Im Bereich des Altstandortes und im Abstrom ist eine massive Beeinträchtigung des Grundwassers durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, insbesondere Tetrachlorethen vorhanden. Bei Grundwasseruntersuchungen wurde im unmittelbaren Abstrom des Altstandortes eine ca. 40 m breite Schadstofffahne festgestellt. Diese Schadstofffahne mündet in einer Entfernung von 100 m in den südlich gelegenen Romauchbach. Der Altstandort „Metallwarenfabrik Franke“ stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Es wird eine Einstufung in die Prioritätenklasse 2 vorgeschlagen.
Bezirk:
Gemeinde: Katastralgemeinde: Grundstücksnummern: |
Gmünd,
Heidenreichstein, Kleinpertholz, 11/2, 11/6, 11/7, 12, 16/4, 16/5 |
Lage der Altlast : | Altlast im GIS anzeigen |
Art der Fläche: | Altstandort |
Branche: | Metallwarenerzeugung |
Ergebnis Beurteilung: | erhebliche Kontamination |
Fläche Altlast (m²): | 2.500 m² |
Volumen Altlast (m³): | 1.200 m³ |
Schadstoff(e) | Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
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Datum Eintrag Altlastenatlas: | 15.10.2008 |
Datum der Prioritätenfestlegung: | 15.10.2008 |
Priorität: | 2 |
Status Maßnahme: | in Durchführung |
Art der Maßnahme: | Dekontamination |
Sanierungsverfahren: | Hydraulische Maßnahmen (pump & treat (GW-Sanierung), Drainage), Räumung (Teilräumung), Pneumatische Maßnahmen (Bodenluftabsaugung) |
BESCHREIBUNG DES ALTSTANDORTES
Die ehemalige „Metallwarenfabrik Franke“ befindet sich im westlichen Teil der Gemeinde Heidenreichstein, zwischen der 70 m entfernten Lokalbahn im Nordwesten und der rund 80 m entfernten Pertholzer Strasse im Südosten.
100 m südöstlich der Metallwarenfabrik fließt der Romaubach. Im Osten grenzt das Gelände an den Carl Hoffmannweg. Auf der gegenüberliegenden Wegseite befinden sich 3 Wohnhäuser, ein Reitstall sowie in 30 m Entfernung der Luckergraben. Das westlich gelegene Grundstück wird landwirtschaftlich genutzt. Unmittelbar südlich des Altstandortes befinden sich zwei weitere Wohnhäuser. Der gesamte Altstandort weist eine Größe von 2.400 m² auf. 250 m nordöstlich des Altstandortes befindet sich die im Altlastenatlas ausgewiesene Altlast „N29 MKE Heidenreichstein“.
Nutzungsgeschichte:
Zwischen 1953 und 1993 wurden in der „Metallwarenfabrik Franke“ Beschläge für Lederwaren und Möbel sowie Metallbügel produziert. Im Kellergeschoss war eine Metallveredlung (Galvanik) untergebracht. Im Erdgeschoss befanden sich eine Dreherei, Presserei, Schleiferei, eine Entfettung, eine Lackiererei sowie das Materiallager. Im Obergeschoss war eine Werkzeugmacherei mit Schmiede und Härterei untergebraucht.
1962 wurde eine Abwasserreinigungsanlage zur Behandlung der Industrie- sowie der Fäkalabwässer installiert und bis zur Stilllegung des Werkes betrieben. Cyanid und säurehältige Abwässer wurden in einem Reaktions- und Mischbecken vorbehandelt (Dotation von Kalk und Hypochloridlauge sowie manuelle Durchmischung) und gelangten anschließend gemeinsam mit den Fäkalabwässern über einen Sammelkanal in eine Absetzfaulanlage. Die gereinigten Abwässer wurden in den Romaubach eingeleitet.
Nach der Schließung des Werkes 1995 wurden sämtliche Produktionsmaschinen sowie die im Keller befindlichen Heizöltanks demontiert und entfernt. Mit Verkauf der Metallwarenfabrik 1996 wurden die Becken der Abwasserreinigungsanlage sowie das umgebende Erdreiche teilweise entfernt und entsorgt. Die Gebäude der ehemaligen Metallwarenfabrik befinden sich noch auf dem Standort und wurden zu Wohnungen, einem Atelier und einem Museum umgebaut.
Weiters befinden sich auf dem Altstandort zwei Brunnen. Ein Brunnen liegt in der ehemaligen Dreherei und wurde zur Gerätekühlung benutzt. Dieser Brunnen wurde möglicherweise auch als Versickerungsbrunnen für Wässer aus der Polieranlage verwendet. Ein zweiter Brunnen befindet sich an der Westgrenze des Altstandortes und wurde zur Bewässerung eingesetzt
Beschreibung der Untergrundverhältnisse
Der Altstandort „Metallwarenfabrik Franke“ befindet sich in der geologischen Einheit der Böhmischen Masse und liegt auf einem zum Romaubach steil abfallenden Hang. Die Geländeoberkante im Bereich der Bebauung befindet sich im oberen Hangbereich auf etwa 552 m ü. A.
Der Untergrund besteht aus einer rund 1 m mächtigen Schluffschicht über einer 2 bis 3 m mächtige Auflockerungs- bzw. Verwitterungszone aus sandig bis kiesigem Granitgrus. Die Mächtigkeit der sandigen und schluffigen Zone wächst bis zum Romaubach bis auf ca. 5 m an. Eine eindeutige Abgrenzung der unverwitterten Felsoberkante konnte im Rahmen der Erkundungsbohrungen nur teilweise geklärt werden. Der Eisgarner Granit stand zwischen 4 und 9 m unter GOK an, in Teilbereichen grenzt er bis an die Kellersohle des Altgebäudes.
Der Eisgarner Granit stellt einen Kluftgrundwasserleiter dar. Das Grundwasser fließt zum Teil im Bereich der Auflockerungs- und Verwitterungszone in Form von Hangwässern und zum Teil in den Klüften des Eisgarner Granits. Die Kluft- bzw. Hangwässer speisen in den Talgrundwasserleiter des Romaubaches ein. Der östlich gelegene Luckergraben bildet die Tallinie von Norden nach Süden und mündet ebenfalls in den Romaubach. Im Bereich des ca. 70 m breiten Talbodens des Romaubaches besteht der Untergrund aus Fein- und Mittelsanden (schluffig, kiesig bis blockig). Der Romaubach fließt im Bereich des Altstandortes Richtung Südwesten. Die lokale Grundwasserströmung ist nach Süden bis Südosten gerichtet. Für das Kluftgrundwasser kann keine eindeutige Strömungsrichtung angegeben werden.
Der Grundwasserflurabstand beträgt im Bereich des Altstandortes 3 bis 4 m, die Grundwassermächtigkeit des Porengrundwasserleiters in diesem Bereich kann mit 0,5 m abgeschätzt werden. Das Grundwassergefälle beträgt rund 6 %, die aufgrund von Pumpversuchen ermittelte Durchlässigkeit beträgt 5*10-5 m/s. Die Abstandsgeschwindigkeit kann mit 25 cm/d abgeschätzt werden. Der spezifische Grundwasserdurchfluss durch einen Querschnitt von 1 m Breite kann mit 130 l/d abgeschätzt werden. Über die maximale Abstrombreite von 20 m ergibt sich eine hydraulische Fracht von etwa 2,6 m³/d.
Beschreibung der Schutzgüter und Nutzungen
Auf dem ehemaligen Werksgelände der „Metallwarenfabrik Franke“ befinden sich noch alle Gebäude des ehemaligen Betriebes. Der Großteil der Gebäude wird heute als Museum, Atelier sowie als Wohnungen genutzt. Die Freiflächen finden zum Teil als Park- und Grünanlagen Verwendung. Der im Außengelände liegende Brunnen wird zur Gartenbewässerung verwendet. Alle anfallenden Abwässer werden in das öffentliche Kanalnetz mit Anschluss am angrenzenden Weg entsorgt.
Im Umkreis von 50 m von dem Altstandort in südlicher bis östlicher Richtung befinden sich 4 Einfamilienwohnhäuser, weiter anstromig mehrer Nutzwasserbrunnen.
GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
Am Altstandort „Metallwarenfabrik Franke“ bestand zwischen 1953 und 1993 ein Betrieb, der im Bereich der Metallwarenproduktion, insbesondere der Erzeugung von Beschlägen und Metallbügeln, tätig war. Es wurden unter anderem eine Entfettung sowie eine Galvanisierung betrieben. Es kann davon ausgegangen werden, dass beim Betrieb der Entfettung organische Lösungsmittel sowie beim Betrieb der Galvanik verschiedene Schwermetalle sowie Säuren und Laugen eingesetzt wurden.
250 m nordöstlich des Altstandortes befindet sich die im Altlastenatlas ausgewiesene Altlast „N29 MKE Heidenreichstein“. Aufgrund der angetroffenen Grundwasserströmungsverhältnisse kann eine Beeinflussung der Grundwasserqualität am Standort der „Metallwarenfabrik Franke“ ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der ersten Erkundung 1999 und 2000 wurde im Bereich der Entfettung und Galvanik ein massives Auftreten leichtflüchtiger chlorierter Kohlenwasserstoffe, insbesondere Tetrachlorethen, in der Bodenluft festgestellt. Demgegenüber zeigten die orientierenden Bodenluftuntersuchungen im Jahr 2005 LHKW-Konzentrationen nur in Spuren. Unter Betrachtung der weiteren Ergebnisse müssen die temporären Messungen aus dem Jahr 2005 als nicht plausibel angesehen werden. Die Bodenluftuntersuchungen an den stationären Messstellen im Jahr 2005 bestätigten die Messungen aus 1999 und 2000, dass der wasserungesättigte Untergrund im Bereich der Entfettung aber auch stromabwärts im Bereich der ehemaligen Absetzgrube mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen stark verunreinigt ist. Die höchsten Konzentrationen mit rund 4.000 mg/m³ LHKW wurden im südlichen Gebäudebereich der ehemaligen Galvanik gemessen. Während des Absaugversuches konnte hier eine anhaltende Schadstoffnachlieferung bei > 200 mg/m³ festgestellt werden. Hauptbestandteil der leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe war mit rund 90 % Tetrachlorethen. Insgesamt konnte aus den aktuellen Bodenluftuntersuchungen abgeleitet werden, dass im Umfeld der Galvanik und der Entfettung auf einer Fläche von rund 350 m² der wasserungesättigte Untergrund erheblich mit Tetrachlorethen und Trichlorethen verunreinigt ist.
Bei den Untersuchungen der Feststoffproben im Jahr 2005 wurden in vier Untergrundaufschlüssen am Altstandort westlich der ehemaligen Galvanik erhöhte Belastungen an Kohlenwasserstoffen (Index) in Konzentrationen bis 673 mg/kg gemessen. Im gleichen Bereich wurden ebenfalls leicht erhöhte Konzentrationen an Kupfer und Nickel festgestellt. Bei den belasteten Proben handelte es sich primär um oberflächennah entnommene Proben. Für die Kohlenwasserstoffe und Metalle konnten generell keine stark erhöhten wasserlöslichen Gehalte gemessen werden.
Im Bereich der ehemaligen Aufbereitungsanlage wiesen die genommenen Feststoffproben erhöhte Schwermetallbelastung auf. Insbesondere Nickel wurde als Hauptkontaminant mit Prüfwertüberschreitungen beim Gesamtgehalt und Maßnahmenschwellenwertüberschreitungen im Eluat ausgemacht.
Bei den Grundwasserpumpproben aus der Messstelle GW1 (Bereich des ehemaligen Absetzbeckens) wurde eine bis zu tausendfache Überschreitung des Maßnahmenschwellenwertes für Nickel gemessen (max. 25,2 mg/l). Weiterhin wurden in diesem Bereich Überschreitungen der Prüfwerte der Parameter pH-Wert, Chlorid, Natrium sowie Kalium (typische Abfallstoffe der Galvanik: Salzsäure, Hypochlorid-, Natron- und Kalilauge) gemessen, welches ebenso wie die hohen Nickelkonzentrationen auf den Eintrag von Galvanikabwässern, möglicherweise über Leckagen in Rohren und Becken, hinweist. Insgesamt konnte aus den aktuellen Untersuchungen abgeleitet werden, dass im Umfeld der Abwasseraufbereitungsanlage auf einer Fläche von rund 130 m² der Untergrund verunreinigt ist.
In den 24-stündigen Pumpversuchen wurden in der Grundwassermessstelle GW1 Nickelkonzentrationen von max. 5,9 mg/l gemessen. Die mit dem Grundwasser im unmittelbaren Abstrom der Reinigungsanlage (Schadstofffahnenbreite ca. 6 m) durchschnittlich transportierte Fracht an Nickel kann mit 2 g/d abgeschätzt werden und ist trotz der hohen Nickelkonzentrationen als gering einzustufen.
Wie schon die Bodenluftuntersuchungen für den wasserungesättigten Bereich zeigten, bestätigten die Grundwasserpumpproben eine massive LHKW-Kontamination des wassergesättigten Untergrundes im Bereich der Entfettung und Galvanik.
In nebenstehender Abbildung sind die Mittelwerte der Konzentrationen von Tetra-, Tri- und c-1,2-Dichlorethen in Grundwasserabstromrichtung dargestellt. Es ist erkennbar, dass im Bereich der Entfettung und Galvanik die LHKW-Konzentration auf mehrere 10.000 mg/l sprunghaft ansteigt und damit dieser Bereich als Hauptschadstoffherd angesehen werden muss. Ausgehend von diesem Bereich haben sich die LHKW im Grundwasser ausgebreitet. In sämtlichen Abstrommessstellen wurden sehr hohe Tetrachlorethenkonzentrationen gemessen. Neben Tetrachlorethen wurden auch die für Tetrachlorethen typischen Abbauprodukte Trichlorethen und cis-1,2-Dichlorethen in auffälligen Konzentrationen nachgewiesen. Mit Entfernung vom Ort des Eintrags nahmen diese Abbauprodukte im Verhältnis zum Tetrachlorethen deutlich zu, was auf eine mikrobielle Dechlorierung hinweist.
Bei der Untersuchung der Schöpfproben im Bereich der Entfettung und Galvanik aber auch im Bereich der abstromigen Messstellen wurden zum Teil sehr hohe Tetrachlorethenkonzentrationen festgestellt (bis 68.000, bzw. bis 22.000 µg/l). Es lässt sich ableiten, dass es im gesamten Bereich der Entfettung/Galvanik noch immer zu einem massiven Eintrag von Tetrachlorethen in das Grundwasser kommt.
In den 24-stündigen Pumpversuchen wurde in den abstromig gelegenen Grundwassermessstellen eine kontinuierliche Zunahme von Tetrachlorethen gemessen (bis max. 26.000 µg/l). Daraus ist abzuleiten, dass noch immer eine massive Nachlieferung stattfindet. Die mit dem Grundwasser im unmittelbaren Abstrom der Entfettung und Galvanik (SBGW5, Schadstofffahnenbreite ca. 20 m) durchschnittlich transportierte Fracht der Summe von Tetra- und Trichlorethen kann mit rund 30 g/d abgeschätzt werden und ist als groß zu bewerten.
Zusammenfassend zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass im Bereich der ehemaligen Entfettung und Galvanik eine erhebliche Verunreinigung des Untergrundes durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, insbesondere Tetrachlorethen vorhanden ist. Im Bereich der ehemaligen Abwasserreinigungsanlagen ist eine deutliche Verunreinigung des Untergrundes insbesondere mit Nickel aber auch mit diversen anderen Rückständen der Galvanik sowie auch hier mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen vorhanden. Trotz der relativ geringen hydraulischen Fracht wurde die Ausbreitung von Tetrachlorethen mit dem Grundwasser bis in eine Entfernung von rund 100 m ausgehend vom Kontaminationszentrum sowie bis zu einer Breite von 40 m nachgewiesen, wobei nach 100 m Fließstrecke das belastete Grundwasser in den Romaubach einmündete.
Geringe aber deutlich messbare Belastungen mit LHKW konnten im Wasser des Romaubaches nachgewiesen werden. Die errechnete Konzentration der leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe im Bachwasser, ermittelt aus der mittleren Konzentration in Messstelle GW3, der hydraulischen Fracht und dem mittleren Abfluss des Romaubaches (22 l/s), ergab unter Nichtberücksichtigung eines weiteren Abbaus auf dem verbleibenden Fließweg zwischen Messstelle GW3 und Bach rund 6 µg/l. Stellt man diesen Rechenwert den tatsächlich gemessenen Konzentrationen im Romaubach von 4,6 bzw. 5,4 µg/l gegenüber, ist davon auszugehen, dass die Belastung des Fließgewässers vom Altstandort „Metallwarenfabrik Franke“ stammt.
Es ist davon auszugehen, dass aktuell ein großer Schadstoffeintrag sowohl in das Grundwasser als auch in das Fließgewässer stattfindet. Insbesondere der Bereich der ehemaligen Galvanik und Entfettung der „Metallwarenfabrik Franke“ stellt eine erhebliche Gefahr für das Grundwasser dar.
PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG
Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die wesentlichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:
Schadstoffpotenzial: groß
Am Altstandort „Metallwarenfabrik Franke“ ist der Untergrund auf einer Fläche von rund 500 m² durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe verunreinigt. Das Volumen des verunreinigten Untergrundbereiches kann mit rund 1.200 m³ grob abgeschätzt werden. Der verunreinigte Gesamtbereich ist vergleichsweise klein. Der Hauptschadstoff Tetrachlorethen weist aufgrund seiner stofflichen Eigenschaften ein sehr hohes Gefährdungspotenzial auf. Das Schadstoffpotenzial ist insgesamt als groß zu bewerten.
Schadstoffausbreitung: ausgedehnt
Im Grundwasser wurde bis in eine Entfernung von 100 m eine deutliche Beeinflussung durch Tetrachlorethen über die gesamte Mächtigkeit des Grundwassers festgestellt. Nach 100 m mündet die Schadstofffahne in den Romaubach und ist auch in dessen Wasser noch nachweisbar. Die Tetrachlorethenfracht im Grundwasser ist als groß zu bewerten. Es ist auch weiterhin mit einem großen Schadstoffeintrag in das Grundwasser zu rechnen. Die Schadstoffausbreitung ist insgesamt als ausgedehnt zu bewerten.
Schutzgut: nutzbar
Grundsätzlich ist der Grund- und Kluftwasserleiter des Eisgarner Granits zwar wenig ergiebig aber nutzbar. Im unmittelbaren Abstrom des Altstandortes sind keine Grundwassernutzungen vorhanden. Der Grundwasserleiter mündet in den Romaubach, woraus sich jedoch keine massive Beeinträchtigung eines lokalen Ökosystems ergibt. Es ist auch in Zukunft mit keiner hochwertigen Grundwassernutzung im Abstrom zu rechnen.
Prioritätenklasse – Vorschlag: 2
Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umweltbundesamt die Einstufung des Altstandortes „Metallwarenfabrik Franke“ in die Prioritätenklasse 2 vor.
Datum der Texterstellung: Mai 2008