Altlast ST33: Teerteiche Trieben

Bei der Altablagerung „Teerteiche Trieben“ handelt es sich um zwei zwischen etwa 1915 und 1961 mit Teerabfällen einer Generatoranlage eines nahegelegenen Magnesitwerkes befüllte Gruben. Die Ablagerungen befinden sich im westlichen Bereich einer Abraumhalde des Magnesitwerkes. Im südlichen Teich wurde vermutlich reine Teerphase abgelagert, während im nördlichen Teich die Generatorabfälle vermischt mit Bauschutt vorliegen.

Der durch die Ablagerungen betroffene erheblich kontaminierte Untergrundbereich kann beim nördlichen Teich mit maximal 4.000 m³ und beim südlichen Teich mit maximal 5.000 m³ abgeschätzt werden. Ausgehend vom nördlichen Teerteich hat sich im Grundwasser eine maximal 100 m lange Schadstofffahne mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Phenolen ausgebildet. Die im Grundwasser transportierten Schadstofffrachten sind als nicht erheblich einzustufen. Mittel- und langfristig ist weder mit einem erhöhten Schadstoffeintrag in das Grundwasser noch mit einer weitergehenden Ausbreitung der Schadstoffe im Grundwasser zu rechnen. Im Grundwasserabstrom der Altablagerung sind keine Trinkwassernutzungen vorhanden und aufgrund der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch zukünftig nicht zu erwarten. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung ergibt sich für die Altablagerung die Priorität 3.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Liezen,
Trieben,
Trieben,
937
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Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Betriebsdeponie
Art der Ablagerungen: Industrie-/Gewerbemüll
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 3.700 m²
Volumen Altlast (m³): 11.000 m³
Schadstoff(e) Teeröl (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Phenole)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 15.10.2021
Datum der Prioritätenfestlegung: 15.10.2021
Priorität: 3
Status Maßnahme: in Planung
Art der Maßnahme: Dekontamination
Sanierungsverfahren: Räumung

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die zwei jeweils etwa 1.000 m² großen „Teerteiche Trieben“ liegen rund 500 m nordöstlich des Ortszentrums von Trieben im westlichen Bereich einer betrieblichen Ablagerung eines nahegelegenen Magnesitwerkes („Bergehalde“).

Bei der Bergehalde (i. e. Abraumhalde) handelt es sich um eine bis zu mehr als 20 m mächtige Ablagerung von „taubem“ Gestein aus dem lokalen Magnesitbergbau im Sunkgraben, das aufgrund der hohen Beimengungen an Dolomit oder silikatischen Mineralien für die Magnesitherstellung im unmittelbar südlich der Altablagerung gelegenen Magnesitwerk nicht geeignet war.

Im Bereich der Bergehalde wurden im Laufe der Betriebsgeschichte des Magnesitwerkes weitere Ablagerungen getätigt. Im westlichen Teil kam es von ca. 1915 bis 1961 zur Ablagerung von Teerrückständen aus dem Betrieb einer Gasgeneratoranlage in zwei Gruben (Altablagerung „Teerteiche Trieben“). Im südlichen Teich wurde vermutlich reine Teerphase abgelagert, im nördlichen Teich liegen die Generatorabfälle vermischt mit Bauschutt vor. Zwischenzeitlich (1944-1949) wurde der anfallende Teer auch zur Herstellung von Dachpappe genutzt. Die Demontage der Gasgeneratoranlage begann im Jahr 1961 und wurde 1968 abgeschlossen. Während die Oberfläche des südlichen Teichs nach wie vor offen liegt, wurde der nördliche Teerteich mittlerweile vollständig überschüttet. Die ablagerte Menge an teerhaltigen Abfällen in beiden Teichen kann in Summe mit einigen tausend Kubikmetern abgeschätzt werden.

Neben den Teerablagerungen existieren im östlichen und zentralen Teil der Bergehalde Becken, in denen betriebliche Schlämme abgelagert wurden („Klärteiche“).

Untergrundverhältnisse

Die Ablagerungen befinden sich im Übergangsbereich des Schwemmfächers des Triebenbaches zur Talebene des Paltentales. Die Sohle der Bergehalde liegt auf einer Seehöhe von rund 697 m ü. A.

Der natürliche Untergrund ist in diesem Bereich bis in eine Tiefe von etwa 5 m aus quartären kiesigen Sandablagerungen aufgebaut, die lokal von Ton-Schluffsedimenten unterlagert werden. Darunter folgen die kiesig-steinigen Sedimente des Schwemmfächers, in die auch feinkörnige Lagen eingeschaltet sein können. In Richtung der Palten verzahnt sich der Schwemmfächer mit den feinkörnigen, torfreichen Verlandungssedimenten des Talbodens.

Der Grundwasserflurabstand beträgt im Abstrom der Bergehalde circa 1,2 m bis 2,1 m. Die Grundwasserfließrichtung ist im Talboden entsprechend der Fließrichtung der Palten und dem Einfluss des Schwemmfächers generell nach Westen bis Nordwesten gerichtet. Während im Bereich des Talbodens entlang der Palten von einem mäßig ergiebigen Grundwasserstrom mit einem vergleichsweise geringen Verdünnungspotential gegenüber dem Sickerwasser auszugehen ist, ist hangwärts im Bereich des Schwemmfächers, der von Hangwässern der Triebner Tauern gespeist wird, ein vergleichsweise hohes Grundwasserdargebot vorhanden. Zudem ist in diesem Bereich mit einer ausgeprägten Süd-Nord-Komponente in der Fließrichtung zu rechnen.

Im Haldenkörper selbst sind teilweise feinkörnige Schichten vorhanden, auf denen geringmächtige Stauwasserhorizonte ausgebildet sein können.

Schutzgüter und Nutzungen

Die beiden Teerteiche und ihre unmittelbare Umgebung liegen derzeit brach. Teile der restlichen Bergehalde werden landwirtschaftlich genutzt. Westlich und südlich – getrennt durch eine Bahnlinie – schließen industriell genutzte Gebiete an. Im Norden befinden sich Flächen mit Buschwerk und Bäumen sowie ein Flugfeld, östlich an die Bergehalde anschließend liegt ein weiterer ehemaliger Klärteich.

Die Ablagerung liegt im Grundwasserkörper „Palten“ (GK 100041) und befindet sich in keinem Grundwasserschutz- oder Grundwasserschongebiet. Rund 200 m abstromig der Ablagerung befindet sich ein Nutzwasserbrunnen mit einer Konsenswassermenge von 32 l/s. Die etwa 200 m bis 500 m südlich bis südwestlich gelegenen Werksbrunnen des Magnesitwerkes erschließen den ergiebigen Grundwasserstrom im Schwemmfächer des Triebenbaches und weisen Konsenswassermengen von z. T. mehr als 100 l/s auf. Im vorliegenden Porengrundwasserleiter sind in einem Umkreis von 1 km keine Trinkwassernutzungen vorhanden.

Die Bergehalde wird an ihrer West- und Nordseite von künstlichen Gerinnen umgeben, die auch der Entwässerung des Talbodens dienen. Das nächstgelegene natürliche Oberflächengewässer ist die nach Nordwesten fließende Palten, die etwa 350 m in nördlicher Richtung entfernt ist.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Bei der Altablagerung „Teerteiche Trieben“ handelt es sich um zwei zwischen etwa 1915 und 1961 mit Teerabfällen einer Generatoranlage eines nahegelegenen Magnesitwerkes befüllte Gruben, die sich im westlichen Bereich einer bis zu mehr als 20 m mächtigen Abraumhalde des Magnesitwerkes befinden („Bergehalde“). Die Altablagerung liegt ca. 500 m nordöstlich des Ortszentrums von Trieben und ca. 350 m südlich der Palten und umfasst zwei Teilbereiche mit jeweils ungefähr 1.000 m². Im südlichen Teich wurde vermutlich reine Teerphase abgelagert, während im nördlichen Teich die Generatorabfälle vermischt mit Bauschutt vorliegen. Die Oberfläche des nördlichen Teichs wurde überschüttet, während die Teerphase im südlichen Teich nach wie vor offen liegt.

Der lokale Untergrund ist durch den Übergang der grobkörnigen Schwemmfächersedimente des Triebenbaches zu den feinkörnigen und torfreichen Sedimenten des Paltentales geprägt. Der Grundwasserflurabstand beträgt circa 1,2 m bis 2,1 m. Die Grundwasserfließrichtung ist im Talboden generell nach Westen bis Nordwesten gerichtet. Während im Bereich des Talbodens entlang der Palten von einem mäßig ergiebigen Grundwasserstrom mit einem vergleichsweise geringen Verdünnungspotential gegenüber dem Sickerwasser auszugehen ist, ist hangwärts im Bereich des Schwemmfächers ein vergleichsweise hohes Grundwasserdargebot vorhanden.

Die beiden Teerteiche und ihre unmittelbare Umgebung liegen derzeit brach. Teile der restlichen Bergehalde werden landwirtschaftlich genutzt. Rund 200 m abstromig der Ablagerungen befindet sich ein Nutzwasserbrunnen. In einem Umkreis von 1 km sind keine Trinkwassernutzungen vorhanden.

Im Bereich der Altablagerung „Teerteiche Trieben“ und ihrer Umgebung wurden in den Jahren 2016 und 2020 aus Bohrungen und Sondierungen Feststoffproben entnommen und diese u. a. auf teerölspezifische Parameter untersucht. Demnach sind die in den Teichen abgelagerten Abfälle entsprechend ihrem Teergehalt durch sehr hohe Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gekennzeichnet. Selbst in der mit Bauschutt vermischten Fraktion im nördlichen Teich wurden die entsprechenden Prüfwerte der ÖNORM S 2088-1 für PAK-15 (10 mg/kg) und Naphthalin (5 mg/kg) in großen Bereichen um den Faktor 100 bis 1.000 (PAK-15) bzw. 10 bis 100 (Naphthalin) überschritten. Die Maximalkonzentration betrugen für PAK-15 11.000 mg/kg und für Naphthalin 670 mg/kg. Auch die Konzentrationen der toxikologisch relevanten PAK-Substanz Benz(a)pyren lagen z. T. über 100 mg/kg. Aufgrund der plastischen Konsistenz der Teerabfälle im südlichen Teich war eine Erkundung in diesem Bereich nur eingeschränkt möglich. Grundsätzlich ist aber bei reinen Teerphasen, wie sie großteils im südlichen Teich vorhanden sein dürften, mit noch wesentlich höheren PAK-Konzentrationen zu rechnen. Neben PAK ist zudem mit sehr hohen Gehalten an Phenol und Methylphenolen zu rechnen. Feststoffuntersuchungsdaten zu dieser Stoffgruppe liegen nicht vor. Die ebenfalls teerölspezifische Stoffgruppe der Cyanide war in den untersuchten Proben nicht nachzuweisen.

Der durch die teerhaltigen Ablagerungen verunreinigte Untergrund reicht beim nördlichen Teich bis in etwa 14 m Tiefe. Im Falle des südlichen Teiches dürfte der Einfluss der Ablagerungen auf den unmittelbar umgebenden Untergrund beschränkt sein.

Die Volumina der teerhaltigen Ablagerungen in den beiden Teichen und der von ihnen erheblich beeinflussten Untergrundbereiche kann grob mit maximal 4.000 m³ (nördlicher Teich) bzw. maximal 5.000 m³ (südlicher Teich) abgeschätzt werden. Aufgrund dieser Volumina und der Intensität der Verunreinigungen sind diese als erhebliche Kontamination des Untergrundes zu beurteilen.

Die Untersuchungen im Bereich der die Teerteiche umgebenden Bergehalde weisen auf eine lokale Kontamination mit Mineralölkohlenwasserstoffen am nordwestlichen Böschungsfuß der Halde hin. Diese Verunreinigung sowie die restlichen Bereiche der Bergehalde stellen keine erhebliche Kontamination des Untergrundes dar.

Untersuchungen des Grundwassers im Abstrom der Altablagerung wurden erstmals 2008 und ab 2019 regelmäßig durchgeführt. Grundsätzlich ist die Aussagekraft der Grundwasseruntersuchungen aufgrund der Bauweise der Grundwassermessstellen (Rammsonden mit geringem Durchmesser) eingeschränkt.

Trotz dieser Einschränkungen zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass ausgehend von den teerhaltigen Ablagerungen im nördlichen Teich dessen naher Grundwasserabstrom durch sehr hohe PAK-, Phenol- und Methylphenolkonzentrationen gekennzeichnet ist. Als relevante PAK-Einzelsubstanzen erwiesen sich die vergleichsweise mobilen Stoffe Acenaphthen und Naphthalin. Die Prüfwerte der ÖNORM S 2088-1 für PAK-15 (0,5 µg/l) und Naphthalin (1 µg/l) wurden z. T. deutlich überschritten. Die Maximalkonzentrationen lagen bei 18 µg/l (PAK-15) bzw. 85 µg/l (Naphthalin). Aufgrund der um bis zu zwei Zehnerpotenzen schwankenden Konzentrationen ergaben sich vergleichsweise niedere Medianwerte von rund 0,4 µg/l (PAK-15) und rund 7 µg/l (Naphthalin). Phenolverbindungen waren in einer Größenordnung festzustellen, die den Prüfwert für den Parameter Phenolindex um mehr als den Faktor 10 überschreitet (Maximum: 490 µg/l; Prüfwert: 30 µg/l).

Der nähere Abstrom des südlichen Teiches war demgegenüber deutlich geringer verunreinigt. In diesem Bereich ist keine Schadstofffahne im Grundwasser ausgebildet.

Im weiteren Grundwasserabstrom (ca. 150 m) der beiden Teerteiche liegen die Maximalkonzentrationen im Bereich der PAK-15- und Naphthalin-Prüfwerte. Phenolverbindungen waren nur in Einzelfällen in vergleichsweise geringen Konzentrationen nachzuweisen.

Auf Basis der Untersuchungsergebnisse kann die Länge der im Grundwasserabstrom des nördlichen Teerteiches vorhandenen Schadstofffahne (PAK, Phenolverbindungen) mit maximal 100 m abgeschätzt werden. Aufgrund der hydrogeologischen Randbedingungen in diesem Übergangsbereich zu den feinkörnigen, torfreichen Sedimenten des Talbodens ist davon auszugehen, dass die im nahen Abstrom des nördlichen Teerteiches transportierten Schadstofffrachten nicht erheblich sind.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es sich bei den beiden Teerteichen um eine erhebliche Kontamination des Untergrundes handelt. Ausgehend vom nördlichen Teerteich ist auch das Grundwasser deutlich durch PAK und Phenolverbindungen verunreinigt. Aufgrund der hydrogeologischen Rahmenbedingungen ist die Verunreinigung auf den näheren Grundwasserabstrom beschränkt. Es ist auch in Zukunft mit keiner Erhöhung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser und mit keiner weitergehenden Ausbreitung der Schadstoffe im Grundwasser zu rechnen. Im Grundwasserabstrom des Altstandorts sind keine Trinkwassernutzungen und auch zukünftig aufgrund der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Industriegebiet) vorhanden.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: groß

Bis in die 1960er-Jahre wurde mehr als 50 Jahre lang teerhaltige Abfälle in zwei „Teichen“ abgelagert. Der dadurch erheblich verunreinigte Untergrundbereich kann mit maximal 4.000 m³ (nördlicher Teich) bzw. maximal 5.000 m³ (südlicher Teich) abgeschätzt werden. Leitparameter für die Verunreinigungen sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Phenole. Aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften weisen beide Stoffgruppen ein hohes Gefährdungspotential für das Grundwasser auf. Unter Berücksichtigung der Volumina der erheblich mit teerhaltigen Abfällen verunreinigten Bereiche und der Stoffgefährlichkeit der relevanten Schadstoffe ergibt sich ein großes Schadstoffpotenzial.

Schadstoffausbreitung: lokal

Ausgehend vom nördlichen der beiden Teerteiche hat sich im Grundwasser eine maximal 100 m lange Schadstofffahne (PAK und Phenole) ausgebildet. Die im Grundwasser transportierten Schadstofffrachten sind als gering einzustufen. Mittel- und langfristig ist weder mit einem erhöhten Schadstoffeintrag in das Grundwasser noch mit einer weitergehenden Ausbreitung der Schadstoffe im Grundwasser zu rechnen. Insgesamt ist die Schadstoffausbreitung als lokal zu beurteilen.

Schutzgut: nutzbar

Der betroffene Grundwasserstrom ist grundsätzlich ergiebig. Im Grundwasserabstrom der Altablagerung ist eine Grundwasserentnahme für Nutzwasserzwecke vorhanden. Aufgrund der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Industriegebiet) ist keine Trinkwasserversorgungsanlage vorhanden und auch zukünftig nicht zu erwarten.

Prioritätenklasse – Vorschlag: 3

Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im § 14 Altlastensanierungsgesetz festgelegten Kriterien ergibt sich die Prioritätenklasse 3.

 

Datum der Texterstellung: April 2021