Altlast N75: Deponie Bachfeld

Bei der Altablagerung „Deponie Bachfeld“ handelt es sich um eine Geländevertiefung im Bereich einer ehemaligen Erdölbohrung, die bis 1980 mit Bodenaushub, Bauschutt und Baustellenabfällen verfüllt wurde. Die Ablagerungen vermischten sich mit dem Rohöl. Auf einer Fläche von etwa 50.000 m² sind rund 215.000 m³ Ablagerungen und Untergrund erheblich mit Mineralölkohlenwasserstoffen verunreinigt.

Ausgehend von den Untergrundkontaminationen wurden bei den Grundwasseruntersuchungen zeitweise Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe nachgewiesen. Die Schadstofffrachten im Grundwasser sind gering. Entsprechend dem Ausmaß der Untergrundverunreinigung und den langfristig zu erwartenden Schadstoffemissionen in das Grundwasser stellt die Altablagerung „Deponie Bachfeld“ eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Es wird die Einstufung in die Prioritätenklasse 3 vorgeschlagen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Gänserndorf,
Schönkirchen-Reyersdorf,
Schönkirchen,
430/3, 430/4, 431/6, 431/7, 431/8, 431/9, 431/10, 432/1, 432/2, 432/3, 432/4, 432/5, 432/6, 432/7, 432/8, 432/9, 433/2, 442/8, 739, 741/2
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Betriebsdeponie
Art der Ablagerungen: Aushubmaterial/Abraum
Fläche Altlast (m²): 63.000 m²
Volumen Altlast (m³): 215.000 m³
Schadstoff(e) Mineralölkohlenwasserstoffe (Rohöl)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 15.02.2015
Datum der Prioritätenfestlegung: 15.02.2015
Priorität: 3

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die Altablagerung „Deponie Bachfeld“ liegt etwa 1 km östlich des Ortszentrums von Schönkirchen an der Landstraße von Gänserndorf nach Matzen.

Im Bereich der Altablagerung wurde zwischen 1948 und 1949 eine Erdölbohrung bis in eine Tiefe von 2.500 m hergestellt. Aufgrund technischer Probleme bildete sich ein Krater, in welchen der Bohrturm versank. Der Krater hatte im August 1951 eine Größe von rund 12.000 m². Im Jahr 1969 wurde überständiges Öl verbrannt. In weiterer Folge wurden bis 1980 der Krater sowie das umliegende Gelände mit Bodenaushub, Bauschutt bzw. Baustellenabfällen bis ca. 3 m über das ursprüngliche Gelände verfüllt. Die Ablagerungen vermischten sich mit dem Rohöl. Die Fläche der Altablagerung beträgt rund 63.000 m². Das Volumen der Ablagerungen kann mit rund 160.000 m³ abgeschätzt werden. Die Mächtigkeit der Ablagerungen beträgt an der Stelle des ehemaligen Kraters bis zu 15 m. 

Untergrundverhältnisse

Die Altablagerung liegt im Marchfeld auf durchschnittlich 157 m ü.A. Das umliegende Gelände liegt auf etwa 156 m ü.A. Der Untergrund wird im Bereich der Altablagerung aus schluffigen Fein- und Mittelsanden aufgebaut, in die sandige und schluffige Fein- und Mittelkieslagen eingeschaltet sein können. Diese Sedimente stellen den Grundwasserleiter dar und wurden nördlich der Altablagerung bis in Tiefen von 5 bis 8 m und im südlichen Bereich der Altablagerung bis in Tiefen von 10 bis 14 m angetroffen. Darunter folgen Tone bzw. Schluffe, die den Grundwasserstauer darstellen.   

Der Grundwasserspiegel liegt auf 151 bis 152 m ü.A. Der Flurabstand beträgt im Anstrom der Altablagerung durchschnittlich 3 m und im Abstrom durchschnittlich 4,5 m bis 5 m. Während der Grundwasseruntersuchungen wurden Grundwasserspiegelschwankungen von 0,3 bis 0,6 m festgestellt. Die Mächtigkeit des Grundwassers beträgt im Anstrom der Altablagerung rund 4 m und im Abstrom der Altablagerung ca. 10 m. Die Grundwasserströmung ist nach Süden bis Südwesten gerichtet. Das Grundwasserspiegelgefälle beträgt im Bereich der Altablagerung rund 0,3 bis 0,9 %. Die Durchlässigkeit des Grundwasserleiters kann mit etwa 10-4 m/s angegeben werden. Der spezifische Grundwasserdurchfluss (Abstrombreite = 1 m) bei einer mittleren Grundwassermächtigkeit von 7 m kann mit ca. 0,0042 l/s (0,4 m³/d) abgeschätzt werden und ist als gering zu bewerten. Entsprechend der gesamten Breite der Altablagerung von 275 m ergibt sich ein Grundwasserdurchfluss von ca. 100 m³/d (1,2 l/s). Die Sickerwassermenge im Altablagerungsbereich kann mit rund 40 m³/d abgeschätzt werden. Daraus ergibt sich eine Verdünnung des Sickerwassers im Grundwasser von 1:2 bis 1:3.

Schutzgüter und Nutzungen

Der Großteil der Altablagerung stellt eine Ruderalfläche dar. Auf der Altablagerung befinden sich lokal Anschüttungen, die sich ca. 4 bis 5 m über das umliegende Gelände erheben. Im nordöstlichen Teil der Altablagerung befindet sich ein Lagerplatz für Grünschnitt und im südlichen Teil der Altablagerung befindet sich ein geschotterter Platz, wo zwischenzeitlich Schotter und Asphaltbruch gelagert werden. Das Umfeld der Altablagerung wird hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt. Südwestlich der Altablagerung befindet sich eine Wasserflutanlage, wo Verunreinigungen des Grundwassers mit Chlorid und Kohlenwasserstoffen bekannt sind. Damit im Zusammenhang wurden etliche Grundwassermessstellen und ein Sanierungsbrunnen, der rund 150 m südwestlich der Altablagerung liegt, errichtet.

Die Altablagerung liegt innerhalb der wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für das Marchfeld. Ca. 790 m südwestlich der Altablagerung befinden sich Trinkwassernutzungen. Unmittelbar südwestlich der Altablagerung „Deponie Bachfeld“ befindet sich eine weitere Altablagerung, wo vermutlich Aushub und Bauschutt abgelagert wurden.  

Die Altablagerung liegt im südlichen Bereich des Grundwasserkörpers „Weinviertel“. Der Grundwasserkörper wird im Süden durch das Marchfeld und im Westen durch die Böhmische Masse begrenzt. Die Gesamtfläche des Grundwasserkörpers umfasst 2.008 km², bei einer Längserstreckung von 82 km und einer maximalen Breite vom 43 km.

 

UNTERSUCHUNGEN

Im Bereich der Altablagerung wurden im Zeitraum von Juli 2010 bis Dezember 2012 folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Trockenkernbohrungen sowie Entnahme und Untersuchung von Feststoffproben
  • Errichtung von Grundwassermessstellen
  • Entnahme und Untersuchung von Grundwasserproben an 4 Terminen
  • 8 stündige Pumpversuche an 5 Grundwassermessstellen

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Bei der Altablagerung handelt es sich um eine Geländevertiefung, die im Zuge einer Erdölbohrung um das Jahr 1950 entstand. Im Jahr 1969 wurde überschüssiges Öl verbrannt und in weiterer Folge bis 1980 die Geländevertiefung und das umliegende Gelände mit Bodenaushub, Bauschutt bzw. Baustellenabfällen bis zu 3 m über das ursprüngliche Gelände verfüllt. Die Fläche der Altablagerung kann mit rund 63.000 m² und das Volumen der Ablagerungen mit rund 160.000 m³ angegeben werden. Die Mächtigkeit der Ablagerungen beträgt an der tiefsten Stelle bis zu 15 m.

In fast allen Untergrundaufschlüssen wurden ölverunreinigte Ablagerungen und ölverunreinigter Untergrund angetroffen. Die abgelagerten Abfälle haben sich mit dem zum Ablagerungszeitpunkt in der Geländevertiefung vorhandenen Rohöl vermischt. Dementsprechend wurden in vielen Feststoffproben stark erhöhte Konzentrationen für Mineralölkohlenwasserstoffe nachgewiesen. Aufgrund der Ergebnisse der Feststoffuntersuchungen ergibt sich, dass auf einer Fläche von rund 50.000 m² der Untergrund in unterschiedlichen Tiefenstufen durch Mineralölkohlenwasserstoffe erheblich verunreinigt ist. Über weite Teile der Altablagerung wurden die erheblichen Belastungen bis in eine Tiefe von etwa 7 m festgestellt. Im Bereich der ehemaligen Erdölbohrstelle reicht die Belastung des Untergrundes deutlich tiefer. Über dem Grundwasserspiegel sind rund 120.000 m³, unter dem Grundwasserspiegel sind etwa 95.000 m³ Ablagerungen bzw. gewachsener Untergrund mit Mineralölkohlenwasserstoffen erheblich verunreinigt. Die Menge an Mineralölkohlenwasserstoffen wird mit rund 5.000 Tonnen abgeschätzt. Entsprechend den Untersuchungsergebnissen findet ein mikrobieller Abbau der Kohlenwasserstoffe statt.  

Bei den Grundwasseruntersuchungen wurden vergleichsweise geringe Auswirkungen der Altablagerung auf das Grundwasser festgestellt. Bereits im Grundwasseranstrom der Altablagerung wurden zeitweise Grundwasserverunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt.  Im unmittelbaren Abstrom der Altablagerung wurden in einem Teil der Grundwassermessstellen an einzelnen Probenahmeterminen Mineralölverunreinigungen festgestellt. Auch in 2 Grundwassermessstellen im weiteren Abstrom der Altablagerung treten gelegentlich Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe auf. Die Belastungen im weiteren Abstrom sind nicht eindeutig auf die Altablagerung zurückzuführen, da es im Bereich der Wasserflutanlage, die sich im Grundwasserabstrombereich der Altablagerung befindet, ebenfalls Verunreinigungen des Untergrundes und des Grundwassers mit Kohlenwasserstoffen gibt.

Die Kohlenwasserstoffkonzentrationen im unmittelbaren Grundwasserabstrombereich der Altablagerung liegen zwar über dem Maßnahmenschwellenwert der ÖNORM S 2088-1, sind aber unter Berücksichtigung der Intensität der Untergrundverunreinigungen und des sehr geringen Grundwasserdurchflusses als gering zu bewerten. Die Schadstofffrachten im Grundwasser sind gering (< 5 g/d).

Das Grundwasser weist im Bereich der Altablagerung generell stark reduzierende Verhältnisse auf. Im Abstrom der Altablagerung findet zusätzlich eine Reduktion von Nitrat und im weiteren Abstrom auch von Sulfat statt. Der zusätzliche Sauerstoffverbrauch im Abstrom der Altablagerung weist darauf hin, dass im Grundwasser ein mikrobieller Abbau der gelösten Kohlenwasserstoffe stattfindet. Entsprechend der Grundwasseranalysenergebnisse und der vorhandenen biologischen Abbautätigkeit kann die Länge der Schadstofffahne mit < 100 m abgeschätzt werden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Bereich der „Deponie Bachfeld“ auf einer Fläche von rund 50.000 m² etwa 215.000 m³ Ablagerungen bzw. Untergrund erheblich mit Mineralölkohlenwasserstoffen verunreinigt sind. Ausgehend von den Untergrundkontaminationen wurden bei den Grundwasseruntersuchungen zeitweise Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe nachgewiesen. Die Auswirkungen auf das Grundwasser sind vergleichsweise gering. Entsprechend dem Ausmaß der Untergrundverunreinigung und den langfristig zu erwartenden Schadstoffemissionen in das Grundwasser stellt die Altablagerung „Deponie Bachfeld“ eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: groß

Auf einer Fläche von rund 50.000 m² ist der Untergrund mit Rohöl erheblich verunreinigt. Das Volumen der erheblich verunreinigten Ablagerungen bzw. des Untergrundes kann mit 210.000 m³ bis 220.000 m³ abgeschätzt werden. Die im Untergrund vorhandene Schadstoffmenge kann mit rund 5000 t Mineralölkohlenwasserstoffen abgeschätzt werden. Unter Berücksichtigung des Alters der Verunreinigungen, der Art der Schadstoffe und der im Untergrund vorhandenen Schadstoffmenge ergibt sich insgesamt ein großes Schadstoffpotenzial.

Schadstoffausbreitung: lokal

Aufgrund der Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen kann die Länge der Schadstofffahne in einer Größenordnung von max. 100 m abgeschätzt werden. Die Schadstofffracht für Mineralölkohlenwasserstoffe im Grundwasser ist gering. Der geringen Schadstofffracht und der kurzen Schadstofffahne entsprechend kann die Schadstoffausbreitung insgesamt als lokal beurteilt werden. Aufgrund des Alters der Verunreinigung und der nachgewiesenen Abbauprozesse im Grundwasser ist zukünftig keine weitere Schadstoffausbreitung zu erwarten.

Schutzgut: nutzbar

Die Altablagerung "Deponie Bachfeld" liegt innerhalb der wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für das Marchfeld. Der Grundwasserkörper ist im Bereich der Altablagerung gering ergiebig. Eine Nutzung des Grundwassers im unmittelbaren Abstrombereich der Altablagerung ist aufgrund anderer Grundwasserverunreinigungen nicht zu erwarten. Eine Gefährdung der Trinkwasserbrunnen, die sich ca. 800 m südwestlich der Altablagerung befinden, kann ausgeschlossen werden. Das Grundwasser ist insgesamt als nutzbar zu beurteilen.

Prioritätenklasse - Vorschlag: 3

Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umweltbundesamt die Einstufung der Altablagerung "Deponie Bachfeld" in die Prioritätenklasse 3 vor.

 

Datum der letzten Textüberarbeitung: Dezember 2013