Die Altablagerung verursacht eine deutliche Veränderung der Grundwasserqualität durch Sickerwässer. Der Standort befindet sich im Bereich eines sehr ergiebigen Grundwasserkörpers, Trinkwassernutzungen sind nicht gefährdet. Die Altablagerung „Schlammteiche Vogl“ stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Es wird die Einstufung in die Prioritätenklasse 3 vorgeschlagen.
Bezirk:
Gemeinde: Katastralgemeinde: Grundstücksnummern: |
Braunau am Inn,
Mattighofen, Mattighofen, 664/7, 688/1, 688/5 |
Lage der Altlast : | Altlast im GIS anzeigen |
Art der Fläche: | Altablagerung |
Deponietyp: | Betriebsdeponie |
Art der Ablagerungen: | Industrie-/Gewerbemüll |
Ergebnis Beurteilung: | erhebliche Kontamination |
Fläche Altlast (m²): | 54.000 m² |
Volumen Altlast (m³): | 62.000 m³ |
Schadstoff(e) | Deponiesickerwasser (Ammonium)
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Datum Eintrag Altlastenatlas: | 10.04.2009 |
Datum der Prioritätenfestlegung: | 10.04.2009 |
Priorität: | 3 |
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: | 01.07.2018 |
BESCHREIBUNG DER ALTABLAGERUNG
Die Altablagerung „Schlammteiche Vogl“ liegt ca. 200 m westlich des Stadtzentrums von Mattighofen. Im Norden wird die Altablagerung durch den Kühbach begrenzt, entlang der Westseite verläuft der Fabrikbach. Im Süden und im Osten grenzt die Altablagerung an das Betriebsgebäude einer Lederfabrik.
Bei der Altablagerung handelt es sich um drei Klärteiche und acht Schlammlager, sowie um die sogenannten „Schlammstätten“, in denen bis 1991 Klärschlämme aus der Lederherstellung abgelagert wurden. Die Lederfabrik wurde 1830 gegründet und bis in die 1950er Jahre ausschließlich mittels vegetabiler Gerbung betrieben. Die Abwässer wurden bis dahin mittels Klärteichen und Schlammbeeten („Schlammstätten“) behandelt.
Mit der Umstellung der Produktion auf Chromgerbung wurde die Abwasserbeseitigung erweitert: es wurde eine mechanische Kläranlage mit drei neuen Klärteichen und acht Absetzbecken errichtet. Bis 1979 wurden die so getrockneten Klärschlämme auf den umliegenden Feldern landwirtschaftlich aufgebracht, danach verblieben sie in den Schlammlagern. Mit Inbetriebnahme der erweiterten Kläranlage 1991 wurde der Betrieb der Klärteiche und Schlammlager eingestellt.
Die auf der Altablagerung angetroffenen Schlämme stammen daher hauptsächlich aus dem Zeitraum 1979 bis 1991. Es kann für diesen Zeitraum von einer Gesamtabwassermenge von ca. 2.800 m³/Tag ausgegangen werden. Neben der allgemeinen organischen Belastung und der Belastung durch Salze der eingesetzten Säuren (z.B. Schwefelnatrium) ist durch die Chromgerbung auch Chrom für die chemische Beschaffenheit der Abwässer relevant.
Insgesamt wurden auf einer Gesamtfläche von etwa 43.700 m² bei einer mittleren Ablagerungsmächtigkeit von etwa 1,5 m rund 62.000 m³ Klärschlämme abgelagert. Die Ablagerungen erfolgten ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz und reichen in den Grundwasserschwankungsbereich.
Es besteht der Verdacht, dass in den 1920er Jahren im Bereich der Altablagerung milzbrandverdächtige Kadaver abgelagert wurden. Da über die genaue Lage dieser Ablagerungen keine Unterlagen zur Verfügung standen, wurde im Umkreis eines bekannten „Kernbereiches“ eine Fläche von ca. 2.700 m² von weiteren Untersuchungen ausgenommen.
Beschreibung der Untergrundverhältnisse
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich der würmeiszeitlichen Niederterrasse der Mattig auf etwa 440 – 443 m ü.A.. Die gut durchlässigen Niederterrassenschotter bestehen aus grobem, teils sandigem Schotter mit stellenweise zu Konglomeraten verfestigten Kiesschichten. Die Mächtigkeit des Schotterkörpers beträgt ca. 40 m. Darüber liegt eine geringmächtige lehmige Verwitterungsdecke (ca. 1,0 m), die zusammen mit einer bis zu 50 cm dicken Humusauflage allerdings keine dichte Deckschicht über dem Grundwasserleiter darstellt. Unter diesem Grundwasserleiter folgt der „Schlier“, der als Grundwasserstauer angesprochen werden kann.
Der Grundwasserspiegel liegt auf etwa 438,9 bis 442,2 m ü.A, der Flurabstand ist sehr gering und liegt bei rund 1 - 2 m. Bei den Grundwasseruntersuchungen wurden Grundwasserspiegelschwankungen von etwa 0,5 m festgestellt. Der Grundwasserleiter ist etwa 38 m mächtig. Die Durchlässigkeit des Grundwasserleiters variiert zwischen 10-2 und 10-3 m/s. Die Grundwasserströmung ist generell nach Nordwesten gerichtet. Das Gefälle beträgt rund 0,5 %.
Der spezifische Durchfluss des Grundwasserkörpers ist sehr groß und kann für eine Abstrombreite von 1 m mit ca. 82,7 m³/d abgeschätzt werden. Ausgehend von der Breite des betroffenen Grundwasserstroms von ca. 250 m ergibt sich ein Grundwasserdurchfluss für die gesamte Aquifermächtigkeit in der Größenordnung von ca. 20.650 m³/d (239 l/s). Die Grundwasserneubildung im Bereich der Altablagerung kann grob mit etwa 26 m³/d abgeschätzt werden. Im Vergleich von Grundwasserneubildung und hydraulischer Fracht über eine Aquifermächtigkeit von 5 m ergibt sich ein Verdünnungsfaktor von etwa 100.
Beschreibung der Schutzgüter und Nutzungen
Die Altablagerung liegt brach und ist mit Gras und Buschwerk bewachsen, er ist von landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen umgeben. Im Südosten der betroffenen Grundstücke liegt eine Lederfabrik, im Norden befindet sich eine Kläranlage.
Die Altablagerung liegt außerhalb von Grundwasserschutz- bzw. -schongebieten, das Grundwasservorkommen im Mattigtal zählt aufgrund des hohen Wasserdargebotes zu den bedeutendsten in Oberösterreich. Das Grundwasser wird großräumig intensiv für industriell-gewerbliche und private Zwecke genutzt.
Im direkten Umfeld der Altablagerung sind insgesamt 14 wasserrechtlich bewilligte Grundwasserentnahmen und –versickerungen vorhanden. Darüber hinaus sind noch 14 private Hausbrunnen bekannt, die entweder im Anstrom oder im weiter entfernten Abstrom der Altablagerung liegen.
Der Kühbach fließt als nächstgelegenes Oberflächengewässer direkt an der Grenze im Abstrom der Altablagerung und mündet bei Unterlochen in die Mattig. Bis zur Errichtung der Kläranlage diente der Kühbach als Vorfluter für die Abwässer der Lederfabrik, einer Brauerei, sowie häuslicher Abwässer.
GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
Bei der Altablagerung „Schlammteiche Vogl“ handelt es sich um eine etwa 43.700 m² große Ablagerungsfläche für Klärschlämme aus der Lederherstellung. Bis 1991 wurden in drei Klärteichen, acht Schlammlagern und so genannten „Schlammstätten“ ca. 62.000 m³ Klärschlämme ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz abgelagert.
Die in den Untergrundaufschlüssen angetroffenen Ablagerungen weisen darauf hin, dass die Klärschlämme zum Teil mit organischem Material (Leder- und Haarreste, Holz, Schilf, …) vermischt sind.
Bei der Analyse der Gesamtgehalte wurden an mehr als zwei Drittel der Proben Überschreitungen des Prüfwertes der ÖNORM S 2088-1 für den Parameter Chrom gesamt (max. 130.000 mg/kg), sowie massive Überschreitungen von Prüfwerten der ÖNORM S 2088-1 für andere Metalle (Blei, Cadmium, Kupfer, Quecksilber, Zink) festgestellt. Diese Überschreitungen wurden sowohl in der Altablagerung als auch im anstehenden Untergrund gemessen. Bei einigen Proben wurde eine Überschreitung des Maßnahmenschwellenwertes der ÖNORM S 2088-1 für den Parameter Kohlenwasserstoff-Index festgestellt, wobei einzelne Proben sehr stark mit bis zu 43.000 mg/kg verunreinigt waren. Im anstehenden Untergrund wurden an zwei Stellen Prüfwertüberschreitungen gemessen. Der Schadstoffgehalt der Altablagerung ist insgesamt als hoch zu beurteilen.
Die bei den Gesamtgehaltsuntersuchungen festgestellten Kontaminationen finden sich in einem geringeren Ausmaß in den Eluatuntersuchungen wieder. Der Maßnahmenschwellenwert der ÖNORM S 2088-1 wird für den Parameter Chrom gesamt bei einer Probe überschritten (14 mg/kg), bei vier weiteren Proben zeigte sich eine Prüfwertüberschreitung. Der Prüfwert der ÖNORM S 2088-1 für den Parameter Kohlenwasserstoff-Index wurde von etwa der Hälfte der Proben überschritten. An fast allen eluierten Feststoffproben wurde eine Überschreitung des Prüfwertes der ÖNORM S 2088-1 des Parameters Ammonium (max. 680 mg/kg) festgestellt, ebenso wurden beim Parameter TOC erhebliche Prüfwertüberschreitungen bei etwa der Hälfte der Proben gemessen. An einigen Proben wurden außerdem die Prüfwerte der ÖNORM S 2088-1 für die Parameter Nitrat und Nitrit überschritten. Diese Überschreitungen sind durch den hohen organischen Anteil der abgelagerten Abfälle zu begründen.
Insgesamt ist das Schadstoffpotenzial der Altablagerung entsprechend den festgestellten organischen Anteilen und den Metall- und Kohlenwasserstoffverunreinigungen erheblich. Ausgehend von den bisher durchgeführten Eluatuntersuchungen ist ein Sickerwasser mit deutlich reduzierenden Eigenschaften und mit erhöhten Metallgehalten zu erwarten.
Bei den Grundwasseruntersuchungen wurde im Abstrom der Altablagerung eine Veränderung der Beschaffenheit des Grundwassers durch Sickerwasseremissionen festgestellt. Die Sickerwässer aus der Altablagerung verursachen reduzierende Verhältnisse, eine erhöhte Mineralisierung und eine geringe Metallbelastung im Grundwasser.
Sowohl die elektrische Leitfähigkeit als auch die Gesamthärte des untersuchten Grundwassers zeigte innerhalb und im nahen Abstrom der Altablagerung erhöhte Werte im Vergleich zum Anstrom. Stellenweise weisen sehr hohe Ammoniumkonentrationen auf deutlich reduzierende Sickerwässer aus den Ablagerungen hin. Die mit dem Grundwasser im unmittelbaren Abstrom der Altablagerung durchschnittlich transportierte Fracht an Ammonium kann mit rund 3.800 g/d abgeschätzt werden und ist als groß zu bewerten.
Chrombelastungen und Kohlenwasserstoffverunreinigungen wurden im Grundwasser nur zeitweise in geringen Konzentrationen festgestellt. Aufgrund der sehr starken Verdünnung von Sickerwässer im Grundwasser verursachen erhebliche Schadstofffrachten im Sickerwaser nur eine geringe Konzentrationserhöhung im Grundwasser.
In Messstellen, die mehr als 100 m von der Altablagerung im Abstrom entfernt sind, wurde bisher keine Beeinflussung der Grundwasserqualität festgestellt.
Zusammenfassend ergibt sich, dass die Altablagerung zwar ein eher geringes Volumen hat, das Schadstoffpotenzial der abgelagerten Abfälle insgesamt aber als erheblich einzustufen ist. Die Altablagerung verursacht eine deutliche Veränderung der Grundwasserqualität. Es ist davon auszugehen, dass aktuell ein erheblicher Schadstoffeintrag in das Grundwasser stattfindet. Die Altablagerung „Schlammteiche Vogl“ stellt daher eine erhebliche Gefahr für das Grundwasser dar.
PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG
Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:
Schadstoffpotenzial: erheblich
Bei der Altablagerung „Schlammteiche Vogl“ sind rund 62.000 m³ Klärschlämme zusammen mit organischem Material aus der Lederverarbeitung abgelagert. Die Ablagerungen weisen einen hohen organischen Anteil auf und sind mit Chrom und Mineralölkohlenwasserstoffen erheblich verunreinigt.
Das Volumen der erheblich verunreinigten Ablagerungen kann mit rund 30.000 m³ grob abgeschätzt werden. und weist eine mittlere Größe auf. Die in den Ablagerungen vorhandenen Schwermetalle und Mineralölkohlenwasserstoffe sind nur begrenzt mobilisierbar. Unter Berücksichtigung der Art der Schadstoffe, der vorhandenen Schadstoffmenge und die Mobilisierbarkeit von Schadstoffen ergibt sich insgesamt ein erhebliches Schadstoffpotenzial.
Schadstoffausbreitung: begrenzt
Für die Beurteilung der Schadstoffausbereitung im Grundwasser sind vor allem die reduzierenden Eigenschaften der Ablagerungen maßgeblich. Die Länge der Schadstofffahne im Grundwasser kann auf kürzer als 100 m abgeschätzt werden. Die Schadstofffracht im Grundwasser ist als groß zu bewerten. Es ist auch weiterhin mit einem erheblichen Schadstoffeintrag in das Grundwasser zu rechnen. Die Schadstoffausbreitung ist insgesamt als begrenzt zu bewerten.
Schutzgut: gut nutzbar
Die Altablagerung befindet sich im Bereich eines sehr ergiebigen Grundwasserkörpers und ist quantitativ sehr gut nutzbar. Trinkwassernutzungen sind durch die Altablagerungen nicht gefährdet. Im Anstrombereich sind bereits Vorbelastungen des Grundwassers vorhanden. Das Grundwasser ist als gut nutzbar einzustufen.
Prioritätenklasse – Vorschlag: 3
Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umweltbundesamt die Einstufung der Altablagerung „Schlammteiche Vogl“ in die Prioritätenklasse 3 vor.
Datum der Texterstellung: November 2008