Altlast K35: Deponie Sittenberg

Bei der Altablagerung handelt es sich um eine ehemalige Schottergrube, die im Zeitraum von 1960 bis 1983 auf einer Fläche von etwa 15.000 m² überwiegende mit Aushubmaterial sowie Anteilen an Bauschutt und Industrieabfällen wiederverfüllt wurde. Die Mächtigkeit der Altablagerung beträgt im Mittel etwa 3 m, sodass das Ablagerungsvolumen insgesamt mit bis zu 45.000 m³ abgeschätzt werden kann.

Im nordwestlichem Bereich befinden sich auf etwa 6.400 m² bis in eine maximale Tiefe vom 5 m unter GOK Asbestverunreinigungen in Form von Fasern, Brocken und pastösem Material. Die Asbestverunreinigungen reichen bis knapp unter die bzw. bis zur Oberfläche. Das Volumen des mit Asbest verunreinigten Materials lässt sich mit rund 7.000 m³ abschätzen. Die Ablagerungssohle liegt im Grundwasserschwankungsbereich.

Das Deponiegasbildungspotential ist aufgrund der abgelagerten Materialien als sehr gering zu bewerten. Größere Mengen an Abfällen mit erhöhten Gehalten an organischen Schadstoffen oder Schwermetallen wurden nicht angetroffen. Eine Beeinflussung des Grundwassers durch die Altablagerung ist nicht gegeben und auch zukünftig nicht zu erwarten. Durch die Landwirtschaftliche Nutzung und den damit verbundenen Tätigkeiten ist davon auszugehen, dass asbesthaltiges Material an die Oberfläche gelangen kann und damit eine Freisetzung von Asbestfasern möglich wird. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung ergibt sich für den mit Asbest verunreinigten Teil der Altablagerung die Priorität 2.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Sankt Veit an der Glan,
Klein St. Paul,
Sittenberg,
101/1, 102/1
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Betriebsdeponie
Art der Ablagerungen: Aushubmaterial/Abraum,
Bauschutt,
Industrie-/Gewerbemüll,
gefährliche Abfälle
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 6.400 m²
Volumen Altlast (m³): 19.000 m³
Schadstoff(e) Asbest (gebundene Asbestfasern, ungebundene Asbestfasern)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 15.01.2024
Datum der Prioritätenfestlegung: 15.01.2024
Priorität: 2

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die Altablagerung „Deponie Sittenberg“ liegt im Gemeindegebiet von Klein Sankt Paul etwa 700 m südlich des Zentrums. Es handelt sich um eine ehemalige Schottergrube, die im Zeitraum von 1960 bis 1983 auf einer Fläche von etwa 15.000 m² überwiegende mit Aushubmaterial sowie anteilig auch mit Bauschutt und Industrieabfällen – darunter auch asbestzementhaltige Rohrbruchstücke und Platten sowie Asbestschlamm des Asbestschieferwerkes Wietersdorfer – verfüllt wurde. Das Gelände im Bereich der Wiederverfüllung fällt in Richtung Nordosten um mehrere Meter ab und flacht dann im östlichen Teil ab. Die Mächtigkeit der Anschüttungen liegt im Bereich des Hangs bei bis zu 5 m, im Mittel bei etwa 3 m. Insgesamt kann das Ablagerungsvolumen mit bis zu 45.000 m³ abgeschätzt werden. Die Ablagerungen erfolgten ohne technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers. Die Ablagerungssohle liegt im Grundwasserschwankungsbereich.

Untergrundverhältnisse

Die Fläche liegt im Görtschitztal, das in Nord-Süd-Richtung verläuft. Die für den geologischen Aufbau maßgebliche Struktur ist die im Talboden verlaufende Görtschitztal-Störung. Entlang dieser Störung hat sich das Tal tief eingeschnitten und postglazial wieder verfüllt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Talfüllungen einen häufigen Wechsel von kiesigen und sandigen Lagen mit zwischengelagerten Feinkornsedimenten aufweisen.

Quartäre Ablagerungen sind im Tal auf den wenige hundert Meter breiten Taleinschnitt östlich und westlich der Görtschitz beschränkt.

Über die lokalen hydrogeologischen Verhältnisse ist wenig bekannt. Im Zuge der Erkundungsarbeiten wurden unterhalb der Anschüttungen sandige Kiese angetroffen sowie ein Grundwasserflurabstand von 2 bis 4 m gemessen. Der kf-Wert der quartären Sedimente im Tal kann mit etwa 1*10-4 bis 1,6*10-3 m/s angegeben werden. Das Grundwassergefälle liegt zwischen 0,7-1,25 %. Die Fließrichtung ist parallel zur Görtschitz gerichtet die großräumig im Tal nach Süden bzw. Südosten fließt.

Schutzgüter und Nutzungen

Die Fläche der Altablagerung wird landwirtschaftlich genutzt. In Richtung Osten und Westen setzen sich die landwirtschaftlichen Nutzungen fort. Im Norden grenzt das Sportzentrum Klein St. Paul an. Getrennt durch einen kleinen Lagerplatz befindet sich der Sportplatz. Westlich davon – getrennt durch die Görtschitz – liegen die Tennisplatzanlagen. Weiter Richtung Osten befinden sich die Bahngleise der Görtschitztalbahn, gefolgt von der Görtschitztal Straße (B92). Dahinter liegen einige Einfamilienhäuser. Im Süden der Altablagerung sind ein landwirtschaftlicher Betrieb und mehrere Einfamilienhäuser situiert.

50 m nordöstlich der Altablagerung fließt die Görtschitz. Auf Höhe der Altablagerung mündet der Schreckbach von Richtung Osten in die Görtschitz. Neben dem Mündungsbereich liegt ein kleiner Teich.

Das Tal ist Teil des Grundwasserkörpers "Zentralzone [DRA]", bei dem es sich um einen ca. 8.000 km² großen, oberflächennahen Kluftgrundwasserkörper, mit einer maximalen Längserstreckung von 200 km und einer mittleren Breite von 40 km, handelt.

Etwa 130 m nördlich im Grundwasseranstrom der Altablagerung liegt ein Bewässerungsbrunnen für den Sportplatz. Für den direkten Grundwasserabstrom sind keine Grundwassernutzunge bekannt, etwa 800 m südlich der Altablagerung befindet sich eine Trinkwasserversorgungsanlage mit Schutzgebiet („Klinzerquellen 1,2“).

 

UNTERSUCHUNGEN

Im Dezember 2015 erfolgten im Umfeld der Altablagerung folgende Untersuchungen:

  • Entnahme von 3 Oberflächenkontaktproben (als Abdruckproben) und Untersuchung auf Asbestfasern mittels Rasterelektronenmikroskopie

Im Zeitraum von Februar 2020 bis Mai 2021 wurden im Rahmen von ergänzenden Untersuchungen gem. §13 ALSAG folgende weitere Untersuchungen durchgeführt:

  • Orientierende Deponiegasmessungen an 12 temporären Messstellen
  • Herstellung von 6 Baggerschurfen sowie Abteufen von 3 Rammkernbohrungen
  • Entnahme und Untersuchung von 3 Schöpfproben aus dem offenen Bohrloch
  • Entnahme von 31 Feststoffproben sowie Durchführung von Gesamtgehalt- und Eluatuntersuchungen an 8 Proben aus den Aufschlüssen
  • Entnahme von einer zusätzlichen Feststoffprobe aus einem Bereich mit augenscheinlichen Asbestverunreinigungen sowie quantitative Asbestbestimmung
  • Entnahme von 6 Oberbodenproben auf der Altablagerung inkl. quantitativer Asbestbestimmung

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Bei der Altablagerung „Deponie Sittenberg“ handelt es sich um eine ehemalige Schottergrube, die im Zeitraum von 1960 bis 1983 auf einer Fläche von etwa 15.000 m² überwiegende mit Aushubmaterial mit Anteilen an Bauschutt und Industrieabfällen wiederverfüllt wurde. Im nördlichen Teilbereich wurden zudem asbestzementhaltige Rohrbruchstücke und Platten sowie Asbestschlamm abgelagert.  Das Gelände weist ein Gefälle in Richtung Nordosten auf, welches im östlichen Teil verflacht. Die Mächtigkeit der Anschüttungen liegt am oberen Hangbereich bei bis zu 5 m, im Mittel bei etwa 3 m. Das Ablagerungsvolumen kann insgesamt mit rund 45.000 m³ abgeschätzt werden.

Eine Deponiegasproduktion liegt nicht vor. Die Bodenluftkonzentrationen entsprechen einem landwirtschaftlich genutzten Boden. Größere Mengen an Abfällen mit erhöhten Gehalten an organischen Schadstoffen oder Schwermetallen wurden nicht angetroffen. Die Eluatanalysen bestätigen dieses, zeigen aber einen deutlichen Einfluss einer Stickstoffdüngung der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Eine Beeinflussung des Grundwassers durch die Altablagerung ist nicht gegeben und auch zukünftig nicht zu erwarten.

Im nordwestlichem Bereich der Altablagerung befinden sich auf einer Fläche von bis zu 6.400 m² und bis in Tiefen von maximal 5 m massive Verunreinigungen mit Asbest in Form von Fasern, Brocken und pastösem Material. Diese Asbestverunreinigungen reichen bis knapp unter die bzw. bis zur Oberfläche.

Da keine nationalen Prüfwerte zur Beurteilung einer Kontamination des Bodens mit Asbest existieren, wurde zur Beurteilung das niederländische Regelwerk „Soil Remediation Circular 2013“ herangezogen. Gemäß niederländischer „Soil Remediation Circular 2013“ liegt eine schwerwiegende Asbestverunreinigung im Boden vor, wenn der „Intervention Value“ von 100 mg/kg TS überschritten wird.

Im Bereich der angetroffenen Untergrundverunreinigung mit Asbest wird dieser Wert deutlich überschritten. Zudem liegt die gemessene Asbestkonzentration auch weit über dem Gefährlichkeitskriterium HP7 „karzinogen“ der Abfallverzeichnisverordnung 2020 (AVVO) von 0,1 Massen-% bzw. 1.000 mg/kg TS. Das Volumen des erheblich mit Asbest verunreinigten Materials lässt sich damit mit rund 7.000 m³ abschätzen.

Auch im Oberboden direkt über diesem Bereich sowie im Oberboden auf den angrenzenden, tiefergelegenen Flächen wurde Asbest nachgewiesen. Hier sind die Asbestgehalte bzw. die Gehalte für freien Asbest aber drei Zehnerpotenz geringer als im Untergrund.

Die Asbestkonzentrationen im Oberboden liegen unterhalb des „Intervention Value“. Teilflächen am unteren Hang weisen tendenziell höhere Asbestkonzentrationen im Oberboden auf, als Teilflächen im oberen Hangbereich oder seitlich der Asbestablagerungen.

Es ist wahrscheinlich, dass durch die landwirtschaftliche Bearbeitung der Fläche bereits asbesthaltige Materialien an die Oberfläche gelangt sind und in weiterer Folge ein Transport durch die Bearbeitung aber auch durch Erosion entlang des Hanges stattgefunden hat und auch weiterhin stattfinden kann. Die derzeitigen Asbestkonzentrationen im Oberboden sind noch gering. Die Fläche bei der bereits von Asbest im Oberboden ausgegangen werden kann beträgt in etwa 2.000 m².

Bei gleichbleibender Nutzung ohne zusätzliche Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die Asbestkonzentrationen im Oberboden weiter ansteigen werden. Dies ist insbesondere relevant, da im Untergrund auch große Mengen an freien Asbest vorliegen. Eine erhöhte Exposition mit Asbest ist derzeit im Bereich der angrenzenden sensiblen Nutzungen noch nicht gegeben bzw. nachgewiesen, es kann aber eine weitere Verlagerung von asbesthaltigen Materialien an die Oberfläche und eine Freisetzung von Asbestfasern langfristig nicht sicher ausgeschlossen werden.  

Zusammenfassend sind auf einer Fläche von 15.000 m² in etwa 45.000 m³ Aushubmaterial mit Anteilen an Bauschutt und Industrieabfällen abgelagert. Die Materialien weisen keine relevante Deponiegasproduktion oder erhöhte Gehalte an organischen Schadstoffen oder Schwermetallen auf. Auf einer Teilfläche von 6.400 m² sind 7.000 m³ abgelagertes Material erheblich mit Asbest kontaminiert. Die Ablagerungen reichen bis knapp unter die Oberfläche. Aufgrund der Nutzung und der Standortsituation gelangt Asbest an die Oberfläche. Geringe Asbestgehalte im Oberboden sind bereits auf einer Fläche von etwa 2.000 m² vorhanden. Von dieser ist in weiterer Folge ein Verblasen von Fasern mit dem Wind in die angrenzenden, sensibel genutzten Flächen möglich. Derzeit sind noch keine relevanten Immissionen feststellbar.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist der Boden. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: sehr groß

Im gesamten Bereich der Altablagerung sind etwa 7.000 m³ Material mit Asbest erheblich verunreinigt. Oberflächlich sind auf etwa 2.000 m² geringere Asbestgehalte vorhanden. Asbest liegt anteilig in ungebundener Form vor. Asbest gilt als krebserregender Stoff und besitzt eine hohe Stoffgefährlichkeit. Auf Grund der stofflichen Eigenschaften und der vorhandenen Schadstoffmengen ergibt sich insgesamt ein sehr großes Schadstoffpotenzial.

Schadstoffaufnahme: erhöht

Der für den Menschen relevante Aufnahmepfad ist die inhalative Aufnahme von Asbestfasern mit der Luft. Die festgestellten Asbestgehalte im Oberboden sind aktuell nicht erheblich, durch die Nutzung und Lage der Fläche sowie das oberflächennah vorhandene Schadstoffpotenzial werden diese ohne weitere Maßnahmen mittelfristig steigen. Zukünftig ist eine Freisetzung anzunehmen und daher eine erhöhte Aufnahme von Asbestfasern durch Menschen nicht auszuschließen.

Nutzungsverhältnisse: sensible Nutzung

Die Altablagerung wird landwirtschaftlich genutzt. Der aktuellen Nutzung am Standort entsprechend gibt es Aktivitäten, die zu einer zeitweisen, signifikanten Freisetzung von Asbest führen können. Diese Nutzungsfrequenz ist gering. Zudem kann langfristig eine dauerhafte Freisetzung von Fasern in die Umgebung nicht sicher ausgeschlossen werden. Im Umfeld und in Hauptwindrichtung befinden sich Sportstätten und einzelne Wohnhäuser. Eine Verfrachtung über den Luftweg bis dorthin ist langfristig nicht auszuschließen.

Prioritätenklasse – Vorschlag: 2

Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich für den mit Asbest verunreinigten Teil der Altablagerung die Prioritätenklasse 2.

 

Datum der Texterstellung: März 2023

BMK-Partner