasserwerkes Plesching hintangehalten.

Unmittelbar nordwestlich des Altstandortes "Spenglerei Aumayr" befindet sich die Altlast "Putzerei Gassl". Die im Zeitraum 1992 bis 1994 durchgeführten Grundwasseruntersuchungen (sh. Tab. 2: SB 8 u. 9) zeigen, daß dem Altstandort "Spenglerei Aumayr" aus dem Bereich der "Putzerei Gassl" vorbelastetes Grundwasser (z.B. Perchlorethylen bis 62) zuströmt. Die am Altstandort "Spenglerei Aumayr" durchgeführten Grundwasseruntersuchungen lassen erkennen, daß es in weiterer Folge auch in diesem Bereich, durch eine Untergrundverunreinigung mit CKW, zu weiteren Belastungen des Grundwassers (z.B. Perchlorethylen bis 820 µg/l) kommt.

In einem im Grundwasserabstrom des Altstandortes betriebenen Sperrbrunnen und einer diesem Brunnen vorgelagerten Grundwassersonde (S 36) werden seit 1983 sehr stark erhöhte Konzentrationen an Perchlorethylen (bis 2.701 µg/l) beobachtet. Die zulässige Höchstkonzentration gemäß Kapitel B 1 des Österreichischen Lebensmittelbuches beträgt 10 µg/l. Die massive Grundwasserkontamination wird durch die CKW-Verunreinigungen des Untergrundes im Bereich der Altlast "Putzerei Gassl" und des Altstandortes "Spenglerei Aumayr" verursacht. Stellt man für das entnommene verunreinigte Grundwasser einen mittleren Perchlorethylengehalt von 500 µg/l in Rechnung, so ergibt sich, daß bei einer kontinuierlichen Förderung des Sperrbrunnens von 26 l/s, täglich ca. 1,1 kg Perchlorethylen gefördert werden bzw. in einem Betriebszeitraum von 10 Jahren ca. 4 t entnommen wurden.

Die Brunnen des Wasserwerkes Heilham befinden sich etwa 400 bis 600 m südwestlich des Altstandortes. Der wasserrechtliche Konsens beträgt 120 l/s. In Abhängigkeit von Dauer und Intensität der Wasserförderung des Wasserwerkes kann es zu einem Zustrom von verunreinigtem Grundwasser aus dem Bereich der "Spenglerei Aumayr" und der "Putzerei Gassl" kommen. Bei der Untersuchung von Wasserproben des nächstgelegenen Brunnens 6 konnten im Zeitraum 1992 bis Juni 1993 Perchlorethylenkonzentrationen zwischen 1 und 12 µg/l analysiert werden. Die zulässige Höchstkonzentration gemäß Kapitel B 1 des Österreichischen Lebensmittelbuches beträgt 10 µg/l.

Die im Brunnen 1 feststellbaren Verunreinigungen, deren Haupkomponente Trichlorethen (bis 16 µg/l) ist, können nicht den CKW-Verunreinigungen im Bereich des Altstandortes "Spenglerei Aumayr" bzw. der Altlast "Putzerei Gassl" zugeordnet werden.

Aufgrund der Tatsache, daß sich der Altstandort "Spenglerei Aumayr" und die Altlast "Putzerei Gassl" im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befindet, kann im Wasserwerk Heilham, seit Bekanntwerden der gegenständlichen Grundwasserverunreinigung, nur mehr zur Abdeckung des Spitzenbedarfes in Linz Trinkwasser entnommen werden. Derzeit befinden sich nur 2 der 6 Brunnen in Betrieb. Die maximale Förderleistung der derzeit installierten Pumpen beträgt 50 l/s.

Entsprechend den großräumigen Grundwasserströmungsverhältnissen befindet sich der Altstandort außerdem im Grundwasseranstrom des Wasserwerkes Plesching (Entfernung ca. 2 km). Eine Ausbreitung der Verunreinigung des Grundwassers in dieser Richtung wird jedoch seit 1984 durch einen Sperrbunnen hintangehalten.

Die vorliegenden Unterlagen und Untersuchungsergebnisse zeigen, daß am Altstandort "Spenglerei Aumayr" eine CKW-Verunreinigung des Untergrundes bis in die wassergesättigte Bodenzone gegeben ist, durch die eine massive Verunreinigung des Schutzgutes Grundwasser verursacht wird. Es besteht außerdem eine Gefährdung öffentlicher Trinkwasserversorgungsanlagen.

 

Datum der Texterstellung:     Juni 1994