Ausgehend von dieser Kontamination bildete sich auf der Grundwasseroberfläche eine Mineralölphase aus, deren Ausdehnung jedoch in den letzten beiden Jahrzehnten rückläufig war. Die Mitte der 1990er-Jahre vorhandene Fahne gelöster Mineralölkohlenwasserstoffe im Abstrom des Altstandortes ist zurzeit nicht mehr vorhanden. Im Zuge des Ausbaus der Westbahnstrecke wurde 2008 ein Teil der Kontamination entfernt. Die Kubatur der verbliebenen Kontamination kann zwischen 5.000 m³ und 10.000 m³ abgeschätzt werden. Dieser Bereich stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Das Umweltbundesamt schlägt eine Einstufung der Altlast O 40 „Holzmüllerstraße“ in die Prioritätenklasse 3 vor.
Bezirk:
Gemeinde: Katastralgemeinde: Grundstücksnummern: |
Linz,
Linz, Kleinmünchen, 434/60 |
Lage der Altlast : | Altlast im GIS anzeigen |
Art der Fläche: | Altstandort |
Branche: | Schrottplatz |
Ergebnis Beurteilung: | erhebliche Kontamination |
Fläche Altlast (m²): | 14.000 m² |
Volumen Altlast (m³): | 8.000 m³ |
Schadstoff(e) | Mineralölkohlenwasserstoffe (aliphatische Kohlenwasserstoffe)
|
Datum Eintrag Altlastenatlas: | 26.05.1998 |
Datum der Prioritätenfestlegung: | 01.08.2014 |
Priorität: | 3 |
Status Maßnahme: | in Durchführung |
Art der Maßnahme: | Sicherung |
Sanierungsverfahren: | Beobachtung (Grundwasser) |
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: | 24.09.1998 |
BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE
Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten
Der Altstandort „Holzmüllerstraße“ liegt im Linzer Stadtteil Kleinmünchen unmittelbar östlich der Westbahn und nordwestlich des Verschiebebahnhofs Ost.
Auf der ca. 5,5 Hektar großen Fläche befanden sich im Zeitraum von Anfang der 1960er-Jahre bis Anfang der 1990er-Jahre Schrott- und Altmetallhändler sowie Kfz-Verwertungs- und Reparaturbetriebe. Auf den großteils unbefestigten Flächen wurden unter anderem Demontagen von Kraftfahrzeugen, Lastkraftwagen und Bussen durchgeführt.
Teile der Gewerbefläche wurden als Zwischenlager für Altmetallteile, Hausmüll, Sperrmüll und ölverunreinigte Schrottteile genutzt. Im südlichen, etwa 1,4 Hektar umfassenden Teil des Altstandortes wurden von der Fa. Wolfsgruber eine Betriebstankstelle mit oberirdischem Dieseltank sowie eine Shredderanlage und eine hydraulische Schrott- und Paketierpresse betrieben.
Untergrundverhältnisse
Das Gelände des Altstandortes ist eben und befindet sich etwa auf 259 m ü. A. Auf dem Standort befindet sich flächendeckend eine 1m bis 2 m, vereinzelt bis 4 m mächtige Anschüttung, in der Eisen- und Stahlteile, Ziegelbruch, Asphalt, Kunststoff- und Keramikreste, Reifen, Glas, Beton, und Holz sowie Kfz-Teile und Schrott enthalten sind. Darunter folgen ca. 11 m bis 13 m mächtige quartäre Kiese, mit geringmächtigen Sandlagen, die keine laterale Beständigkeit aufweisen. Unter dieser Sedimentschicht, die als Grundwasserleiter anzusprechen ist, befinden sich tertiäre Schluffe der Molassezone, die den Grundwasserstauer darstellen.
Der Grundwasserspiegel befindet sich auf etwa 252,5 m ü. A. Es treten saisonale Grundwasserspiegelschwankungen von durchschnittlich 20 cm bis 30 cm auf. Die Grundwassermächtigkeit beträgt zwischen 5 m und 7 m. Der Durchlässigkeitsbeiwert liegt zwischen 1,0E-03 m/s bis 2,0E‑02 m/s. Das Grundwasser fließt nach Nordosten bis Osten, das hydraulische Gefälle beträgt rund 2 ‰.
Bei Annahme einer mittleren hydraulischen Durchlässigkeit von 1E-02 m/s, eines mittleren Gefälles von 0,5 ‰ und einer mittleren Grundwassermächtigkeit von rund 6 m kann die spezifische hydraulische Fracht im Abstrom des Altstandortes mit rund 10 m³ pro Tag und Querschnittsmeter abgeschätzt werden. Bei einer Abstrombreite im südlichen Teil des Altstandortes von rund 150 m lässt sich daraus ein Grundwasserdurchfluss von etwa 1.500 m³ pro Tag abschätzen.
Die Grundwasserneubildung im südlichen, unversiegelten und vegetationslosen Teil des Standorts kann gemäß „Arbeitshilfe zur Abschätzung von Sickerwasserbelastungen an kontaminierten Standorten“ mit rund 600 mm pro Jahr (entspricht etwa 70 % des Jahresniederschlages von rund 830 mm oder 25 m³ pro Tag) abgeschätzt werden. Das Verdünnungspotential durch das Grundwasser ist hoch und beträgt rund 60:1.
Schutzgüter und Nutzungen
Der Altstandort „Holzmüllerstraße“ wird im zentralen Bereich gewerblich genutzt. Im nordöstlichen Teil befinden sich Wohnhäuser mit Hausgärten. Der südliche Bereich liegt derzeit brach, die Oberfläche ist hier unbefestigt und vegetationslos.
Westlich des Altstandortes befindet sich anschließend an die Westbahnstrecke ein Wohngebiet, östlich der Verschiebebahnhof Ost. Dahinter schließt ein gewerblich genutzter Bereich, eine Wohnsiedlung, einige Kleingärten sowie das VOEST-Industriegelände an. Südlich des Altstandortes „Holzmüllerstraße“ befindet sich die Altlast O 31 „Firma Kempl“, in deren Bereich eine Untergrundverunreinigung durch chlorierte Kohlenwasserstoffe gegeben ist.
Die Schutzgebietsgrenze des Wasserwerkes Scharlinz liegt ca. 300 m grundwasserstromaufwärts. Im Bereich des Altstandortes befinden sich mehrer wasserrechtlich genehmigte Grundwasserentnahmen für Nutzwasserzwecke. In der Studie „Grundwasserbewirtschaftung Linz“ ist der Bereich des Altstandortes als ein Gebiet eingestuft, das für Grundwasserentnahmen nur „bedingt geeignet“ ist.
GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
Der Altstandort „Holzmüllerstraße“ liegt im Linzer Stadtteil Kleinmünchen unmittelbar östlich der Westbahn und nordwestlich des Verschiebebahnhofs Ost. Auf der ca. 5,5 Hektar großen Fläche befanden sich im Zeitraum von Anfang der 1960er-Jahre bis Anfang der 1990er-Jahre Schrott- und Altmetallhändler sowie Kfz-Verwertungs- und Reparaturbetriebe. Auf den großteils unbefestigten Flächen wurden unter anderem Demontagen von Kraftfahrzeugen durchgeführt. Teile der Gewerbefläche wurden als Zwischenlager für Altmetallteile, Hausmüll, Sperrmüll und ölverunreinigte Schrottteile genutzt. Im südlichen Bereich des Altstandortes wurden eine Betriebstankstelle mit oberirdischem Dieseltank sowie eine Shredderanlage und eine hydraulische Schrott- und Paketierpresse betrieben.
Das Gelände des Altstandortes ist eben und befindet sich auf einer Seehöhe von etwa 259 m ü. A. Auf dem Standort befindet sich flächendeckend eine 1m bis 2 m, vereinzelt bis 4 m mächtige Anschüttung, die z. T. Abfallreste enthält. Darunter folgen ca. 11 m bis 13 m mächtige Kiese, mit geringmächtigen Sandlagen sowie Schluffe, die den Grundwasserstauer darstellen. Der Grundwasserspiegel befindet sich auf etwa 252,5 m ü. A. Die Grundwassermächtigkeit beträgt zwischen 5 m und 7 m, der Durchlässigkeitsbeiwert zwischen 1*10-3 m/s bis 2*10‑2 m/s. Generell fließt das Grundwasser nach Nordosten bis Osten, das hydraulische Gefälle beträgt rund 2 ‰. Der Grundwasserdurchfluss kann mit etwa 1.500 m³ pro Tag abgeschätzt werden. Das Verdünnungspotential durch das Grundwasser ist hoch und beträgt rund 60:1.
Auf dem Standort wurden zwischen 1993 und 2010 zahlreiche Untergrund- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. In Summe wurden etwa 170 Bohrungen und 100 Baggerschürfe zur Erkundung des Untergrundes hergestellt. Aus diesen Aufschlüssen wurden mehr als 600 Untergrundproben entnommen und analysiert. Darüber hinaus wurden etwa 20 Grundwassermessstellen errichtet und aus diesen in mehreren Kampagnen Grundwasserproben gezogen und analysiert.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass im südlichen, etwa 1,4 Hektar umfassenden Bereich des Altstandortes eine Unterrundverunreinigung durch Metalle und Mineralölkohlenwasserstoffe gegeben ist. Diese Verunreinigungen sind großteils auf die Anschüttungen in den obersten beiden Metern des Untergrundes beschränkt. Im Bereich des ehemaligen Standortes der Schrottpresse reichen die Mineralölverunreinigungen bis in das Grundwasser. Dort waren auch die höchsten Gehalte an Mineralölkohlenwasserstoffen nachzuweisen (Kontaminationszentrum). In diesem Bereich bzw. in dessen unmittelbarer Umgebung wurde im Zuge des Ausbaus der Westbahnstrecke im Jahr 2008 rund 6.000 Tonnen mineralölverunreinigtes Untergrundmaterial bis zum Grundwasser ausgehoben sowie die aufschwimmende Ölphase abgesaugt. Der Aushub beschränkte sich allerdings auf die für das Bauvorhaben erforderliche Bereiche. Als einseitige Baugrubensicherung wurde dabei eine nach wie vor im Untergrund vorhandene Spundwand errichtet, die den sanierten Bereich vom restlichen kontaminierten Bereich abgrenzt. Bei den Mineralölverunreinigungen handelt es sich vorwiegend um höhersiedende Kohlenwasserstoffe, für die gemäß ÖNORM S 2088-1 ein Maßnahmenschwellenwert von 1.000 mg/kg für den Parameter Kohlenwasserstoff-Index (KW-Index) maßgeblich ist. Die Kubatur derjenigen Untergrundbereiche, die Konzentrationen über dem Maßnahmenschwellenwert aufweisen, kann abzüglich des ausgehobenen Untergrundes in Summe zwischen 5.000 m³ und 10.000 m³ abgeschätzt werden. Aufgrund des Ausmaßes und der Intensität der Mineralölverunreinigung ist dieser Bereich als erhebliche Kontamination des Untergrundes einzustufen.
Die Metallbelastungen betreffen die Elemente Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel und Zink, die entsprechenden Prüfwerte der ÖNORM S 2088-1 werden z. T. deutlich überschritten. Die Ergebnisse von Eluatuntersuchungen belegen jedoch durchwegs eine sehr geringe Mobilisierbarkeit der Metalle, weshalb die Metallverunreinigungen keine erhebliche Kontamination des Untergrundes darstellen.
Im Rahmen von Grundwasseruntersuchungen Mitte der 1990er-Jahre wurde im zentralen südlichen Teil des Altstandorts eine auf dem Grundwasser aufschwimmende Mineralölphase sowie eine Grundwasserverunreinigung durch gelöste Mineralölkohlenwasserstoffe im Abstrom nachgewiesen. Die Mineralölphase war bei den jüngsten Untersuchungen im Jahr 2010 nur mehr in geringem Ausmaß (< 500 m²) vorhanden und lokal auf den Bereich östlich der oben erwähnten Spundwand beschränkt. Gelöste Kohlenwasserstoffe waren im Abstrom nicht mehr nachzuweisen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im südlichen Bereich des Altstandortes „Holzmüllerstraße“ auch nach den Aushubmaßnahmen eine erhebliche Kontamination des Untergrundes durch Mineralöle vorliegt, die eine lokal begrenzte Grundwasserverunreinigung bewirkt. Aufgrund des Alters und der damit einhergehenden geringen Mobilität der Mineralölverunreinigung ist weiter von einem geringen Schadstoffeintrag in das Grundwasser auszugehen. Unter Berücksichtigung der Standortverhältnisse ist zukünftig nicht mit einer Ausbreitung sondern – entsprechend der Entwicklung in den letzten beiden Jahrzehnten – mit einer weiteren Reduzierung der Grundwasserverunreinigungen zu rechnen. Der erheblich kontaminierte Bereich stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.
PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG
Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:
Schadstoffpotential: erheblich
Auf dem Altstandort ist eine erhebliche Kontamination des Untergrundes durch Mineralöl vorhanden, die im Zuge von Baumaßnahmen zum Teil entfernt wurde. Das verbliebene Volumen kann zwischen 5.000 m³ und 10.000 m³ abgeschätzt werden und ist als mittelgroß einzustufen. Aufgrund ihrer geringen Mobilität ist den auf dem Altstandort nachgewiesenen Mineralölkohlenwasserstoffen ein vergleichsweise geringes Gefährdungspotenzial für das Grundwasser zuzuordnen.
Ausbreitung der Schadstoffe: lokal
Auf dem Grundwasser ist eine Mineralölphase ausgebildet, deren Ausdehnung in den letzten beiden Jahrzehnten rückläufig war. Aktuell ist sie auf eine Fläche < 500 m² beschränkt. Die Mitte der 1990er-Jahre vorhandene Fahne gelöster Mineralölkohlenwasserstoffe im Abstrom des Altstandortes ist nicht mehr vorhanden. Eine weiterreichende Ausbreitung von Schadstoffen im Grundwasser kann ausgeschlossen werden. Mittel- und langfristig ist mit einer weiteren Reduzierung der Schadstoffphase auf der Grundwasseroberfläche zu rechnen.
Bedeutung des Schutzgutes: nutzbar
Der betroffene Grundwasserkörper ist quantitativ bedeutend und wird für Nutzwasserzwecke verwendet. Im unmittelbaren und weiteren Grundwasserabstrom ist keine Nutzung des Grundwassers für Trinkwasserzwecke vorhanden oder zu erwarten (Verschiebebahnhof und industriell genutztes Gebiet). In der Studie "Grundwasserbewirtschaftung Linz" ist der Bereich des Altstandortes als ein Gebiet eingestuft, das für Grundwasserentnahmen nur "bedingt geeignet" ist.
Vorschlag Prioritätenklasse: 3
Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der voranstehenden Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umweltbundesamt die Einstufung in die Prioritätenklasse 3 vor.
Datum der Texterstellung: Oktober 2013