Altlast K23: Pale

Am Standort des Schi- und Snowboarderzeugers Pale in Wolfsberg werden seit 1964 wassergefährdende Stoffe in der Produktion eingesetzt. Untersuchungen der Bodenluft ergaben im zentralen Produktionsbereich deutliche Belastungen des Untergrundes durch chlorierte Kohlenwasserstoffe. Ausgehend von dieser Untergrundverunreinigung wurde im Grundwasser eine weitreichende Ausbreitung der Schadstoffe bis in eine Entfernung von 600 m festgestellt.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Wolfsberg,
Wolfsberg,
St. Stefan,
11/10, 11/11, 12/7, 12/8, 301/1
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Kunststoffprodukte und -verarbeitung
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 12.000 m²
Volumen Altlast (m³): 5.000 m³
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 24.06.2002
Datum der Prioritätenfestlegung: 16.09.2002
Priorität: 2
Status Maßnahme: abgeschlossen
Art der Maßnahme: Dekontamination
Sanierungsverfahren: Pneumatische Maßnahmen (Bodenluftabsaugung)
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 16.09.2001

Die Firma Pale befindet sich in einem Industriegebiet im Süden von Wolfsberg. Seit dem Jahr 1964 werden hier Ski und in den letzten Jahren auch Snowboards erzeugt. In der Produktion werden wassergefährdende Stoffe wie Harze, Lacke, Lösungsmittel und Schäumungsmittel zur Herstellung und Oberflächenbehandlung der Produkte eingesetzt.

Gemäß den Produktionsbereichen kann der Standort in 4 Teilbereiche eingeteilt werden. Im nördlichen Teil (Teil A) befindet sich der Verwaltungstrakt, sowie die Schlosserei und Einrichtungen zur Teilevorbereitung. Die bezüglich einer Umweltgefährdung besonders hervorzuhebenden Fertigungsbereiche wie Kantenschleiferei, Schäumerei und Lackiererei befinden sich vorwiegend im mittleren Teil B des Betriebsgeländes. Die Teile C und D werden vorwiegend zur Endfertigung und zur Lagerung von Produkten und Produktionsmittel genutzt.

Vor Beginn der Schiproduktion befand sich am Standort eine der LAKOG (Lavanttaler Braunkohlegewinnungsgesellschaft) zugehörige Wagnerei und Wagenwaschanlage. Der Ausbau auf die heutige Betriebsgröße von ca. 2,5 Hektar wurde bis in das Jahr 1972 durchgeführt.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurden Mängel bei der Lagerung und Manipulation umweltgefährdender Stoffe festgestellt. Aus dem Jahre 1989 ist ein Betriebsunfall mit Brandschaden im Lacklager des Betriebes bekannt.

Die Betriebsanlagen befinden sich auf einer bis zu 2 m mächtigen Schicht aus sandig kiesigem Anschüttungsmaterial. Darunter bilden alluviale sandige bis feinsandige Sedimente mit unterschiedlichen Schluff- und Kiesgehalten einen ca. 10 bis 12 m mächtigen Aquifer, der im Liegenden zu grobklastischen Sedimenten übergeht. Ein tonig-schluffiger Horizont bildet den Grundwasserstauer.

Die Mächtigkeit des Grundwasserkörpers beträgt etwa 4 bis 5 m . Die Fließrichtung verläuft im Werksbereich in Richtung WSW bis W zur ca. 650 m entfernten Lavant und schwenkt mit zunehmender Nähe zur Lavant nach SW bis SSW. Das Spiegelliniengefälle beträgt ungefähr 1 Prozent. Aus den für den Grundwasserleiter ermittelten Durchlässigkeiten von ca. 10-4 m/s ergibt sich eine Grundwasserströmungsgeschwindigkeit in der Größenordnung von 0,1 m/d für den Werksstandort. Die Flurabstände verringern sich von ca. 6 bis 7 m im Werksbereich auf ca. 3 bis 4 m in den näher zur Lavant hin gelegenen Messstellen.

In einer Entfernung von ca. 600–700 m grundwasserstromabwärts befinden sich mehrere Nutzwasserbrunnen. Brunnenanlagen zur Trinkwassernutzung sind in der näheren Umgebung nicht bekannt.

Gefährdungsabschätzung

Am Standort der Firma Pale wurden Betriebsmittel bei der Erzeugung von Ski und Snowboards verwendet, die leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) enthalten (z.B. 1,1,1-Trichlorethan, Trichlorfluormethan).

Im zentralen Bereich des Betriebsstandortes (Produktionsbereich B) mit einer Fläche von ca. 4.000 m² wurden an mehreren Stellen Untergrundverunreinigungen mit LHKW festgestellt. In der Bodenluft wurden vor allem 1,1,1-Trichlorethan und Trichlorfluormethan festgestellt. Die LHKW-Konzentrationen in der Bodenluft überschreiten stellenweise die Maßnahmenschwellenwerte deutlich. Die wesentlichen Ausgangspunkte für die Untergrundverunreinigungen sind die Bereiche der ehemaligen Kantenwaschanlage und des ehemaligen Trennmittellagers.

Im Grundwasserabstrombereich des Betriebsstandortes ist eine deutliche Verunreinigung des Grundwassers mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) vorhanden.

Hauptbestandteil dieser Grundwasserverunreinigung ist 1,1,1-Trichlorethan mit einer im unmittelbaren Abstrombereich gemessenen Maximalkonzentration von 290 µg/l. Für die Summe LHKW wurden maximal 368 µg/l festgestellt. Der Maßnahmenschwellenwert für LHKW im Grundwasser von 30 µg/l wird damit deutlich überschritten. Das in der Bodenluft in hohen Konzentrationen festgestellte Trichlorfluormethan wurde im Grundwasser nur in geringen Konzentrationen nachgewiesen. Die vom Standort der Fa. Pale ausgehende Grundwasserverunreinigung ist noch in einem ca. 600 m entfernten Brunnen nachweisbar, wobei in diesem Brunnen eine zusätzliche Belastung mit Tetrachlorethen festzustellen ist, die nicht im Zusammenhang mit der Untergrundverunreinigung der Fa. Pale steht.

Die im Grundwasserzustrombereich festgestellte, anorganische Belastung des Grundwassers geht aufgrund der vorhandenen Untersuchungsergebnisse nicht vom Standort der Fa. Pale aus.

Zusammenfassend stellen die im Bereich des Betriebsstandortes der Fa. Pale festgestellten Verunreinigungen des Untergrundes und des Grundwassers mit LHKW eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.

Prioritätenklassifizierung

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden.

Schadstoffpotenzial: hoch

Auf einer Fläche von ca. 4.000 m² ist an mehreren Stellen eine erhebliche Verunreinigung des Untergrundes mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW), vor allem mit 1,1,1-Trichlorethan und Trichlorfluormethan, gegeben. LHKW ist aufgrund der stofflichen Eigenschaften grund-sätzlich ein sehr hohes Gefährdungspotenzial für das Grundwasser zuzuordnen. Das Schadstoffpotenzial ist aufgrund der beschränkten Größe und Intensität der festgestellten Untergrundverunreinigungen insgesamt als hoch zu bewerten.

Schadstoffausbreitung: ausgedehnt

Im Grundwasser wurde eine weitreichende CKW-Verunreinigung bis zumindest 600 m im Abstrom des Altstandortes nachgewiesen. Aufgrund der geringen Grundwasserströmung im Bereich des Altstandortes ist die in das Grundwasser eingetragene Schadstofffracht jedoch begrenzt. Entsprechend den Untersuchungsergebnissen ist für die nächsten Jahre mit keiner Veränderung der Schadstoffemissionen in das Grundwasser oder einer Ausdehnung des beeinflussten Grundwasserbereiches zu rechnen.

Schutzgut: gut nutzbar

Der betroffene Grundwasserkörper ist quantitativ gut nutzbar. Bis in eine Entfernung von 1 km sind keine Trinkwasserbrunnen vorhanden.

Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien erfolgt die Einstufung in die Prioritätenklasse 2.

Datum der Texterstellung: Mai 2002