Zusätzlich wurde ein dritter sehr kleinräumiger Bereich mit lokal begrenzten Grundwasserverunreinigungen festgestellt. Die abströmenden Schadstofffrachten sind erheblich, mittel- bis langfristig ist keine signifikante Rückbildung der Schadstofffahne zu erwarten.
Die Verunreinigungen des Untergrundes im Bereich des Altstandortes verursachen eine erhebliche Gefährdung des Grundwassers. Ein Teilbereich des Altstandortes „Fischer Ried“ stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Es wird eine Einstufung in die Prioritätenklasse 3 vorgeschlagen.
Bezirk:
Gemeinde: Katastralgemeinde: Grundstücksnummern: |
Ried im Innkreis,
Ried im Innkreis, Ried im Innkreis, 1630, 1662 |
Lage der Altlast : | Altlast im GIS anzeigen |
Art der Fläche: | Altstandort |
Branche: | Kunststoffprodukte und -verarbeitung |
Ergebnis Beurteilung: | erhebliche Kontamination |
Fläche Altlast (m²): | 14.000 m² |
Schadstoff(e) | Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
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Datum Eintrag Altlastenatlas: | 01.05.2013 |
Datum der Prioritätenfestlegung: | 01.05.2013 |
Priorität: | 3 |
Status Maßnahme: | in Betrieb |
Art der Maßnahme: | Dekontamination,
Sicherung |
Sanierungsverfahren: | Räumung (Teilräumung), Hydraulische Maßnahmen (pump & treat (GW-Sanierung)) |
BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE
Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten
Der Altstandort „Fischer Ried“ befindet sich am Stadtrand von Ried im Innkreis ca. 1,5 km südwestlich des Stadtzentrums. Die Fläche des Altstandortes beträgt ca. 64.000 m², davon sind rund 45.000 m² bebaut.
Im Bereich des Altstandortes wurden 1961 die ersten Produktionsanlagen zur Herstellung von Schi und Tennisrackets errichtet, die Produktion wurde im Jahr 1964 begonnen. Die Erzeugung der Tennisrackets wurde 1977 an einen anderen Standort verlagert, die Schierzeugung war kontinuierlich steigend. Damit einhergehend wurden auch die Produktionsanlagen ausgehend vom Ostteil sukzessive Richtung Westen erweitert. Ab den 80-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden am Betriebsstandort auch Komponenten für die Flugzeug- und Automobilindustrie gefertigt, ab 1986 in einer eigenen Produktionshalle westlich des Altstandortes.
Beim Produktionsprozess wurden diverse umweltgefährdende Stoffe in großem Umfang eingesetzt, unter anderem Lösungsmittel und Lacke. Erhebungen ergaben im Jahr 1997 einen Verbrauch von ca. 25.000 to Lösungsmittel und bis zu 3.200 to/Monat Lacke. Bis April 1992 wurden als Lösungsmittel vorwiegend chlorierte Kohlenwasserstoffverbindungen (Tetrachlorethen sowie in geringerem Umfang Trichlorethen und zum Teil 1,1,1-Trichlorethan) und Aceton eingesetzt. Danach wurden die chlorierten Kohlenwasserstoffe durch tensidische Waschmittel ersetzt, Aceton wurde auch danach noch verwendet. Zur Energieerzeugung gab und gibt es am Altstandort auch mehrere ober- und unterirdische Lagerbehälter von Mineralölen.
In nebenstehender Abbildung sind relevante Anlagenteile des Betriebsstandortes dargestellt.
Untergrundverhältnisse
Der Altstandort befindet sich im Inn-Hausruckviertler Schlierhügelland im Bereich quartärer Ablagerungen (postglazialer Umlagerungslehm) sowie Deckenschotter und Löss der letzten Eiszeiten. Der Untergrund im Bereich des Altstandortes wird im Wesentlichen wie folgt aufgebaut:
- schluffige Deckschicht (bis max. 3,8 m unter GOK, im Mittel rund 1,5 m unter GOK), die Deckschicht fehlt auch stellenweise
- quartäre gering durchlässige sandig-schluffige Kiese (bis max. 5,6 m unter GOK), die Mächtigkeit liegt bei rund 2 bis 3 m
- tertiäre Tone der Rieder Schichten, teilweise schluffig oder sandig, ab 3,1 bis 5,6 m unter GOK
Die quartären Sedimente bilden den ersten Grundwasserleiter, unterhalb der Rieder Schichten sind ab einer Tiefe von über 30 m gespannte tertiäre Grundwasserhorizonte anzutreffen. Die Durchlässigkeit (kf-Wert) des ersten Grundwasserleiters weist Schwankungen zwischen 10-6 bis 5 x 10-4 m/s auf im Mittel beträgt sie ca. 10-4 m/s. Der Flurabstand des Grundwassers liegt im Bereich des Altstandortes bei rund 2,4 bis 2,8 m unter GOK, im Abstrom bei ca. 3,8 bis 4,2 m unter GOK. Die Grundwasserströmung im Bereich des Altstandortes ist etwa Richtung Ostsüdost gerichtet. Im Abstrom findet eine Vermischung mit dem Grundwasserbegleitstrom der Oberach statt, die Grundwasserströmung dreht Richtung Nordost.
Das Grundwasserspiegelgefälle im Bereich des Altstandortes beträgt ca. 0,5 bis 0,8 %. Der Grundwasserdurchfluss über den gesamten Querschnitt des Altstandorts beträgt etwa 40 bis 60 m³/d. Die Grundwasserneubildung im Bereich des Altstandortes kann grob mit rund 11 m³/d abgeschätzt werden. Im Vergleich von Grundwasserneubildung und hydraulischer Fracht ergibt sich ein geringer Verdünnungsfaktor von rund 5.
Schutzgüter und Nutzungen
Der Altstandort wird aktuell gewerblich (Schierzeugung) genutzt. Das direkte Umfeld wird zum Teil landwirtschaftlich genutzt, südöstlich befinden sich Einfamilienhäuser. Westlich angrenzend befindet sich der Standort der FACC (Erzeugung von Komponenten für die Flugzeug- und Automobilproduktion), nordöstlich angrenzend befinden sich mehrere Gewerbebetriebe.
Im Umkreis bis 500 m befinden sich mehrere private und betriebliche wasserrechtlich bewilligte Trinkwasserbrunnen sowie Nutzwasserbrunnen. Die Brunnen erschließen generell tiefere Grundwasserstockwerke, im ersten Quartär ist lediglich ein Trinkwasserbrunnen rund 300 m östlich des Altstandortes sowie ein Nutzwasserbrunnen rund 400 m nördlich des Altstandortes ausgebaut.
UNTERSUCHUNGEN UND SANIERUNGSMAßNAHMEN
In den Jahren 1992 und 1993 wurden im Bereich der Ätzerei Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
In den Jahren 2009 bis 2011 wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:
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Entnahme von Feststoffproben aus insgesamt 46 Trockenkernbohrungen DN 150 bis 180, 10 Rammkernsondierungen DN 50 und 3 Trockenkernbohrungen DN 220 (Grundwassermesstellen)
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Untersuchung von insgesamt 62 ausgewählten Feststoffproben aus den Aufschlüssen
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Errichtung von insgesamt 5 kombinierten Grundwasser-Bodenluftmessstellen sowie 11 Grundwassermessstellen
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Entnahme und Untersuchung von insgesamt 47 Bodenluftproben aus Rammkernbohrungen und –sondierungen. Errichtung von insgesamt 5 kombinierten Grundwasser-Bodenluftmessstellen sowie 11 Grundwassermessstellen
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Durchführung von insgesamt neun 8-stündigen Bodenluftabsaugversuchen an 2 Terminen und Analyse von 54 Bodenluftproben
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Entnahme und Untersuchung von insgesamt 24 Grundwasserproben aus dem offenen Bohrloch der Rammkernbohrungen und -sondierungen
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Entnahme und Untersuchung von Grundwasserproben aus Messstellen und Brunnen an vier Terminen (September und Dezember 2009, Juni und September 2010)
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Durchführung von 8 h-Pumpversuchen bei acht Grundwassermessstellen im Juni 2010 und Durchführung von 4 h-Pumpversuchen bei vier Messstellen im September 2010
GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
Im Bereich des Altstandortes „Fischer Ried“ werden seit 1964 Schi erzeugt, bis 1977 auch Tennisrackets. Beim Produktionsprozess wurden diverse umweltgefährdende Stoffe in großem Umfang eingesetzt, unter anderem Lösungsmittel und Lacke. Bis April 1992 wurden als Lösungsmittel vorwiegend chlorierte Kohlenwasserstoffverbindungen (Tetrachlorethen sowie in geringerem Umfang Trichlorethen und zum Teil 1,1,1‑Trichlorethan) und Aceton eingesetzt. Danach wurden die chlorierten Kohlenwasserstoffe durch tensidische Waschmittel ersetzt, Aceton wurde auch danach noch verwendet. Zur Energieerzeugung gab und gibt es am Altstandort auch mehrere ober- und unterirdische Lagerbehälter von Mineralölen. Die Fläche der Schifabrik beträgt ca. 64.000 m², davon sind rund 45.000 m² bebaut.
Im Jahr 1992 wurden im Bereich der ehemaligen Ätzerei Bodenluftbelastungen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (v.a. Tetrachlorethen) bis über 1.000 mg/m³ sowie Grundwasserbelastungen bis über 900 µg/l festgestellt. Bis Oktober 1993 wurden die CKW- Belastungen mittels Bodenluftabsaugung sowie Strippung im Grundwasser auf Bodenluftgehalte unter 10 mg/m³ und Grundwassergehalte unter 100 µg/l reduziert. Der zur Sanierung verwendete Grundwasserpegel hat jedoch nur eine Grundwassermächtigkeit von rund 5 cm aufgeschlossen. Bei den aktuellen Erkundungen wurde im Bereich der ehemaligen Ätzerei eine Grundwassermächtigkeit von rund 2 m angetroffen, sodass die Sanierung in der gesättigten Zone in den 90-iger Jahren vermutlich nur geringe Auswirkungen auf die tatsächlichen Grundwasserbelastungen hatte.
Bei den Untersuchungen 2009 und 2010 wurden erhöhte CKW-Gehalte der Bodenluft im Bereich der ehemaligen Ätzerei und dem nördlich angrenzenden Außenbereich (früher auch als Lagerbereich für Lösungsmittel genutzt) sowie im Nahbereich der Thermodiffusionsanlage festgestellt. Im Grundwasser hat sich entsprechend der Fließrichtung eine CKW-Fahne ausgehend vom Außenbereich der ehemaligen Ätzerei ausgebildet. Entsprechend dem heterogenen und gering durchlässigen Untergrund weisen die gemessenen Schadstoffkonzentrationen deutliche Schwankungen auf. Grundsätzlich ist eine Konzentrationsabnahme im Verlauf der Schadstofffahne erkennbar, im Bereich der Thermodiffusionsanlage (Bereich der Messstellen BL 2 und GW 9) ist meist eine geringe Konzentrationszunahme ersichtlich. Die Untersuchungen der ungesättigten Bodenzone haben dazu korrespondierend vor allem im Bereich der Messstelle BL 2 nachhaltige CKW-Belastungen ergeben, im Zuge von Bodenluftabsaugversuchen wurde ein CKW-Austrag von rund 30 bis 80 g/d erzielt.
Die Verteilung der CKW- Einzelsubstanzen im Verlauf der Schadstofffahne ergibt keine eindeutigen Hinweise auf einen stattfindenden Abbau der CKW.
Eine Abschätzung der mit dem Grundwasser abströmenden Schadstofffrachten unter Berücksichtigung der lokal unterschiedlichen hydrogeologischen Verhältnisse ergibt grundsätzlich ein ähnliches Bild mit einer Abnahme der Schadstofffracht im Verlauf der Grundwasserfahne mit einem zusätzlichen CKW-Eintrag im Nahbereich der Thermodiffusionsanlage.
Die im Bereich der Messstelle GW 9 abströmenden CKW-Frachten liegen zwischen rund 9 bis 11 g/d (v.a. Tetrachlorethen und untergeordnet Trichlorethen), rund 60 m weiter abstromig (Messstellen GW 6 und GW 7) liegen die CKW-Frachten bei max. 0,5 g/d. Bei einer zusätzlich abgeteuften temporären Bohrung zwischen GW 6 und GW 7 wurden CKW-Konzentrationen von 64 µg/l angetroffen, das entspricht mit gemittelten hydraulischen Frachten einer CKW-Fracht von 0,4 g/d (davon 0,3 g/d Summe Tetrachlorethen und Trichlorethen).
Im Bereich der Messstelle GW 4 wurden hohe CKW- Konzentrationen über 500 µg/l nachgewiesen, der Grundwasserdurchfluss ist jedoch äußerst gering, sodass sich geringe CKW- Frachten bis max. 2,1 g/d ergeben. Zusatzuntersuchungen im Nahbereich ergaben keine relevanten Bodenluft- und Grundwasserbelastungen, auch im Bereich des alten Lagerbunkers im Grundwasseranstrom wurden keine CKW-Belastungen festgestellt. Bei der Kontamination im Bereich der Messstelle GW 4 dürfte es sich um eine lokal eng begrenzte CKW-Belastung handeln. Bereits rund 30 m weiter abstromig (Bereich GW 10) ist eine Abnahme der Schadstofffrachten um über 95 % auf unter 0,05 g/d festzustellen.
In nebenstehender Abbildung sind die kontaminierten Bereiche der ungesättigten Bodenzone (Bodenluftbelastungen) sowie die Grundwasserfahne dargestellt.
Zusammenfassend zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass am Altstandort „Fischer Ried“ der Untergrund in Teilbereichen massiv mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigt ist. Die Untergrundverunreinigungen verursachen eine erhebliche Grundwasserverunreinigung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen. Aufgrund der im Untergrund vorhandenen Schadstoffmengen und der Eigenschaften der Schadstoffe ist davon auszugehen, dass sich mittel- bis langfristig weder die Schadstoffkonzentrationen noch die Schadstofffrachten im Grundwasser signifikant verringern werden. Ein Teilbereich des Altstandortes stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.
PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG
Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:
Schadstoffpotenzial: sehr groß
Im Bereich des Altstandortes wurden zwischen 1964 bis 1992 große Mengen an chlorierten Kohlenwasserstoffverbindungen als Lösungsmittel bei der Schierzeugung eingesetzt. Der Untergrund ist in zwei Teilbereichen erheblich mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen, insbesondere Tetrachlorethen und untergeordnet Trichlorethen verunreinigt. Insgesamt können die mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen erheblich verunreinigten Untergrundbereiche mit rund 7.200 m³ abgeschätzt werden (4.200 m³ und 3.000 m³). Der Hauptschadstoff Tetrachlorethen weist aufgrund seiner stofflichen Eigenschaften eine sehr hohe Stoffgefährlichkeit auf. Das Schadstoffpotenzial ist insgesamt als sehr groß zu bewerten.
Schadstoffausbreitung: lokal
Ausgehend von der CKW- Kontamination im Untergrund mit hat sich im Grundwasser eine Schadstofffahne mit vor allem Tetrachlorethen und untergeordnet Trichlorethen ausgebildet. Die mit dem Grundwasser transportierte gelöste Schadstofffracht an chlorierten Kohlenwasserstoffen kann mit rund 9 bis 11 g/d im direkten Abstrom abgeschätzt werden, davon rund 70 bis 80% Tetrachlorethen. Im weiteren Grundwasserabstrom (rund 60 m abstromig) sind die Schadstofffrachten als gering zu bewerten (< 1 g/d). Die Länge der Schadstofffahne kann mit rund 100 m abgeschätzt werden, im weiteren Abstrom ist aufgrund der Vermischung mit dem Grundwasserbegleitstrom der Oberach ein deutlicher Rückgang der Schadstoffkonzentrationen durch Verdünnung zu erwarten. Aufgrund Art und Alter der Kontamination sowie der Standortverhältnisse ist mittel- bis langfristig keine Reduktion der Schadstofffahne zu erwarten. Der kurzen Schadstofffahne und der geringen Schadstofffracht entsprechend ist die Schadstoffausbreitung insgesamt als lokal zu beurteilen.
Bedeutung des Schutzgutes: nutzbar
Das Grundwasser ist grundsätzlich quantitativ nutzbar, das Grundwasserdargebot ist gering. Im Grundwasserabstrom befinden sich mehrere gewerbliche und auch private Nutz- und Trinkwasserentnahmen, diese betreffen jedoch meist den in über 30 m Tiefe liegenden gespannten tertiären Aquifer. Der erste Aquifer wird im direkten Abstrom des Altstandortes nicht genutzt. Aufgrund des geringen Wasserdargebots sind auch zukünftig keine hochwertigen Grundwassernutzungen im Abstrom zu erwarten.
Vorschlag Prioritätenklasse: 3
Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der voranstehenden Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umweltbundesamt die Einstufung in die Prioritätenklasse 3 vor.
Datum der Texterstellung: November 2012