Altlast K36: Betriebsdeponie Wietersdorfer Zementwerke

Bei der Altablagerung handelt es sich um eine ehemalige Betriebsdeponie eines Zementwerkes, dem auch ein Asbestschieferwerk angeschlossen war. Im Zeitraum zwischen 1984 und 1990 wurden auf der Deponie überwiegend Aushub und Bauschutt, sowie Industrie- und Gewerbemüll (u.a. auch asbesthaltige Materialien) ohne technischem Schutz des Grundwassers abgelagert.

Die Fläche der Hangschüttung beträgt rund 12.000 m². Die durchschnittliche Mächtigkeit der Anschüttungen kann grob mit 10 m, die Kubatur mit rund 120.000 m³ abgeschätzt werden. Die Menge des erheblich mit Asbest verunreinigten Materials lässt sich mit bis zu 20.000 m³ abschätzen. Das Deponiegasbildungspotential ist aufgrund der abgelagerten Materialien sehr gering. Größere Mengen an Abfällen mit erhöhten Gehalten an organischen Schadstoffen oder Schwermetallen wurden nicht angetroffen. Ein direkter Kontakt mit asbesthaltigen Materialien und eine Freisetzung von Asbestfasern ist aufgrund der Überdeckung derzeit nicht möglich. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung ergibt sich die Priorität 3.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Sankt Veit an der Glan,
Klein St. Paul,
Wieting,
338/3, 353/1, 355
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Art der Ablagerungen: Aushubmaterial/Abraum,
Bauschutt,
Industrie-/Gewerbemüll,
gefährliche Abfälle
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 12.000 m²
Volumen Altlast (m³): 120.000 m³
Schadstoff(e) Asbest (gebundene Asbestfasern, ungebundene Asbestfasern)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 15.01.2024
Datum der Prioritätenfestlegung: 15.01.2024
Priorität: 3

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die Altablagerung liegt im Gemeindegebiet von Klein Sankt Paul in der KG Wieting etwa 400 m nördlich der Wietersdorfer Zementwerke. Bei der Altablagerung handelt es sich um eine alte Betriebsdeponie des Zementwerkes, dem auch ein ehemaliges Asbestschieferwerk angeschlossen war. Im Zeitraum zwischen 1984 und 1990 wurden auf der Deponie überwiegend Aushub und Bauschutt sowie Industrie- und Gewerbemüll (Schlacke, Metall, Kunststoff, Ziegelbruch, Kalkputz, Beton, Holz, Asche, asbestzementhaltiges Material wie Asbestrohrbruch, Textilien, Elektroschrott) abgelagert. Die Schüttungen erfolgten als Hangschüttung ohne technischem Schutz des Grundwassers. Die Altablagerung bildet in dem von Nordwesten nach Südosten steil geneigten Hang ein terrassenförmiges Plateau. Die Fläche der Ablagerung beträgt rund 12.000 m². Die Mächtigkeit der Anschüttungen schwankt stark von 1,4 m bis 14 m. Mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 10 m ergibt sich eine Kubatur von rund 120.000 m³. 

Untergrundverhältnisse

Die Fläche liegt im Westen des Görtschitztals, das in Nord-Süd-Richtung verläuft. Die für den geologischen Aufbau maßgebliche Struktur ist die östlich der Altablagerung im Talboden verlaufende Görtschitztal-Störung. Entlang dieser Störung hat sich das Tal tief eingeschnitten und postglazial wieder verfüllt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Talfüllungen einen häufigen Wechsel von kiesigen und sandigen Lagen mit zwischengelagerten Feinkornsedimenten aufweisen. Quartäre Ablagerungen sind im Tal auf den wenige hundert Meter breiten Taleinschnitt östlich und westlich der Görtschitz beschränkt. Die Altablagerung liegt im Westhang des Tales etwa 80 Höhenmeter über der Görtschitz.

Aus einem Werksbrunnen des Zementwerkes (rund 1 km südlich der Altablagerung im Tal situiert) ist ein Grundwasserflurabstand für den Talgrundwasserleiter zwischen 14,5 und 20 m bekannt. Der kf-Wert der quartären Sedimente im Tal kann mit etwa 1,6*10-4 m/s angegeben werden. Das Grundwassergefälle liegt zwischen 0,7-1,25 %. Die Fließrichtung ist parallel zur Görtschitz gerichtet bzw. großräumig im Tal nach Süden bzw. Südosten.

Schutzgüter und Nutzungen

Die Fläche der Altablagerung ist mit Wald bzw. Buschwerk bewachsen (s. Abb. 2). Die Zufahrt zum Gelände ist abgesperrt und die Fläche ist nicht zugänglich bzw. nicht über Wege erschlossen.

Die Altablagerung ist Großteils von Wald umgeben. Im Nordosten grenzt eine Wiese an die Altlablagerung an. Ein landwirtschaftlicher Betrieb befindet sich 300 m südwestlich. Etwa 400 m südlich beginnt ein Industriegebiet.

Die Görtschitz fließt ca. 400 m südöstlich der Altablagerung. Etwa 600 m Richtung Nordosten beginnt das Siedlungsgebiet von Kitschdorf.

Die Altablagerung liegt im Grundwasserkörper "Zentralzone [DRA]", bei dem es sich um einen ca. 8.000 km² großen, oberflächennahen Kluftgrundwasserkörper, mit einer maximalen Längserstreckung von 200 km und einer mittleren Breite von 40 km, handelt.

Der nahest gelegene Brunnen mit einem kleinen Schutzgebiet zur Nutzwassergewinnung befindet sich am Gelände des Zementwerkes etwa 1 km südlich im Abstrom der Altablagerung.

 

UNTERSUCHUNGEN

Im November 2020 erfolgten im Bereich der Altablagerung folgende Untersuchungen:

  • Abteufen von 8 Rammkernbohrungen inkl. Entnahme von 54 Feststoffproben
  • Bestimmung von Gesamt- und Eluatgehalten an 14 Proben
  • Entnahme von 4 zusätzlichen Feststoffproben aus Bereichen mit augenscheinlichem Verdacht auf Asbest sowie quantitative Asbestbestimmung an insgesamt 14 Proben

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Bei der Altablagerung „Betriebsdeponie Wietersdorfer Zementwerke“ handelt es sich um eine ehemalige Betriebsdeponie eines Zementwerkes, dem auch ein Asbestschieferwerk angeschlossen war, bei der im Zeitraum zwischen 1984 und 1990 überwiegend Aushub und Bauschutt sowie Industrie- und Gewerbemüll (inkl. asbesthaltiger Betriebsabfälle) abgelagert wurden. Die Fläche der Ablagerung beträgt rund 12.000 m². Die Mächtigkeit der Anschüttungen kann im Mittel mit 10 m grob abgeschätzt werden, wodurch sich eine Kubatur von rund 120.000 m³ ergibt.

Das Deponiegasbildungspotential ist aufgrund der abgelagerten Materialien sehr gering. Größere Mengen an Abfällen mit erhöhten Gehalten an organischen Schadstoffen oder Schwermetallen wurden nicht angetroffen. Teilweise liegt eine erhöhte Mobilität von Schwermetallen vor, eine Beeinflussung des mindestens 80 m tiefer liegenden Talgrundwasserleiters ist nicht zu erwarten.

Mit Ausnahme des nordöstlichen Bereiches befinden sich in der Ablagerung bis zu ca. 10 % asbesthaltige Materialien. Die Mächtigkeiten der mit Asbest kontaminierten Bereiche variiert stark, zum Teil liegen auch größere Mengen an ungebundenen Asbestfasern vor. In der obersten Schicht der Ablagerung (bis min. 0,4 m unter GOK) wurden nur geringe Asbestgehalte nachgewiesen.

Da keine nationalen Prüfwerte zur Beurteilung einer Kontamination des Bodens mit Asbest existieren, wird zur Beurteilung das niederländische Regelwerk „Soil Remediation Circular 2013“ herangezogen.

Gemäß niederländischer „Soil Remediation Circular 2013“ liegt eine schwerwiegende Asbestverunreinigung im Boden vor, wenn der „Intervention Value“ von 100 mg/kg TS überschritten wird. Bei etwas mehr als der Hälfte der untersuchten Proben wurde dieser Wert überschritten.

Zudem überschreitet etwa ein Drittel der gemessenen Asbestkonzentrationen auch das Gefährlichkeitskriterium HP7 „karzinogen“ der Abfallverzeichnisverordnung 2020 (AVVO) von 0,1 Massen-% bzw. 1.000 mg/kg TS.

Die Menge des erheblich mit Asbest verunreinigten Materials lässt sich mit bis zu 20.000 m³ abschätzen. Zusätzlich überschreiten davon rund 15.000 m³ auch das Gefährlichkeitskriterium HP7.

Zusammenfassend sind im Bereich der Deponie mit einem Gesamtvolumen von 120.000 m³ bis zu 20.000 m³ abgelagertes Material erheblich mit Asbest verunreinigt. Ein direkter Kontakt mit asbesthaltigen Materialien und eine Freisetzung von Asbestfasern ist aufgrund der Überdeckung der Asbestablagerungen und der Oberflächenvegetation nicht möglich. Es sind aktuell auf der Fläche auch keine Tätigkeiten zu erwarten, bei denen asbesthaltiges Material an die Oberfläche gelangt und Asbestfasern freigesetzt werden.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist der Boden. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: sehr groß

Im Bereich der Altablagerung sind bis zu 20.000 m³ Material mit Asbest erheblich verunreinigt. Asbest gilt als krebserregender Stoff und besitzt eine hohe Stoffgefährlichkeit. In den meisten Bereichen liegt Asbest zumindest anteilig in ungebundener Form vor. Auf Grund der stofflichen Eigenschaften und der im Untergrund vorhandenen Schadstoffmengen ergibt sich insgesamt ein sehr großes Schadstoffpotenzial. 

Schadstoffaufnahme: gering

Der für den Menschen relevante Aufnahmepfad ist die inhalative Aufnahme von Asbestfasern mit der Luft. Eine Exposition ist aufgrund der Überdeckung des asbesthaltigen Materials mit mindestens 0,4 m Oberboden und Bauschutt nicht möglich. Der aktuellen Nutzung am Standort entsprechend gibt es keine Aktivitäten, die zu einer signifikanten Freisetzung von Asbest aus der Altablagerung beitragen. Insgesamt ist aufgrund der aktuellen Nutzung und der Oberflächengestaltung keine Aufnahme von Asbestfasern durch Menschen möglich.

Bedeutung des Schutzgutes: nicht sensibel

Die Altablagerung wird derzeit forstwirtschaftlich genutzt. Der Zugang ist eingeschränkt bzw. nicht gestattet. Die Nutzungsfrequenz ist sehr gering. Die ersten Wohnhäuser befinden sich etwa 300 m entfernt. Eine Verfrachtung über den Luftweg bis in das besiedelte Gebiet ist aufgrund der Überdeckung des asbesthaltigen Materials nicht möglich.

Prioritätenklasse – Vorschlag: 3

Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich für die Altablagerung die Prioritätenklasse 3.

 

Datum der Texterstellung: März 2023

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