Im Jahr 2009 erfolgten Sicherungsmaßnahmen. Die Teerablagerungen wurden im Randbereich der ehemaligen Deponie ausgehoben und entsorgt. Die Altablagerung wurde mit einer Oberflächenabdichtung versehen. Die durchgeführten Sicherungsmaßnahmen gewährleisten, dass eine mögliche Auslaugung der Ablagerungen durch den Eintrag von Niederschlagswässer hintangehalten bzw. auf ein vertretbares Maß reduziert wird. Die Altablagerung ist als gesichert zu bewerten.
Bezirk:
Gemeinde: Katastralgemeinde: Grundstücksnummern: |
Bruck an der Leitha,
Moosbrunn, Moosbrunn, 1200/47, 1200/51, 1200/57 |
Lage der Altlast : | Altlast im GIS anzeigen |
Art der Fläche: | Altablagerung |
Deponietyp: | Betriebsdeponie |
Art der Ablagerungen: | Aushubmaterial/Abraum,
Bauschutt, Industrie-/Gewerbemüll, gefährliche Abfälle |
Fläche Altlast (m²): | 4.600 m² |
Schadstoff(e) | Teeröl (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
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Datum Eintrag Altlastenatlas: | 11.02.1999 |
Datum der Prioritätenfestlegung: | 09.06.1999 |
Priorität: | 3 |
Datum Ausweisung gesichert: | 15.02.2015 |
Status Maßnahme: | abgeschlossen |
Art der Maßnahme: | Sicherung |
Sanierungsverfahren: | Abdeckungen (Oberflächenabdichtung), Räumung (Teilräumung) |
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: | 02.06.2000 |
BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE
Altablagerung
Die „Deponie Glasfabrik Moosbrunn“ befindet sich ca. 0,8 km südlich der Ortschaft Moosbrunn auf dem Areal der ehemaligen Glasfabrik Moosbrunn. Die Glasfabrik war von 1860 bis 1978 in Betrieb. Die Ablagerungen erfolgten vermutlich im Zeitraum von 1920 bis 1978. Insgesamt wurden auf einer Fläche von ca. 7.000 m² rund 20.000 m³ vorwiegend Bauschutt und Glasbruch abgelagert. In Teilbereichen der Deponie wurden an der Schüttungssohle teerige Ablagerungsschichten festgestellt, die Rückständen aus der Gaserzeugung zugeordnet werden. Am Standort der Glasfabrik wurde bis ca. 1950 Gas erzeugt. Die Deponie wurde auf das natürliche Gelände in Form einer Haldenschüttung mit einer Mächtigkeit von 2 bis 3 m errichtet. Es wurden keine technischen Maßnahmen zum Grundwasserschutz durchgeführt.
Untergrundverhältnisse
Die Geländeoberfläche im Bereich der Altablagerung ist weitgehend eben und liegt auf ca. 185 m ü.A. Der Untergrund wird aus bis zu 2 m mächtigen Schluffen mit hohem Humusanteil und geringem Gehalt an Fein- und Mittelsanden aufgebaut. Darunter folgen sandige Kiese mittlerer Korngröße, die den Grundwasserleiter bilden.
Das Grundwasser ist im Bereich der Altablagerung, aufgrund der relativ dichten Schluffschichte über dem Grundwasserleiter leicht gespannt. Der freie Grundwasserspiegel liegt auf etwa 183 bis 184 m ü.A. Die Grundwasserströmung ist nach Nordnordosten bis Nordosten gerichtet. Die Durchlässigkeit des Grundwasserleiters kann mit rund 10-3 m/s angegeben werden. Das Grundwasserspiegelgefälle beträgt etwa 0,6 %. Der spezifische Grundwasserdurchfluss (Abstrombreite = 1 m) kann mit 0,03 l/s (2,6 m3/d) angegeben werden. Entsprechend der gesamten Breite der Altablagerung von 100 m ergibt sich ein Grundwasserdurchfluss von etwa 260 m³/d (ca. 3 l/s) und ist als gering zu bewerten.
Schutzgüter und Nutzungen
Die „Deponie Glasfabrik Moosbrunn“ ist eine Brachfläche. Nordwestlich der Altablagerung wurde ein Gebäude errichtet, unmittelbar nordöstlich wurde das, vor Errichtung des Gebäudes, ausgehobene Material gelagert. Östlich und westlich der „Deponie Glasfabrik Moosbrunn“ befinden sich sumpfige Flächen, südlich grenzt der Quellenbach an die Altablagerung. Die an den Quellenbach anschließenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Ca. 300 m im Abstrom der Deponie befindet sich eine Brunnenanlage der NÖSIWAG.
GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
Auf der Deponie "Glasfabrik Moosbrunn" wurden ca. 20.000 m³ vorwiegend Bauschutt und Glasbruch abgelagert. Stellenweise wurden teerige Schichten mit Rückständen aus der Gaserzeugung festgestellt. Die Untersuchungen der Ablagerungen zeigten, dass die Teerrückstände hohe Gehalte an Phenolen, aromatischen Kohlenwasserstoffen, Naphthalin, Ammonium und einen hohen chemischen Sauerstoffbedarf aufweisen. Die Ablagerungen erfolgten auf das natürliche Gelände. Das Grundwasser ist gespannt, die höchsten Grundwasserstände reichen bis knapp unter die Geländeoberfläche (im ungespannten Zustand). Aufgrund der geringen Durchlässigkeit der obersten Untergrundschichten war mit einem geringen Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser zu rechnen.
Bei den durchgeführten Grundwasseruntersuchungen wurde keine Veränderung der Grundwasserqualität im Abstrom der ehemaligen Deponie festgestellt, die auf die Ablagerungen zurückgeführt werden konnten. Die Altablagerung liegt innerhalb des Grundwasserschongebietes "Mitterndorfer Senke". Im Grundwasserabstrombereich der Deponie befindet sich in 300 m Entfernung eine Brunnenanlage der NÖSIWAG.
Zusammenfassend war festzustellen, dass Teile der Altablagerung einen hohen Schadstoffgehalt aufweisen und Sickerwasser aus dem Bereich der Altablagerung eine erhebliche Gefahr für das Grundwasser darstellte. Aufgrund der lokalen Untergrundverhältnisse war keine großräumige Grundwasserverunreinigung zu erwarten. Der gefährdete Grundwasserkörper ist von hoher wasserwirtschaftlicher Bedeutung ("Mitterndorfer Senke", Brunnen NÖSIWAG).
SICHERUNGSMAßNAHMEN
Beschreibung der Sicherungsmaßnahmen
Im Bereich der Altlast N 30 "Deponie Glasfabrik Moosbrunn" wurde eine Teilumlagerung mit einer Oberflächenabdichtung durchgeführt. Die Sicherungsmaßnahmen erfolgten im Zeitraum von Februar bis Oktober 2009. Im Detail wurden im Bereich der Altablagerung folgende Tätigkeiten durchgeführt:
- Abtrag der Ablagerungen in den Randbereichen der Altablagerung und Umlagerung auf den Zentralbereich der ehemaligen Deponie mit anschließendem Einbau und Verdichtung
- Profilierung des Zentralbereiches der Altablagerung mit einem Mindestgefälle von 8 % und Profilierung der Aussenböschungen
- Aufbringen der Oberflächenabdichtung
- Wiederverfüllung des Aushubbereiches mit bindigem Material bis auf das ursprüngliche Geländeniveau
- Entsorgung von Teerablagerungen
- Errichtung der umlaufenden Ableitungs- bzw. Versickerungsmulde
Beurteilung des Sicherungserfolges
Im Zuge der Sicherungsmaßnahmen wurde ein Teil der kontaminierten Ablagerungen ausgehoben und entsorgt. Die Schadstoffemissionen sind für diesen Teil der Altablagerung auf ein Maß reduziert, dass keine erhebliche Gefahr für das Grundwasser ausgeht.
Die Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen bestätigen, dass kein Schadstoffeintrag in das Grundwasser stattfindet. Durch die Oberflächenabdichtung und die Pflege, der auf die Oberflächenabdichtung aufgebrachten Bepflanzung ist auch weiterhin mit keinem nennenswerten Eintrag von Kontaminationen aus den Ablagerungen in das Grundwasser zu rechnen. Damit ergibt sich, dass das standortspezifische Sanierungsziel, der Eintrag von Niederschlagswasser und damit die mögliche Auslaugung der Ablagerungen, durch die Oberflächenabdichtung hintanzuhalten bzw. auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, erreicht wurde und die Altlast als gesichert zu bewerten ist.
Datum der Texterstellung: Dezember 2013