Altlast O91: Chemische Reinigung Wozabal Katzbach*

Auf dem Standort wurde von 1973 bis 1999 eine chemische Reinigung betrieben. Als Reini-gungsmittel wurde Tetrachlorethen verwendet, ab 1989 in einer zweiten Reinigungsmaschine zusätzlich der Fluorchlorkohlenwasserstoff R 113. Durch Manipulationsverluste beim Betrieb der Reinigungsmaschine kam es zu einer Verunreinigung des Untergrundes mit Tetrachlorethen auf einer Fläche von rund 220 m².

Die Verunreinigungen reichen bis ins Grundwasser und verursachen eine Verunreinigung des Grundwassers. Die abströmende Schadstofffracht ist gering, die Länge der Schadstofffahne kann auf rund 300 bis 500 m geschätzt werden. Mittel- bis langfristig ist keine signifikante Änderung der Grundwasserbelastungen zu erwarten. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung ergibt sich die Priorität 2.

* Die Verdachtsfläche "Chemische Reinigung Wozabal Katzbach" wurde vorab in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Linz,
Linz,
Katzbach,
748/24, .865
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: chemische Reinigung
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination,
erhebliches Risiko Grundwasser
Fläche Altlast (m²): 220 m²
Volumen Altlast (m³): 1.500 m³
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten

Der Altstandort befindet sich im Norden von Linz, rund 500 m westsüdwestlich der Johannes Kepler Universität.

Am Standort wurde von 1973 bis 1999 eine chemische Reinigung betrieben, die Größe des unterkellerten Geschäftslokals inklusive der Nebenräume betrug rund 120 m². Bis zum Jahr 1989 wurde eine Reinigungsmaschine mit Aktivkohleanlage mit offenem Kreislauf betrieben, als Reinigungsmittel wurde Tetrachlorethen verwendet. Im Jahr 1989 wurde die chemische Reinigungsmaschine gegen eine Maschine im geschlossenen Kreislauf ausgetauscht, zusätzlich wurde eine zweite chemische Reinigungsmaschine mit dem Fluorchlorkohlenwasserstoff R 113 (Frigen) als Reinigungsmittel aufgestellt. In einem Nebenraum wurden auch noch mehrere Waschmaschinen ohne Einsatz chemischer Reinigungsmittel betrieben.

Untergrundverhältnisse

Der Altstandort befindet sich im Bereich einer quartären Niederterrasse. Die Oberfläche des Standortes ist nahezu eben, rund 300 m nördlich des Standortes steigt das Gelände an. Der Untergrund setzt sich aus sandigen Kiesen zusammen, die teilweise von einer schluffigen Deckschicht (Lößlehm) überlagert sind. Die Deckschicht ist im Bereich des Altstandortes teilweise durch anthropogene Anschüttungen ersetzt. Im Liegenden befindet sich der tertiäre Stauer in Form von Ton. Der Untergrund im Bereich des Altstandortes wird im Wesentlichen wie folgt aufgebaut:

  • Teilweise Anschüttungen bestehend aus Kiesen, Sanden und Schluffen bis max. 1,9 m unter GOK
  • teilweise sandig-schluffige Deckschicht bis rund 2 m unter GOK
  • quartäre sandige Kiese
  • ab 13 bis 14 m schluffige Sande, im weiteren Abstrom in 15 bis 18 m unter GOK (tertiäre Linzer Sande

Die quartären Kiese stellen den Hauptgrundwasserleiter dar, der Durchfluss in den Linzer Sanden ist von untergeordneter Bedeutung. Die Durchlässigkeit (kf-Wert) des quartären Grundwasserleiters beträgt ca. 4 bis 7 x 10-4 m/s, der Grundwasserspiegel liegt bei rund 9,5 m unter Gelände. Die Grundwasserströmung ist generell etwa Richtung Südost gerichtet, das Grundwasserspiegelgefälle im Bereich des Altstandortes ist sehr gering und beträgt ca. 0,07 bis 0,1 %. Der spezifische Grundwasserdurchfluss liegt im Bereich von etwa 0,3 bis 0,5 m³/m,d, über den gesamten Querschnitt des Altstandorts rund 10 bis 15 m³/d.

Schutzgüter und Nutzungen

Der Altstandort wird gewerblich als Zoohandlung genutzt. Das Umfeld des Altstandortes wird als Wohngebiet genutzt, rund 300 m östlich befindet sich ein Park, nördlich und östlich davon die Johannes Kepler Universität Linz.

Der Altstandort befindet sich im Randbereich des Grundwasserschongebietes Urfahr (OÖ LGBl 132/2003) zum Schutz der Brunnenanlagen Heilham und Plesching, die sich in ca. 1.500 m grundwasserseitlich und 1.900 m grundwasserabstromig befinden. Im unmittelbaren Bereich des Altstandortes sowie im Abstrom sind keine Grundwassernutzungen bekannt. Rund 450 m im seitlichen Grundwasserabstrom befindet sich ein wasserrechtlich bewilligter Nutzwasserbrunnen zur Gartenbewässerung, der aktuell vermutlich nicht mehr genutzt wird..

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Am Standort wurde von 1973 bis 1999 eine chemische Reinigung betrieben, die Größe des unterkellerten Geschäftslokals inklusive der Nebenräume betrug rund 120 m². Bis zum Jahr 1989 wurde eine Reinigungsmaschine mit Aktivkohleanlage mit offenem Kreislauf betrieben, als Reinigungsmittel wurde Tetrachlorethen verwendet. Im Jahr 1989 wurde die chemische Reinigungsmaschine gegen eine Maschine im geschlossenen Kreislauf ausgetauscht, zusätzlich wurde eine zweite chemische Reinigungsmaschine mit dem Fluorchlorkohlenwasserstoff R 113 (Frigen) als Reinigungsmittel aufgestellt. In einem Nebenraum wurden auch noch mehrere Waschmaschinen ohne Einsatz chemischer Reinigungsmittel betrieben.

Mitte der 90-iger Jahre wurden bei Bodenluftuntersuchungen unter der Kellersohle Belastungen mit Tetrachlorethen bis über 100 mg/m³ festgestellt und daraufhin von April 1998 bis August 1999 eine Bodenluftabsaugung aus einem Absaugpegel bis 1,5 m unter Kellerniveau betrieben. Nach Ende der Absaugung wurden max. 13 mg/m³ Tetrachlorethen gemessen.

Temporäre Bodenluftuntersuchungen im Jahr 2014 ergaben deutlich erhöhte Gehalte an Tetrachlorethen in der Größenordnung von mehreren 100 mg/m³ im unmittelbaren Bereich der ehemaligen Reinigungsmaschine. Die Aufschlüsse reichten bis rund 5 m Tiefe. Bei einer stationären Bodenluftmessstelle im Nahbereich des Standorts der ehemaligen Reinigungsmaschine (SBL 1) wurden bis knapp oberhalb des Grundwasserspiegels CKW-Gehalte von rund 20 bis 40 mg/m³ festgestellt, die abgesaugte Menge an CKW (fast ausschließlich Tetrachlorethen) wurde mit rund 100 bis 150 g/d ermittelt.

Bei der zweiten Bodenluftmessstelle im Grundwasserabstrom (SBL 2) wurden in der oberen Schicht nur geringe CKW-Gehalte unter 10 mg/m³ nachgewiesen, in der unteren Tiefenstufe bis knapp oberhalb des Grundwasserspiegels deutlich erhöhte Gehalte von rund 50 bis 70 mg/m³. Es ist anzunehmen, dass die Belastungen in der ungesättigten Bodenzone oberhalb des Grundwasserspiegels zum Teil durch Ausgasungsprozesse aus dem Grundwasser verursacht sind und der Bereich von SBL 2 nicht dem primären verunreinigten Bereich zuzuordnen ist.

Im unmittelbaren Grundwasserabstrom wurden CKW-Belastungen bis über 60 µg/l nachgewiesen, der Großteil davon Tetrachlorethen. Rund 80 m im Abstrom wurden CKW-Belastungen in ähnlicher Größe festgestellt, im Abstrom wurde auch vermehrt Trichlorethen und cis-1,2-Dichlorethen nachgewiesen.

Aufgrund des geringen Grundwasserdurchflusses von rund 10 bis 15 m³/d über die gesamte Standortbreite ergeben sich trotz der erhöhten CKW-Gehalte nur geringe abströmende Schadstofffrachten. Die höheren CKW- Konzentrationen in 40 m Abstrom gegenüber dem direkten Abstrom sind vor allem auf die geringere Durchlässigkeit in diesem Bereich (kf-Werte von 1 bis 2 x 10-4 m/s) gegenüber der sonstigen Durchlässigkeit (4 bis 9 x 10-4 m/s) zurückzuführen. Anhand der bei den 8-stündigen Pumpversuchen ermittelten deutlich höheren CKW-Frachten von hochgerechnet 12 bis 18 g/d bestehen Unsicherheiten betreffend die tatsächlich abströmenden Schadstofffrachten.

Entsprechend dem Konzentrationsverlauf während der Pumpversuche sowie dem Anteil der CKW-Einzelsubstanzen (der Anteil an Tetrachlorethen ist in den südlichen Messstellen signifikant höher) kann abgeschätzt werden, dass die Ausbreitung der CKW-Fahne Richtung Süden etwas breiter ist. Möglicherweise zeigt die Grundwasserströmung eine stärkere Südkomponente auf als mit den vorhandenen Messstellen erfasst ist. Die Fahnenlänge kann mit deutlich mehr als 100 m abgeschätzt werden. In nebenstehender Abbildung ist der erheblich kontaminierte Bereich sowie die davon ausgehenden Schadstofffahne in ihrer vermutlichen Lage dargestellt, die Längsausdehnung der Fahne ist deutlich größer als im Planausschnitt dargestellt.

Zusammenfassend zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass im Bereich des Altstandortes der Untergrund auf einer Fläche von rund 220 m² erheblich mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen in Form von Tetrachlorethen verunreinigt ist. Die Verunreinigungen reichen zumindest bis in den Grundwasserschwankungsbereich und verursachen eine Grundwasserverunreinigung. Die abströmende Schadstofffracht ist gering, die Länge der Schadstofffahne kann mit deutlich mehr als 100 m abgeschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich mittel- bis langfristig weder die Schadstoffkonzentrationen noch die Schadstofffrachten im Grundwasser signifikant verändern werden.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: groß

Im Bereich des Altstandortes ist der Untergrund erheblich mit Tetrachlorethen verunreinigt, die Verunreinigungen reichen bis zum Grundwasser. Insgesamt kann der mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen erheblich verunreinigte Untergrundbereich mit rund 1.500 m³ abgeschätzt werden. Der Hauptschadstoff Tetrachlorethen weist aufgrund seiner stofflichen Eigenschaften eine sehr hohe Stoffgefährlichkeit auf. Das Schadstoffpotenzial ist insgesamt als groß zu bewerten.

Schadstoffausbreitung: begrenzt

Ausgehend von der CKW- Kontamination hat sich im Grundwasser eine Schadstofffahne mit Tetrachlorethen ausgebildet. Die mit dem Grundwasser transportierte gelöste Schadstofffracht an chlorierten Kohlenwasserstoffen kann unter 5 g/d im direkten Abstrom abgeschätzt werden. Die Länge der Schadstofffahne kann auf rund 300 bis 500 m geschätzt werden. Aufgrund Art und Alter der Kontamination sowie der Standortverhältnisse ist mittel- bis langfristig keine wesentliche Reduktion der Schadstofffahne zu erwarten. Der langen Schadstofffahne und der geringen Schadstofffracht entsprechend ist die Schadstoffausbreitung insgesamt als begrenzt zu beurteilen.

Schutzgut: gut nutzbar

Das Grundwasser ist grundsätzlich quantitativ nutzbar. Im Bereich des Altstandortes sowie im unmittelbaren Abstrom wird das Grundwasser nicht genutzt, im weiteren Abstrom befindet sich ein wasserrechtlich bewilligter Brunnen zur Gartenbewässerung. Der Altstandort befindet sich im Randbereich des Grundwasserschongebietes Urfahr (OÖ LGBl 132/2003) zum Schutz der Brunnenanlagen Heilham und Plesching, die sich in ca. 1500 m grundwasserseitlich und 1.900 m grundwasserabstromig befinden.

Aufgrund des urbanen Umfelds sind auch zukünftig im näheren Grundwasserabstrom keine höherwertigen Grundwassernutzungen anzunehmen.

Prioritätenklasse - Vorschlag: 2

Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich für den Altstandort die Prioritätenklasse 2.

 

 

Datum der Texterstellung: Mai 2024

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