Sanierte Altlast O12: Büromöbelfabrik Hali

Die Firma Hali befindet sich am südlichen Ortsrand der Stadt Eferding. Seit 1962 werden am Betriebsstandort Büromöbel produziert.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Eferding,
Eferding,
Eferding,
406/1
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Metallwäsche, -entfettung, -beizerei
Fläche Altlast (m²): 9.600 m²
Schadstoff(e)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 25.11.1993
Datum der Prioritätenfestlegung: 10.01.1994
Priorität: 1
Datum Ausweisung dekontaminiert: 13.02.1997
Status Maßnahme: abgeschlossen
Art der Maßnahme: Dekontamination
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 28.02.1997

BESCHREIBUNG DER ALTLAST

Im Zeitraum von 1975 bis 1992 wurde als Vorbehandlung zu einer Pulverbeschichtung eine Entfettungsanlage zur Oberflächenbehandlung von Halbfabrikaten aus Metall betrieben. In dieser Dampfentfettungsanlage, die in der nordwestlichen Ecke der ca. 2,3 ha großen Produktionshalle aufgestellt war, wurde 1,1,1-Trichlorethan eingesetzt. Im Rahmen der Erneuerung der Pulverbeschichtungsanlage wurde im Jahr 1992 die Entfettung auf ein wässriges Reinigungssystem umgestellt.

Der Betriebsstandort liegt im Eferdinger Becken. Der Untergrundaufbau wird durch alluviale Sedimente der Donau (sandige Kiese) geprägt, die von tertiären Schichten (Schlier) unterlagert werden. Im Bereich der Produktionshallen befindet sich unterhalb der Hallenböden eine ca. 1-2 m mächtige Schicht künstliche Anschüttungen (Schotterschicht über sandigen Schluffen). Ab etwa 2 m unter Gelände folgen stark sandige Kiese und in 18 m Tiefe steht der Schlier an.

Der erste Grundwasserhorizont befindet sich im Bereich der quartären Schotter und ist etwa 10 m mächtig. Der Flurabstand des Grundwassers beträgt ca. 8 m. Die großräumige Fließrichtung ist gegen Nordosten zur Donau gerichtet. Die sandigen Kiese des Grundwasserleiters sind gut durchlässig (kf ca. 8*10-3 m/s). Die Abstandsgeschwindigkeit ist mit rund 2 m/d anzugeben.

Der Betriebsstandort liegt am Rand eines Siedlungsgebietes. Im Süden schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das Grundwasser im Abstrom des Standortes wird durch Hausbrunnen genutzt. In der Entfernung von 300 m nordnordöstlich des Betriebsstandortes (seitlich im Grundwasserstrom) besteht das Schutzgebiet der Trinkwasserversorgungsanlage für einen Siedlungsteil von Eferding.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Bei der Produktion von Büromöbeln wurde das Lösungsmittel 1,1,1-Trichlorethan in einer Dampfentfettungsanlage zur Oberflächenbehandlung von Halbfabrikaten aus Metall eingesetzt. Im Bereich der Entfettungsanlage wurde im Jahr 1992 eine Verunreinigung der wasserungesättigten Bodenzone mit chlorierten Kohlenwasserstoffen festgestellt. Hauptkomponente der Verunreinigung war 1,1,1-Trichlorethan.

Bodenluftuntersuchungen wurden im Sommer 1992 und im Frühjahr 1993 durchgeführt. Insgesamt wurden an 14 Probenahmepunkten Bodenluftproben genommen. Im Kontaminationszentrum wurde in 2 m Tiefe eine 1,1,1-Trichlorethankonzentration von 506.000 mg/m³ und in 3,5 m Tiefe von 595.000 mg/m³ festgestellt. Gemäß den Richtlinien des Bayerischen Wasserwirtschaftsamtes werden CKW-Konzentrationen über 50 mg/m³ als stark belastet und sanierungsbedürftig bezeichnet. In der CKW-Anlagenverordnung (BGBl. 27/90) wird ein Sanierungsrichtwert von 10 mg/m³ angegeben. Bei den durchgeführten Bodenluftuntersuchungen wurde der Richtwert der CKW-Anlagenverordnung in 2 m Tiefe an 12 von 14 Meßpunkten und in größerer Tiefe an 9 von 11 Meßpunkten überschritten. An 2 Meßpunkten im Kontaminationszentrum wurde der Richtwert der CKW-Sanierungsverordnung um mehr als das 1.000-fache, der Sanierungsrichtwert des Bayerischen Wasserwirtschaftsamtes um mehr als das 200-fache überschritten.

Es war etwa eine Fläche von 3.000 m² von der Untergrundverunreinigung mit 1,1,1-Trichlorethan betroffen. Ausgehend vom ehemaligen Standort der Entfettungsanlage erstreckt sich die Kontamination des Untergrundes innerhalb der Produktionshalle in südwestlicher Richtung. Im Vergleich der Ergebnisse der Bodenluftuntersuchungen aus verschiedenen Tiefenstufen ist an 9 von 11 Probenahmepunkten in der zweiten Tiefenstufe (von 3,5 bis 5 m) eine höhere Konzentration an 1,1,1-Trichlorethan gemessen worden. Das Grundwasser steht in 8 m Tiefe an. Die Untergrundkontamination erstreckte sich bis in die wassergesättigte Bodenzone.

Im Sommer 1993 wurden an insgesamt 65 Brunnen in der Umgebung des Altstandortes Grundwasserproben entnommen und auf leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe analysiert.

Aufgrund der Untersuchungen konnte im Grundwasserabstrom (in nordöstlicher Richtung) der Firma Hali eine bis zu 100 m breite Schadstoffahne mit stark erhöhten Konzentrationen an chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) beobachtet werden. Im Bereich der Schadstoffahne waren bis in eine Entfernung von ca. 700 m Überschreitungen der zulässigen Höchstkonzentrationen für Trinkwasser festzustellen.

Das im Grundwasserabstrom gelegene Siedlungsgebiet ist an eine zentrale Trinkwasserversorgungsanlage angeschlossen. Aus bestehenden Hausbrunnen kann prinzipiell zusätzlich Grundwasser zur Verwendung als Nutzwasser oder Trinkwasser entnommen werden. Die Hausbrunnen, in denen Überschreitungen der zulässigen Höchstkonzentrationen für Trinkwasser feststellbar waren, wurden im Sommer 1993 gesperrt. Das im Nordnordosten der Firma Hali bestehende Trinkwasserschutzgebiet lag außerhalb der Schadstoffahne.

Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse zeigten, daß durch die im Bereich der ehemaligen Entfettungsanlage festgestellten Verunreinigungen der wasser-ungesättigten Bodenzone eine Beeinträchtigung eines genutzten Grundwasser-vorkommens verursacht wurde.

 

BESCHREIBUNG DER SANIERUNGSMAßNAHMEN

Ziel der Sanierungsmaßnahmen war die Wiederherstellung eines Zustandes, der eine dauernde multifunktionale Nutzung des Grundwassers erlaubt bzw. eine weitgehende Wiederherstellung der natürlichen Beschaffenheit des Grundwassers. Zu diesem Zweck wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone im Kontaminationszentrum im Bereich des Standortes der ehemaligen Entfettungsanlage durch Betrieb einer Bodenluftabsauganlage sowie Reinigung der abgesaugten Bodenluft

  • Verhinderung der weiteren Ausbreitung bzw. Verlagerung von Schadstoffen aus dem Kontaminationszentrum mit dem Grundwasser durch Betrieb eines Sanierungsbrunnens im nahen Grundwasserabstrom des Schadensherdes sowie Reinigung des abgepumpten Grundwassers

  • Erfassung der Schadstoffahne und Dekontamination des Grundwassers durch Betrieb eines Sanierungsbrunnens im weiteren Grundwasserabstrom in ca. 700 m Entfernung vom Schadensherd sowie Reinigung des abgepumpten Grundwassers

Zur Durchführung der Bodenluftabsaugung wurden ursprünglich insgesamt 7 Bohrungen als Absaugpegel ausgebaut. Die Absaugpegel wurden in unterschiedlich durchlässigen Tiefenbereichen jeweils getrennt verfiltert, so daß die Absaugung der Bodenluft über insgesamt 14 Absaugstrecken betrieben wurde. Zur Optimierung des Betriebes der Bodenluftabsauganlage wurden vor der Inbetriebnahme Bodenluftabsaugversuche durchgeführt. Der Sanierungsbetrieb wurde im September 1994 aufgenommen. Die Kontrolle der Wirkung der Maßnahme erfolgte durch ständige Beprobung und Analyse der abgesaugten Bodenluft der einzelnen Absaugstrecken. Die Reinigung der abgesaugten Bodenluft erfolgte durch Adsorption an Aktivkohle.

Als Sanierungsziel für die wasserungesättigte Bodenzone wurde ein CKW-Gehalt von 10 mg/m³ Bodenluft als maßgeblich angesehen. Am Anfang des Betriebes der Bodenuftabsaugúng wurden maximale CKW-Gehalte (hauptsächlich 1,1,1-Trichlor-ethan) bis 250 mg/m³ beobachtet. Im Mai 1995 wurden zur Intensivierung der Wirksamkeit der Maßnahme zwei weitere Bodenluftpegel errichtet und an die Absauganlage angeschlossen. Ab Juni 1995 lagen die in der abgesaugten Bodenluft der einzelnen Absaugstrecken gemessenen CKW-Konzentrationen ständig unterhalb des Sanierungszieles von 10 mg/m³. Zur Verbesserung der Wirksamkeit wurde die Absaugung in diesem Zeitraum nur mehr intermittierend täglich von 10 bis 15 Uhr durchgeführt. Im Dezember 1995 wurde die Absaugung für einen Monat eingestellt. Bodenluftuntersuchungen nach dieser Absaugpause zeigten einen leichten Wiederanstieg der CKW-Konzentrationen von 1 bis 5 mg/m³ auf ca. 20 mg/m³. In weiterer Folge wurde der intermittierende Betrieb der Bodenluftabsaugung an 5 Bodenluftpegeln wiederaufgenommen. Bei allen Kontrollbeprobungen bis Juli 1996 lagen die CKW-Gehalte der abgesaugten Bodenluft unter 10 mg/m³.

Zur Kontrolle des Sanierungserfolges wurden im Juli 1996 fünf Bodenluftsonden und ein weiterer Absaugpegel errichtet. Sowohl bei der Beprobung der Bodenluftsonden als auch im Zuge eines Absaugversuches an dem neu errichteten Absaugpegel zeigte sich, daß die CKW-Konzentrationen der Bodenluft deutlich unter dem Sanierungsziel von 10 mg/m³ lagen. Bei der Sanierung der wasserungesättigten Bodenzone waren im Zuge der Planung (Absaugversuche) und des Betriebes der Bodenluftabsaugung insgesamt rund 80 kg leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (vor allem 1,1,1-Trichlorethan) aus dem Untergrund entfernt worden.

Der Sanierungsbrunnen im nahen Grundwasserabstrom des Kontaminationszentrums wurde bereits im Oktober 1993 in Betrieb genommen. Im Zeitraum von Oktober 1993 bis Mai 1995 wurden kontinuierlich 4,5 l/s (16,2 m³/h) Grundwasser entnommen (insgesamt ca. 230.000 m³). Als Sanierungsziel wurde die sechsmonatige dauerhafte Unterschreitung eines CKW-Gehaltes von 10 µg/l angesehen. Am Anfang des Betriebes des Sanierungsbrunnens wurden maximale CKW-Gehalte (hauptsächlich 1,1,1-Trichlorethan) bis 750 µg/l beobachtet. Nach etwa 14-monatigem Betrieb des Sanierungsbrunnens wurde im geförderten Grundwasser ab Dezember 1994 eine Unterschreitung des Sanierungszieles von 10 µg CKW/l beobachtet. Insgesamt wurden durch den Betrieb des Sanierungsbrunnens rund 27 kg CKW aus dem Grundwasser entfernt.

Zur Reinigung des Grundwassers wurde eine Strippanlage eingesetzt. Das gereinigte Grundwasser wurde über Infiltrationsbrunnen wiederversickert. Als Grenzwert für die Wiederversickerung war ein maximaler CKW-Gehalt von 1 µg/l vorgeschrieben. Die Einhaltung des Grenzwertes wurde durch Kontrollbeprobungen überprüft bzw. bestätigt.

Die Abluft der Strippanlage für das Grundwasser und die abgesaugte Bodenluft wurden durch Adsorption an Aktivkohle gereinigt. Als Grenzwert für die Abgabe der gereinigten Bodenluft an die Atmosphäre wurde ein CKW-Gehalt von 10 mg/m³ vorgeschrieben. Die Einhaltung des Grenzwertes wurde durch Kontrollbeprobungen überprüft bzw. bestätigt.

Der Sanierungsbrunnen im weiteren Grundwasserabstrom des Kontaminationszentrums wurde im Zeitraum von September 1994 bis Oktober 1996 betrieben. Es wurden kontinuierlich 13 l/s (48 m³/h) Grundwasser entnommen (insgesamt ca. 860.000 m³). Als Sanierungsziel wurde die sechsmonatige dauerhafte Unterschreitung eines CKW-Gehaltes von 10 µg/l angesehen. Am Anfang des Betriebes des Sanierungsbrunnens wurden maximale CKW-Gehalte (hauptsächlich 1,1,1-Trichlorethan) bis 55 µg/l beobachtet. Nach etwa 14-monatigem Betrieb des Sanierungsbrunnens wurde im geförderten Grundwasser ab Dezember 1994 erstmals eine Unterschreitung des Sanierungszieles von 10 µg CKW/l beobachtet. Im Februar 1996 kam es im Zuge eines Grundwasserhochstandes zu einem Anstieg der CKW-Konzentration auf 20 µg/l. In weiterer Folge wurde das Sanierungsziel sechs Monate ununterbrochen unterschritten. Insgesamt wurden durch den Betrieb des Sanierungsbrunnens rund 26 kg CKW (vor allem 1,1,1-Trichlorethan) aus dem Grundwasser entfernt.

Im November 1995 und im Juli 1996 wurde eine Beprobung von 26 Brunnen im Abstrombereich der Altlast durchgeführt. Die zulässige Höchstkonzentration gemäß Kapitel B1 "Trinkwasser" des Lebensmittelcodex beträgt für die Summe CKW 30 µg/l. Bei beiden Probenahmeterminen zeigte sich, daß die Qualität des Grundwassers weitgehend wiederhergestellt ist und die CKW-Gehalte größtenteils deutlich geringer als 20 µg/l sind.

 

Datum der Texterstellung:     Jänner 1997