Im Bereich Störfallbecken Nord wurden ab etwa 1943 bis in die 60-iger Jahre auf einer Fläche von rund 8.500 m² diverse Betriebsabfälle sowie Bodenaushub und Baurestmassen abgelagert. Die Mächtigkeit der Ablagerungen beträgt bis über 8 m, das Volumen kann insgesamt auf rund 40.000 m³ geschätzt werden.
Rund 25.000 m³ der Ablagerungen sind erheblich mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Fluorid und leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen sowie ca. 15.000 m³ erheblich mit Mineralölkohlenwasserstoffen belastet. Die Auswirkungen auf das Grundwasser sind aufgrund der hydrogeologischen Randbedingungen gering. Mittel- bis langfristig ist keine signifikante Änderung der Grundwasserqualität zu erwarten. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung ergibt sich die Prioritätenklasse 3.
Bezirk:
Gemeinde: Katastralgemeinde: Grundstücksnummern: |
Braunau am Inn,
Braunau am Inn, Ranshofen, 483/26, 483/91, 483/124 |
Lage der Altlast : | Altlast im GIS anzeigen |
Art der Fläche: | Altablagerung |
Deponietyp: | Betriebsdeponie |
Art der Ablagerungen: | Aushubmaterial/Abraum,
Bauschutt, Industrie-/Gewerbemüll |
Ergebnis Beurteilung: | erhebliche Kontamination |
Fläche Altlast (m²): | 8.600 m² |
Volumen Altlast (m³): | 40.000 m³ |
Schadstoff(e) | Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
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Datum Eintrag Altlastenatlas: | 15.09.2024 |
Datum der Prioritätenfestlegung: | 15.09.2024 |
Priorität: | 3 |
BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE
Altablagerung
Die Altablagerung befindet sich am nördlichen Rand des Altstandortes „AMAG Aluminiumwerk Ranshofen“. Der Industriekomplex „AMAG“ (Austria Metall AG) liegt außerhalb des südöstlichen Randbereiches der Ortschaft Ranshofen im Bezirk Braunau am Inn und befindet sich abstromig des wasserwirtschaftlich bedeutenden Gebietes „Lachforst“. Unmittelbar im Westen grenzt der Standort an die Lamprechtshausener Landesstraße B 156. Der Standort umfasst eine Gesamtgröße von rd. 1 km².
Seit 1940 wird in der AMAG in Ranshofen Aluminium produziert. 1943 betrug die Produktion bereits 36.000 Jahrestonnen, nach Rückgang zu Kriegsende 1945 betrug die Jahreserzeugung 1955 rd. 50.000 Tonnen Aluminium. Im Zuge der Aluminiumproduktion fielen und fallen insbesondere folgende produktionsspezifische Rückstände an:
- Bodenkohle-Laugungsrückstände (verbrauchte Kohleauskleidung der Ofenböden)
- Salzschlacke
- Turmschlamm (Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Elektrolyseöfen)
- Primärschlamm (mit Kalk konditionierte Chromhydroxidschlämme)
- Rückstände aus der Emulsionsspaltanlage (Kammerfilterpresskuchen eines Klärschlammes)
- Kalkstaub (Filterstaub aus der Trockengasreinigungsanlage der Umschmelzgießerei)
- Krätze sowie Feinanteile
In Bezug auf die Mobilisierbarkeit von Schadstoffen kommt neben hohen Austragsraten für verschiedene Salze und auch organische Belastungen insbesondere Cyaniden, Fluoriden und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) besondere Bedeutung zu.
Im Zeitraum von 1940 bis in die 60-iger Jahre wurden an verschiedenen Stellen auf dem Betriebsgelände der AMAG und vermutlich auch im unmittelbaren bzw. näheren Umfeld des gegenwärtigen Werksareals der AMAG Industrie- und Gewerbeabfälle (wie Abfälle aus der Elektrolyse, Schlamm aus der Rauchgasreinigung, werksinterner Bauschutt, Ofenausbruch, Kathodenmaterial, Aushub aus der Errichtung von Betriebsanlagen, sonstige Produktionsabfälle) abgelagert. Im Jahr 1960 wurde die „Werksdeponie Klostermühle“ (Lage: rd. 2,5 km westlich des Betriebsgeländes der AMAG) behördlich bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Abfälle aus der Elektrolyse auf diese Deponie verbracht.
Im Bereich der Altablagerung „AMAG – Störfallbecken Nord“ wurden ab vermutlich 1943 bis in die 60-iger Jahre auf einer Fläche von rund 8.500 m² diverse Betriebsabfälle ohne technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers abgelagert. Die Ablagerungsmächtigkeit beträgt bis über 8 m, das gesamte Ablagerungsvolumen kann auf rund 42.000 m³ geschätzt werden. Im Zuge der Errichtung einer Straßenunterführung sowie beim Aushub für ein Retentionsbecken wurden im Jahr 2004 rund 2.000 m³ entfernt, sodass die aktuelle Ablagerungskubatur auf rund 40.000 m³ geschätzt werden kann.
Untergrundverhältnisse
Die Altablagerung liegt im Bereich der würmeiszeitlichen Niederterrasse im westlichen Teil der oberösterreichischen Molassezone. Ranshofen liegt am Nordwestrand eines weitläufigen Schotterfeldes aus quartären Ablagerungen des Inns. Die Mächtigkeit der quartären Lockergesteine (glazifluviatile Schotterablagerungen) beträgt im Bereich der Standorte bis ca. 45 m. Im Liegenden folgt der Schlier, der als Stauer fungiert.
Der Grundwasserspiegel liegt etwa 25 m unter GOK, die Grundwassermächtigkeit beträgt rund 20 m. Die Strömungsrichtung verläuft etwa Richtung Nordnordwest und zeigt kaum jahreszeitliche Änderungen. Die Durchlässigkeit des Aquifers liegt bei etwa 2x10-3 m/s, das ermittelte Grundwassergefälle beträgt rund 6 ‰. Die daraus abgeleitete Fließgeschwindigkeit beträgt rund 1 bis 2 m/d. Der spezifische Grundwasserdurchfluss liegt im Bereich von etwa 20 m³/m,d, über den gesamten Querschnitt der Altablagerung bei rund 3.500 m³/d.
Aufgrund der nur wenigen Dezimeter mächtigen Bodenbildung auf den Niederterrassenschottern können sowohl die Niederschlagswässer als auch die Oberflächengerinne weitgehend ungehindert versickern. So führt die Enknach nur einen Bruchteil des auf ihr Einzugsgebiet fallenden Niederschlages als Oberflächenwasser ab und auch ihre Zubringerbäche verlieren nach ihrem Eintritt in die Niederterrasse einen Großteil ihres Wassers an das Grundwasser.
Schutzgüter und Nutzungen
Die Altablagerung liegt am Rande des Betriebsstandortes der AMAG und ist zum Teil bebaut oder versiegelt, zum Teil bestehen auch noch Grünflächen. Östlich angrenzend befindet sich ein Wald weiter im Norden befinden sich gewerbliche Nutzungen.
Die Altablagerung liegt innerhalb des wasserwirtschaftlich bedeutenden Gebietes „Lachforst“ und innerhalb des Grundwasserrahmenplanes der Mattig. Die Niederterrasse des Inns bzw. der Mattig ist ein gut durchlässiger Grundwasserleiter, der ca. 1 km nordwestlich in die Austufe übergeht. Im Bereich des Überganges befinden sich mehrere Quellen, die auch für Trinkwasserzwecke genutzt werden. Im Abstrom der Altablagerung befinden sich Nutzwasserentnahmen (Waschplatz sowie Wärmepumpe), Trinkwassernutzungen befinden sich keine im direkten Grundwasserabstrom bzw. erst im weiteren Abstrom in mehr als 1 km Entfernung.
GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
Seit 1940 wird auf dem Standort der AMAG in Ranshofen Aluminium produziert. 1943 betrug die Produktion bereits 36.000 Jahrestonnen, nach Rückgang zu Kriegsende 1945 betrug die Jahreserzeugung 1955 rd. 50.000 Tonnen Aluminium. Im Zeitraum von 1940 bis in die 60-iger Jahre wurden an verschiedenen Stellen auf dem Betriebsgelände der AMAG und vermutlich auch im unmittelbaren bzw. näheren Umfeld des Werksareals der AMAG Industrie- und Gewerbeabfälle (wie Abfälle aus der Elektrolyse, Schlamm aus der Rauchgasreinigung, werksinterner Bauschutt, Ofenausbruch, Kathodenmaterial, Aushub aus der Errichtung von Betriebsanlagen, sonstige Produktionsabfälle) abgelagert. Im Jahr 1960 wurde die „Werksdeponie Klostermühle“ (Lage: rd. 2,5 km westlich des Betriebsgeländes der AMAG) behördlich bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Abfälle aus der Elektrolyse auf diese Deponie verbracht.
Im Bereich der Altablagerung „AMAG – Störfallbecken Nord“ erfolgten ab vermutlich 1943 bis in die 60-iger Jahre Ablagerungen von Betriebsabfällen. Die Verfüllungen erfolgten von Osten nach Westen ohne technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und können anhand der Bahnlinie, Wege und Bewaldung gut abgegrenzt werden. Insgesamt wurden auf einer Fläche von rund 8.500 m² ca. 42.000 m³ Betriebsabfälle abgelagert, die Ablagerungsmächtigkeiten betragen bis über 8 m. Im Zuge der Errichtung einer Straßenunterführung sowie beim Aushub für ein Retentionsbecken wurden im Jahr 2004 rund 2.000 m³ entfernt, sodass die aktuelle Ablagerungskubatur auf rund 40.000 m³ geschätzt werden kann.
Die Ablagerungen sind zum überwiegenden Teil stark mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen sowie Fluor, Mineralölkohlenwasserstoffen und leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen belastet, auch die Metallgehalte sind zum Teil deutlich erhöht.
Zur Ableitung eines standortspezifischen Richtwertes für die Eluate wurden die Daten aus dem gesamten Ablagerungsbereich herangezogen. Auf der Fläche von rund 8.500 m² ergibt sich unter Berücksichtigung der teilweisen Versiegelung und des Jahresniederschlags von ca. 900 mm eine Sickerwassermenge von rund 7 m³/d. Für den Grundwasserdurchfluss ergibt sich auf der Abstrombreite von 180 m für die obersten 5 m (Annahme der Durchmischungszone) eine Menge von rund 420 m³/d. Mit der Rückrechnung der Verdünnung ergeben sich die in folgender Tabelle abgeleiteten Richtwerte im Eluat, bei deren Überschreitung theoretisch die Prüfwerte der ÖNORM S 2088-1 im Grundwasser in der Durchmischungszone überschritten werden.
Al [mg/l] | AS [mg/l] | Pb [mg/l] | Cd [mg/l] | Cr [mg/l] | Cu [mg/l] | Ni [mg/l] | Hg [mg/l] | Zn [mg/l] | CN ges [mg/l] | F [mg/l] | KW-I [mg/l] | Naphthalin [µg/l] | PAK-16 [µg/l] |
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7 | 0,4 | 0,4 | 0,2 | 0,6 | 4 | 0,7 | 0,04 | 110 | 2 | 50 | 4 | 60 | 30 |
In den Eluaten wurden betreffend die Metalle Arsen, Blei und Nickel vereinzelt die Prüfwerte der ÖNORM S 2088-1 überschritten, die abgeleiteten standortspezifischen Richtwerte wurden ausgenommen bei Aluminium nicht überschritten.
Im gewachsenen Boden unterhalb der Anschüttungen wurden an zwei Aufschlüssen geringfügig erhöhte Gesamtgehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (max. 9,6 mg/kg PAK-15) analysiert, ansonsten waren keine Verunreinigungen nachweisbar. Auch die Eluate aus dem gewachsenen Boden waren unauffällig.
Grundsätzlich ist aus den Ergebnissen abzuleiten, dass die meisten nachgewiesenen Schadstoffe gering mobil sind und keine relevante Schadstoffverlagerung in tiefere Untergrundschichten zu erwarten ist. Eine gewisse Mobilität wurde für Aluminium, Fluorid und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nachgewiesen. Die Schadstoffgehalte im gewachsenen Boden sind im Vergleich zu den Anschüttungen sehr gering, sodass aufgrund der großen Mächtigkeit der ungesättigten Bodenzone von rund 16 m und des damit verbundenen Rückhaltevermögens eine Verlagerung bis in das Grundwasser selbst für die mobileren Schadstoffe unwahrscheinlich ist.
Bodenluftuntersuchungen ergaben erhöhte Gehalte an leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen zwischen rund 2 bis 48 mg/m³, an einem Aufschluss über 800 mg/m³. Die Gehalte an aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen waren sehr gering. Die CKW-Belastungen sind größtenteils auf Tetrachlorethen mit geringen Anteilen an Trichlorethen zurückzuführen und liegen deutlich über den Prüfwerten der ÖNORM S 2088-1 mit 2 mg/m³ für diese beiden Einzelsubstanzen.
Bei Bodenluftabsaugversuchen wurden an der Messstelle BML 1 an beiden Terminen erhöhte CKW-Gehalte im Bereich von rund 70 bis 100 mg/m³ nachgewiesen bei BML 2 lagen die Gehalte um mehr als eine Zehnerpotenz niedriger. Die Gehalte an aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen waren sehr gering. Aufgrund der abgesaugten Schadstofffracht von rund 160 g/d CKW ist von einer erheblichen CKW-Belastung im Bereich der Messstelle BML 1 auszugehen, bei BML 2 ist die CKW-Fracht unter 10 g/d und als gering zu bewerten.
Im unmittelbaren Grundwasserabstrom sind keine erhöhten Konzentrationen der relevanten Schadstoffe gegeben, auch bei Pumpversuchen erfolgte keine Konzentrationszunahme. Metalle sind im Grundwasser nur vereinzelt in Spuren enthalten, auch die Aluminiumgehalte waren sehr gering. In der Messstelle GW 1 wurden bei zwei Untersuchungsdurchgängen Mineralölkohlenwasserstoffe nachgewiesen, in GW 2 an allen vier Untersuchungsdurchgängen, bei einem Termin wurde der Prüfwert erreicht. Die Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstofferstoffen (max. 0,07 µg/l), leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (max. 1,8 µg/l), und Fluorid (max. 0,18 mg/l) waren gering und deutlich unterhalb der jeweiligen Prüfwerte. PAK und CKW sind auch bereits im Grundwasseranstrom in ähnlichen Konzentrationen vorhanden, MKW und Fluorid sind im Abstrom der Ablagerungen in höheren Konzentrationen im Vergleich zum Anstrom vorhanden. Trotz des großen Grundwasserdurchflusses ergibt sich sowohl für Fluorid als auch für Mineralölkohlenwasserstoffe im Mittel kein erheblicher Schadstoffeintrag ins Grundwasser.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Großteil der Altablagerung erheblich verunreinigt ist. Rund 25.000 m³ der Ablagerungen sind erheblich mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Fluorid und leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen, ca. 15.000 m³ davon auch mit Mineralölkohlenwasserstoffen belastet. Die Auswirkungen auf das Grundwasser sind gering.
PRIORITÄTENKLASSIFIERUNG
Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:
Schadstoffpotenzial: sehr groß
Auf einer Fläche von rund 8.500 m² sind Ablagerungen von Produktionsrückständen im Ausmaß von rund 40.000 m³ vorhanden die großteils erheblich belastet sind. Ca. 25.000 m³ der Ablagerungen sind erheblich mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Fluorid und Tetrachlorethen, davon rund 15.000 m³ auch mit Mineralölkohlenwasserstoffen im mittleren Siedebereich, verunreinigt.
Ausbreitung der Schadstoffe: lokal
Im Grundwasser kann kein erheblicher Schadstoffeintrag festgestellt werden., die Auswirkungen auf das Grundwasser sind gering. Aufgrund Art und Alter der Kontaminationen sowie der hydrogeologischen Randbedingungen ist mittel- bis langfristig keine signifikante Änderung der Grundwasserqualität zu erwarten.
Bedeutung des Schutzgutes: nutzbar
Das Grundwasser ist quantitativ gut nutzbar. Im Bereich der Altablagerung sowie im unmittelbaren Abstrom wird das Grundwasser nicht genutzt. Im Umfeld und im weiteren Abstrom existieren Nutzwasser- und Trinkwasserbrunnen. Aufgrund der gewerblich-industriellen Nutzung sind auch zukünftig im näheren Grundwasserabstrom keine höherwertigen Grundwassernutzungen anzunehmen.
Vorschlag Prioritätenklasse: 3
Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich die Prioritätenklasse 3.
Datum der Texterstellung: Oktober 2023