Altlast O79: Deponie Fischen

Bei der Altablagerung "Deponie Fischen" handelt es sich um die Verfüllung eines Grabens, der im Zeitraum von 1975 bis 1988 mit rd. 40.000 m³ Haus- und Sperrmüll, Bauschutt sowie mit Gewerbemüll verfüllt wurde. Die aktuelle Deponiegasbildung ebenso wie das Reaktionspotenzial der Altablagerung ist in den letzten rd. 15 Jahren deutlich zurückgegangen und ist insgesamt nicht mehr als hoch zu beurteilen.

Die Ergebnisse von Kontrolluntersuchungen der Raumluft in Kellern waren unauffällig. Eine Gefährdung durch die Ausbreitung von Deponiegas ist unwahrscheinlich. Die teilweise hohen CKW-Belastungen im Grundwasser (insbesondere durch Trichlorethen und cis-1,2-Dichlorethen) geben Hinweise auf die Ablagerung von Abfällen mit großem Schadstoffpotenzial. Die Schadstofffrachten im Grundwasserabstrom sind jedoch sehr gering. Die Belastungen des Grundwassers durch CKW sind im unmittelbaren Grundwasserabstrom in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Für einen 150 m von der Altablagerung entfernten, im Grundwasserabstrom situierten Trink- und Nutzwasserbrunnen ist jedoch auch mittel- bis langfristig aufgrund der CKW-Belastung mit einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität zu rechnen. Die Altablagerung "Deponie Fischen" stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Linz-Land,
Neuhofen an der Krems,
Fischen,
483, 500, 505/2
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Kommunale Deponie
Art der Ablagerungen: Hausmüll,
Bauschutt,
Industrie-/Gewerbemüll,
Aushubmaterial/Abraum
Ergebnis Beurteilung: erhebliches Risiko Grundwasser
Fläche Altlast (m²): 11.000 m²
Volumen Altlast (m³): 40.000 m³
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.07.2017
Datum der Prioritätenfestlegung: 01.07.2017
Priorität: 3
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Sicherung

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die Altablagerung „Deponie Fischen" befindet sich knapp 3 km südwestlich von Neuhofen an der Krems. Im Zeitraum von etwa 1975 bis 1988 wurde ein Geländegraben mit Abfällen aus dem Bereich der Gemeinde Neuhofen verfüllt. Bei den abgelagerten Abfällen handelte es sich vorwiegend um Haus- und Sperrmüll, Bauschutt und Gewerbeabfälle. Bei einer Fläche von rund 11.000 m² und einer Mächtigkeit des Deponiekörpers von bis zu max. 8 m kann das Volumen des Deponiekörpers mit einer Größenordnung von rd. 40.000 m³ abgeschätzt werden. Die Altablagerung wurde ohne Basisabdichtung errichtet. Im westlichen Teil der Altablagerung besteht ein Sammelschacht für Drainagen der umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen. Ausgehend von diesem Sammelschacht wurde in der Achse des ehemaligen Grabens zur Durchleitung des anfallenden Drainagewassers eine Leitung verlegt, die im Bereich des Abschlussdammes der Altablagerung ausmündet. Im Böschungsbereich des Dammes mündet ein zweites Rohr aus, dessen Funktion unbekannt ist.

Der Querschnitt des Grabens wurde am östlichen Ende des Deponiebereiches mit einem bis zu 5 m hohen Damm abgeschlossen. Nach Abschluss erfolgte eine Abdeckung der Oberfläche mit einer rund 0,5 m mächtigen Lehmschicht und einer ebenso mächtigen Rekultivierungsschicht.

Untergrundverhältnisse

Die Altablagerung befindet sich im Bereich eines Höhenrückens zwischen den Tälern der Krems und des Dambaches. Die Geländeoberfläche entlang des verfüllten Geländegrabens ist in Richtung Ostnordosten geneigt (~ 5°). Der Untergrundaufbau wird von quartären Deckenschottern geprägt, die von einer 2 m bis 5 m mächtigen Lösslehmschicht überdeckt werden. Die Deckenschotter sind bis in eine Tiefe von etwa 7 m bis 10 m stark verlehmt und zeigen auch lokal auftretende Sand- und Schlufflagen. Gegen ihre Basis treten die Schluffanteile der Deckenschotter gegenüber sandigen Anteilen in den Hintergrund. An der Basis der Deckenschotter stehen in Tiefen zwischen 17,5 m im Westen und 7,5 m im Osten feinkörnige tertiäre Sedimente (Schlier) an. Es handelt sich um schluffige Tone mit unterschiedlichen Feinsandanteilen, die den Grundwasserstauer darstellen.

Im westlichen Teil der Altablagerung ist den Geländeverhältnissen entsprechend ein deutlich höherer Flurabstand des Grundwassers von etwa 16 m gegeben als im östlichen Teil mit ca. 10 m. Die Mächtigkeit des Grundwassers beträgt lokal schwankend etwa knapp 1 bis 1,5 m. Die lokalen Grundwasserströmungsverhältnisse sind generell ungefähr im rechten Winkel auf die Richtung des ehemaligen Grabens der Neigung des Grundwasserstauers folgend nach Nordnordwesten bis Norden ausgerichtet. Das Grundwasserspiegelgefälle im Bereich der Altablagerung wird mit 6,5 ‰ angegeben. Die mittlere Durchlässigkeit des Grundwasserleiters liegt bei rd. 5*10-6 m/s. Der Grundwasserdurchfluss kann über eine angenommene Abstrombreite von 275 m bei einer Aquifermächtigkeit von 1,5 m mit rund 1 m³/d abgeschätzt werden. Die Sickerwassermenge im Bereich der Altablagerung kann mit einer ähnlichen Größenordnung abgeschätzt werden. Es ist daher davon auszugehen, dass das am Standort vorhandene Grundwasser größtenteils durch die auf der Altablagerung versickernden Niederschläge gebildet wird.

Einige umliegende Brunnen (B2 Neudecker und B3 Huber) erschließen ein tiefer liegendes Grundwasserstockwerk, das sich vermutlich im Schlier befindet. Ob es sich dabei um einen sandigen Porengrundwasserleiter oder um einen Kluftgrundwasserleiter im Schlier handelt, ist nicht bekannt.

Schutzgüter und Nutzungen

Der Bereich der Altablagerung sowie das Umfeld werden landwirtschaftlich genutzt. Die Entfernung der nächsten unterkellerten Bauobjekte zur Altablagerung beträgt mindestens 100 m. Das lokale Grundwasservorkommen wird in der näheren Umgebung der Altablagerung durch Brunnen zur Einzelwasserversorgung genutzt. Der nächstgelegene Brunnen befindet sich rund 150 m nördlich der Altablagerung (B1-Gruber, Grundwasserabstrom), dieser Brunnen versorgt einen landwirtschaftlichen Betrieb (Schweinemast) sowohl mit Trink- als auch mit Nutzwasser (durchschnittliche tägliche Entnahmemenge rd. 5 m³). Eine öffentliche Wasserversorgung existiert nicht. Weitere Hausbrunnen befinden sich im Umkreis von 1 km sowohl im An- als auch im Grundwasserabstrom. Weiters befinden sich im Umkreis von 1,5 km der Altablagerung mehrere Altstandorte und eine Altablagerung.

 

UNTERSUCHUNGEN

Untersuchungen in den Jahren 2001 bis 2003

Im Zeitraum von 2001 bis 2003 wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Orientierende Deponiegasuntersuchungen
  • Errichtung von 10 Schürfen bis zu 5,8 m Tiefe
  • Untersuchung von Abfallproben (Bestimmung von Gesamt- und Eluatgehalten) aus Schürfen
  • Versuch an einem Deponiesimulationsreaktor (Dauer etwa 329 Tage)
  • Errichtung von 5 Bohrungen und Ausbau von 4 Grundwassermessstellen (NF-KB1, NF-KB2, NF-KB3 und NF-KB5)
  • Beprobung der Grundwassermessstellen an vier Terminen und Analyse der Grundwasserproben
  • Isotopenuntersuchung an drei Grundwassermessstellen     

Untersuchungen in den Jahren 2012 bis 2015

Im Zeitraum von 2012 bis 2015 wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Errichtung von 2 Grundwassermessstellen (GW01 und GW02),
  • Errichtung von 2 stationären Deponiegasmessstellen (DG01 und DG02),
  • Termine Deponiegasmessungen an den stat. Deponiegasmessstellen,
  • Termine Raumluftmessungen in Schächten und Keller
  • 4 Termine Grundwasseruntersuchungen an neuen und bestehenden Grundwassermessstellen sowie an vorhandenen Hausbrunnen und Quellen

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Bei der Altablagerung „Deponie Fischen“ handelt es sich um die Verfüllung eines natürlichen Geländegrabens mit Haus- und Sperrmüll, Bauschutt und Gewerbeabfällen. Die Abfälle wurden im Zeitraum von 1975 bis 1988 abgelagert. Das Volumen kann mit rd. 40.000 m³ abgeschätzt werden. Es bestehen keine technischen Einrichtungen zum Schutz des Grundwassers. Die Abdeckung des Deponiekörpers ist ca. 1 m mächtig und gering wasserdurchlässig.

Ein Großteil der Ablagerungen weist ein erhöhtes Deponiegasbildungspotenzial auf. Die Deponiegasuntersuchungen aus den Jahren 2014/2015 zeigen, dass in den letzten rd. 15 Jahren bei den Deponiegashauptkomponenten (Methan, Kohlendioxid) ein deutlicher Rückgang der Konzentration feststellbar ist. Eine Ausbreitung von Deponiegas in die nächstgelegenen Keller (mind. ca. 100 m entfernt) konnte nicht nachgewiesen werden. Bei Deponiegasuntersuchungen im Jahr 2001 wurden an etwa einem Drittel der untersuchten Proben LHKW-Konzentrationen über 10 mg/m³ nachgewiesen (max. 750 mg/m³; relevante Einzelparameter Trichlortrifluormethan und Dichlordifluormethan).

Die Ergebnisse der Abfalluntersuchungen aus dem Jahr 2002 zeigen anhand einzelner erhöhter Messwerte bei Schwermetallen sowie in Bezug auf den Parameter Summe Kohlenwasserstoffe Hinweise darauf, dass auch Abfälle mit erhöhtem Schadstoffgehalt abgelagert wurden. Im Vergleich dazu sind jedoch die Ergebnisse der Eluatuntersuchungen und auch die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen unauffällig und zeigen damit keine Hinweise auf erhöhte mobilisierbare Anteile.

Dem hohen Anteil an abgelagertem Hausmüll entsprechend zeigen die Eluatuntersuchungen generell hohe Belastungen bei den Parametern Ammonium, Nitrit, und CSB. Diese Ergebnisse wurden auch durch die Untersuchungen des Sickerwassers beim Deponiesimulationsreaktorversuch bestätigt. Das Sickerwasser im Bereich der Altablagerung zeigt für ehemalige kommunale Deponien typische Belastungen, so dass bei Einmischung des Sickerwassers in das Grundwasser eine deutliche qualitative Veränderung insbesondere auch eine weitgehende Sauerstoffzehrung erfolgt.

Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen im Jahr 2002 sowie in den Jahren 2014/15 zeigen im Vergleich zwischen An- und Abstrom generell eine Aufmineralisierung und eine deutliche Reduktion des Sauerstoffgehalts des Grundwassers. Darüber hinaus zeigen die Grundwasseruntersuchungen in den Jahren 2014 und 2015 für eine Grundwassermessstelle im Abstrom (NF-KB1) in Bezug auf den Parameter Summe CKW generell deutliche Verunreinigungen (Median der Messwerte > Prüfwert) und bei einem Probenahmetermin mit 35 µg/l eine Überschreitung des Maßnahmenschwellenwertes. Die hohen CKW-Belastungen (max. 172 µg/l, Einzelparameter Trichlorethen und cis-1,2-Dichlorethen), die 2002 in dieser Messstelle festgestellt werden konnten, wurden somit in der Untersuchungsserie von 2014 und 2015 nicht mehr in diesem Ausmaß bestätigt. Auch an den Grundwasserproben der beiden 2014 errichteten Grundwassermessstellen (GW01 und GW02) wurden vergleichsweise nur leicht erhöhte CKW-Gehalte (max. 10 µg/l, Trichlorethen max. 3,9 µg/l) nachgewiesen.

In einem etwa 150 m abströmig gelegenen Trink- und Nutzwasserbrunnen (B1-Gruber) wurden sehr hohe CKW-Konzentrationen nachgewiesen, die den Maßnahmenschwellenwert gem. ÖNORM S 2088-1 in der Größenordnung um den Faktor 3 überschreiten (max. 112 µg/l). Maßgebliche Einzelparameter sind Trichlorethen (max. 38 µg/l) und cis-1,2-Dichlorethen (max. 72 µg/l). Dieser Brunnen versorgt den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb (Schweinemast) sowohl mit Trink- als auch mit Nutzwasser. Eine öffentliche Trinkwasserversorgung ist nicht vorhanden. Näherungsweise kann ein täglicher Wasserverbrauch von max. 5 m³/d abgeschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die CKW-Belastungen im Brunnen B1-Gruber auf Sickerwasseremissionen aus dem Bereich der Altablagerung zurückzuführen sind. Dem sehr geringen Grundwasserdurchfluss entsprechend sind die Schadstofffrachten im Grundwasser jedoch gering.

Zusammenfassend ergibt sich, dass die abgelagerten Abfälle ein erhöhtes Reaktionspotenzial und zum Teil auch eine erhöhte Schadstoffmenge aufweisen. Eine Gefährdung durch die Ausbreitung von Deponiegas in nächstgelegene Keller (> 100 m) ist unwahrscheinlich. Im Grundwasserabstrom der Altablagerung werden seit mehr als 10 Jahren anhaltende Verunreinigungen durch  CKW nachgewiesen. Durch diese Verunreinigungen wird die Qualität des Grundwassers eines Hausbrunnens beeinträchtigt, der zur Entnahme von Nutz- und Trinkwasser genutzt wird. Die Altablagerung „Deponie Fischen“ stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: groß

Das Ablagerungsvolumen der gesamten Ablagerung beträgt rd. 40.000 m³. Der Anteil an organischen Abfällen (Hausmüll) ist stellenweise hoch. Die Ablagerungen sind zwischen 30 und 40 Jahre alt. Die Deponiegasuntersuchungen zeigen Hinweise auf leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (Hauptkontaminanten: Trichlortrifluormethan und Dichlordifluormethan). Die Ergebnisse von Untersuchungen des Grundwassers zeigen im Abstrom deutliche Verunreinigungen durch Trichlorethen und cis-1,2-Dichlorethen. Trichlorethen ist aufgrund der stofflichen Eigenschaften ein sehr hohes Gefährdungspotenzial zuzuordnen. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil und damit die Gesamtmenge entsprechend verunreinigter Abfälle klein ist. Das Schadstoffpotenzial ist als groß einzustufen. Ausbreitung der

Schadstoffe: lokal

Im Abstrom der Altablagerung wurden zum Teil hohe Belastungen des Grundwassers durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (Einzelparameter Trichlorethen und cis-1,2-Dichlorethen) festgestellt. Für den Zeitraum 2002 bis 2015 wurde ein deutlicher Rückgang der CKW-Konzentrationen in den Grundwassermessstellen im unmittelbaren Abstrom sowie stark erhöhte Konzentrationen für einen Trinkwasserbrunnen in der nahen Umgebung (Brunnen B1-Gruber, ca. 150 m im Grundwasserabstrom) nachgewiesen. Die Schadstofffracht kann für Trichlorethen mit einer Größenordnung von < 0,5 g/d abgeschätzt werden und ist damit als sehr gering einzustufen. Die Länge der Schadstofffahne im Grundwasser kann deutlich über den verunreinigten Brunnen hinaus reichen und mit einer Größenordnung von bis zu 500 m abgeschätzt werden. Es ist mittel- bis langfristig auch weiterhin mit CKW-Emissionen aus dem Ablagerungsbereich zu rechnen. Die Schadstoffausbreitung ist insgesamt als lokal zu bewerten.

Bedeutung des Schutzgutes: gut nutzbar

Die Ergiebigkeit des lokalen Grundwasserleiters ist sehr gering. In der unmittelbaren Umgebung der Altablagerung wird das Grundwasser durch einzelne Trink- und Nutzwasserbrunnen zur Wasserversorgung landwirtschaftlicher Betriebe genutzt. Auf Grund der bestehenden Nutzungen und der natürlichen Qualität ist das lokale Grundwasser am Standort als gut nutzbar einzustufen.

Vorschlag Prioritätenklasse: 3

Entsprechend der Bewertung der aktuellen Untersuchungsergebnisse, der aktualisierten Gefährdungsabschätzung und den im §14 Altlastensanierungsgesetz festgelegten Kriterien schlägt das Umweltbundesamt vor die Altablagerung in die Prioritätenklasse 3 einzustufen.

 

Datum der Texterstellung:    Mai 2016