Im Jahr 2019 wurde eine Bodenluftabsaugung betrieben. Nach Ende der pneumatischen Maßnahmen ist die Belastung des Untergrundes gering, die Auswirkung auf das Grundwasser ist gering und lokal begrenzt.
Bezirk:
Gemeinde: Katastralgemeinde: Grundstücksnummern: |
Linz,
Linz, Urfahr, 216/1 |
Lage der Altlast : | Altlast im GIS anzeigen |
Art der Fläche: | Altstandort |
Branche: | chemische Reinigung |
Fläche Altlast (m²): | 330 m² |
Schadstoff(e) | Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
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Datum Eintrag Altlastenatlas: | 01.06.2005 |
Datum der Prioritätenfestlegung: | 01.06.2005 |
Priorität: | 3 |
Datum Ausweisung dekontaminiert: | 01.12.2020 |
Status Maßnahme: | abgeschlossen |
Art der Maßnahme: | Dekontamination |
Sanierungsverfahren: | Pneumatische Maßnahmen (Bodenluftabsaugung) |
BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE
Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten
Die „Textilreinigung Britta“ befindet sich im Innenstadtgebiet von Linz-Urfahr ungefähr 200 m westlich des Linzer Rathauses an der Rudolfstraße. Die chemische Reinigung wird seit dem Jahr 1969 betrieben. Zumindest in den ersten Jahren wurde Tetrachlorethen (Perchlorethylen) als Reinigungsmittel eingesetzt. Die Reinigungsmaschine war ursprünglich im Geschäftslokal an der Rudolfstraße aufgestellt und wurde später in einen südöstlich gelegenen und unterkellerten Betriebsraum verlegt. Die Grundfläche des Betriebes ist etwa 140 m² groß, wobei etwa die Hälfte der Betriebsfläche unterkellert ist.
Untergrundverhältnisse
Der Untergrund im Bereich des Altstandortes ist von gut durchlässigen quartären Schottern der Donau geprägt. Die Geländeoberfläche ist eben und befindet sich etwa auf 263 m ü.A. Die Geländeoberfläche wurde durch eine 1 bis 2 m mächtige künstliche Anschüttung hergestellt und wird in manchen Bereichen von einer geringmächtigen Schicht feinkörniger Sedimente (Ausande bzw. Aulehme) unterlagert. Ab Tiefen von 2,0 m bis etwa 21,5 m unter GOK stehen sehr gut durchlässige sandige Kiese an. Diese Kiese weisen Durchlässigkeitsbeiwerte zwischen 10-3 bis 10-2 m/s auf. An der Basis der Kiese befinden sich gering durchlässige tertiäre Sedimente (Schlier).
Die Strömungsrichtung des Grundwassers ist lokal im Bereich des Altstandortes nach Nordnordosten gerichtet. Das Gefälle des Grundwasserspiegels kann mit rund 0,8 ‰ angegeben werden. Der Grundwasserspiegel befindet sich bei mittleren Grundwasserständen etwa 11 bis 12 m unter Gelände. Die Mächtigkeit des Grundwassers beträgt rund 10 m. Der spezifische Grundwasserdurchfluss kann mit rund 3,5 m³/d,m abgeschätzt werden.
Schutzgüter und Nutzungen
Der Altstandort befindet sich in einem innerstädtischen Wohngebiet.
Rund 250 m südlich fließt die Donau. Das Grundwasser im Bereich Urfahr ist als Grundwasserschongebiet wasserrechtlich besonders geschützt. Darüber hinaus befindet sich im Grundwasserabstrom, etwa 2,1 km nordnordöstlich des Altstandortes, das Wasserwerk Heilham. Es handelt sich um eine Trinkwasserversorgungsanlage mit einem wasserrechtlichen Konsens zur Entnahme von 120 l/s.
GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
Am Altstandort „Textilreinigung Britta“ wird seit 1969 eine chemische Reinigung betrieben und zumindest in den ersten Betriebsjahren Tetrachlorethen als Reinigungsmittel eingesetzt. Durch Manipulationsverluste beim Betrieb der Reinigungsmaschine konnte Tetrachlorethen in den Untergrund gelangen.
Bodenluftuntersuchungen zeigten eine Verunreinigung der wasserungesättigten Bodenzone durch Tetrachlorethen. Das Schadenszentrum befand sich im Bereich des ersten Aufstellungsortes der Reinigungsmaschine. Eine Bodenluftprobe aus 5 m Tiefe zeigte einen Tetrachlorethengehalt von 425 mg/m³. In sehr geringerem Ausmaß konnten auch Trichlorethen und cis-1,2-Dichlorethen nachgewiesen werden. Untersuchungen an zwei stationären Bodenluftmessstellen ergaben bei allen drei Probenahmeterminen jeweils Belastungen in ähnlicher Größenordnung zwischen rund 50 bis 100 mg/m³ sodass auf eine relativ einheitliche Verunreinigung der wasserungesättigten Bodenzone bis zur Grundwasseroberfläche geschlossen werden konnte.
Die Ergebnisse eines Bodenluftabsaugversuchs an einer Messstelle rund 7 m nördlich des Schadensherdes bestätigen die Verunreinigung des Untergrundes durch Tetrachlorethen. Die im Zuge des Bodenluftabsaugversuches über die abgesaugte Bodenluft erfasste CKW-Fracht von 120 g/d ist als erheblich einzustufen. Auf Grund der vorliegenden Ergebnisse, konnte die Ausdehnung des kontaminierten Bereiches mit einer Größenordnung von mehr als 500 m² abgeschätzt werden.
Die Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen ergaben Hinweise, dass es durch den Altstandort zu einem Eintrag von CKW bzw. insbesondere Tetrachlorethen ins Grundwasser kam. Im Bereich des Grundwasserschongebietes Urfahr war für Tetrachlorethen ein Prüfwert von 6 µg/l sowie ein Maßnahmenschwellenwert von 10 µg/l maßgeblich. Die Grundwasseruntersuchungen im Jahr 2003 zeigten, dass im Grundwasserabstrom keine deutlich erhöhten CKW- bzw. Tetrachlorethenbelastungen (CKW max. 2,2 µg/l) gegeben waren. Die Belastung des Grundwassers war nur lokal und der Schadstoffeintrag von Tetrachlorethen konnte in einer Größenordnung von weniger als 1 g/d geschätzt werden.
SANIERUNGSMAßNAHMEN
Beschreibung der Maßnahmen
Im August 2018 wurde zu den beiden bestehenden Bodenluft-Absaugpegeln ein dritter Absaugpegel errichtet. Alle drei Absaugpegeln sind mit je 2 Absaugstrecken im Bereich von 4 bis 5 m sowie 8 bis 10 m unter GOK ausgebaut.
Im Zeitraum von 24.01.2019 bis 25.04.2019 wurden an den Absaugpegeln in unterschiedlichen Betriebsweisen (jeweils 2 bis 3 Absaugstrecken parallel) die Bodenluft mit Entnahmemengen zwischen 43 bis 96 m³/h abgesaugt und die Abluft über Aktivkohle gereinigt. Zu Absaugbeginn sowie rund ein Monat später wurden für alle Absaugstrecken einzeln die Absaugraten bestimmt und die Dichtheit des Systems überprüft.
Beurteilung der Maßnahmen
Auf Grund der Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen ist dokumentiert, dass im Betriebszeitraum der Bodenluftabsauganlage durchgehend eine relativ geringe Schadstoffmenge von weniger als 10 g CKW/Tag entfernt wurde. Aufgrund der Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen ist nachgewiesen, dass in der ungesättigten Bodenzone keine erheblichen CKW-Belastungen mehr vorhanden sind.
Eine Abschätzung der mit dem Grundwasser abströmenden CKW-Fracht ergibt maximal eine geringe Fracht von rund 1 g/d, eine Beeinträchtigung des im weiteren Abstrom befindlichen Wasserwerkes Heilham kann ausgeschlossen werden.
Zusammenfassend ergibt sich, dass nur mehr geringe Restbelastungen an chlorierten Kohlenwasserstoffen vorhanden sind, die Auswirkungen auf das Grundwasser sind gering und lokal begrenzt.
Datum der Texterstellung: Mai 2020